Thursday, 27. November 2014

Autor: Susanne Rowley

Wünsch' Dir was - mit erhobenem Zeigefinger in Kölner Klagewelle

Heute mal über den Zaun nach NRW geschaut..


mobil.ksta.de/koeln/-hunderte-eltern-verklagen-die-stadt,23742590,29165860.html

Es ist schon ein Meisterstück, wie tapfer oder weniger tapfer – je nach Blickwinkel - sich die ein oder andere Kommune in NRW mit dem Rechtsanspruch herumschlägt.

Da werden Daumenschrauben gegenüber der Kindertagespflege mal angezogen und mal wieder lockerer gelassen – je nachdem, wie’s gerade so beliebt. Und jetzt muss die Schraube bei der Kindertagespflege gerade mal wieder angezogen werden, weil die Eltern immer noch

keine "Ruhe geben".

Die Stadt Köln möchte gegen die "Gebühren" vorgehen, vermutlich also gegen jene Verpflegungszuzahlungen, die sich die Tagesmütter und -väter noch erlauben zu nehmen.

Am 1. August 2014

trat die zweite Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Kraft – mit Folgen. Vor allem für die Kindertagespflege – für wen sonst. Der Rat hatte zunächst eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen beschlossen, die auf Zuzahlungen von Eltern verzichten. Der Stundensatz wurde von 3,50 auf 5 Euro pro Kind erhöht. Bei einer Betreuung, die nicht im Haushalt der Eltern oder der Tagespflegeperson, sondern in angemieteten Räumen stattfindet, werden 5,50 Euro pro Kind und Stunde gezahlt. Tagesmütter und –väter müssen sich im Gegenzug jedoch verpflichten, auf Zuzahlungen von Eltern zu verzichten – mit Ausnahme des Verpflegungsgeldes.

Nun muss auch hier das Oberverwaltungsgericht wieder ran, denn die Kölner Eltern sind klagefreudiger als gedacht, und da die Stadt in Eilverfahren meist ins Hintertreffen geraten ist, ist man nun bemüht, in der nächsten Instanz eine Entscheidung herbeizuführen. Strittig sei u.a. auch, ob Eltern ein Wahlrecht genießen, oder ob beide Betreuungsformen Kita/Kindertagespflege eine Alternative darstellen, die eine Kommune nutzen kann, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Was bei einer solchen Vorgehensweise herauskommt, ahnen wir schon.

Eine Entscheidung wird unweigerlich erneut auf dem Rücken der Kindertagespflege ausgetragen.

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Im Vorfeld gab’s den großen Wünsch-Dir-Was Fragebogen,

in dem Eltern nicht nur ihre Bedarfe beschreiben, sondern auch die bevorzugte Betreuungsform wählen sollten.

Da bereits die vorangegangene politische Fehlentscheidung, den wertvollen Berufsstand maximal zu knebeln und damit abzuwerten, statt zu fördern, sich, wie man deutlich sehen kann, bereits negativ auf die Einstellung der Eltern ausgewirkt hat, muss man nicht lange nachdenken, was als nächstes folgen muss, um einen Prügelknaben auszumachen, und die Eltern ruhig zu stellen. Das werden dann die Ergebnisse aus den Umfragen, die ich aus großen Firmen und Konzeren zur Genüge kenne, manifestieren.

Die Hälfte aller Antworten solcher Umfragen sind völlig unverwertbar, obwohl verständlich, da Eltern völlig allein gelassen und bar jeder Fachberatung sich eben

"Erdbeeren im Winter" wünschen.

Und es wird dann an den Tagesmüttern und -vätern sein, diese Erdbeeren für noch weniger Geld und zu noch unmöglicheren Tages- und Nachtzeiten zu besorgen, auch wenn sie unterwegs erfrieren.

Nach wie vor liegt der Fehler im System –

Fachberatung muss es zuallererst für Eltern geben! Man kann ein Angebot nicht nur (aus) nutzen, man muss auch den richtigen Umgang damit verstehen, um es für sich und die, die es anbieten zu erhalten. Eltern stehen völlig ohne Informationen und Vorberatungen da, und so kommt sie das in vielerlei Hinsicht „teuer“ zu stehen.

Vom Kind,

dass durch dieses und jedes andere Wunschkonzert gezerrt wird, ganz zu schweigen.

Da soll mir wirklich keiner der politisch Verantwortlichen mehr von hochtrabender "Erziehungspartnerschaft" in der Kindertagespflege schwafeln, die gibt es unter solchen Bedingungen nämlich nicht!

herzliche Grüße

Susanne Rowley

Wigwam 1994
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