Wednesday, 1. May 2002

Autor: Susanne Rowley

Wigwam Deutschlandradio / Kleinkind und Job-Balanceakt/Kindschaftsreformgesetz

Hallo liebe Wigwam-Freunde,

Hier nun mein letzter Info-Brief aus diesem Büro hier in Gutenberg - ich sitze schon auf Kasten und Kisten; langsam wirds ungemütlich hier. Trotzdem habe ich wieder viel Interessantes für Sie zusammengestellt. Ich freue mich im übrigen sehr, dass die Zahl der Beiträge von Tagesmüttern steigt. Es wäre schön, wenn sich meine Info-Briefe so langsam aber sicher von einem "Monolog" meinerseits zu einem Forum der Diskussion aller entwickeln würde. Auch unsere abgebenden Eltern können gerne Erfahrungen beitragen. Erste Gelegenheit dazu wäre ein Kommentar zu dem u.g. Zeitungsartikel, den ich heute hier dargestellt habe. Bericht einer neuen Wigwam-Tagesmutter

für den wir uns sehr herzlich bedanken möchten. Meine erste Zeit als Tagesmutter "Seit 3 Wochen bin ich jetzt Tagesmutter. Vor dem ersten Tag hatte ich doch schon etwas Angst. In der Eingewöhnungsphase war unser Tageskind, sie ist 1 Jahr alt, nur zwei Stunden da. Wie würde es sein, wenn sie 6 Stunden bei uns ist. Wird sie schlafen? Klappt es mit dem Mittagessen? Wie reagiert unsere Tochter Sophie (20 Monate), wenn unser Tageskind 3 mal in der Woche da ist. Viele Dinge gingen mir durch den Kopf, aber es lief einfach super. Schon am zweiten Tag klappte der Mittagschlaf ohne große Probleme, und auch Sophie ist ganz vernarrt in die Kleine. Wir haben gemeinsam viel Spaß, und trotz der kurzen Zeit gehört unser Tageskind schon ein bißchen zur Familie, und wir freuen uns auf jeden neuen Tag mit ihr. Ich hoffe, dass es so bleibt und wir auch schwierige Zeiten, die sicher kommen werden, gut meistern. Ich hatte besonders vor den ersten Wochen Bedenken, aber ich habe meinen Entschluss, eine Tagesmutter bei Wigwam zu werden, noch keine Minute bereut." Viele Grüße Sandra Wilhelm Wie verhält sich das Kindergeld zum Kinderfreibetrag

Wer für ein Kind Kindergeld bekommt, dem steht auch ein Kinderfreibetrag zu, der z.Zt. bei 6.912 DM pro Kind liegt. Bei getrennt lebenden Eltern steht jedem Elternteil pro Kind ein halber Freibetrag zu. Eine Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf einen Elternteil ist nicht mehr möglich (§ 32 Abs. 6 EStG). Allerdings gibt es nicht beides: Man bekommt entweder Kindergeld oder einen Freibetrag. Das Finanzamt rechnet aus, was günstiger ist; während des Jahres bekommt man immer erst mal Kindergeld. Nach Einreichen der Steuererklärung rechnet das Finanzamt aus, ob der Betreffende besser mit dem bereits erhaltenen Kindergeld oder mit dem Freibetrag fährt. Diese Prüfung ist insbesondere bei höheren Einkünften sinnvoll. Fällt die Prüfung für den Freibetrag aus, muss das Kindergeld nicht zurückerstattet werden; es wird mit der Steuer verrechnet. Obwohl der Kinderfreibetrag erst nachträglich gewährt wird, kann man einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen. Das hat aber nicht zur Folge, dass man weniger Einkommenssteuer vorauszahlen müsste. Die Eintragung des Kinderfreibetrages wirkt sich nur so aus, dass weniger Kirchensteuer und weniger Solidaritätszuschlag gezahlt werden müssen.   Aufgrund der Zunahme in der Vermittlung von immer mehr allein Erziehenden Elternteilen, habe ich mich ein bißchen in die Rechtslage verschiedener Themen eingelesen, die diese Gruppe von Eltern besonders interessieren dürfte und werde von Zeit zu Zeit über diese Themen berichten. Neuregelung des Umgangsrechts zum 01.07.98 durch das Kindschaftsreformgesetz Umgangsrecht bei nicht verheirateten Eltern

Früher stand allein der Mutter das Sorgerecht zu; der Vater konnte in der Regel nicht mal das Umgangsrecht für sich beanspruchen. Nach dem neuen Recht sind beide Elternteile nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Und auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden. Umgangsrecht nach Trennung / Scheidung

Früher wurde einem Elternteil das Sorgerecht übertragen, während der andere das Umgangrecht (Besuchsrecht) erhielt. Heute wird nur noch dann über das Sorgerecht entschieden, wenn dies einer oder beide beantragen; sonst bleibt es ungefragt beim gemeinsamen Sorgerecht. In diesem Fall findet auch keine Regelung des Umgangsrechts statt. Beide bleiben berechtigt und verpflichtet. Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und früheren Stiefkindern / sonstige Personen

Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient. Sonstige Personen wären z.B. ehemalige Ehegatten, die mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben

Kleinkind und Job - ein schwieriger Balanceakt" Artikel in der AZ 13./14. April 2002   "Mutter werden ist nicht schwer - berufstätige Mutter zu sein, dagegen sehr". Der Dauerbrenner geht mal wieder durch die Medien. Lt. einem soeben erschienen Artikel in der AZ vom 14. April 2002 ist dieser Akt in unserer modernen Gesellschaft immer noch nicht viel einfacher geworden. Laut dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden arbeitet fast jede 2. Frau mit einem Säugling oder einem Kleinkind unter 3 Jahren. Auf die Rahmenbedingungen scheint dieser Umstand aber kaum Auswirkungen zu haben - schreibt die AZ. Die Hauptbetreuungsprobleme werden entweder mit Hilfe der Familie, einer Tagesmutter oder einem Au-Pair-Mädchen gelöst. "Einen Platz in einer Kindertagesstätte zu bekommen, ist ein Lotto-Gewinn" sagt Wilhelm Akiba vom Verein Berufstätiger Mütter in Köln (VBM) in dem Artikel. Kindergärten seien ebenso keine Alternative, da hier die Aufnahme in der Regel erst ab 3 vorgesehen sei; zudem das alte Problem - die starren Öffnungszeiten. Berichtet wird in diesem Artikel zudem über eine interessante Studie. Vielen Müttern, die arbeiten gehen möchten werde heute noch ein schlechtes Gewissen eingeredet. Es gäbe aber keine Unterschiede in der Entwicklung von fremdbetreuten Kindern und denen, die von ihren eigenen, nicht berufstätigen Müttern werden. Das hätten wissenschaftliche Studien, wie die der US-amerikanischen Psychologin Elizabeth Harvey belegt. Eine Langzeitstudie des Bundesfamilienministeriums bescheinigte den Tagesmutter-Kindern bereits Ende der siebziger Jahre sogar eine höhere Sozialkompetenz als Kindern von "Nur-Müttern". Der VBM bezieht hier noch aus anderen praktischen Erwägungen heraus klar Stellung: Er empfiehlt möglichst schnell wieder nach der Geburt arbeiten zu gehen. "Der Erziehungsurlaub führe für Frauen in die berufliche Sackgasse. Eine lange Babypause bedeute auch Verzicht auf Gehaltserhöhungen und Rentenansprüche - langfristig führten diese zu größeren Einbußen als die überschaubare Investition in die Kinderbetreuung. " Beschrieben wird in dem Artikel auch sehr schön, was Mütter nach Rückkehr an den Arbeitsplatz so alles erwartet. "Während frisch gebackene Väter ganz selbstverständlich mit dem Foto ihres Sprösslings auf dem Schreibtisch protzen, wird Frauen gleiches leicht als Desinteresse an der Karriere ausgelegt. Solche Vorurteile können sich zur Karrierebremse entwickeln. Um dies zu vermeiden, empfiehlt der VBM berufstätigen Frauen, statt des Mutterseins stets die eigene Leistung zu betonen." "Doch auch Frauen, die im Karriere-Wettlauf nicht mitrennen, sondern sich nur den Kindern widmen möchten, genießen keineswegs die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Mitmenschen: nach wie vor zollt die Gesellschaft berufstätigen Müttern mehr Bewunderung als den Hausfrauen. " Eine betroffene Mutter äußert sich in dem Artikel so dazu: Dabei ist doch letztendlich wichtig, dass die Mutter zufrieden ist, denn diese Zufriedenheit strahlt sieauf das Kind aus." Wigwam würde sich darüber freuen, wenn sich unsere berufstätigen Mütter zu diesem Artikel äußern würden. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht beispielsweise mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz und wie sind Sie damit umgegangen. Schreiben Sie mir - ich werde Ihre Antworten in den Folge-Info-Briefen veröffentlichen!   Radiobeitrag "Deutschland-Radio" Frau Petermann vom Deutschland-Radio plant einen Radiobeitrag zur Arbeit von Wigwam - aufgezeichnet wird am Dienstag, den 23. April 02;  der Sende-Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Ich bedanke mich herzlich bei 2 tapferen Müttern und 2 ebensolchen Tagesmüttern, die sich bereit erklärt haben, mitzuwirken. Vielen Dank also an Frau Meuser aus Bad Kreuznach, Frau Buchmann aus Traisen, Frau Morlampen aus Hargesheim und Frau Willeke aus Planig. Das wars für heute - das nächste mal kommt mein Info-Brief wieder aus Bad Münster am Stein. Beachten Sie bitte nochmals den Umzugstermin: 10.05.02. Kurz davor und auch eine Woche danach werde ich noch nicht so arbeitsfähig sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Es grüßt ganz herzlich Susanne Rowley   Achtung: Neue Adresse der Hauptstelle ab 10.05.02: 55583 Bad Münster a. Stein, Kapitän-Lorenz-Ufer 20

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