Wednesday, 8. October 2014

Autor: Susanne Rowley

Wie Betreuung unter "gesetzlich vorgeschriebene Räder" kommt

Ein Für und ein Wider in meinem Wigwam-Herzen / oder

wie man unversehens unter "gesetzlich vorgeschriebene" Räder kommt!

Liebe Wigwam-Freunde,

Dieser Tage lese ich in einer regionalen Zeitung diesen Aufruf:

>> Familien suchen Leihgroßeltern <<

Gepriesen wird mit dem Schlagwort: „Ideales Ehrenamt für Ältere mit Spaß an Kindern“

Mit großer Wehmut erfüllt mich ein solcher Artikel;

erinnert er mich doch daran, wohin ich mit Wigwam einmal wollte, und wie schwer es ist, das Ruder in dieser Richtung zu halten, denn zu stark ist oft die Strömung der massiven Gesetzesauflagen seit 2005, die dafür sorgen, dass ich mich immer wieder im Kampf um "Bildung und Förderung" verlieren muss, obwohl ich weiß, dass ohne mein Hauptanliegen - der engen Bindung im Vorfeld - kein Bildungsfeld zu bestellen ist.

Wunschoma und Wunschopa werden gesucht, lese ich.

Die Zahl der Eltern nehme zu, die sich für ihre Kinder ein Wiedererwachen der natürlichen Familienstrukturen wünschen – weg von der starrr durchregulierten Institution.

Ist das natürlich?

Oh ja, das ist es! Und mitnichten ist dieser Aufruf ein Rückschritt - im Gegenteil. Es ist die richtige Antwort auf eine globalisierte Welt, die sich nach neuen Modellen der sinnvollen Familienzusammenführung sehnt.

Gesucht würden warmherzige, echte Bezugspersonen zum Spielen und Singen, zum Begleiten auf den Spielplatz, für Vorlesen und freie Geschichtenerzählung, für Bastelarbeiten u.v.m. Um solch' reife Menschen zu gewinnen, wirbt man auch schon mal damit: Sie dürfen auch gerne unter unserem Weihnachtsbaum sitzen.

Ok – hätte ich noch einen Weihnachtsbaum in Planung,

würde ich ihn extra dafür wieder aufstellen – versprochen!

>> Schenken Sie unseren Kindern Zeit, die wir nicht mehr haben. Begleiten Sie unsere Kinder auf ihrem Lebensweg, wenn wir als Eltern nicht greifbar sind. Wir bieten ein liebevolles Miteinander für ein Füreinander mit unseren Kindern. Wir freuen uns auf Ihre reichhaltige Lebenserfahrung, auf Ire Gelassenheit und die Sichtweise einer älteren Generation. Wir sind bereit, durch Hilfeleistungen und Aufmerksamkeiten Ihre Unterstützung zurück zu geben.

Suchen Sie als SeniorIN eine neue sinnvolle Aufgabe durch das Weitergeben und Teilen der eigenen Hobbys und Fertigkeiten? Möchten Sie sich wertgeschätzt fühlen, haben Spaß im Umgang mit unseren Schützlingen und bleiben dabei selbst jung und vital?<<

Ich sag's ja - MEINE Gedankenfeder -

aber diese Zeilen stammen nicht von mir. Muss man dazu noch etwas sagen? Im Grunde nein – und dennoch macht Frau sich mit solchen Artikeln immer „verdächtig“ und schuldig, vom Bildungsgedanken Abstand genommen zu haben.

Noch immer habe ich nicht verstanden, wie es geschehen kann, dass man sich für das Erkennen und Bedienen einer wirklichen Sehnsucht von Kleinfamilien, die offensichtlich so viele Menschen offen oder insgeheim hegen, öffentlich rechtfertigen; ja sogar teils dem Verdacht einer unprofessionellen Schiene, ausgesetzte sehen muss.

Wie kann es sein,

dass große Teile der Gesellschaft auf der professionellen Einrichtungsschiene fahren, sich aber insgeheim etwas ganz anderes wünschen und nicht dazu stehen? Angesehen ist vordergründig nur, wer propagiert, was Sie hier unten lesen – DAS GESETZ - mit dem Frau von der Leyen 2005 alles in Blei gegossen hat. Und seit dem ist nichts mehr, wie es einmal war; kindliche sowie familiäre Bedürfnisse sind nichts mehr wert.

Schlimmer noch:

natürliche Gegebenheiten, die unseren Allerkleinsten so sehr fehlen, werden mit einer Ordnungsstrafe geahndet, sollte man sich nicht daran halten. Qualitätsmängel In Kitas werden aller Orten deutschlandweit angeprangert; schaut man genau hin, welche Mängel das sind, so stellt man fest, dass es genau jene sind, die Personen, die sie mitbrächten, nicht mehr erlaubt sind an das Kind zu bringen:

Zeit zu haben,

ohne eine Qualifizierung nach Maß auf totem Papier, hat keinen Wert.

Werte und gelebte Erfahrung weiter zu tragen, hat ohne Qualifizierung nach Maß auf totem Papier keinen Wert.

Liebe und ungeteilte Zuwendung hat ohne Qualifizierung nach Maß auf totem Papier keinen Wert.

Was für einen Wert, frage ich, haben Einrichtungen, denen das alles fehlt?

Liebe Eltern und Betreuer -

bitte BILDen

Sie sich endlich wieder selbst Ihre Meinung. Und wenn Sie die dann endlich wieder gefunden haben, handeln Sie danach!

So genug geträumt –

bittere, kinder-, familien- und lebensfeindliche Realität ist das hier:

>> § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege (1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und über 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinn des Satz 1 sind Personen, die 1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und 2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; In der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. Mit dieser Regelung ist Rechtssicherheit auch für die Großtagespflege geschaffen. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist der örtliche Träger, in dessen Bereich die TPP ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (§ 87 a Abs. 1 SGB VIII n.F. eröffnet hier die Möglichkeit, anerkannte freie Träger der Jugendhilfe an der Überprüfung zu beteiligen. Die Erlaubniserteilung selbst bleibt – da Verwaltungsakt – aber Aufgabe des Jugendhilfeträgers. (4) Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Tagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind. (5) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. (6) Das Nähere regelt das Landesrecht. <<

Und: es wird täglich gebrochen!

Ein oder mehrere hochqualifizierte Nachfragen seien mir an dieser Stelle erlaubt:

Warum bedarf ein Mensch, der sich unentgeltlich um Kinder kümmert, so gar keiner Qualifikation?

Und wer hat sich den Schwachsinn mit der "3-Monatsgrenze" ausgedacht?

Und was ist mit Kindern, die 16 Stunden pro Woche betreut werden müssten?

Und warum gilt dies für "jedes einzelne Kind" und nicht für einen kleine Gruppe - ist ein Kind also dazu verdammt, alleine mit einer unqualifizierten Bezugsperson zu sein. Sind das andere Kinder als die anderen Kinder?

Alles das ist für den großen familienpolitischen EIMER!

Und ich werde just wieder stark darauf achten, dass ich nicht unter "jene Räder" komme, die vorgeschrieben sind.

Die Leih-Omi-Anzeige hat mich für heute mit all' dem Käse versöhnt.

Schauen wir mal, wie es mir morgen oder im 30. Jubiläumsjahr damit geht.

Eure Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
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info_at_wigwam.de

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Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

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BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz