Wednesday, 1. August 2012

Autor: Susanne Rowley

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Öffentlicher Briefwechsel mit Julia Klöckner.


Hallo liebe Wigwam-Freunde, 

jetzt ist es mal wieder Zeit für einen Info-Brief an alle – seit Jahresbeginn ist ja wieder so einiges in der Familienpolitik in Bewegung geraten. Vieles sieht nach guter Zielrichtung aus; manches dürfte wie so oft der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ weniger zuträglich sein.

Unsere Themen:

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Wegfall der Einkommensprüfung für Kinder ab dem 2. Geburtstag in Kindertagespflege

Öffentlicher Briefwechsel mit Julia Klöckner

zum Thema „Betreuungsgeld“

1. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft!

Logisches Denken ist nicht immer der Behörden leichteste Übung, wie ich just leider wieder erleben muss. Da hat man den einen Kriegsschauplatz gerade geschlossen, tut sich flux ein neuer auf !

Und darum geht es dieses Mal:

Wir haben uns sehr gefreut, in der neuen Satzung der Stadt Mainz nicht nur massiv erhöhte Zuschüsse zu finden, sondern auch den Passus, dass ab dem 2. Geburtstag der Kinder zukünftig die Einkommensprüfung der Eltern entfällt; das bedeutet die Zuschüsse fließen für alle Eltern in voller Höhe.

Zum besseren Verständnis:

Bislang war die Situation die, dass Eltern einen Zuschuss zur Kindertagespflege beantragen konnten, der Fluss des Geldes aber durch eine Einkommensprüfung mehr oder weniger geschmälert wurde. (Kennen wir ja: ich steck Dir vorne was in die Tasche rein - und nehm‘s Dir hinten wieder raus ! :-).

Dieser Umstand

trug auch nicht unbedingt dem Anspruch Rechnung, dass per Gesetz die Kindertagespflege den Einrichtungen gleichgestellt ist ! Nun freuten wir uns also, dass wenigstens ab dem 2. Geburtstag eines Kindes, die Gleichstellung und die bessere Finanzierbarkeit naht! Sicher, so dachte ich mir, wurde diese neue Regelung in der Satzung auch verankert, um eine Klagewelle von Eltern beim kommenden Rechtsanspruch in 2013 zu mindern. Freudig teilte ich dies also den Eltern aller Wigwam-Einzugsbereiche mit, weil ich ziemlich sicher davon ausging, dass alle anderen Kommunen recht bald nachziehen würden. Weit gefehlt, den nun erfahre ich, dass das Jugendamt einer anderen Kommune diesen Passus mit einem Zusatz verknüpft, der da lautet, dass der Elternbeitrag ab dem 2. Geburtstag eines Kindes nur dann entfällt, wenn die Kommune keinen Kita-Platz alternativ stellen kann. Klingt erst mal nicht so schlimm. Aber schauen wir doch mal genauer hin - nämlich an die Front - also in die praktische Handhabung.

Ein Kind fühlt sich wohl

bei seiner Tagesmutter oder in seinem Kinderstübchen, empfindet seine Tagesmami als feste Bezugsperson, und die Eltern haben eine gewachsene Erziehungspartnerschaft aufgebaut, und nun müsste theoretisch das Kind dort weg, weil ein Kita-Platz geboten wird. Nehmen Eltern diesen Platz nicht an, würden also die Fördergelder ganz wegfallen ! Das kommt einer Zwangsumsiedlung gleich !

Wir sehen das als sehr problematisch an,

denn viele Eltern wählen die Kindertagespflege nicht „nur“ weil keine Kita geboten wird, sondern weil sie ihr Kind als noch zu klein für eine große Gruppe ansehen, oder die Kita vor Ort ihnen konzeptionell oder aus anderen Gründen nicht zusagt, oder aber, weil die Arbeitszeiten nicht zu den Öffnungszeiten dieser Kita passen. In letzterem Fall würden wir also wieder lästige Randzeiten produzieren, die keine hochqualifizierte Tagesmutter mehr füllen kann, obwohl wir bei der bereits gewählten Tagesmutter diese Randzeiten gar nicht hätten. Glücklicherweise stehen wir mit dieser Kommune seit Jahren in einem sehr guten Dialog, so dass uns bis dato zugesagt wurde, dass über eine Änderung/Wegfall dieses Passus nachgedacht würde, und auf jeden Fall von dieser Regel Abstand genommen würde, wenn wir eine pädagogische Begründung liefern könnten. Das betrachte ich als guten Anfang – jedoch wird es nicht in allen Fällen möglich sein, eine rein pädagogische Begründung zu liefern. Und wie rechtfertigt man einen solch unsinnigen Schritt z.B. einer Stewardess gegenüber, die Langstrecke fliegt, in einem Schicht-Kinderstübchen ohne lästige Randzeiten mit ihrem Kind einen schönen Platz gefunden hat. Warum sollte diese Mutter mit ihrem Kind nun in eine Kita gehen, die um 16 Uhr ihre Pforten schließt. Für meine Begriffe ist der in 2013 kommende Rechtsanspruch für Kinder ab 2 Jahren nicht verbunden mit einer Nutzungspflicht ! Oder wo steht das geschrieben ?

Wir bleiben am Ball liebe Eltern und werden zu gegebener Zeit wieder berichten.

2. Offener Brief an Fr. Julia Klöckner zum Thema „Betreuungsgeld“

Allen Lesern, die nicht in sozialen Netzwerken aktiv sind, möchte ich hier einen öffentlichen Austausch zwischen Frau Julia Klöckner und mir zugänglich machen. Es geht um das umstrittene Betreuungsgeld, zu dem sich Fr. Klöckner kürzlich in einer Radiosendung geäußert hat.

Susanne Rowley

„Hallo Frau Klöckner - soeben hörte ich Ihr Statement zum Betreuungsgeld im Radio. Sie sagten sinngemäß: "Eltern könnten das Betreuungsgeld sinnvoll zur Beschäftigung von Personen einsetzen, um die Betreuungsrandzeiten zu füllen". Ich frage mich, ob Sie richtig informiert sind. Das Betreuungsgeld bekommen in 1. Linie Eltern, die Ihr Kind zu Hause betreuen; die haben also kein Randzeitenproblem. Als 2. bekommen Eltern dieses Geld, die ihr Kind in eine nicht staatlich geförderte Einrichtung geben und/oder zu einer nicht staatlich bezuschussten Tagesmutter. Mal davon abgesehen, dass ich diesen Hintergrund überhaupt nicht mehr verstehe, können sich normalverdienende Eltern eine private Krippe, die über 1000 € monatlich kosten kann, überhaupt nicht leisten - also haben auch diese Eltern kein Randzeitenproblem. Eine nicht bezuschusste Tagesmutter ist automatisch eine nicht qualifizierte Tagesmutter, die maximal 1 Kind unter 15 Stunden in der Woche, nicht länger als 3 Monate am Stück, und nicht gegen Entgelt betreuen darf, ansonsten macht Sie sich strafbar. Eine qualifizierte Tagesmutter, die 160 Stunden Schulung nebst Praktikum im Kindergarten + 1. Hilfe-Kurs am Kind, + Prüfung und Vernetzungsauflagen durchlaufen hat, wird wohl kaum ihre wertvolle Pflegeerlaubnis für 5 Kinder zeitgleich dazu nutzen wollen, Randzeiten zu füllen - sprich Taxifahrten von der Einrichtung zu sich nach Hause ausführen, ohne ihre wertvolle Ausbildung auch anwenden zu können. Und wie finden Sie die Tatsache, dass Qualifizierung in der Kleinkindbetreuung ganz plötzlich keine Rolle mehr spielt, und Eltern, die keine Förderung staatlicherseits in Anspruch nehmen, ihr Kind "jedermann/frau" überlassen dürfen. Dann könnte der Staat die Qualifizierungsmaßnahmen in der Kindertagespflege doch gleich wieder abschaffen !

Und hier nun die Antwort von Julia Klöckner:

„Sehr geehrte Frau Rowley, die Grundprinzipien christdemokratischer Familienpolitik sind die Wahlfreiheit und die Unterstützung der Vielfalt. Deshalb setzen wir uns, wie Sie aus unserem bisherigen Briefverkehr entnehmen können, seit Jahren für eine deutliche Stärkung der Kindertagespflege ein. Neben den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege, sind für uns aber auch die Familienarbeit, als auch informelle Betreuungsarrangements, wichtige Standbeine für eine moderne Familienpolitik. Das Betreuungsgeld ergänzt insofern die institutionelle Betreuung. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Familien, nur weil sie keine institutionelle Betreuung in Anspruch nehmen, kein Randzeitenproblem haben. Erhebungen zeigen, dass in erheblichem Maße die Großelterngeneration bei der Betreuung und Erziehung der Kinder mithilft. Auch in diesen Arrangements können terminliche Überschneidungen strukturell vorkommen. Darüber hinaus ermöglicht das Betreuungsgeld, als auch das 10-Punkte-Programm von Familienministerin Schröder die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen und eine Diversifizierung des Berufs der Kindertagespflege. Damit entsteht schrittweise ein weiterer Bereich neben der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Dies kann dazu beitragen, dass auch in Rheinland-Pfalz die recht hohen Zahlen an Ausgebildeten, aber nicht praktizierenden Kindertagespflegepersonen aktiviert werden können. Darin kann ich keine Entwertung, sondern vielmehr eine Aufwertung des Berufs der Kindertagespflege erkennen, da die Pflegeerlaubnis für die Eltern ein notwendiges Qualitätsmerkmal darstellt. Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen auch zukünftig zur Verfügung.“

Woraufhin ich folgende Antwort verfasste

und Fr. Klöckner zukommen ließ – leider habe ich hierauf noch keine Antwort erhalten. Susanne Rowley: „Sehr geehrte Frau Klöckner, zunächst bedanke ich mich für die Zeit, die Sie sich, neben all Ihren sonstigen, vielfältigen Aufgaben, genommen haben, um auf mein Statement zu antworten. Ich muss allerdings gestehen, dass ich nur Teile Ihres Briefes verstehe bzw. nachvollziehen kann. Da ich mich seit 19 Jahren an der praktischen „Front“ der Kinderbetreuung bewege, und somit eine große Nähe zur Realität von Familien habe, erlaube ich mir, Ihnen zu widersprechen ! In meinem offenen Brief ging es vorrangig um die Sinnhaftigkeit des Betreuungsgeldes bezogen auf die Vergütung von Personen, die eine wie auch immer geartete Randzeitenproblematik lösen sollen. In Ihrer Antwort zielen Sie nun eher darauf ab, darzustellen, dass auch private Arrangements mit Großeltern ein Randzeitenproblem aufwerfen können. Meine Erfahrung ist die, dass junge Familien oft eben nicht auf Großeltern zurückgreifen können, weil diese Familien aus beruflichen Gründen abwandern mussten. Wenn Großeltern vor Ort sind und aushelfen, mag es sicher vorkommen, dass auch die Oma mal nicht kann; dieses Problem ist sicher kein flächendeckendes, und ich sehe auch nicht, wo hier ein Betreuungsgeld Abhilfe schaffen könnte! Keine qualifizierte Person, wird diesen Ausfall auf Zuruf mit Bezahlung lösen können / wollen. Ich verstehe auch nicht, worauf Sie hinaus wollen mit Ihrer Beschreibung von „der Entstehung eines weiteren Bereiches neben der qualifizierten Kindertagespflege“ – welcher Bereich könnte das sein außer den Großeltern? Und schlussendlich frage ich zurück, welche Personen meinen Sie mit: „ausgebildete und nicht praktizierende Kindertagespflegepersonen“? Und wenn es die gibt, womit möchten Sie diese reaktivieren? Mit der Bezahlung des geringen Betreuungsgeldes?

Und dann noch ein Satz

zur geplanten Festanstellung von Tagespflegepersonen. Das betrachte ich schlichtweg als den größten Fehler, den die Politik begehen kann. Auf Tagesmutterseite schaffen Sie damit zunächst die Freiberuflichkeit ab mit weitreichenden Folgen für die Kreativität, Motivation und ihrer vielgelobten Vielfalt – andererseits wird es einen massiven Einbruch in der gewünschten zeitlichen Flexibilität geben – denn auch diese Frauen machen dann pünktlich Feierabend und reichen ihre Urlaube beim Jugendamt ein!

Es ist kein Geheimnis

mehr, dass derzeit einige in der Familienpolitik gesetzte Anreize, sich schnell als nutzlos erwiesen haben, weil sie in der Breite den Familien nichts nützen.“

So liebe Eltern, wenn Sie Anregungen oder Kritik haben oder sonst gerne ein Thema, das wir behandeln sollen, mal aufwerfen möchten; ich freue mich über jede Rückmeldung.

Sie finden Wigwam 1994 übrigens auch auf Facebook unter www.facebook.com/Wigwam1994, wo wir uns an interessanten sozialpolitischen Themen hier und da beteiligen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einen schönen Restsommer – viel Sonnenschein hatten wir ja bis dato nicht am Himmel – aber dafür hoffe ich umso mehr im Herzen.

Liebe Grüße

Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
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