Tuesday, 1. November 2005

Autor: Susanne Rowley

Vom TAG zum KICK

Das DJI Curriculum 


Hallo liebe Wigwam-Freunde,

Sie erinnern sich,

im September-Brief brachte ich Ihnen Inhalte des neuen

TAG näher, das die Qualifizierung der Kindertagespflege 

zum Thema hat.

Hier noch eine interessante Wortmeldung einer Wigwam-Tagesmutter, die ich Ihnen noch zugänglich machen möchte.   >> Liebe Frau Rowley, Mit Interesse hatte auch ich die anstehenden Neuerungen verfolgt. Es wäre schön, wenn diese Maßnahmen dazu führen würden, dass die Tagesmütter aus dieser "Grauzone" herausfinden. Ein anerkannter Berufszweig wäre in unserer heutigen Gesellschaft wünschenswert. Allerdings habe ich fast das Gefühl, dass man sich über die Ausmaße nicht ganz bewußt ist. Übergangszeiten sind nötig um die gewünschte Qualifizierung der Tagesmütter auch gewährleisten zu können. Der von mir begonnene Kurs von 160 Stunden mit abschließender Prüfung wird erst Ende nächsten Jahres mir diese offizielle "Erlaubnis" bringen. Allerdings darf ich an keinem der Schulungstermine fehlen ( was einleuchtet, aber schwer umzusetzen ist). Fehleinheiten können erst bei einem im Oktober 2006 startenden Kurs nachgeholt werden, die Prüfung kann dann erst anschließend im Oktober 2007 abgelegt werden. Hierbei handelt es sich um einen vom Jugendamt organisierten Kurs. Bei all dieser Bürokratie habe ich ganz schnell den Eindruck gewonnen, dass im Moment die "heiße Luft" überwiegt!  Eine  schnelle Umsetzung der Neuerungen ist somit nicht zu erwarten. Ich hoffe, dass das Interesse der Öffentlichkeit bestehen bleibt und nichts im Sande verläuft. Im Interesse der Kinder, die nicht durch eine von ihnen vermittelte Tagesmutter betreut werden. Da viele Frauen versucht sind diesen "Dienst" anzubieten ohne sich über den Schritt völlig im klaren zu sein und nicht mit ihrem Herzen hinter dieser Aufgabe stehen. Mit lieben Grüßen Beate Jung <<   Wie schon angesprochen, ist einer der wichtigsten Punkte im TAG die Definition der "geeigneten Tagespflegeperson", denn im Gesetz ist nur die Rede von "vertieften Kenntnissen", die eine unterschiedliche Auslegung zulassen. Vorgeschrieben ist auf jeden Fall die Teilnahme an qualifizierten Lehrgängen, in denen diese Kenntnisse erworben werden sollen. Umfang und Modalitäten der Qualifizierung sind bundesgesetzlich nicht geregelt. In Hessen sieht es so aus, als ob man sich nach den Empfehlungen des Hessischen Tagespflegebüros richten wird, das eine Grundqualifizierung von 45 Stunden plus Erste-Hilfe-Kurs vorschlägt. Die Vorstellungen des Gesetzgebers liegen bei einer Qualifizierung von 160 Stunden nach dem "Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. 

Wichtig ist auch zu wissen,

dass die Tagesmutter laut TAG nun nachgewiesene Aufwendungen für eine Unfallversicherung sowie den hälftigen Aufwand für eine angemessene Alterssicherung gegenüber dem Jugendamt geltend machen kann.   

Vom TAG zum KICK

Weiterführendes Gesetz "KICK" seit 01.10.05 in Kraft getreten - Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz  

Künftige Regelungen durch das KICK beinhalten unter Artikel 43 den ganz neu gestalteten Punkt "Erlaubnis zur Kindertagespflege". Der Gesetzgeber hier:

§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege

(1)   Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinn des Satz 1 sind Personen, die

  1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
  2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertages­pflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Kindertagespflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind. (4)   Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann die Zahl der zu betreuenden Kinder weiter einschränken oder vorsehen, dass die Erlaubnis im Einzelfall für weniger als fünf Kinder erteilt werden kann.   Bisher musste eine Pflegeerlaubnis nur für das 4. und 5. betreute Kind eingeholt werden. Neu ist auch die Forderung nach Vorlage eines Führungszeugnisses sowie die Aufnahme der Tageskinder in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.   

Was ist eigentlich das DJI-Curriculum?

 Das DJI-Curriculum ist ein Fortbildungsprogramm, das die Qualifizierung der Tagesmütter verbessern soll. Das Modellprojekt wurde durchgeführt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Sozialministerium Mecklenburg Vorpommern, des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, Rheinland-Pfalz und des Senats für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Bremen. Die Inhalte des Schulungswerkes vereinen Erkenntnisse aus Wissenschaftszweigen von der Entwicklungspsychologie über Kleinkindpädagogik bis hin zur Erwachsenenbildung und setzt neue Qualitätsstandards durch seinen Zuschnitt auf die Praxis der Tagespflege. Das Werk enthält nicht nur inhaltlich und methodisch detailliert aufbereitete Stoffsammlungen sondern informiert über umfangreiche Anforderungen und Leistungen der Kindertagespflege. Dieses Curriculum ist nun sicher der Maßstab für die gesetzlich geregelte Qualifizierung der Tagesmutter.   Wigwam arbeitet seit Jahren mit diesem Curriculum und unsere Schulungsunterlagen sind auch an diesen Maßstab angelehnt. Trotzdem fanden wir den folgenden Artikel, der uns unlängst ins Haus flatterte, zum Schmunzeln und wert ihn zu veröffentlichen. Leider ist uns der Urheber dieses lustigen Textes nicht bekannt.

Curriculum macht Kinder dumm - Die Tierschule

Es gab einmal eine Zeit, da hatten die Tiere eine Schule. Der Unterricht bestand aus Rennen, Klettern, Fliegen und Schwimmen, und alle Tiere wurden in allen Fächern unterrichtet.Die Ente war gut im Schwimmen, besser sogar als der Lehrer. Im Fliegen war sie durchschnittlich, aber im Rennen war sie ein besonders hoffnungsloser Fall. Da sie in diesem Fach so schlechte Noten hatte, mußte sie nachsitzen und den Schwimmunterricht ausfallen lassen, um das Rennen zu üben. Das tat sie solange, bis sie auch im Schwimmen nur noch durchschnittlich war. Durchschnittsnoten waren akzeptabel, darum machte sich niemand Gedanken darüber, außer der Ente.Der Adler wurde als Problemschüler angesehen und unnachgiebig streng gemaßregelt, da er, obwohl er in der ersten Kletterklasse alle anderen darin schlug, als erster den Wipfel eines Baumes zu erreichen, darauf bestand, seine eigene Methode anzuwenden.Das Kaninchen war anfänglich im Laufen an der Spitze der Klasse, aber es bekam einen Nervenzusammenbruch und mußte von der Schule abgehen wegen des ständigen Nachhilfeunterrichts im Schwimmen.Das Eichhörnchen war Klassenbester im Klettern, aber sein Fluglehrer ließ ihn seine Flugstunden am Boden beginnen anstatt vom Baumwipfel herunter. Es bekam Muskelkater durch diese Anstrengungen bei den Startübungen und daher immer mehr Dreien im Klettern und Fünfen im Rennen.Die mit Sinn für das Praktische begabten Präriehunde gaben ihre Jungen zum Dachs in die Lehre, als die Schulbehörde es ablehnte, "Buddeln" in das Curriculum aufzunehmen.Am Ende des Jahres hielt ein anormaler Aal, der gut schwimmen, etwas rennen, klettern und fliegen konnte, als Schulbester die Schlußansprache.

(Quelle nicht bekannt, entnommen der Abi-Zeitung des Halterner Gymnasiums 1999) 

So liebe Tagesfamilien, liebe Eltern, 

ich bin dafür, dass wir trotz aller Verunsicherung, die derzeit noch auf diesem Gebiet herrscht, die neuen Regelungen als große Chance ansehen sollten dem Berufstand der Tagesmutter einen höheren Stellenwert zu geben. Ungenaue Formulierungen, die durch das Landesrecht entstehen, werden noch zu präzisieren sein. Hoffen wir, dass es nicht mehr all zu lange dauert. 

Noch ein Wort an alle Tagesfamilien,

die durch Wigwam noch nicht auf die neue Gesetzeslage persönlich angesprochen wurden. Die einzelnen Kommunen und Jugendämter stehen mit Wigwam im engsten Kontakt und sobald wir Handlungsrichtlinien vom jeweilig zuständigen Amt bekommen, erfahren Sie diese sofort durch mein Büro! Sie dürfen also getrost warten, bis ich auf Sie zukomme.

Ich wünsche allen einen schönen sonnigen Herbst und verbleibe für heute

Es grüßt herzlich
Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
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