Saturday, 9. May 2026

Autor: Susanne Rowley

Vergifteter „Differenzkosten-Deal“ in Kindertagespflege Stadt Mainz

Warum das kommunale Lockangebot der Stadt Mainz eine Falle ist

Liebe Eltern, liebe Tagesmütter und -väter, liebe Wigwam-Freunde, 

Es klingt im ersten Moment wie eine Win-Win-Situation: 

Die Kommune fördert ein Kleinkind in Kindertagespflege nicht nur pro betreuter Stunde lt. kommunaler Satzung, sondern bietet auf ihrer neu gestalteten Internetseite, prominent sichtbar eine sogenannte „Differenzkostenübernahme“ in Kindertagespflege ab dem 2. Geburtstag des Kindes an. Es handelt sich hierbei um die Übernahme privatrechtlicher Zuzahlungen in Kindertagespflege, und wer würde es nicht begrüßen, diese vom Amt auch noch zu erhalten. 

Eltern atmen im ersten Moment auf, freuen sich über die reguläre Förderung, den Wegfall der Elternbeiträge, und jetzt werden auch noch die minimalen Zuzahlungen übernommen. Ein kostenfreier Betreuungsplatz. Bingo?

Sogar einige Kindertagespflegepersonen es Jugendhilfeträgers werben offensiv mit diesem elterlichen Zusatz-Bonbon und hoffen ihre Plätze blieben stabil belegt.

Doch Vorsicht: 

Wer das amtliche Zuckerbrot annimmt, spürt kurz darauf die kommunale Peitsche

Hinter diesem Angebot steckt eine perfide Strategie, die nichts mit Kindeswohl, aber alles mit kommunaler Haushaltsoptimierung zu tun hat.

Das Kleingedruckte: Die „Wartelisten-Klausel“!

Der Deal hat eine Bedingung, die es in sich hat.  

Eltern erhalten für ihr Kind die Differenzkosten nur, wenn sie ihre Wahl pro Kindertagespflege wieder korrigieren und sich zurück auf die Kita-Warteliste setzen lassen – und zwar mit der Verpflichtung, beim erstbesten Kita-Platz-Angebot, egal wo, egal wann, egal was, das Feld in Kindertagespflege sofort zu räumen. Auch dann, wenn dies gar nicht ihr Ansinnen war. Eine Aufklärung über diese Konsequenz ist dem verlockenden Antrag selbstverständlich nicht zu entnehmen. Es ist aus Elternsicht nur der kleine unscheinbare "Haken" zu setzen. Ab dann schwebt über dem Kleinkind das permanente Damokles-Schwert des Beziehungsabbruchs, des unvorhersehbaren Wechsels. Egal wohin.  

Die bittere Realität folgt auf dem Fuße.

Für Eltern: 

Ihr werdet zum Spielball der Statistik. Sobald in irgendeiner Kita ein Platz frei wird, müsst Ihr Euer Kind aus der gewohnten, geborgenen Umgebung, an die sich Euer Kind nebst Bezugsperson und kleinen Tagesgeschwisterchen gerade erst gewöhnt hat, heraus reißen lassen. Tut Ihr das nicht, dann wird Euch nicht nur die eben noch angepriesene Differenzkostenübernahme gestrichen, sondern direkt die gesamte Förderleistung in Kindertagespflege. Zusätzlich wird Eltern eröffnet, dass die Warteliste ab dem 3. Geburtstag Eures Kindes auch noch "korrigiert" würde. Peng.

Für Tagesmütter/-väter des Jugendhilfeträgers: 

Ihr werdet als „Lückenbüßer“ missbraucht. Ihr glaubt, die Kinder bleiben länger, weil es für Eltern billiger wird? Das Gegenteil ist der Fall. Ihr züchtet Euch Eure eigene Eltern-Kündigungswelle heran. Und das seit vielen Jahren. Die Kommune nutzt Euch als preiswerten Parkplatz, bis die eigenen städtischen Kita-Kapazitäten bereit stehen. Nur zu diesem Zweck haben Sie Eure Eltern mit wenigen Euro geschickt "abgefunden". 

Das geniale Geschäftsmodell der Mainzer Kommune

Man muss es den Kämmerern lassen. Aus fiskalischer Sicht ist dieses Modell brillant. Die Vorteile für die Kommune sind unschlagbar! 

Garantierte institutionelle Kita-Vollauslastung

Durch den Rückhol-Zwang für „kleines Differenzkosten-Geld“ stellt die Kommune sicher, dass kein einziger institutioneller Kita-Platz auch nur einen Tag leerläuft. Ein leerlaufender Kita-Platz kostet richtig Geld; ein belegter Kita-Platz rechtfertigt hingegen fortgesetzt das städtische Budget; ein leerlaufender Kindertagespflege-Platz ist denen hingegen völlig Wurst. 

Volle kommunale Kostenkontrolle 

Die familiäre Kindertagespflege ist flexibel und kleinteilig. Die Differenzkostenübernahme in Kindertagespflege anzubieten ist für die Stadt Mainz monetäres „Pille Palle“. Für die Kommune ist viel effizienter, Kleinstkinder schnellstmöglich in maximal große institutionelle „Betreuungseinheiten“ (Kitas) zu pressen. Ganz nebenbei werden auch noch teure Millionen-Klagen aus der Vergangenheit künftig vermieden; denn es gab und gibt von jeher auch solche Eltern, die sich aus der Not heraus für eine unliebsame "Betreuungsform" entschieden, weil der Rechtsanspruch seitens der Kommune unerfüllt blieb. Auch diese Elternklientel darf sich künftig den Gang zum Anwalt getrost sparen, denn sie haben sich ja für kleines Geld in jeder Hinsicht "abfinden" lassen. 

Schein-Gleichrangigkeit 

Aber so richtig genial ist der vergiftete Deal vor allem deswegen, da für eine Kommune kein Handlungsbedarf daraus erwächst. Solange kein Kita-Platz frei ist, klopft sich die Kommune entspannt auf die Schulter und verweist auf die „gleichrangige“ Kindertagespflege. Der Rechtsanspruch eines Kindes bleibt so oder so erfüllt. Sobald die bumsvolle Kita aber ruft, wird die Kindertagespflege sofort zur zweitklassigen Notlösung degradiert, der die Tageskinder jeden Tag reihenweise munter entzogen werden. 

Und was ist mit Kindeswohl?

In jeder Hochglanzbroschüre der Jugendhilfeträger steht das frühkindliche Kindeswohl an erster Stelle. Doch schauen wir uns die Praxis an: 

Ein zweijähriges Kleinkind hat in familiärer Kindertagespflege eine feste Bezugsperson, eine zweite Familie, eine überschaubare geschwisterähnliche Gruppe, Geborgenheit und Sicherheit gefunden. Diesen Bindungsanker ohne pädagogische Notwendigkeit zu kappen – nur weil ein kommunaler Kitaplatz-Algorithmus „frei“ meldet – ist das Gegenteil von Kindeswohl. 

Es ist in Wahrheit ein ausgeklügeltes kommunales Belegungsmanagement auf dem Rücken unserer bindungsbedürftigen Allerkleinsten und auf Kosten des elterlichen Wunsch- und Wahlrechtes. 

Der Gesetzgeber hat hingegen in § 36 SGB VIII und § 24 SGB VIII die Wahlfreiheit und die Kontinuität der Erziehung verankert. 

Die aktuelle Praxis der Kommunen Mainz macht daraus ein 

„Elterliches Wahlrecht nach Kassenlage“.

Wigwam appelliert: Tragt Eure Eltern-Rechte nicht zu Markte. Stellt das Wohl des Liebsten, was Ihr habt, bitte nicht zur Disposition.  

An die Eltern 

Seid Euch bewusst, dass der Antrag auf Übernahme der Differenzkosten ein Ticket ohne Rückfahrschein aus der bindungsorientierten Kindertagespflege für Euer Kind sein kann. Wer unterschreibt, verliert die komplette Kontrolle über den weiteren Betreuungsverlauf seines bindungsbedürftigen Kleinkindes. Dass Ihr dereinst auf der Suche nach dem Besten für Euer Kind gewesen seid, könnt' Ihr sodann vergessen; denn die Kommune bestimmt fortan, wo Euer Kind sich bitteschön aufzuhalten hat.  

An die Kindertagespflegepersonen (außerhalb vom Schutzraum Wigwam)

Werbt nicht mit diesem perfiden Modell! Ihr sägt am Ast auf dem ihr sitzt. Man macht Euch zum Steigbügelhalter für ein System, das Eure Existenzberechtigung nebst Eurem Schutz-Auftrag für Kinder systematisch aushöhlt und vernichtet. Oder anders ausgedrückt: Ihr werdet „benutzt“, bis Ihr "aus-gedient" habt. 

Die Wahrheit ist, dass frühkindliche Fürsorge nur noch rein wirtschaftlichen Interessen unterworfen ist. "Kindeswohl" wird wie eine Monstranz vor sich hergetragen; orientiert sich maximal noch an der Trittstufenbreite von Treppen, oder dem Herdschutzgitter.   

Frühkindliches Kindeswohl ist zur Manövriermasse für kommunale Haushaltslöcher pervertiert!

Der rechtliche Faktencheck: 

Warum das „Koppelungsgeschäft“ auf tönernen Füßen steht

Wer glaubt, dass dieser „Deal“ rechtlich wasserdicht ist, sollte genau hinsehen. Juristisch betrachtet handelt es sich hier um eine hochgradig problematische Praxis, die gegen fundamentale Prinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) verstößt:

Verstoß gegen das Koppelungsverbot

Eine Behörde darf die Gewährung einer Leistung (den finanziellen Zuschuss zur Deckung des Betreuungsbedarfs) nicht von einer sachfremden Gegenleistung (die Zwangsrückkehr auf die Kita-Warteliste) abhängig machen. Das Ziel der Bedarfsdeckung hat nichts mit der rein strategischen Belegungssteuerung kommunaler Kitas zu tun.

Aushebelung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII)

Eltern haben das gesetzliche Recht, zwischen gleichwertigen Betreuungsformen zu wählen. Wenn die Kommune finanzielle Entlastung nur unter der Bedingung gewährt, dass Eltern dieses Wahlrecht faktisch aufgeben, ist das ein unzulässiger Eingriff in die elterliche Entscheidungsfreiheit.

Der aus unserer Sicht härteste Eingriff besteht jedoch darin:

Die Kommune bedient sich bei o.g. Praxis eines Paragraphen, der vollkommen anderen Zwecken dient, und kommt damit auch noch galant durch.  

Ermessensfehl(miss) gebrauch bei § 36 Abs. 3 SGB VIII 

Die Kommune beruft sich beim Angebot der "Differenzkostenübernahme" auf den o.g. Paragraphen, der einem anders gelagerten Missstand entgegenwirken sollte. Sie nutzt ihn unter dem Vorwand von sogenannten „unverhältnismäßige Mehrkosten“ in KTP - quasi als Schutzschild. Aber Hallo: Wenn die Kommune bereit ist, die Differenzkosten in Kindertagespflege freiwillig zu zahlen, gibt sie damit implizit zu, dass diese Kosten eben nicht unverhältnismäßig sind. Ein Widerspruch in sich, der die Rechtfertigung den Paragrafen zur Anwendung zu bringen ad absurdum führt. 

Die Verknüpfung mit der Warteliste ist dann kein Akt der Wirtschaftlichkeit mehr, sondern ein reines politisches Disziplinierungsmittel. Nichts sonst. 

Verletzung der Kontinuität 

Der gesetzliche Auftrag zur Förderung der Entwicklung (§ 1 Abs. 1 SGB VIII) gebietet Kontinuität in der Erziehung. Ein künstlich herbeigeführter Beziehungsabbruch zur Tagespflegeperson, nur um Kita-Vakanzen zu füllen, ist mit dem Geist des Gesetzes unvereinbar.

Das Fazit durch die juristische Brille

Die Kommunen bewegen sich hier in einer riskanten Grauzone; auf ganz dünnem Eis. Sie deklarieren die Differenzkostenübernahme ganz geschickt als „freiwillig“, denn nur dann dürfen sie Bedingungen diktieren (Zwangsrückkehr in die Kita-Warteliste). Doch sobald die wirtschaftliche Belastung für Eltern ohne diese "Differenzkostenübernahme" unzumutbar würde, wie es § 36 a, Abs. 3 eigentlich vorsieht und meint, wandelt sich die Freiwilligkeit in eine Pflicht zur Bedarfsdeckung – und dann wiederum dürfte dieses Angebot nicht mehr an Bedingungen geknüpft werden, die das Kindeswohl und die elterliche Wahlfreiheit untergraben.

Aber, wie so oft im realen Leben: "Wo kein Kläger - da kein Richter". 

Es ist Zeit, 

diese Praxis nicht nur moralisch, sondern auch juristisch als das zu benennen, was sie ist:

Eine illegitime kommunale Zwangslenkung. 

Um den klammen Haushaltssäckel zu sanieren, werden Kleinstkinder als beliebige Verschiebe-Masse behandelt, Eltern in Unwissenheit gehalten, dabei gezielt in ihren Rechten beschnitten, und ein ganzer Berufsstand Kindertagespflege (außerhalb von Wigwam) wird absichtlich dem Untergang geweiht. 

Solche Praktiken sind die eigentlich schwelenden Geschwüre für "Kindertagespflege in der Krise". 

Der Geburtenrückgang sattelt sich lediglich verschärfend auf einen von kommunaler Seite absichtlich gebeutelten Berufsstand auf. 

Wir im Team Wigwam werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle an Vereinbarkeit Beteiligten ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch wahrnehmen! 

Herzliche Grüße sendet 

Susanne Rowley 

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Für (werdende) Eltern & Mitarbeitende in Kooperation. Aufbau, Schulung, Supervision mit Wigwam-PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege.

Kooperationspartner aus
Forschung, Wissenschaft und Medizin
für Vereinbarkeit von Familie & Beruf
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz