Friday, 1. June 2001

Autor: Susanne Rowley

Unser Allererster!

Rat einer Tagesmutter / Gesetzesänderungen Gewaltschutz


Liebe Mütter, liebe Väter, liebe Tagesmütter, liebe interessierte Leser, 


da es bei unserer Arbeit nicht nur um gelungene Vermittlungen geht, sondern selbstverständlich auch um die Menschen, die dahinter stehen, möchte Wigwam Sie in Zukunft in sporadischen Abständen per

Info-Brief

über interessante Neuerungen informieren. Dabei kann es sich um eine geänderte Gesetzeslage oder neue Empfehlungen von Verbänden handeln oder um allgemeine Informationen und Tips von Tagesmüttern, oder interessante "Link-Hinweise", die uns alle mehr oder weniger beschäftigen. 

Die Themen

die ich hierzu auswähle, sind sehr vielschichtig. Sie betreffen Familien im allgemeinen, Tagespflege im besonderen, aber auch Tabu-Themen verschiedener Art. Besonders zu erwähnen wäre hier die Gewalt gegen Kinder und der sexuelle Missbrauch. Natürlich habe ich aufgrund meines großen täglichen Arbeitsaufwandes nicht die Zeit, eine regelrechte Broschüre herauszugeben; dennoch möchte ich mich bemühen, Ihnen wichtige Neuerungen nahe zu bringen, zu denen ich eher Zugang habe als sie. 

Der Info-Brief

wird von der Hauptstelle (Wigwam 1, Susanne Rowley) erstellt und an alle Mütter, Tagesmütter und interessierte Leser weitergeleitet, die online sind (leider sind das immer noch die wenigsten).

Ein Versand per Post ist jedoch zu kostspielig für Wigwam. Wigwam 2 und Wigwam 3 sind ebenso gehalten, für eine Verbreitung an deren Mütter und Tagesmütter & väter zu sorgen. Der E-Mail-Versand erfolgt in sporadischen Abständen, wenn Bedarf besteht; in der Regel aber monatlich. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich gerne zu den angesprochenen Themen äußern. Inwieweit ich Fragen beantworten kann (rein inhaltlich oder zeitlich gesehen) kann ich heute noch nicht abschätzen, da ich selbstverständlich für die Inhalte, die ich weitergebe, nur teilweise verantwortlich zeichne; z.B., wenn es sich um die Weitergabe von Gesetzesentwürfen ect. handelt. 

Wigwam Info-Brief Nr. 

Link-Tipps Mein erstes Anliegen heute, wäre, sie auf einen interessanten Link aufmerksam zu machen, bei dem es sich um vermisste Kinder handelt: www.gesuchte-kinder.de Kaum vorstellbar, was solche Eltern empfinden müssen. Nur durch Verbreitung dieser Seite, wird die Chance vergrößert, diese Kinder zu finden. Ein weiterer interessanter Link ist für Eltern, die ihr Kind vor, während, oder kurz nach der Geburt verloren haben. http://www.initiative-regenbogen.de Hier bekommen Sie Rat und Hilfe und auch Adressen von Selbsthilfegruppen. 

Guter Rat einer erfahrenen Tagesmutter

Diese Tagesmutter gibt sogenannte Info-Mappen über ihre Arbeit und ihre Familie nach dem ersten Kennenlern-Treffen mit der abgebenden Mutter heraus. Sie schafft so Vertrauen in ihre Arbeit und erleichtert den Eltern die Probezeit. Die Mappe dieser Tagesmutter enthielt reichhaltige Infos - die wesentlichen haben wir hier zusammengetragen:

  • Kurzbeschreibung der Familie, des Berufweges
  • Ihr Verständnis von Tagespflege
  • diverse Elternbriefe
  • Informationen zum Thema Haftpflicht
  • Umgang mit kranken Kindern
  • Umgang mit Terminänderungen
  • Qualitätsprofil einer Tagesmutter  lt. Bundesfachkongress
  • Referenzen von Ämtern und Organisationen und Familien, deren Kinder sie betreut hat

Die Mappe gibt sie nach dem Erstgespräch für eine Woche zum Lesen mit nach Hause. Sogar Fotos von ehemaligen Tageskindern beim Spiel im Garten legt sie bei. Das hat den Vorteil, dass viele Fragen bereits im Vorfeld beantwortet werden und die abgebende Familie sich einen Gesamteindruck verschaffen kann.

Gesetzesänderung

Wie der Verband alleinerziehender Mütter u. Väter berichtete wurde , befindet sich das "Gewaltschutzgesetz" in der ersten Lesung (noch nicht verabschiedet), das eine deutliche Position für die Frauen bezieht. Sie sollen von nun an in der Wohnung bleiben und ihre gewalttätigen Männer müssen gehen. Bisher haben in der BRD jährlich über 50.000 Frauen mit ihren Kindern Schutz in Frauenhäusern suchen müssen, um der Gewalt ihrer Männer zu entgehen. Das Gesetz würde zunächst in dem Maße Gerechtigkeit herstellen, als nun die Männer die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen. Es würde Gewalt gegen Frauen heraus aus der Privatsache in den Bereich der inneren Sicherheit verweisen. Auch die Kinder würden von der neuen Regelung profitieren - sie könnten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben; Kiga und Schule weiter besuchen und Freunde in der Nachbarschaft behalten. Folgender Stand der Dinge:

Das Gewaltschutzgesetz befindet sich in der ersten Lesung. Es ist noch lange nicht verabschiedet. Entwürfe liegen vor. Wenn dieses Bundesgesetz verabschiedet ist, dann müssen zunächst die Länder ihre Polizeigesetze ändern, damit die Polizei die Befugnis bekommt Menschen aus der eigenen Wohnung zu verweisen. Dieses Recht haben zur Zeit auf richterlichen Beschluss nur Gerichtsvollzieher. Dazu arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Abschließend will ich noch ein Statement einer Leiterin eines Frauenhauses hier anfügen, die auf länder- und bundesebene arbeitet. Sie sagt: " dass es ein Trugschluss ist anzunehmen, dass alle Frauen und Kinder dann in Ihren Wohnungen verbleiben können, denn das Gesetz spricht nur eine Wegweisung aus und gewährt keinen konkreten Schutz. Es wird, wie das Beispiel Österreich zeigt, weiterhin voll belegte Frauenhäuser geben."

So viel für heute

es grüßt ganz herzlich
Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

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Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz