Wednesday, 1. January 2003

Autor: Susanne Rowley

Umfrage Klaps auf den Po / Neues Mutterschutzrecht in Kraft / Staatliche Hilfen für Familien.

Liebe Wigwam-Freunde,

Ich hoffe, Sie sind gut ins Jahr 2003 hinübergeschlittert. Unser Wigwam jedenfalls war zu Beginn des Jahres vom Hochwasser der Nahe bedroht. Das Büro ist zwar verschont geblieben; aber es war schon eine seltsame Erfahrung, die Wassermassen vor der eigenen Tür unaufhörlich steigen zu sehen.

Unser zentrales Thema heute:

Der "Klaps" auf den Po / Umfrage 

Wenn bei der Vorstellung neuer Tagesfamilien das Thema

"Wie erziehe ich mein Kind"

an die Reihe kommt, dauert es nicht lange, und wir sind bei o.g. Reizthema angelangt. Sicher, die Erziehungsvorstellungen gehen grundsätzlich immer weit auseinander; von absolut antiautorität und laissez-faire bis hin zu strengen Regeln und klaren Strafen reicht die Palette, die wir dann zu hören bekommen. Viele Tagesfamilien räumen im Gespräch aber ehrlich ein, beim eigenen Kind schon hin und wieder mal einen Patsch auf die Händchen oder einen Klaps auf den Po für unausweichlich zu halten. Was ist aber, wenn die Tagesmutter beim Tageskind mal die Kontrolle verliert? Ist das Verhältnis dann zu Ende? Ist der Bruch unausweichlich? Wir wollen aus unseren Erfahrungen berichten, nicht Partei ergreifen oder Entschuldigungen suchen. Auch für eine Tagesmutter, die ansonsten umsichtig mit den Tageskindern umgeht, kann es offensichtlich Situationen geben, in der sie die Beherrschung verliert. Stellen Sie sich vor, das eigene Kind wird vom Gastkind geschlagen oder getreten und ein verbales Eingreifen hilft nicht weiter. Schnell ist der Klaps geschehen. Erschrocken über die eigene Aggressivität steht die Tagesmutter dann da. Sie spricht vielleicht dann mit dem Tageskind, weshalb sie es geschlagen hat, erklärt ihm, dass es an dem Verhalten nicht unschuldig ist, sagt ihm auch, dass sie entsetzt darüber ist, ihm weh getan zu haben, macht ihm klar, dass es sich um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt hat.

Wie sag ichs den Eltern? 

Es ist ganz wichtig, dass die Tagesmutter den Vorfall nicht verschweigt. Sie sollte offen über ihren Fehler sprechen und auch erläutern, wie es zu der plötzlichen Aggression kam. Eltern sollten der Tagesmutter in Ruhe zuhören. Wenn das Kind zu Hause über die Handgreiflichkeit berichten möchte, sollten Sie auch da aufmerksam zuhören. Nehmen Sie die Aussage ihres Kindes auf jeden Fall ernst und sagen sie offen ihre Meinung dazu. Erzählen sie ihrem Kind von dem Gespräch mit der Tagesmutter und lassen Sie allen Seiten Zeit zu schauen, wie oder ob es weitergehen soll. Jedes Kind reagiert sicher anders auf einen solchen Vorfall. Manche Kinder sprechen noch lange Zeit darüber, andere wollen gar nicht mehr zur Tagesmutter hingehen; andere Kinder wiederum haben die Sache schnell vergessen. Wenn ihr Kind von sich aus gerne weiterhin zur Tagesmutter gehen möchte, sollten Sie das Verhältnis nicht abbrechen und versuchen, ein neues Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sollte ihr Kind sich sträuben, weiterhin zur Tagesmutter zu gehen, sollten Sie die Betreuung abbrechen und sich nach Ersatz umschauen. Sollte dieser Vorfall sich wiederholen, sollten Sie auf jeden Fall das Verhältnis beenden; der Schaden der durch das Schlagen entsteht ist in jedem Fall größer, als der abrupte Abbruch einer Betreuung. Wie auch immer Sie unterscheiden mögen zwischen dem "harmlosen" Klaps auf den Po oder massiverer Gewaltanwendung, sie sollten dabei nicht vergessen, welche Botschaft das Kind dadurch empfängt; das Kind wird evtl. die Meinung entwicklen, dass es keine andere Behandlung verdient hat - sein Selbstbewußtsein wird auf jeden Fall leiden. Insbesondere ganz kleine Kinder können den Zusammenhang zwischen dem eigenen Vergehen und der körperlichen Strafe, die dann folgt, gar nicht herstellen und reagieren statt mit Gehorsam nur mit Vertrauensverlust; d.h., das Verhalten des Kindes ändert sich nicht, was die Gewaltspirale eher ankurbelt statt bremst. Vergessen Sie nie, dass unsere Kinder das schwächste Glied in der Familienkette sind; Eltern und Tagesfamilien haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dem Kind keinerlei Schaden zugefügt wird.

Mailen Sie uns zum Thema "Klaps auf den Po" - wir möchten gerne im nächsten Info-Brief verschiedene Meinungen veröffentlichen; dies tun wir auf Wunsch auch anonym.

Erfahrungsbericht einer Familie

>> Frau G. hat unsere Tochter stets gewissenhaft und liebevoll betreut. Ich kann mich nicht erinnern, dass sie jemals widerwillig zu ihrer Tagesmutter gegangen wäre. Auch die beiden Kinder von Frau G. haben sehr viel dazu beigetragen, dass unsere Tochter sich dort wohl fühlt. Sie haben sie gut angenommen und sich viel mit ihr befasst. Sie wurde stets gefördert und man hat immer gemerkt, dass Familie G.- insbesondere Frau G.- sich viel Zeit für Ihre Belange genommen haben. Unsere Tochter wurde niemals "einfach geparkt". Unsere Tochter hat sich motorisch und sprachlich außerordentlich gut entwickelt. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die lange Zeit, die sie in den letzten zwei Jahren bei der Tagesfamilie verbracht hat, ist klar, dass Familie G. einen sehr großen Anteil an dieser guten Entwicklung unserer Tochter zukommt.

Nach unserer Erfahrung darf man als Eltern nicht erwarten, dass eine "dicke" Freundschaft zu der betreuenden Familie entsteht. Das Verhältnis war immer freundlich, aber distanziert. Im Vordergrund stand die gute Betreuung unserer Tochter, und das war für uns gut so. Man sollte hier also keine falschen Erwartungen bei den Eltern wecken.

Wer Wert auf eine sehr ordentliche und "keimfreie" Umgebung legt, ist bei Familie G. sicherlich fehl am Platz. Uns hat das gelegentliche Chaos jedoch nicht gestört. Was uns etwas gestört hat, war ein gelegentlicher Mangel an Information. Wir haben z.B. erst ein paar Tage später zufällig erfahren, dass ein Ausflug mit dem Auto unternommen wurde, und das hätten wir doch schon gerne im Vorfeld gewusst. Als anderes Stichwort sei hier auch noch die Aufnahme des zweiten Tageskindes genannt. über diese Information wären wir auch froh gewesen. Eltern sollten evtl. darauf hingewiesen werden, dass öfter mal nachgefragt werden muss.

Alles in allem genommen sind wir sehr froh, dass wir - dank Unterstützung von Wigwam - Frau G. als Tagesmutter für unsere Tochter hatten. Wir haben heute noch gelegentlichen Kontakt, den wir, vor allem wegen der Kinder, die sich sehr ins Herz geschlossen haben, auch nicht abreißen lassen möchten. <<

Neues Mutterschutzrecht in Kraft getreten 

Seit dem 20. Juni 2002 haben auch die Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkfrafttretens (also 20.06.02) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die noch nicht die Elterzeit wahrnehmen.

Das novellierte Mutterschutzgesetz ist eine wichtige Verbesserung für Mütter und Familien. Das Gesetz regelt den besonderen Schutz von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär 8 Wochen,  bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, verlängerte sich schon bisher die Mutterschutzfrist nach der Entbindung zusätzlich noch um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Was galt voher?

Anders war die Rechtslage bei vorzeitigen Entbindungen, die nicht die Merkmale einer medizinischen Frühgeburt aufweisen: In diesen Fällen hatten Mütter nach der  Entbindung zwar eine Schutzfrist von 8 Wochen, die nicht beanspruchten Tage der Mutterschutzfrist vor der Geburt verfielen jedoch. Die Freistellung wegen der Geburt verkürzte sich dadurch um die entsprechende Zeit. Die Gesetzesänderung stellt vorzeitige Geburten den medizinischen Frühgeburten insoweit gleich, als auch in diesen Fällen eine Schutzfrist von mindestens 14 Wochen besteht. Dies entspricht einer endgültigen Umsetzung der EG-Richtlinie zum Mutterschutz.

Das geänderte Mutterschutzgesetz beseitigt auch die bisherige Rechtsunsicherheit beim Jahresurlaub für schwangere Frauen und Mütter. Die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubes als Beschäftigungszeiten.

Das neue Mutterschutzgesetz finden Sie in der Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz", ebenfalls unter o.g. Internet-Adresse zu bestellen.

Staatliche Hilfen für Familien 

Beim Familienministerium gibt es einen Ratgeber für Familien, den Sie unter http://www.bmfsfj.de/ bestellen können.

Die Broschüre "Staatliche Hilfen für Familien - Wann - Wo - Wie" informiert umfassend über Fördermaßnahmen des Bundes, die Familien in den einzelnen Lebensphasen (von der Schwangergschaft bis zum Alter") und in unterschiedlichen Lebenslagen (z.B. allein Erziehend, bei Niedrigeinkommen oder im Falle der Behinderung Familienangehöriger) zur Verfügung stehen.

Inhalt

- Schwangerschaft und Mutterschutz

- Familien mit jüngeren Kindern

- Familien mit Kindern in Schule und Ausbildung

- Eltern in Umchulung, Aus- oder Fortbildung und beim Wiedereinstieg in den Beruf

- Allein erziehende Eltern

- Familien mit niedrigem Einkommen und bei Arbeitslosigkeit

- Familien und Wohnen

- Familien mit behinderten Menschen und Pflegebedürftigen

- Ältere Menschen

- Beratung und Hilfen für jedes Alter

So, das wars für heute liebe Freunde, ich freue mich auf Eure Kommentare. 

Es grüßt herzlich 

Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

Vertragspartner in Kooperation
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz