Thursday, 12. September 2013

Autor: Susanne Rowley

Rechtsanspruch beim Wort genommen / Urteil Stadt Mainz

In Rheinland-Pfalz hat unsere Landeshauptstadt Mainz einen berechtigten Dämpfer erhalten, ganz offiziell von Rechtswegen!


www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/mainz-kitas-gebuehren-urteil/-/id=1682/nid=1682/did=12040034/fjm8af/index.html

Rechtsanspruch beim Wort genommen

Liebe Wigwam-Freunde,

Und wir müssen zugeben, unsere Tüte Mitleid hält sich in Grenzen.

in Rheinland-Pfalz hat unsere Landeshauptstadt Mainz einen berechtigten Dämpfer erhalten, ganz offiziell von Rechtswegen!

Eine Mutter aus dieser Kommune hat tapfer durch alle Instanzen hindurch geklagt, weil sie keinen Betreuungsplatz von der Stadt erhalten hat; und das, obwohl in Rheinland-Pfalz der Rechtsanspruch ab dem 2. Lebensjahr schon lange verankert ist.

Das Bundesverwaltungsgericht

gab heute der Mutter in letzter Instanz recht, und die Stadt muss nun ihre Aufwendungen, die sie für eine private Krippe aufgewendet hat – weil nicht bezuschusst – übernehmen.

Dieses Urteil könnte durchaus Signalwirkung auf andere Bereiche haben – im Hinblick auf den am 1. August in Kraft getretenen Rechtsanspruch.

Auf dieses Urteil könnten vor allen Dingen jetzt auch die Eltern von 2 und 3-jährigen Kindern aufsatteln, die aufgrund der großen Angst vor der Klagewelle am ersten August mal eben von den Wartelisten herunter genommen wurden, um den noch Kleineren ab 1 Jahr Platz zu machen.Denn diese Eltern hielt man mancherorts für klagebereiter – die anderen waren schon leidensfähiger.

Interessant, auch was den OB dieser Stadt an diesem Urteil am meisten interessiert – nicht etwa die Tatsache, dass Eltern bekommen, was ihnen zusteht, oder gar hätten bekommen sollen, was sie bräuchten, um in einer Wissenschaftsstadt bei den Arbeitgebern pünktlich zu erscheinen, die diesen Standort auch gerne weiterhin als attraktiv ansehen möchten, um vor Ort zu bleiben.

Nein, statt dessen ist er erleichtert, dass ein Kostenersatzanspruch nur in engen Grenzen definierbar sei, und er es jetzt nicht damit zu tun bekäme, dass jedem Anspruch „Tür und Tor“ geöffnet würde (wo kämen wir denn auch hin, wenn ein „Anspruch“ real be-anspruchbar würde *kopfschüttel)

Sicher lässt sich dieser Satz auf Anfrage nach der Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit in verwaltungseffiziente Textbausteine kleiden ;-), die wir ja schon kennen.

Wer das Urteil genauer einsehen will, gerne hier entlang:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=66

liebe Grüße einstweilen von der Betreuungsfront

Susanne Rowley

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