Sunday, 18. August 2024
Quo Vadis Kindertagespflege? Teil 2 "Du bist nicht die Alternative zur Kita"
Tagesmütter und -väter forcieren den Ausverkauf des eigenen Berufsstandes..
Liebe Wigwam-Freunde,
in meinem Blog-Beitrag
"Quo Vadis Kindertagespflege Teil 1"
kündigte ich an, dass es einen Teil 2 geben wird. Hier ist er aus guten Gründen.
Um Teil 2 inhaltlich einordnen zu können, empfehle ich meinen aufgeschlossenen LeserInnen, Teil 1 zuerst zu lesen. Im ersten Teil habe ich mich u.a. den kommunalen Verhunzungen / Instrumentalisierungen des Berufsstandes gewidmet, der nur dazu diente, die Kindertagespflege als Lückenbüßer in der Betreuungslandschaft schnell verfügbar zu machen, und dem sich Tagesmütter und -väter zuweilen ohnmächtig ausgeliefert fühlen.
Worum geht es mir in der Fortsetzung?
Der Berufsstand Kindertagespflege, genannt KTP, leidet auf die ein oder andere Weise von jeher unter mangelnder Anerkennung. Die Ursachen sind vielschichtig, und aktuell nur zum Teil noch „im familienpolitischen Außen“ zu suchen.
Vielmehr ist ein Zustand erreicht,
in dem Tagesmütter und -väter die Entfremdung vom eigenen Markenkern der Kindertagespflege selbst forcieren und betreiben. Sie verabschieden sich freiwillig vom Alleinstellungsmerkmal „Familie / familiennah / familienähnlich, und suchen ihre Anerkennung als „Kita light“; begeben sich in Großtagespflege in angemieteten Räumen / oder dienen sich in Räumen von Unternehmen als Weisungsgebundene oder Abhängig Beschäftigte an.
Im Vergleich liegt aller Anfang Ende
Da Kindertagespflege keine Kita ist, und auch niemals einen institutionellen Auftrag inne hatte, wird sie in dieser Ausgestaltung als „Billig-Kopie“ des Originals „Kita“ gehandelt. Und das wird immer so bleiben.
Abgesehen davon, dass Wertschätzung niemals im Vergleich mit anderen zu finden ist, sondern nur und ausschließlich in der Stärkung und Professionalisierung des eigenen Marken-Kerns, geht KTP diesen Schritt ausgerechnet in einer Zeit, in der das Original Kita in Sachen Kindeswohl nicht nur unter massiver Kritik steht, sondern Fachkräfte dem Burn Out nahe in Scharen fliehen, und künftig sogenannte Multiprofessionelle Teams, Quereinsteiger aller Couleur die Einrichtungen fluten werden.
Was also wäre das Gebot der Stunde für Kindertagespflege - JETZT?
Nicht Angleichung an die Institution, sondern
gezielte Abgrenzung!
Ich kenne keinen vernünftigen Menschen, der, wenn das Schiff sinkt, vom Beiboot aus wieder freiwillig zusteigen würde..
Kindertagespflegepersonen schießen sich selbst ins Knie
und hören den Schuss nicht mal mehr.
Denn, wer sich zunehmend selbst einen institutionellen Anstrich verpasst, darf sich nicht wundern, wenn sowohl politisch Verantwortliche der Länder und Kommunen als auch Gerichte den Unterschied Pflegeerlaubnis / versus / Betriebserlaubnis in der praktischen Umsetzung zunehmend weniger (an) / oder (wieder) erkennen.
Klingt kompliziert?
Ist es gar nicht.
Wer sich als abhängig Beschäftigter in der selbständigen Kindertagespflege an Kommunen oder Unternehmen "verkauft" hat, hätte zuvor die Frage stellen sollen, wo genau die "Unterhändler" beim Verschachern auch Verantwortung übernehmen. Oder anders ausgedrückt, welche Rechte hast Du als Tagesmutter /-vater an der Rezeption gleich mit über Bord geworfen; und welche Pflichten übersehen?
Wo das nicht bedacht wurde, werden künftig Gerichte zunehmend für Klarheit sorgen.
Und die entscheiden in der Regel so, dass eine selbständige Tätigkeit mit definierter Berufsfreiheit einhergeht, und diese nicht dann infrage gestellt werden kann, wenn es an die Eigenverantwortung als Selbständige geht.
Merke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und nicht alles, was sich richtig oder gerecht anfühlt ist auch geltendes Recht.
Ein falsches Berufsverständnis, oder einer Fachberatung aufgesessen zu sein, die nicht vom Fach ist, schützt keine Tagespflegeperson davor in Verantwortung genommen zu werden.
Ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit:
Angestellte Kindertagespflegepersonen erleben zuweilen eine böse Überraschung:
Sie werden von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aufgefordert, überzahlte laufende Geldleistungen zu erstatten. Teilweise handelt es sich um Beträge im fünfstelligen Bereich, die sie selbst nie erhalten haben, sondern an das Unternehmen, in dem die KTP agierte, "abgetreten" wurden. Das Gericht führt (auszugsweise) aus:
(..) Die Kindertagespflegeperson kann sich in solchen Fällen nicht darauf berufen, das Geld selber gar nicht erhalten zu haben. In der Regel erfolgt die Bewilligung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. An wen sie diese rein "privatrechtlich" abtritt, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen der Tagesmutter/dem Tagesvater und dem Arbeitgeber/Anstellungsträger ändert hieran unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt etwas. Die Auszahlung der laufenden Geldleistung stellt eine Anerkennung der Leistungserbringung an die Kindertagespflegeperson dar. Trotz Abtretung bleibt die Tagesmutter / der Tagesvater alleiniger Schuldner des Rückerstattungsanspruchs, da durch die Abtretung des Auszahlungsanspruchs keine Änderung des Inhalts des Verwaltungsrechtsverhältnisses erfolgt. (..)
Wer jetzt ein bisschen Fantasie aufbringt, kann sich annähernd vorstellen,
welche weiteren Gerichtsurteile deutschlandweit bereits ergangen sind, oder noch ergehen werden, die dem Wesen nach auf ein massives Unwissen den eigenen Berufsstand betreffend zurückzuführen sind.
Ein zweites Bsp.
Wenn #Kindertagespflege #Kita spielt kann das schwerwiegende Folgen haben.
Niedersachsen legt vor und macht den Anfang. Es geht um Großtagespflege in angemieteten Räumen.
Sind bei der normalen Kindertagespflege 5 fremde Kinder, zeitgleich anwesend, der jeweiligen TPP vertraglich zugeordnet, und einem Paar, das sich innerhalb der eigenen Familie als familiärer Zusammenschluss im eigenen Haus versteht, infolge 10 Tageskinder, ereilt die Großtagespflege in angemieteten Räumen zunehmend das klassisch institutionelle Recht. GTP mit 2 oder 3 TPPs, die sich in angemieteten Räumen zusammenschließen, unterwerfen sich nach Auffassung der Länder und den Gerichten nicht "nur" dem umfangreichen Baurecht von klassischen Einrichtungen, jetzt kommen neuartige Begrenzungen zum Tragen.
Denn, wie zu erwarten war, erschließt sich den Verwaltungsgerichten landauf landab nicht mehr, was der Unterschied in gelebter Praxis noch sein soll.
(..) Schließen sich 2 oder 3 oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammen, um gemeinsam mehr als fünf Kinder zu betreuen, handelt es sich um eine sogenannte "Großtagespflege". Das Gesetz regelt, dass nicht mehr als 10 gleichzeitig anwesende Kinder von maximal 3 Kindertagespflegepersonen betreut werden dürfen. (..)
Einschränkungen werden zusätzlich vorgenommen durch Anforderungen an die Zusatz-Qualifikation der Kindertagespflegepersonen, sowie eine Verknüpfung mit dem Alter der Kinder. So dürfen maximal 8 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden, wenn mehr als 3 Kinder das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Und so geht's weiter: Werden mehr als 8 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in Zusammenarbeit der GTP betreut, so muss wenigstens eine Kindertagespflegeperson pädagogische Fachkraft sein..
Bundesweit ist zu verzeichnen
Anforderungen an Räume werden dem komplizierten Baurecht unterstellt; Jugendämter und klassische Besichtigungen gehören der Vergangenheit an.
Bleibt abzuwarten, bis der Kinderzahl nicht mehr nur „fremde“ hinzugezählt werden.
Der Berufsstand KTP bewegt sich zunehmend in einer rechtlichen „Zwischenwelt“
zur Institution – bei gleichzeitig steigendem „Nichtwissen“ juristischer Zusammenhänge. Eine aus meiner Sicht fatale Entwicklung. Hinzu kommt das weite Feld des Arbeitsrechts, wenn Großtagespflegestellen Tagesmütter und -väter in Anstellung bringen.
So kann's gehen, wenn der Schuster seine Leisten vergisst, und den Wesenskern seines Berufsstandes mehrfach zum Abschuss freigibt.
Eine selbständig Tätige Kindertagespflegeperson
hat auf der einen Seite einen staatlichen "Bildungs- und Förderauftrag", der sich aus ihrer Pflegeerlaubnis mit der begleitenden Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers ergibt.
Auf der anderen Seite
unterliegen Tagesmütter und -väter der selbständig Tätigen Freiberuflichkeit mit allen daraus resultierenden Rechten, aber auch den damit einhergehenden Verantwortungsbereichen, lt. BGB.
Der Berufsstand ist ein Dienstverhältnis,
das privatrechtlichen Grundsätzen unterliegt. Es erlischt auch dann nicht, wenn man sich den seltsamsten Konstrukten untergeordnet hat. Das gilt für Großtagespflegestellen mit oder ohne Angestellte in angemieteten Räumen, dem Andienen in Unternehmen, dem Zuarbeiten in knebelnden Belegsystemen von Kommunen u.v.m.
Freiheit ohne Eigenverantwortung gibt es nicht.
Denke ich als Wigwam-Gründerin 31 Jahre zurück, zeichnete sich das fehlende Berufsverständnis immer schon ab.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, gleichrangige Betreuungsform. Es stellt sich mir immer schon die Kernfrage, warum dieser Umstand in den Köpfen der Tagesmütter und -väter nie wirklich angekommen ist.
Die Zeiten, in denen Eltern eine optimale Förderung ihrer Kinder nur in großen Kita-Gruppen, nebst Lärmpegel eines Presslufthammers, vollgestopften Räumlichkeiten, geflutet mit Massen von Spielzeugen und angelieferten Mahlzeiten und einem Außenspielbereich mit Rutsche für möglich halten, ist lange schon vorbei!
Frühkindliche Bindung ist das, was gebraucht und gesucht wird,
weil Massenbetreuung zu nachweislich traumatischen Folgen im frühkindlichen Bereich führt.
Ich verzichte an dieser Stelle darauf, einschlägige Studien zu zitieren, in denen namhafte Erziehungswissenschaftler lange schon nachgewiesen haben, dass die wirklich familiär angelegte Kindertagespflege strukturell eine signifikant höhere Bindungsqualität bietet, und damit die alles entscheidende gesunde Entwicklung des frühkindlichen Nervensystems sicherstellt, ohne die Bildung nicht aufsatteln kann.
Woran liegt die vermeintlich mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz dann?
Am Anfang jeder Entwicklung steht meist "das Wort"
Tagesmütter und -väter sprechen in Foren von Lohn und Gehalt. Richtig ist, sie genieren und kalkulieren ihr "Einkommen"!
Tagesmütter und -väter sprechen von "Öffnungszeiten", statt von Kernbetreuungszeiten, die ihnen früher alle Gestaltungsmöglichkeiten gaben. Die Liste der magischen Worte wäre endlos fortzuführen.
Stand früher noch die „Tagesmutti“, die keine pädagogische Ausbildung nachweisen kann, in der Kritik, so ist es heute der furchtbar sperrige, weil höchst unpersönliche Begriff der
K I N D E R T A G E S P F L E G E P E R S O N
Einfach nur grauenhaft, weil „ent-personalisiert“ – in Richtung anonymer Bedeutungslosigkeit kaputt-geschwurbelt.
Problematisch ist zudem die mangelnde juristische Fachkenntnis der sogenannten FachberaterInnen im unternehmerischen privatrechtlichen Bereich. Die vielfältigen und unterschiedlichen Anforderungen verlangen jedoch professionelles Wissen und Kompetenzen in vielen verschiedenen Bereichen. Dieses Fachwissen ist entweder nicht vorhanden oder wird bewusst außen vorgelassen.
Auch junge Eltern berichten zuweilen,
dass sie noch immer von Kindertagespflege „weg-beraten“ werden, einerseits weil die Fachberatung selbst nichts von KTP hält, oder aber nicht unabhängig berät, weil Belegungszwänge von klassischen Kitaplätzen dahinterstehen. Um dem Leerlauf von Kitaplätzen stets vorauszueilen, wird auch schon mal handfest gelogen, und der Rechtsanspruch unterlaufen. Das klingt dann so:
„Wenn Sie sich jetzt für eine Tagesmutter /-vater entscheiden, dann bekommen sie mit drei Jahren leider auch keinen Kindergartenplatz."
Es gibt auch Amtsträger, die heute noch bewusst darauf bauen, dass sich mit ausreichendem Kitaplatz-Ausbau das leidige Thema der nervigen kleinen Schwester Kindertagespflege ohnehin erledigen würde.
Tagesmütter und -väter halten Kindertagespflege-Satzungen ihrer Kommune für eine Art Bibel,
der sie blind folgen und die sie niemals hinterfragen.
Viele Satzungen deutschlandweit würden in Teilen einer rechtlichen Prüfung keine Minute standhalten. Ich kann kaum aufzählen, was ich an Satzungsschund schon lesen musste:
Zuzahlungsverbote kuriosester Art, die die Rechtsprechung längst kippte und auf freiwilliger Basis mit TPPs erlaubt
Eingriffe in sämtliche Bereiche, die der privatrechtlichen Berufsfreiheit unterliegen
Zusammengeschusterte Betreuungsverträge, die das Papier nicht wert sind, auf denen sie stehen werden
Eingriffe in Kündigungsmodalitäten zwischen Eltern und TPPs
Laufende Geldleistungen, die jeder Beschreibung spotten. Sachleistungen, die kein Gericht je durchgehen lassen würde.
Unterlaufen des Rechtsanspruches eines Kindes / Unterlaufen der Wahlfreiheit der Eltern
Urlaubs- und Krankheitsregelungen eines Abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.
Pflichten und Auflagen, die jeglicher Gesetzesgrundlage des Berufsstandes entbehren.
Satzungsumfänge von 2 Seiten bis annähernd 80 Seiten hat mein geschultes Auge schon erblickt. Horden von Rechtsbeiständen könnte man damit die nächsten 20 Jahre beschäftigen.
Daher nur dieser Hinweis:
Wer diesen Umständen als TPP keinen Glauben schenken mag, der werfe einen Blick in die unzähligen Gerichtsurteile, die in Sachen KTP permanent ergehen müssen.
Erschwerend hinzu kommt,
wenn Tagesmütter und -väter eine selbstbestimmte Haltung an den Tag legen, rechtlich annähernd fit sind, oder sich fit machen wollen, trauen sie sich oft nicht, Gehörtes / Gelesenes zu hinterfragen, aus Sorge, als schwarzes Schaf von Amtswegen stumm outgesourct zu werden. Angesichts der Tatsache, dass Amtsträger Diener des Volkes sind, nicht umgekehrt, ist eine solche Angst klares Zeichen von erlebter Arroganz und blanker Machtdemonstration.
Es gibt leider aber auch solche Tagesmütter und -väter,
die eine Art Verweigerungshaltung gegenüber dem eigenen „Unternehmen Kindertagespflege“ einnehmen. Sie glauben tatsächlich, das mit dem Erhalt der Pflegeerlaubnis, dem Kauf von Spielzeug und einer bunten Homepage alles getan sei, was es für diesen Berufsstand braucht. Sicher dürfen diese stolz sein auf den pädagogischen Part ihrer Unternehmung. Wenn aber die Auseinandersetzung mit den administrativen und rechtlichen Problemstellungen komplett fehlt, wird langfristig das eigene Selbstverständnis in Mit-Leidenschaft gezogen, was sich am Ende der langen Kette auf die Nachfrage von Elternseite auswirken wird. Ist diese schleichende Langzeitwirkung Tagesmütter und -vätern nicht bewusst, werden die Gründe für Frusterfahrungen oder wiederholte Fluktuation meist „im Außen“ gesucht. Die Geburtenrate geht mal wieder zurück, oder aber die Kita von nebenan nimmt ihnen ohnehin alle Kinder weg..
Eltern sind per se erstmal nicht „vom Fach“
und müssen dies auch nicht sein. Eltern sollten grundsätzlich auf einen hochkompetenten, weil weisungsungebundenen Berufsstand Kindertagespflege treffen, der jede Kita mit weisungsgebundenen ErzieherInnen komplett in den Schatten stellt.
Denn: Professionell ausgeübt, kann Kita im frühkindlichen Betreuungsbereich immer nur die Alternative zu einer professionellen Kindertagespflege sein.
Eine bekannte Rechtsanwältin warnte vor Jahren bereits
vor dem Austausch von „Halbwissen“ – „Halbwahrheiten“ in diversen sozialen Netzwerk-Gruppen.
Zudem sollte berücksichtigt werden, dass auch Eltern – potenzielle Kunden – in solchen Gruppen mitlesen. Zuweilen ereilt mich in Facebook-Gruppen das Gefühl von „Fremdscham“ aus vielerlei Gründen.
Jene Rechtsanwältin brachte es in einem schonungslosen Vortrag auf folgenden Nenner:
Nur wenn qualifizierte Tagesmütter und -väter ihre persönliche Haltung und ihr verbindliches Selbstverständnis von der „nicht anerkannten prestigearmen Laien- bzw. Familienfrauenarbeit“ hin zu einer „hoch-professionellen familienbezogenen Dienstleistung“ nach außen erkennbar verändern, wird auch die Gesellschaft die Kindertagespflege als Beruf anerkennen.
Dem ist aus meiner Sicht, als Frau vom Fach, seit nunmehr 31 Wigwam-Jahren wenig hinzuzufügen.
Selbst-Bewusstsein für den Berufsstand kann nicht von außen an einen Berufsstand herangetragen werden. Man muss ihn selbst, ständig entwickeln und verkörpern.
Professionalität ist Ziel.
Anerkennung ist dann nur die logische Folge.
Es grüßt herzlich und jederzeit der KTP verbunden
Susanne Rowley