Wednesday, 1. October 2003

Autor: Susanne Rowley

Produziert der Staat "Sozialhilfeempfänger" selbst?

Das Märchen von der wundersamen Wandlung von "Mathilda Fleißig" in "Mathilda GuckindieLuft" 

Diesen Beitrag verfasste Anette Vanderwege von Wigwam 2

Und wir freuen uns über Reaktionen von Ihrer Seite. Lesen Sie selbst....   

Wie produziert man als Staat "Sozialhilfeempfänger" selbst?

Frau Mathilda Fleißig lebt in sicherem Umfeld. Sie ist verheiratet, hat 3 nette Kinder und einen Job, der ihr Spaß macht. Als Krankenschwester muss sie zwar Schicht arbeiten, aber das stellt für ihre Familie kein Problem dar, denn die Betreuung der Kinder, 8,6 und 4 Jahre alt, ist mit Schule und Kindergarten gewährleistet. Wenn sie Spätschicht hat, holt ihr Mann die Kinder ab. Manchmal wünscht sie sich, zu Hause zu bleiben, aber das Geld, das sie verdient, braucht die Familie, um sich mal einen Urlaub leisten zu können, oder den Kindern einen Kinobesuch zu gönnen. Alles ist in bester Ordnung, bis zu dem Tag an dem Frau Fleißig Lippenstift am Hemd, und ein Ultraschallbild eines Ungeborenen in der Brieftasche ihres Mannes findet (kann ja ma passieren ;-))   

Als die Trennung vollzogen ist,

steht sie auf einmal alleine da. Das Geld, das sie früher nur dazu verdiente,  muss auf einmal reichen, um ihre und die Existenz ihrer Kinder zu sichern. Sie ist plötzlich auf jeden Cent angewiesen und muss den Gürtel sehr eng schnallen, um die laufenden Kosten zu bezahlen. Sie kann keine großen Sprünge mehr machen und zusätzliche Ausgaben sind überhaupt nicht drin. Gott sei Dank hat sie Ihren Job - ODER?!   

Alles Probleme, die man irgendwie schaffen kann;

jetzt steht nur noch die Kinderbetreuung offen. Frau Fleißig merkt sehr schnell, dass die bestehenden Betreuungseinrichtungen mit den starren Öffnungszeiten, nicht infrage kommen. Es muss eine andere flexiblere Lösung her. Da ihre eigene Familie weit weg wohnt und der Ex-Mann sich nicht mehr zuständig fühlt, kann nur noch eine Tagesmutter helfen. Die hat allerdings einen Stundensatz von ca. 5,50 € für drei Kinder (wenn sie Glück hat). Nachdem sie mit spitzen Bleistift gerechnet hat, kommt sie in ihrem Fall auf einen monatlichen Betrag von ca. 385€ . 385 € zusätzliche Ausgaben jeden Monat - einfach utopisch! Wie gut, daß wir hier in einem Sozialstaat leben. Da kann ja gar nichts passieren !!!??? (wenn die wüsste)   

Frau Fleißig macht sich optimistisch auf den Weg zum Jugendamt.

Dort erhofft sie sich Hilfe. Zuerst muss sie sich durch viele Zimmer fragen, bis sie zu dem Sachbearbeiter kommt, der Tagesmütter vermittelt und für sie zuständig ist. Dort erhält sie drei Telefonnummern von Tagesmütter in ihrer Stadt. (Wow, soviel Auswahl!) Frau Fleißig ruft die erste an: Dort stellt sich heraus, dass diese schon alle Plätze vergeben hat. (Na macht ja nichts, wir haben ja noch 2 ). Die zweite Tagesmutter möchte nur vormittags betreuen und auf keinen Fall 3 Kinder auf einmal.(Nun gut, einen hat sie ja noch). Sie ruft dort an und hat einen Mann am Telefon, der ihr erklärt, daß die Tagesfamilie schon lange nicht mehr hier wohnen würde.( ach ja? was machen wir denn nun).  Der Mann ist sehr nett und gibt ihr den Rat, sich privat umzuschauen und sich die Kosten für eine Tagesmutter vom Jugendamt erstatten zu lassen.   

So kommt Frau Fleißig zu Wigwam (na endlich).

Wigwam hat Tagesfamilien, die 3 Kinder auf einmal betreuen, ungewöhnliche Arbeitszeiten abdecken und auch tatsächlich noch dort wohnen, wo wir sie irgendwann mal aufgenommen haben (haben Sie was anderes erwartet?). Die Kinderbetreuung ist wieder sichergestellt (Gott sei Dank) Jetzt muss nur noch die Finanzierung auf die Füße gestellt werden. Das dürfte ja wohl kein Problem sein, wir leben ja schließlich in einem Sozialstaat, und es kann diesem Staat ja nur Recht sein, wenn man durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt sicherstellt und nicht zur Erhöhung der Arbeitslosenzahl beiträgt, oder gar dem Staat auf der Tasche liegt. (denkste)   Nachdem Frau Fleißig unzählige Telefonate mit Ämtern geführt, in -zig Telefonwarteschleifen gehangen, Formulare ausgefüllt, Bescheinigung beibegracht und persönliche Gespräche geführt hat, bekommt sie nach Wochen einen Bescheid. Die Kosten werden nur anteilmäßig übernommen! Frau Fleißig muss einen Betrag zuschießen, der ihr monatliches Budget sprengt. Sie rechnet nach - das geht nicht - sie hat schon gespart an allen Ecken und Enden - mehr ist nicht drin. Im  Klartext: Sie muss ihre Arbeit aufgeben und die Kinderbetreuung selbst leisten. Aus Frau Fleißig wird Ruck-Zuck Frau Guckindieluft.   Macht ja nix...wozu gibts denn das Sozialamt, und Erfahrung mit dem Beantragen von Leistungen hat sie ja. Schiefgehen kann auch nix - denn schließlich leben wir ja in einem Sozialstaat, der für bedürftige Mitbürger das komplette Dasein finanziert, wenn alle Stricke reißen. Und wenn das eine Amt nicht zahlt, zahlt das andere umso mehr.

Preisfrage:

Und jetzt raten Sie mal, wieviel mehr es den selben Staat und uns Steuerzahler kostet, die Wohnung und den Unterhalt von einer Frau mit 3 Kindern zu finanzieren, statt den Zuschuß an eine Tagesmutter komplett zu bezahlen ? 

Ihre Anette Vanderwege

Wichtige Korrektur zum Info-Brief 26 Juli 2003 

"Betroffen nun auch die Tagesmütter / Neuregelung" 

 In dem Artikel ist ein grober Fehler enthalten, den wir leider so übernommen haben. Nach Recherche können wir nun die Korrektur weitergegeben: Es hieß "Selbständige Tagesmütter und -väter, die im eigenen Haushalt Kinder betreuen, können ab dem  1. April 2003 ein bis zu 400 € steuer- und sozialversicherungsfreies Arbeitseinkommen erzielen.

Das ist falsch!

Richtig muß es lauten: "können ein bis zu 400 € sozialversicherungsfreies Arbeitseinkommen erzielen." Das zu versteuernde Einkommen einer Tagesmutter errechnet sich grundsätzlich aus: Betreuungsgeld minus Betriebsausgabenpausche!   Auch die an uns weitergegebene Tabelle zur Betriebsausgabenpauschale bedarf noch einer Ergänzung, denn hier wird zwischen 2 unterschieden:

a) zeiteinteilige Betriebsausgabenpauschale

Betreuung des KindesBetriebsausgabenpauschale
über 6 Std. /Tag245,42 € 
4-6 Std. / Tag184,07 €  
bis 4 Std. / Tag122,71 €  

b) Betriebsausgabenpauschale bei erhöhten Sachaufwendungen

Betreuung des KindesBetriebsausgabenpauschale
über 6 Std. /Tag245,42 € 
4-6 Std. / Tag230,08 €  
bis 4 Std. / Tag178,95 €  

Tabelle b) kommt z.B. dann zum tragen, wenn ein Tageskind eine spezielle Diät bekommen müßte und von daher 2 Malzeiten am Tag bekommt. So, das solls für heute gewesen sein.

Wir hoffen, wir haben Ihnen etwas Einblick gewährt und Ihnen ausreichend Stoff zum Nachdenken geliefert. Für Kritik und Anregungen sind wir wie immer offen;  selbstverständlich auch für Kommentare zu den Beiträgen.

Es grüßt herzlich  

Susanne Rowley

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