Sunday, 8. September 2013

Autor: Susanne Rowley

"panem et circenses" - Brot und Spiele

Der Ausdruck stammt aus der Zeit der römischen Herrschaft und bedeutet „Brot und Zirkusspiele“. 

So hieß er aber nur so lange, bis er umbenannt wurde in

"Brot und Spiele".

Der geschichtlichen Darstellung ist hierzu zu entnehmen:

Zitat:

Juvenal kritisiert in seiner Satire, dass das römische Volk in der Zeit der funktionierenden Republik noch selbst die Macht an Feldherren verliehen und Beamte gewählt habe, jetzt aber sich ängstlich und entpolitisiert nur noch diese beiden Dinge wünsche: Brot und Spiele. 

OK - Rätseln aus!

Denn soweit sollten mündige Bürger es nicht kommen lassen. Also wähle ich für meinen Artikel eine andere Überschrift - in etwa so:

Kein Brot, wenn 2 nur spielen wollen - oder auch Druck von allen Seiten, obwohl nach oben noch Luft ist?

Wir hatten in den letzten Wochen und Monaten ausreichend Gelegenheit, vom Thema illegale Arbeitnehmerüberlassung / Werkverträge / Zeitarbeit aus dem Blatte der Sozial-Wissenschaften zu lesen und aus dem selben entsprechenden Experten-Munde zu hören.

Heute hatten wir aber Gelegenheit, ausladende Feldstudien dahingehend zu betreiben, welche praktischen Auswirkungen es konkret auf was und vor allem auf wie viele Menschen und Institutionen hat, bis hin zu den Allerkleinsten, wenn ein solcher Deal zwischen 2 Firmen durchgeführt wird.

Stellen Sie sich vor,

ein großer Konzern namens Riesen AG holt einen Mitarbeiter namens Reisele samt Familie aus dem Ausland zum deutschen Standort. Dort möchte er ihn aber plötzlich nicht in üblicher Höhe für die so dringend benötigten Leistungen vergüten, sondern beauftragt eine Zeitarbeitsfirma namens Geiz-Time, ihn anzustellen, um ihn dann zum entsprechenden Arbeitsplatz bei der Riesen AG für weitaus weniger Taler in der Lohntüte zu entsenden, was u.a. zur Folge hat, dass ein weit entfernterer Wohnort das zu Hause der Reiseles wird, weil da die Mieten günstiger sind. 2 Autos können sich die Reiseles nun leider auch nicht mehr leisten. Nun nutzt derjenige Ehepartner das Fahrzeug, der schlechter mit öffentlichen Verkehrsmitteln an seinen Arbeitsplatz gelangt.

In diesem Falle ist das Herr Reisele,

denn er hat Nachtschicht. Die beiden Kids der Familie Reisele sollen natürlich auch einen guten Betreuungsplatz bekommen. War eigentlich vom Ausland aus alles bereits in trockenen Tüchern – Schul- und Kindergartenplatz gebongt. Ein Schulplatz muss nun neu gesucht werden, und das mit dem Kindergartenplatz wird nun leider nichts, weil die Reiseles nicht mehr im Einzugsbereich des selben wohnen. Da nun Frau Reisele 1 ½ Stunden mehr Anfahrtsweg zu ihrer Arbeitsstelle hat, muss sie nach Adam Riese früher als geplant zur Arbeit los. Das wiederum führt dazu, dass ein Kindergartenplatz der im neu gefundenen Wohnort zugriffsbereit wäre, nun zeitlich nicht mehr passt, weil dieser nicht um 6 Uhr öffnet, sondern um 7.30 Uhr. Eine Betreuungsperson zu finden, die die Kinder um 6 Uhr weckt, ihnen Frühstück bereitet und sie dann zum Kindergarten bringt – aussichtslos; und wenn, nur mit hoher Fluktuation zu lösen.

Wir buchen also ein Kinderstübchen bei Wigwam mit längeren Öffnungszeiten, vermeiden so die entstehenden Randzeiten, sichern den Kids eine bleibende Bezugsperson, und freuen uns flux auf Problem Nr. 23, dass wir uns jetzt für Familie Reisele eingehandelt haben, denn: für ein Kind im Kindergartenalter gibt es in jenem Kreis keine Zuschüsse für die Kindertagespflege, sofern ein städtischer Kindergarten-Platz gestellt werden kann.

RUMS!

Ergebnis: Nun haben die Reiseles also die Wahl: ein Kinderstübchen zu besetzen, und ihr Gehalt gleich ganz zur Tagemutter zu überweisen, dann mangels Kapital unter die Brücke zu ziehen und zur Tafel essen zu gehen oder die Tagesmutter so lange anzubetteln, bis sie fast für Umme, deren Kinder betreut oder den städtischen Kindergartenplatz zu nehmen, zu denen ihr Kind weder hinkommt, noch jemals abgeholt werden kann, weil keiner Zuhause ist

Bitte kreuzen Sie an liebe Leserinnen und Leser,

welche Lösung Sie wählen würden?

Nun zu den Lösungswegen, die die Firma Riesen AG samt Geiz-Verein gerne sehen würde:

a) Reiseles nehmen den nicht bezuschussten Platz und stocken beim Arbeitsamt mit ergänzendem Hartz 4 auf; hierzu stellt Geiz-Time gerne die Gehaltsbescheinigung aus. By the way ist auch sicher mit einem Mietzuschuss noch was zu machen.

b) Reiseles nehmen den Kindergartenplatz und weisen nach Monaten der Fluktuation – also nach der 5. Rentnerin, die den Randzeiten-Job nicht machen will, weil ihr wiederum die Rente gekürzt wird - dem Jugendamt nach, dass es ohne das Wigwam-Kinderstübchen nicht geht. Nach einem möglichen Ablehnungsbescheid lt. Gesetzlicher Grundlagen, ziehen die Reiseles vor Gericht mit einer Rechtsschutzversicherung, die sie nicht haben, und klagen die Nutzung des randzeitenfreien Wigwam-Kinderstübchens ein.

Hm? Keine Sorge, wir kennen die Abkürzung!

Mir war es wichtig, aufzuzeigen, wer hier alles involviert wird, mit ins Boot muss, und Steine aus dem Weg zu räumen hat, damit der Deal zwischen Riesen AG und Geiz-Time funktionieren kann.

Und: ich möchte auch aufzeigen, wer als lockeres Bei-Werk mit verantwortlich sein kann, damit solche Schweinereien bis zum Kind herunter flutschen.

Zeitgleich haben aber die beiden Firmen, die die eigentlichen Nutznießer sind, sich völlig aus der Verantwortung „gesetz-ge-gebert", es sei denn, wir werfen einen Stein ins Getriebe..

liebe Grüße

Eure Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
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06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

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