Thursday, 8. August 2013

Autor: Susanne Rowley

Neues zur Kindertagespflege vom Land Rheinland-Pfalz

Es gibt wunderbare Neuigkeiten von der Landesregierung RLP für die Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz


Hallo liebe Wigwam-Freunde, liebe Tagesfamilien, liebe Kinderstübchen,

Wie interessierte Leserinnen und Leser bereits wissen, hat das Kabinett den Weg frei gemacht für die Kindertagespflege, die nun auch in „anderen Räumen“ betreuen darf.

Mit dem vierten Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes wird in Rheinland-Pfalz die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten ermöglicht. Das Gesetz trat am 29.06.2013 in Kraft.

Was uns zu unserem Glück nun noch fehlte, war die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzes; also entsprechende Auflagen; und hier sind wir seit Freitag einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Es ist mir endlich im gemeinsamen Gespräch gelungen, beim Land RLP die ersten relevanten Informationen zu bekommen, auch wenn manche Detailfragen noch immer der Klärung bedürfen.

Zunächst also hier die Neuigkeiten für Sie, die sicher sind:

1. Das Anmieten von Räumen wird für Tagesmütter/väter grundsätzlich vom Land gestattet

2. Die Auflagen für die Ausstattung der Räumlichkeiten, damit sie kindergerecht sind, werden analog der Auflagen bei Betreuung in den eigenen Räumen gestaltet sein. Auflagen, wie es etwa die Betriebserlaubnis vom Land verlangt, wenn eine private gewerbliche Einrichtung eröffnet wird, soll es nicht geben. Selbstverständlich werden wir selbst hohe Anforderungen an diese Räumlichkeiten stellen.

Was leider vom Land RLP weiterhin völlig ausgeschlossen bleibt, sind Tagesmutter-Zusammenschlüssen – im Gespräch wurde Wigwam 1994 aber Folgendes alternativ vorgeschlagen:

1. Es besteht die Möglichkeit 2 Tagesmütter/-väter in einer angemieteten Räumlichkeit zu zulassen, wenn Wigwam ein vorausschauendes Konzept vorlegen kann, das es ermöglicht, innerhalb der Räumlichkeiten eine strikte Trennung der beiden Betreuungen, und somit eine Zuordnung jedes Tageskindes zur entsprechenden Tagespflegeperson, vorzunehmen. Hierbei würde geprüft, ob die Schlaf- und Spielräume getrennt liegen. Gewährt würde uns ggf. ein gemeinsamer Garten. Auch wenn dies erst mal schade ist und auch kompliziert klingt, birgt es doch sehr viele Möglichkeiten und schafft Freiräume, unsere Kindertagespflege noch ansprechender und vielfältiger zu gestalten.

Zudem sehen wir einen Fortschritt darin, dass wir für 2 Tagesmütter/väter bei entsprechend qualitativ guter Konzeption ggf. eine Pflegeerlaubnis für bis zu 10 Kindern erwarten können, und nicht wie bei Ehepaaren, die unter unserem Dach bereits gemeinsam betreuen, nur für max. 7 Kinder. Es wird selbstverständlich eine Herausforderung sein, entsprechende Räumlichkeiten, die neben unseren sonstigen qualitativen Anforderungen, auch diese Auflagen erfüllen, zu finden; aber bei guter Vorplanung, sehe wir darin nicht wirklich ein Hindernis.

Wichtig für uns ist:

Es wurde uns grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, bei guter Konzeption auch Einzelfallprüfungen vorzunehmen und ggf. dafür zu entscheiden, sofern die Grundsätze der Kindertagespflege gewahrt bleiben.

2. Die Frage, welches Jugendamt zuständig sein soll für die Prüfung; das Amt, wo die Tagesmutter ihren Hautpwohnsitz hat, oder das Amt im Ort, in dem wir Räumlichkeiten mieten werden, konnte noch nicht beantwortet werden. Sehr begrüßen wir auch, dass uns aktuell die Möglichkeit eingeräumt wurde, dem Land einen konkreten Frage-Katalog vorzulegen, der dann in den nächsten Wochen konkret abgearbeitet wird. Bereits hier werden wir evtl. den einen oder anderen Wunsch noch einfließen lassen.

Ab dem 12. August, wird es zusätzlich eine Hotline geben, die, gestützt durch das Land explizite Einzelfragen zum Thema beantworten wird.

Auf jeden Fall eine ganz wunderbare Sache

für alle jene Pädagogen, die bislang außerhalb unserer stark frequentierten und nachgefragten Gebiete wohnen. Diesen bietet sich nun erstmals die Möglichkeit, Ihre Ideen und Qualifikationen wirklich da einzusetzen, wo sie dringend gebraucht werden, ohne mit Mann und Maus umziehen zu müssen.

Selbstverständlich sind wir nach wie vor ebenso stark wie zuvor daran interessiert, tolle Pädagogen aus ganz Deutschland anzuwerben, deren Neustart wir samt Familie im Großraum Mainz den Weg ebnen.

Eine schöne Woche wünscht

Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

Vertragspartner in Kooperation
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz