Tuesday, 1. January 2002

Autor: Susanne Rowley

Nachlese Radiosendung / Haftpflicht-Definition Aufsichtspflicht / Eifersucht in der Tagespflege

Hallo liebe Wigwam-Freunde,
ich hoffe doch sehr, dass Sie alle gesund und munter ins neue Jahr gerutscht sind! Zunächst einmal möchte ich mich im Namen aller Wigwams ganz herzlich bedanken für die vielen guten Wünsche für's neue Jahr und das viele Lob für unsere Arbeit - ging runter wie Öl :-). Kritik und Anregungen gabs natürlich auch!
Radiosendung auf SWR 1 / Nachlese

Die Sendung ist sehr erfolgreich verlaufen. Ein ungeheurer Telefonansturm während der Ausstrahlung des Beitrages war die Folge. Wir möchten uns nochmal herzlich bei Frau Schütze-Kurth aus Saulheim bedanken, die den Beitrag erstellt hat und natürlich bei unseren mitwirkenden Müttern: Frau Stelzig aus Mainz-Weissenau und Frau Herold aus Mainz-Laubenheim. Was gibts sonst Neues bei Wigwam

Eine Entscheidung für mehr Solidarität unter unseren Variante 2-Eltern haben wir in unserer letzten Wigwam-Sitzung getroffen. Diese Entscheidung betrifft ausschließlich die neuen Eltern, die mit Eintrittsdatum ab Januar 2002 zu uns gestoßen sind. Die Kritik geht von unseren alleinerziehenden Eltern aus. Sie finden es ungerecht, dass z.B. ein doppelverdienendes Zahnarztehepaar die gleiche Jahrespauschale in Variante 2 entrichtet, wie eine alleinerziehende Verkäuferin. Wir stimmen dem zu und haben demzufolge unsere Beiträge angeglichen; Alleinerziehende zahlen nun weniger - Doppelverdiener müssen den Ausgleich tragen, um das System am laufen zu halten. Die Eltern, die bislang davon betroffen sind, haben durchweg positiv auf den Ausgleich reagiert. Dieser Vorschlag kommt auch grundsätzlich unserem Grundgedanken, für alle Betreuungssuchenden offen zu bleiben, entgegen. Haftpflicht / Definition Aufsichtspflicht

Unsere Tagesmütter und Mütter sind zwar ausreichend über die Haftpflichtversicherung und deren Notwendigkeit aufgeklärt. Offensichtlich herrscht aber völlige Unsicherheit auf Seiten der Mütter und Tagesmütter darüber, wann die Aufsichtspflicht, von der vieles abhängt, in der Tat verletzt wurde. Grundsätzlich gilt: Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde und ein Schaden eingetreten ist, können zivil-, straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Bei einer Aufsichtspflichtverletzung müssen die entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden wieder gutgemacht werden. Wichtig: die Privathaftpflicht der Eltern des Kindes setzt mit Betreuungsbeginn im Haushalt der Tagesmutter aus! Das Tageskind wird dem eigenen Kind der Tagesmutter gleichgestellt; für Schäden, die das Kind im Haushalt der Tagesmutter anrichtet, erhält diese also keine finanzielle Entschädigung. Eine Absicherung bezüglich der Aufsichtspflicht ist daher dringend erforderlich. Man kann hierzu seine persönliche Haftpflicht erweitern. Dies geht nicht bei allen Versicherungen; auch die Anzahl der Tageskinder ist in der Regel begrenzt. Wie wird nun im Schadensfall entschieden?

Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Hier ist es wichtig, dass man bei der Meldung die Abläufe richtig schildert (wichtig auch: die Persönlichkeit des Tageskindes und der daraus resultierende Umgang mit ihm). Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Regulierung. Stellt sich hingegen heraus, dass der Schaden auch bei einer "gehörigen Aufsichtsführung" entstanden wäre, bzw. die Tagesmutter der Aufsichtspflicht genügt hat, kommen die Geschädigten für ihren Schaden selbst auf. Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht:

Die Tagesmutter ist dazu verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie keinen Schaden erleiden, sie anderen Personen keinen Schaden zufügen und Sachen nicht beschädigen. Die Aufsichtspflicht besteht zum einen zum Schutz der Allgemeinheit und zum Schutz des Kindes selbst. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln zwar, wer die Aufsichtspflicht hat und welche Konsequenzen bei einer Verletzung dieser folgen. Zum Inhalt und Umfang konkret wurden jedoch keine Maßstäbe festgelegt. Die Vielzahl der möglichen Konstellationen und Vorkommnissen im Einzelfall machen eine solche Festlegung wohl unmöglich. Eine grobe Richtschnur kann man nur erkennen, wenn man sich einzelne Gerichtsurteile anschaut. Diese richten sich im allgemeinen danach, ob Eltern bzw. Tagesmütter ihrer Pflicht genügt haben und  ZITAT "ob sie zur Verhinderung der Schädigung Dritter oder des Kindes das getan haben, was von verständigen Aufsichtspflichtigen in ihrer Lage und nach den Umständen des Einzelfalles vernünftiger- und billigerweise verlangt werden konnte". Eine Überwachung auf Schritt und Tritt ist den Eltern und Tagesmüttern gar nicht möglich und deshalb unzumutbar. Häufiger Abbruchgrund eines Tagesmutter-Verhältnisses / Eifersucht

Kinder von Tagesmüttern haben es nicht immer leicht - ständige Konkurrenz ist täglich im Anmarsch! Anlaß einmal alle Seiten aller Beteiligten zu betrachten. Da ist einmal die Tagesmutter, die ihrer Aufgabe so gut sie kann nachkommen will; dann ist da das Tageskind, dass emotional durchaus sehr bedürftig ist, da die Eltern arbeiten gehen, oder ein Elternteil ohnehin ganz fehlt. Dem gegenüber steht das eigene Kind(er) der Tagesmutter, das täglich mit den Folgeeinschränkungen zu kämpfen hat.

Wenn nun Eifersucht auftritt, kommt es wie immer auf die Stärke und den gegebenen Anlaß an. Das eigene Verhalten als Tagesmutter zu prüfen, sollte dabei am Anfang stehen. Es gibt durchaus Tagesmütter, die ihre gesamte Familiensituation durch die Hinzunahme an Tageskindern unnötig belasten; hier helfen auch keine guten Tips mehr; hier muss einfach gehandelt und die Zahl der Tageskinder eingeschränkt werden; insbesondere dann, wenn das eigene Kind aggressive Verhaltensweisen an den Tag legt. Man könnte auch mal nachschauen, wie der Ablauf des Tages sich insgesamt gestaltet. Mit Kindern unterschiedlicher Altersklassen z.B. sollte man überlegen, ob die freien Zeiten für alle Kinder gleich gut genutzt werden. Gerade bei der Betreuung von Kleinkindern kann man die Zeit von deren Mittagsschlaf sinnvoll für die individuelle Beschäftigung der älteren Kinder gut nutzen. Fragen Sie sich mal ehrlich, wieviele beliebte Gewohnheiten, die sie früher mit ihrem Kind alleine pflegten, sind mit Eintritt der Tageskinder komplett weggefallen? Wieviele davon können Sie realistisch eingeschätzt erhalten oder sinnvoll ersetzen. Das altersgerechte Einbeziehen aller Kinder in unausweichliche Hausarbeiten wäre eine Idee für Tagesmütter, die selten die Gelegenheit haben, mit allen Kindern auf den Spielplatz zu gehen. Geben Sie ihren älteren Kindern vielleicht eine stolzmachende Aufgabe innerhalb der neuen Tagespflege.

Nehmen Sie aber auch Rücksicht auf die persönlichen Bereiche ihres Kindes. Die eigenen Kinder sollen durchaus "gewisse Vorrechte" genießen. Dazu gehört das eigene Zimmer, indem sie über ihr Eigentum auch bestimmen können. Tageskinder können durchaus auch mal im Wohnzimmer spielen. Tageskinder sollten kein "besseres" Spielzeug mit in die Familie bringen, oder neue Sitten einführen (mehr Fernsehen dürfen als die eigenen). Besonders zu erwähnen ist auch das Verhalten bei Tische; machen Sie keine Ausnahmen für ihre Besucherkinder (Ausnahme kranke Kinder).Größere eigene Kinder sollten auch durchaus ein Mitspracherecht erhalten, ob überhaupt ein neues Tageskind in die Familie aufgenommen werden soll.

Rechnen Sie als Tagesmutter damit, dass ihr eigenes Kind gerade in der Anfangsphase schmusebdürftiger wird. Nehmen Sie es deutlich öfter in den Arm, hören sie ihm aufmerksam zu, wenn es über Probleme mit den Tageskindern berichtet. Machen Sie Spiele mit allen Kindern, die das ohnehin schon vorhandene Konkurrenzverhalten nicht noch fördern. Planen Sie durchaus am Wochenende oder am Abend "exclusive" Betreuung für ihr eigenes Kind ein. Sprechen Sie auch regelmäßig mit ihren älteren eigenen Kindern die Situation durch; geben Sie ihnen das Gefühl, der Zusatzbetreuung anderer Kinder nicht "hilflos" ausgeliefert zu sein.
Wenn Sie z.Zt. in einer solchen Situation sind, dann rufen Sie ruhig mal an.

Soviel von meiner Seite zum Jahresbeginn. Wir freuen uns auf ein gemeinsames neues Jahr mit unseren Tagesmüttern und Müttern aller Wigwam`s....und wer weiß, vielleicht gesellt sich dieses Jahr Wigwam Nr. 4 zu uns......schauen wir mal....

Es grüßt in alter Frische

Susanne Rowley

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