Thursday, 11. June 2015

Autor: Susanne Rowley

Kahlschlag in Kindertagespflege

Unser Kommentar zur follow up Studie Prof. Stefan Sell


Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015 "Laufende Geldleistung in der öffentlich geförderten Kindertagespflege"

Endlich ist sie da, liebe Wigwam-Freunde,

die erwartete Folgeerhebung des Instituts für Bildungs- & Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) zur leistungsorientierten Vergütung in der Kindertagespflege. 

Sie können die vollständige Studie unter "Remagener Beiträge" von Prof. Dr. Stefan Sell einsehen, wenn Sie auf das Foto klicken.

http://www.stefan-sell.com/KuJ2015-08.pdf 

In broschierter Form finden Sie das Machwerk seit heute auch beim auftraggebenden Bundesverband für Kindertagespflege.

http://www.bvktp.de/files/bvktp-broschur-laufende_geldleistungen_in_der_oeffentlich_gefoerderten_kindertagespflege_1.pdf

Die Follow up Studie ist das Folgewerk einer Studie aus dem Jahr 2012 aus der Feder von Nicole Kukula und Prof. Dr. Stefan Sell, die uns einen umfassenden Einblick in die deutschlandweite Vergütung in der Kindertagespflege gewährte. Nun war es an der Zeit, die Entwicklung von 2012 bis heute erneut unter die Lupe zu nehmen. Das jetzt entstandene Werk zeigt deutlich auf, die Vergütungsstrukturen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune erheblich. Und wir sehen auch, es hat sich bei weitem nicht in allen Bundesländern etwas bewegt, aber ein Trend zu einem um sich greifenden Zuzahlungsverbot ist leider deutlich zu erkennen.

Von daher widme ich mich in meinem Kommentar diesem aus meiner Sicht entscheidenden Dreh- und Angelpunkt

und frage: 

Was würde ein flächendeckendes Zuzahlungsverbot an Auswirkungen für die Kindertagespflege mit sich bringen?

Meine Antwort:

Ein Kahlschlag innerhalb der Kindertagespflege wäre die Folge,

der einem schon jetzt kranken, nicht in sich stimmigen System den Rest geben würde.

Warum ich zu dieser Aussage komme, beschreibe ich im folgenden Kommentar. 

Grundsätzlich kann sicher jede Leserin und jeder Leser nachvollziehen:

Anreize und Rahmenbedingungen, die zu einem guten Ergebnis einer erklärten Zielsetzung führen sollen, vergleiche ich gerne mit einem Konzert. Klingen kann es nur, wenn alle Musiker eingestimmt und jeder Musikpart mit dem anderen harmoniert. Einseite Veränderungen vorzunehmen, Bedingungen aus einem Rahmen herauszunehmen, bedeutet am Ende, Missklang, und jeder Ton würde isoliert seine chaotische Wirkung entfalten.

In so einem Fall haben wir 2 Möglichkeiten: a) die Zielsetzung anzuweifeln, oder aber b) wir müssten leider davon ausgehen, dass "die da oben" nicht wissen, was sie tun.

Ich werde beides beleuchten.

Im Rahmen der sich abzeichnenden und hoffentlich noch verstärkenden Wertediskussion in Bezug auf die Aufwertung sozialer Arbeit mit und am Menschen, und damit auch mit und am Kind ist das Thema hoch aktuell.

Ich gebe zu, ich kann mir (noch) nicht vorstellen, dass sie „es“ (Zuzahlungsverbot - in folge als ZZ Verbot gekennzeichnet) wirklich wagen würden, einen im Aufblühen begriffenen Berufsstand, der in der Zukunft aufgrund seiner flexiblen und familiennahen Konstellation (Alleinstellungsmerkmal) immens wichtig werden kann, auf diese Weise seiner Entfaltungsmöglichkeiten zu berauben. Die Auswirkungen / Wechselwirkungen würden heftig, umfassend und nachhaltig sein. .

Ein Kurzkommentar zur Studie vorab:

Dem ausführlichen Zahlenwerk ist viel zu entnehmen, und es verbleibt ein gewisser Interpretationsspielraum, da es sich vielfach um Durchschnittswerte handelt, die sich innerhalb eines Bundeslandes kommunal unterschiedlich darstellen. Schockiert war ich festzustellen, dass RLP & das Saarland die einzigen beiden Bundesländer sind, die noch völlig frei vom ZZ Verbot agieren. Sehr aufschlussreich waren die verschiedenen Parameter, nach denen Kommunen die Vergütung staffeln. Insbesondere bei der degressiven Berechnung fragt man sich, was hat der „genommen“, der sich das hat einfallen lassen ;-). Interessant war für mich zu entdecken, wo überall eine stundengenaue Abrechnung vorgenommen wird. Diese Form hat, neben dem enormen Verwaltungsaufwand der Kommunen, nur Nachteile und wirft neue Probleme und Fragestellungen auf, die bei einer realitätsnahen pauschalen Bezuschussung nicht sein müssten; auch dann nicht, wenn Zusatz-Betreuungsleistungen erbracht werden. Es genügte früher durchaus bei relevanten Zeitabweichungen Korrekturen vorzunehmen; Zusatzleistungen könnten klar beziffert werden. Dass stellenweise Eingewöhnungen & andere Betreuungsleistungen noch nicht vergütet werden, ist tiefstes Mittelalter.

Allgemeine Anmerkung zur Entwicklung der Kindertagespflege

Ich kann sagen, dass ich die Entwicklung der KTP von 1993 bis heute fest im Blick habe, und viele Grundannahmen und Handlungsansätze der Verantwortlichen sind aus meiner subjektiven Sicht im Kern bereits scharf zu kritisieren. Und zwar deshalb, weil sich massive Folgeprobleme aufgesattelt haben und noch aufsatteln werden. Von daher fällt es mir nicht immer leicht, mich diesen „Folgeproblemen“ zu widmen, wenn ich den Hasen im Pfeffer an anderer Stelle sehe. Dazu zählt per se, dass ich das Kind / die Eltern durchgängig als Anspruchsberechtigte der „Förderung“ & damit auch der Förderleistung ansehe und nicht die TPP. Der Anspruch besteht, und die Grundsätze auf frühkindliche Förderung sind in § 22 SGB VIII deutlich geregelt.

Mein Verständnis von Förderung ist ein anderes

Für mein Verständnis bedeutet „Förderung“, dass der Staat mit einer Leistung dazu beiträgt, dass Förderung gelingen und allen Eltern zugänglich werden kann. Dies müsste auf Seiten der Eltern kind-, bedarfs- & einkommensgerecht gerecht erfolgen; allein das ist bereits eine so hochflexible Anforderung, dass ich nicht sehe, wie dem mit starren Vergütungsschubladen begegnet werden sollte. Auf Seiten derer, die Förderung ausführen – also die TPPs – wären staatlicherseits Qualitätsmaßstäbe zu setzen, die eine Betreuung als „förderungswürdig“ erkennen lassen. Qualitätsinhalte & -standards sehe ich also auf der ausführenden Seite als Förderungsvoraussetzung, die zu bemessen & entsprechend zu vergüten wäre; und zwar so, dass ein steigerungsfähiger Qualifizierungsanreiz im weitesten Sinne erhalten bleibt. Ein ZZ Verbot würde diese Grund-Dynamik eher unterbinden, wenn nicht sogar zerstören; auch dann wenn eine Mindestqualifizierung vorgeschrieben ist, denn welchen Anreiz sollte eine TPP sehen, mehr zu bieten als notwendig, wenn dafür ohnehin keine Steigerung in der „Anerkennung“ zu erwarten ist.

Bruch des Wunsch- und Wahlrechtes durch die Hintertür

Aus meiner Sicht verlieren Eltern durch das ZZ Verbot ihr verbrieftes Wunsch- und Wahlrecht durch die Hintertür, denn Eltern, die sich eine hochwertige, aus einem standardisierten Rahmen herausfallende Betreuung wünschen, diese aber ggf. unter den „gedeckelten“ TPPs nicht finden, fallen aus der Förderung heraus und werden quasi sanktioniert. Das wiederum geht für mein Empfinden in keiner Weise mit dem Rechtsanspruch überein, der damit zeitgleich unterlaufen wäre.

Folgeerwartungen an Kommunen

Zudem ist festzuhalten, dass konsequent zu Ende gedacht, ein ZZ Verbot ein absolut flächendeckendes Angebot an Plätzen voraussetzt! Weihnachten & Ostern an einem Tag hab' ich aber noch nie erlebt! 

Also - gehen Sie davon aus, dies wird erfahrungsgemäß nicht jede Kommune leisten können; schon gar nicht in Ballungsgebieten. Ich könnte mir also auch eine Folgewirkung dergestalt vorstellen, dass Eltern von munteren Anwälten geraten wird, ihren Wunschplatz gar nicht erst zu besetzen, sondern den Träger zunächst zu verklagen, um dann wegen Nichterfüllung des Rechtsanspruches Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, um die eigentliche Wunsch-TPP bezahlen zu können. Verrückt!

Die im Herzen "Berufenen" mit "gedeckelter Anerkennung"

Auch wenn es auf den ersten Blick wie Wortklauberei erscheint - die Vergütung einer TPP namentlich als eine „Anerkennung“ einer Förderleistung zu bezeichnen, finde ich unpassend. Allein dieser Ausdruck hat den Hauch eines Dankeschöns für eine leicht erweiterte Ehrenamtstätigkeit. Und genauso wird die Vergütungsdiskussion auch geführt. Auch dann, wenn die Vergütung angehoben würde, wäre sie, verbunden mit einem ZZ Verbot, eine "gedeckelte Anerkennung", ohne Luft nach oben, und damit ist einer echten Anerkennung der Boden wieder entzogen. 

Ein bundesweites ZZ Verbot würde im Prinzip einen starren Rahmen vorgeben, in dem besonders engagierte TPPs mit besonderen Leistungen in die Röhre schauen. Sind dann vermehrt solche TPPs am Werk, die ihren „Stiefel“ passend zur Vergütungsschublade herunter betreuen? Oder haben wir dann wieder die "von Herzen Berufenen", die schon immer von sich sagten: Ich mach’s halt gerne – es geht mir nicht um Vergütung. Das wiederum passt zur anrüchigen Deutschen Haltung, für soziale Arbeit nimmt man ungerne Geld. Widersinnig; deshalb, weil die „mütterliche Omi“ einerseits nicht mehr erwünscht ist, andererseits möchte man hohe Qualitätsstandards für kleinen geknebelten Rubel sehen.

Was spricht explizit gegen ein flächendeckendes Zuzahlungsverbot

Argumentiert wird ja stets mit der Systematik des §§ 22ff, SGBVIII, die darauf fußt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger die gesamten Kosten der KTP zu tragen habe, und im Zuge dessen diese leistungsgerecht auszugestalten seien. Man geht also davon aus, wenn die Vergütung entsprechend leistungsgerecht wäre, könne die private Zuzahlung locker untersagt werden. Weiterhin lesen wir, dass die Kostenbeteiligung der Eltern aufgrund § 90 SGB VIII erfolge – im Sinne von Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit - und nur in diesem Rahmen sei wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.

Problem

Der Jugendhilfeträger trägt die gesamten Kosten ja nicht wirklich, denn er erhebt Beiträge zusätzlich von den Eltern. Wie sich dieser Umstand gepaart mit einem ZZ Verbot ausgestalten kann, sieht man wunderbar am Beispiel Dresdens. Diese Kommune hat sich unterm Strich so gut wie völlig aus der Finanzierung herausgezogen, da der Elternbeitrag auf Umwegen übers Amt im Grunde die Vergütung der TPPs darstellt. D.h., Elternbeiträge werden eigentlich nur weitergereicht; es mutet bei genauer Betrachtung so an, als ob der Träger nur noch eine Art Alibifunktion eines in Wahrheit privatrechtlichen Vorgangs einnimmt. Diese Verknüpfung wird u.a. weiter untermauert, in dem die Kommune Verträge mit den TPPs abschließt, die besagen, dass die lfd. Geldleistung ausbleibt, wenn Elternbeiträge ausbleiben. Das Ganze wird dadurch getoppt, dass diese Regelung von den TPPs in einem „verhandelten Vertrag“ mit der Kommune zu unterzeichnen ist. Ein Unterzeichnungszwang besteht zwar nicht, aber unterzeichnet eine TPP nicht, und steht ihr dann der Klageweg zwar offen, kann sie parallel fest damit rechnen, aus der Bedarfsplanung herausgenommen zu werden. Das Vorgehen ist bei genauem Hinsehen nichts anderes als subtiler Zwang.

Ich führe dieses Bsp. u.a. an, um aufzuzeigen,

dass wir uns heute schon ausreichend umsehen könnten in jenen Kommunen, in denen das ZZ Verbot praktiziert wird – und damit wüssten wir, was uns MORGEN bundesweit erwarten kann.

Im Zuge dessen darf die Frage erlaubt sein, was daran „leistungsgerecht“ sein soll, wenn ein Kind von einer TPP weiter betreut wird, die Vergütung aber einer Strafaktion gleichkommend ausbleibt, wenn die Eltern nicht spuren. Dieses Beispiel ist klassisch dazu geeignet, aufzuzeigen, dass Kommunen in der Ausführung und beim Umgang mit dem ZZ Verbot mehr Probleme haben und haben werden, als das ZZ Verbot im Stande wäre zu lösen, so dass real zu befürchten ist, dass neue negative Rahmenbedingungen für TTPs zutage treten, die der gesamten Zielsetzung & der Entwicklung hin zum Berufsstand schaden.

Mir ist allerdings auch bewusst, dass Lösungen an anderer Stelle eine grundsätzliche Veränderung der Fehl- und Unterfinanzierung voraussetzen. Hierbei spiele ich auf die Inhalte eines Aufsatzes von Prof. Dr. Stefan Sell an: „Die Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen“, in dem er ein Finanzierungsmodell vorschlägt, dass die Hauptnutznießer am Vergütungssystem endlich beteiligt.

Kritik am Gegenspieler Elternbeitrag

Trotzdem ich um das Klammsein der Kommunen weiß, muss man Sinn und Unsinn von Elternbeiträgen diskutieren.

Am Bsp. Dresden wurde deutlich, dass Eltern stellenweise zu stark herangezogen werden. Fragt man die Eltern nach diesen Belastungen, ist es die Summe aus Elternbeitrag und privater Zuzahlung, die den Unmut verursacht. Dass ein Verzicht auf Elternbeiträge durchaus möglich ist, kann man in all jenen Kommunen aktuell sehen, die sich vor Klagewellen fürchten, und ihn nicht mehr erheben – meist ab dem 2. Geburtstag eines Kindes. Es zeigt sich also: Es geht.

Der bequemere Weg, die Eltern zu entlasten ist natürlich, den TPPs den Hahn zuzudrehen.

Ich sehe in vielen Kommunen, dass die allgemeinen Maßstäbe für die Festlegung nicht eingehalten werden. Eine durchdachte Obergrenze müsste sich daran fest machen, wie & wo die tatsächlichen Kosten, an denen sich Eltern beteiligen, entstehen. Ich empfinde diesbezüglich eine völlige Intransparenz und sehe nicht, WIE die Anteile von Eltern in der KTP berechnet werden. Ebenso intransparent ist der Fluss von Fördergeldern in der KTP. Am Bsp. RLP kann ich sagen, dass nicht ersichtlich ist, ob das Geld vom Land in der KTP und damit beim Kind ankommt. Zudem ist völlig unverständlich, welchen Sinn es haben soll, dass im Zuge der frühen Förderung z. B. eine Bonusregelung angesetzt wird, die 2-jährigen Kindern, die in der KTP betreut werden, und für die der Träger eine Geldleistung zahlen sollte, die Ausschüttung derselben an eine Belegungsregel für Institutionen geknüpft wird. Heißt im Klartext: wenn in einem Jugendamtsbezirk am 31.12. eines Jahres insgesamt mehr als 10 v. H. der 2- Kinder in Kindertagesstätten betreut werden, nur dann greift der Bonus in der KTP.

Man kann also festhalten, dass das Land eine unmittelbare Beteiligung an der KTP im Prinzip ablehnt, sofern die Institution nicht die erste Geige spielt. Öffentlich jedoch werden diese Beteiligungen als KTP- Bonbon verkauft, obwohl sie nur unter jenem Verknüpfungsdruck zu haben sind. Der Gipfel ist dann, wenn diese Gelder in Wahrheit „sonst wo“ landen, politisch der Öffentlichkeit aber unter dem Deckmäntelchen der „Stärkung der Wahlmöglichkeiten zwischen institutioneller Tagesbetreuung und KTP“ verkauft werden. In Wahrheit wurde durch die Förderungs-Kopplung KTP/Kita das Gegenteil erreicht – der Schwerpunkt liegt weiterhin auf der institutionellen Betreuung – wieso reden wir dann von Gleichstellung?

Ich führe das an, um deutlich zu machen, dass einseitige Verbote (hier das ZZ Verbot) und/oder auch einseitiges Nichteinschränken wollen (hier das Wahlrecht der Eltern) von Seiten des Gesetzgebers zwar jeweils für sich genommen eine eigene Zielsetzung haben mögen, im Zusammenspiel; in der praktischen Ausführung gehen sie aber nicht zusammen und bewirken Chaos.

Regelungen können fruchten, wenn die Ausgestaltung vor Ort der Zielsetzung treu bleibt/bleiben kann. In der Regel ist das Gegenteil der Fall und aus Anreizen wird Druck, der von oben ausgeübt sich nach unten bis zum Kind durchsetzen MUSS.

Wo ist das Geld? Gleiches gilt für vollmundig angepriesene Investitionsprogramme zum Ausbau der KTP. Für diese Investitionen erhalten die Träger Zuwendungen in Form von undurchsichtigen Budgets. Wo ist das Geld? Wo kann ich transparent nachvollziehen für was es verwendet wird? Es ist immer nur eine mittelbare Förderung – keine unmittelbare und zumeist nicht zweckgebunden.

Es fällt auf, dass politisch Verantwortliche geneigt sind, bei Maßnahmen im Bereich der KTP die Zielsetzung – Entwicklung eines eigenständigen Berufsstandes - aus dem Auge zu verlieren, oder anders gesagt, sie hatten sie nie wirklich im Blick. Hätten sie sie im Blick, könnte ein Träger am Ende nicht schalten und walten wie er möchte, und die Gegebenheiten wären nicht so variabel verbieg bar, dass Gelder für die KTP mal nutzbar sind oder eben nicht.

Warum frage ich, bleibt ein Land/Bund auf maßgeblichen Feldern im Empfehlungsbereich und möchte im monetären Sinne den Handlungsspielraum völlig schließen. Das ZZ Verbot wäre eine völlig einseitige – ja sogar „isoliert“ wirkende Stellschraube, an der ziemlich einsam gedreht würde, denn der Ansatz einer echten Gleichstellung KTP – institutionelle Betreuung müsste auf weit mehr Säulen aufgestellt werden, vor denen aber die Augen verschlossen werden.

Verstöße durch ein bundesweites Zuzahlungsverbot

Das ZZ Verbot verstößt nach Auffassung vieler Gutachter aktuell bereits gegen vorrangiges Bundesrecht Art. 31 GG. Den verbietenden Ländern/Kommunen fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Im Falle eines bundesweiten Verbotes bleibt der verfassungsrechtliche Zweifel, das ZZ Verbot würde das Recht auf Berufsausübungsfreiheit der TPPs und die allgemeine Handlungsfreiheit – Privatautonomie – der Eltern verletzen, bestehen. Hierzu gibt es den Frankfurter Kommentar, von Prof. Münder und Lakies, die aus der Praxis heraus sehr überzeugend argumentieren. Hier wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass in einschlägigen Urteilen der qualifizierte Gesetzesvorbehalt vollkommen ignoriert wird. Wie würde der Bund damit umgehen?

Anspruch & Wirklichkeit / Ausgestaltungsbremse Berufsstand KTP

Besonders unverständlich ist das Argument, dass durch ein ZZ Verbot und die damit angeblich erwünschte „Gleichschaltung“ KTP / Kita eine Wahlfreiheit für Eltern geschaffen würde. Ich zweifle an, dass dieses Ziel überhaupt erreicht werden soll, denn dass ZZ Verbot selbst zeigt an, worum es in Wahrheit geht:

Durch einen Rechtsanspruch ist ein Anspruch vor der Zeit auf den Weg gebracht worden, bevor er für die ausführenden Organe erfüllbar war. Es herrscht der altbekannte kommunale Druck. Diesem Druck soll nun neuerlich mit Druck nach unten Richtung KTP begegnet werden, die immer nur dann Abhilfe schaffen darf/soll, wenn’s anders wo (Institutionelle Betreuung) brennt.

Gleichsam einer Zwangsrekrutierung geht mit dem ZZ Verbot ein Belegplan einher, der noch viel tiefer in die Ausgestaltungsfreiheit des Berufsstandes KTP eingreift. TPPs sollen jederzeit zur Verfügung stehen, die Institution zu ersetzen - maximal zu ergänzen, wenn die favorisierte Betreuungsform Kita nicht im Stande ist. In Wahrheit geht es einzig darum, einen Rechtsanspruch zu erfüllen – egal wie. Nur das ist der Grund, warum ein wertvoller Berufsstand soweit zusammen gestaucht & geknebelt werden soll, bis ein betreuendes Fußvolk für Eltern auf Linie gebracht ist. Eine völlige Verfügungsgewalt“ des Trägers auf die TPPs wäre die Folge. Es geht also um das „Wohlsein“ eines Trägers und nicht um das Wohlsein der KTP. Das sollte es aber, denn nur das Wohlsein der KTP kann das Wohlsein von Kindern mit sich bringen.

Wahlfreiheit für Eltern entsteht nur dann, wenn sie wählen könnten, welcher Art & Qualität die frühkindliche Betreuung ihres Kindes sein soll. Viel zu wählen wird es aber nicht mehr geben.

Wohin mit dem Druck der Kommunen

Es stellt sich also schon die Frage, ob endlich mal an anderer Stelle Druck abgelassen werden könnte / müsste; heißt: bei einer echten unmittelbaren Beteiligung durch Land und Bund könnte von Elternbeiträgen Abstand genommen werden, und damit der monetäre Beteiligungsdruck auf Eltern sinken, was die Grundbereitschaft für hochwertige Betreuung auch eine Zuzahlung zu leisten, nicht nur rechtfertigt, sondern einsehbar macht.

TPPs & ihr Beruf

Eine Gleichschaltung des Berufsstandes KTP bewirkt schon bald ein Abrasieren von Vielfalt und der Möglichkeiten der freien Ausgestaltung, so dass ganz sicher damit zu rechnen ist, dass sich ein „williger Bodensatz“ an Freiwilligen noch tummeln wird und hochqualifizierte Pädagogen/Erzieher/TPPs mit einem Eigenanspruch an berufliche Entwicklung und Entfaltung sich nach und nach aus der KTP zurück ziehen werden. Das ist umso widersinniger, wenn man zeitgleich mit Argumenten von Verantwortlichen erschlagen wird, die stets von „Anreizen“ sprechen, die man dem Berufsstand unterbreiten müsse.

Schaut man genau hin, verstehen die Länderverantwortlichen derzeit unter Anreiz nichts weiter als hohe Auflagen, die auf der anderen Seite der Waagschale nicht in einer entsprechenden „Anerkennung“ münden. Ein hehrer Anstrich im Außen, der im Innen nichts wert ist. Man sieht es gut an Fortbildungsmaßnahmen; diese werden grundsätzlich in Festbeiträgen gefördert. Bislang sind hochmotivierte TPPs noch bereit für eine begrenzte Zeit einer Fortbildung ein solches Bonbon mit zu nehmen; viele würden sicher die Fortbildung gar selbst finanzieren. Mit einem ZZ Verbot, wäre allerdings ein langfristiger Schaden verbunden, weil ihnen die Aussicht auf monetäre Entwicklung für dauerhafte gute Betreuungsleistung beschnitten wird.

Diese und andere Folgen werden langfristig zu einem Absinken der realen Betreuungsqualität am Kind bei gleichzeitig steigenden Anforderungen führen. Analog zu sehen im aktuellen Kita-Streik. Auch hier wird den Kitas ein Anstrich durch hohe Auflagen & Aufgaben verpasst, der sich in der monetären Wertschätzung nicht widerspiegelt, und auch real – was noch viel schlimmer ist - nicht mit Leben erfüllt werden kann. Fachkräfteflucht ist zudem eine Folge.

Zusammenfassend gesagt, ist es kein Geheimnis, dass Qualität für Billig nun mal nicht zu haben ist. Und ein Mensch, der sich etwas wert ist, wird dies auf Dauer nicht mittragen. Stichwort – Wertewandel auf der nutznießenden Seite!

Der Bund bald in Erklärungsnot

Fehlinterpretationen bei Aussagen des Bundesfamilienministeriums wurden bislang heran gezogen um das ZZ Verbot in den Ländern/Kommunen zu rechtfertigen. Ein Bsp.: Im Rahmen einer Erläuterung zur „Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen“ steht zu lesen, dass die lfd. Geldleistung – sofern sie angemessen sei – bei der Bemessung der Höhe der hälftig zu erstattenden Beiträge unberücksichtigt bleiben soll. Das weist eindeutig auf die Grundhaltung des Bundesministeriums hin, dass der freien Gestaltung der Höhe der privatrechtlich zu veranschlagenden freiberuflichen Vergütung ein gewisser Vorrang eingeräumt wird. Und weiter las man im gleichen Zusammenhang in vielen Stellungnahmen: >> Die Höhe der Förderleistung wird vom Träger festgelegt bzw. vom Land geregelt - die Höhe der privaten Vergütung richtet sich nach Angebot und Nachfrage << so muss das auch sein.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bund bei einer gesetzlichen ZZ Verbotsregelung dazu dreht & wendet.

„Zweiklassen-Betreuung“/ Auswirkungen auf das Angebot

Weiterhin halte ich es für Unsinn zu glauben, die Zahl der Plätze würde steigen, wenn man TPPs sie in der Vergütung knebelt. Das Gegenteil würde der Fall sein. Zum einen aus der obigen Argumentation, dass qualifizierte TPPs mit einem eigenen Anspruch an die Ausgestaltung ihres Berufsstandes bald fern bleiben werden. Zum anderen wirkt die dann entstehende Folgeerscheinung, dass all jene, die einem ZZ Verbot nicht folgen, aus der öffentlichen Förderung ausgeschlossen werden. Das widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag, sondern wird auch für eine „Zweiklassen-Betreuung“ verantwortlich sein. Eltern mit dickem Geldbeutel werden sich eher eine hochwertige, nicht gleichgeschaltete Betreuung leisten; Eltern mit minderem Einkommen „kriegen dann die Belegplätze“.

Auswirkungen auf die ZZ Verbots Aussteiger

Auswirkungen auf die privatrechtliche Ausgestaltung einer Vergütung zwischen Verbotsflüchtlingen auf Eltern und TPP – Seite sind auch nicht auszuschließen, denn die ggf. stellenweise sinkende Nachfrage der TPPs, die auf mehr Mittel angewiesen sind, um ihren Beruf so zu gestalten, wie sie sich das für sich und die Kinder vorstellen, werden vermutlich im Preis unangemessen herunter gehen, um mit geförderten TPPs konkurrieren zu können.

Somit bleibt festzuhalten, dass ein ZZ Verbot sogar auf jene Bereiche übergreifen kann, die per se damit nichts zu tun haben müssten.

Man kann sogar bei genauer Betrachtung vollkommen in Abrede stellen, dass ein ZZ Verbot irgendeine gewünschte Wirkung erzielen könnte: Es fördert weder die Qualitätsentwicklung, die ja im besonderen Focus des Bundes steht, weil zu befürchten ist, dass bei Beleg-TPPs immer „full house“ herrschen muss, damit sich’s auch lohnt (Zahlen aus der Studie erhärten den Verdacht!), noch wird man dem verbrieften Wunsch- und Wahlrecht von Eltern gerecht werden; im Gegenteil, man entmündigt und sanktioniert sie, schließt sie aus der Förderung aus.

Noch genauer hingesehen, ist ein ZZ Verbot sogar eine Art neuer Anspruchsvoraussetzung um überhaupt an Förderung für sein Kind zu kommen.

Und das geht überhaupt nicht!

 Weiterhin bedeutet es, dass Bundesrecht bald Bundesrecht brechen wird, denn nach Bundesgesetz wird bislang die Gewährung festgeschrieben!

Und damit wären wir beim

Kosten drücken durch provozierte Nichtzuständigkeit

Insgesamt wäre der Rechtsanspruch des Kindes ebenso betroffen, denn bei einem ZZ Verbot würden alle jene Kinder aus dem garantierten Anspruch herausfallen, die nicht in öffentlicher Förderung sind. Insofern kann man sagen, dass mit dem ZZ Verbot gleichsam versucht wird, heimlich Kosten zu drücken durch provozierte Nichtzuständigkeit. Im Grunde werden hierdurch Ansprüche versagt – ja sogar Leistungen bewusst gekürzt.

Das Märchen von der Attraktivität

Ich glaube hier kann man es richtig kurz machen. Von allen Seiten tönt es: Das Berufsbild der Tagesmutter/vater soll attraktiver werden. Ein ZZ Verbot würde auf jeden Fall das Gegenteil bewirken. Die Freiheit der Berufsausübung schließt die Vergütung mit ein. Wo keine Freiheit mehr ist, stirbt nicht nur die Motivation, sondern auch das „Bild“ im Außen wird infolge langfristig leiden.

"Leistungsgerecht" gepaart mit "Verbot“

Ein Widerspruch in sich! Denn das Messen einer Leistung ist gebunden an viele Faktoren, die bunt sind wie ein Blumenstrauß. Leistung hat einen Rahmen verdient, aber keine Kiste, in der sie stecken bleibt.

Das ZZ Verbot würde real zur Vorgabe einer Maximalvergütung führen müssen – ggf. flexibel zu handhaben nach Vorgaben einer Kommune und deren „Marktbetrachtung“ wirtschaftlich herrschender Verhältnisse. Allein bei dem Gedanken muss einem zwangsweise leider schon schlecht werden.

Viel sinnvoller wäre eine Untergrenze einzuführen mit Zuzahlungsmöglichkeiten. Es besteht durchaus die Gefahr, dass durch eine notwendige kommunal unterschiedliche Ausgestaltung schwache Kommunen an zu niedrigen Vergütungssätzen festhalten (müssen). Die Frage ist also nicht nur, wie richtet sich eine Kommune an den örtlichen Gegebenheiten aus, sondern kann sie sich überhaupt danach ausrichten. Die Festlegung von Maximalbeträgen vor Ort steht auch dem gesamten Leitbild der KTP entgegen, das besagt: Eine TPP hat Anspruch auf eine selbständige, und angemessen vergütete Vollzeittätigkeit.

Fazit: Eltern, die bereit sind für eine hochwertige Betreuung mehr auszugeben, werden benachteiligt. Tagesmütter, die sich dem ZZ Verbot beugen, werden angereizt mehr Kinder aufzunehmen, als sie vielleicht in der Lage sind, gut zu versorgen. Tagesmütter hingegen, die aus Überzeugung gerne weniger Kinder betreuen möchten, würden für die Steigerung der Qualität bestraft.

So und nicht anders würde ich auch die Zahlen aus BW (Studie) beurteilen, die aufzeigen, überall da, wo die Vergütung stimmig ist, hebt sich der Betreuungsschlüssel zum Positiven. Und ich glaube nicht, dass dies einem Mangel an Kindern oder platzsuchenden Eltern vor Ort geschuldet ist.

Ängste ohne ZZ Verbot

Zum Schluss sei mir noch eine Anmerkung zur um sich greifenden „deutschen Kontroll- und Regel Wut“ erlaubt, die im ZZ Verbot ebenfalls verborgen liegt. Die Angst, ohne ein ZZ Verbot einem gewissen Preiswucher Tür und Tor zu öffnen, weil Not von platzsuchenden Eltern in bare Münze umgewandelt werden soll, kann ich in meiner praktischen Arbeit nicht erkennen und auch rückwirkend nicht bestätigen. Dies hat es auch dann nicht gegeben, als der Gesetzgeber weitestgehend noch nicht mit im Boot saß.

Im Gegenteil. Meine Erfahrungen, und die sind umfangreich, haben gezeigt, dass TPPs, die den üblichen Rahmen aus reiner Gier verlassen, haben sich schnell ihr berufliches Grab selbst geschaufelt. Ihre Nachfragesituation verschlechtert sich, ihr Ruf leidet, der Geldbeutel langfristig auch, verbunden mit mangelnder Glaubwürdigkeit. Sie sorgen für ihr Ausscheiden selbst. Schwarze Schafe gibt es in jedem Berufsstand, und wird es auch in der KTP immer geben. Ich behaupte, diese merzt man durch das ZZ Verbot nicht aus, im Gegenteil, man bereitet ihnen eher ein bequemes „Durchbezahlungs- und Belegungsbett“ ohne Anreiz für vermehrte Anstrengung. Und in solchen Betten fühlen sich agile TPPs, die sich ernsthaft engagieren, entwickeln und einbringen möchten in qualitative Betreuung, nicht wohl, und daher werden sich die Richtigen da auch nicht hineinlegen.

Armes reiches Betreuungsland, das noch immer nicht verstanden hat, dass man gut zu jenen sein muss, von denen man viel erwartet.

Herz-liche Grüße mit Herz-Blut für eine blühende Kindertagespflege 

Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
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