Tuesday, 1. July 2003

Autor: Susanne Rowley

Hartz-Kommission: Auswirkungen auf Tagespflege / Schwanger Betreuungsplatz suchen?

Liebe Wigwam-Freunde,

Der Sommer ist nun schon weit fortgeschritten und wir in den Wigwam-Büros schwitzen bei hohen Temperaturen nicht nur wegen des heißen Wetters, sondern auch wegen der hohen Zahl der Ersatzvermittlungen. Sommer ist Urlaubszeit; aber wir haben uns ja zum Glück gut vorbereitet. Bislang konnten wir allen Eltern Ersatzplätze bieten. 

An dieser Stelle möchte ich nicht versäumen, allen Tagesfamilien einmal herzlich zu danken, die eine gewisse "Unruhe" durch Urlaubsgast-Tageskinder in ihrem sonst so geregelten Ablauf zulassen. 

Unsere Themen heute:

"Hartz-Kommission" -

die neue Mini-Job-Regelung hat doch Auswirkungen auf die Tagespflege

An dieser Stelle hatte ich eigentlich meine Infos für "Allein Erziehende und Altersvorsorge" - wie im Info-Brief Juni 03 angekündigt, vorgesehen. Dieses Thema ist nun hinfällig, da wir aktuell darauf gestoßen sind, dass die Reform der geringfügigen Beschäftigungen im Niedrig-Sektor nicht nur unsere Kinderfrauen berühren,  auch Neuregelungen und Einschnitte/Veränderungen in der Tagespflege nach sich ziehen.

Hier zunächst noch einmal die wichtigsten Veränderungen im Gesamtüberblick des Hartz-Konzeptes insgesamt. Danach gehe ich auf die Berufsgruppe - Tagesmutter speziell ein.

Die wichtigsten Veränderungen,

die ab 1. April 03 in Kraft treten, betreffen zum einen geringfügig Beschäftigte:

  • Heraufsetzung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 € auf 400 €
  • Wegfall der Begrenzung der wöchentl.Arbeitszeit (bisher 15 Stunden).
  • Möglichkeit der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung

sowie zum anderen den Niedriglohnsektor:

  • Arbeitnehmer mit Brutto-Verdienst von 400,01 € bis 800,00 € zahlen geringere Beiträge zur Renten-, Kranken-,Pflege- und  Arbeitslosenversicherung.

Dieses Thema wurde bereits im Info-Brief "März 2003" intensiv erläutert und betraf bislang nur unsere Kinderfrauen, die außer Haus tätig sind.

Betroffen nun auch die Tagesmütter / Neuregelung

Neu ist zum einen, dass

  • sich Betriebsausgaben-Pauschalen ungünstig verändert haben
  • und die Rentenversicherungspflicht für Tagesmütter ab einem Verdienst von 400 €/Monat eingeführt wurde!

Aber Achtung:

400 € sind nicht die Höhe des Betreuungsgeldes, sondern der Betrag, der sich ergibt, wenn man das tatsächliche Betreuungsgeld minus die Betriebsausgabenpauschale nimmt !

Selbständige Tagesmütter und -väter, die im eigenen Haushalt Kinder betreuen, können ab dem  1. April 2003 ein bis zu 400 € Selbständige Tagesmütter und -väter, die im eigenen Haushalt Kinder betreuen, können ab dem  1. April 2003 ein bis zu 400 € sozialversicherungsfreies Arbeitseinkommen erzielen. Die zeitliche Befristung von 15 Std./Woche entfällt. Zur Festlegung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit legt die BfA den Steuerbescheid des Vorjahres zu Grunde. Darauf sind die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (das Betreuungsgeld) abzüglich der jeweiligen Pauschalen (siehe Kasten) vermerkt. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind somit die Einnahmen minus der Ausgaben.

Der selbständig, im eigenen Haushalt tätigen Tagespflegeperson steht für die Pflege von bis zu 5 Kindern eine Betriebsausgabenpauschale zu (Rechtsanspruch). Die in 2003 geltenden steuerfreien Pauschalen sind:

 

Betreuung des Kindes

Betriebsausgabenpauschale

über 6 Std. /Tag

245,42 €   geblieben !

4-6 Std. / Tag

184,07 €    neuer Betrag!

bis 4 Std. / Tag

122,71 €    neuer Betrag!

 

Fällt Ihnen was auf – liebe Tagesfamilien? Wo bitteschön ist die weitere Differenzierung „Wochenpflege bis 5/6 Tg.“ und die „Vollzeit-Dauerpflege“ geblieben? Wir werden es herausfinden – und Ihnen im nächsten Info-Brief nachreichen !

 

Ein Bsp.: Frau Muster betreut in 2003 drei Kinder

 

 

Betreuungsgeld

Steuerfreie Pauschale

Einkünfte

Kind Nr. 1

8-13.30 Uhr

473,00 €

230,08 €

242,92 €

Kind Nr. 2

8-17 Uhr

690,00 €

245,42 €

444,58 €

Kind Nr. 3

8-12 Uhr

(vom Jugendamt erstattet)

247,00 €

sozialversicherungs- und steuerfrei

     0     €

Insgesamt

1.410,00 €

475,00 €

687,50 €

Wer zum 1. April keinen gültigen Steuerbescheid für 2002 vorlegen kann, muß seine Einnahmen - siehe Frau Muster/Schaukasten - als Schätzung einreichen.

Rentenversicherungspflicht für Tagesfamilien

Liegen die Einkünfte der Tagesmutter über 400,01 € so müssen 19,5 % davon an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden.

Betreuungsgelder, die das Jugendamt (also aus öffentlicher Hand) bezahlt, sind sozialversicherungs- und steuerfrei! Am Bsp. unserer Frau Muster bedeutet das in der Praxis:

Die Differenz zwischen den Einnahmen durch das Betreuungsgeld und der jeweiligen Pauschale von Frau Muster beträgt : 1.410 € minus 475,50 € = 687,50 €/Monat. Da die 400 €-Grenze somit überstiegen wird, sind die Einkünfte rentenversicherungspflichtig: 19,5 % von 687,50 € = 134,06 €.

Trost gibt es nur für Tagesmütter in Baden-Württemberg (warum nur da?): Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung muss die Tagespflegeperson unter Umständen nicht allein aufkommen. Bis zu 32 € Landeszuschuß zur Altersvorsorge pro Monat (boah wie viel ;-) ) können beantragt werden.

Schwanger bereits um einen Tagesplatz kümmern?

Viele Eltern fragen sich und uns regelmäßig, wann man sich denn sinnvollerweise um einen Tagesplatz kümmern sollte. Tja, die Frage ist so global gar nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, ob man sein 1. Kind erwartet, und somit mit den Muttergefühlen, die einen da erstmalig überschwemmen, noch nicht vertraut ist. So kann es wirklich vorkommen, dass eine Mutter, die ihr 1. Kind erwartet wild entschlossen ist, recht bald nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen. Hat sie ihr Würmchen dann schlußendlich im Arm, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus; und sie nimmt Abstand von diesem Gedanken und wählt dann doch die Erziehungszeit.

So oder so machte es auf jeden Fall Sinn,

sich in das Thema Tagespflege frühzeitig einzulesen. Auch wir Wigwams freuen uns sehr, wenn die Eltern schon früh erkennen, welche Vorstellungen in der Tagespflege realistisch sind und welche Gedanken eher am Thema vorbeigehen. Wenn man sein Kind noch nicht hat, sind natürlich die Vorbereitungsmöglichkeiten begrenzt, weil man das Kind als solches mit all seinen Charaktereigenschaften und Bedürfnissen in die Überlegungen noch nicht mit einbeziehen kann. Aber warum sollte man sicht nicht frühzeitig schon mal mit den rechtlichen Gegebenheiten, wie Haftpflicht und Einkommenssteuerrecht auf der einen Seite, und zudem auch mit der möglichen Art des Tagesplatzes - Einzelpflege oder Großpflege - vertraut machen. Es macht auch durchaus Sinn, sich die Frage nach dem Typ der Tagesmutter zu stellen. Tendiert man eher in die pädagogische Richtung; sucht man den echten erzieherischen Austausch mit der Betreuungsperson oder geht der Blick eher zum Schwerpunkt soziale Kontakte fürs Kind.

Für ängstliche Mütter, die sich mit dem Abgeben an sich und dem Eingewöhnen in einen fremden Haushalt bereits gedanklich schwer tun, ist es allerdings wenig hilfreich, über Wochen hinweg nur "im Trockendock" zu grübeln. Soll es also nach der Geburt recht schnell wieder in den Beruf zurückgehen (warum auch immer, sei mal dahingestellt), so kann es auch angebracht sein, sich bereits in der Schwangerschaft mit der potentiellen Tagesfamilie zusammenzusetzen. Wigwam praktiziert dies seit geraumer Zeit, und wir haben gute Erfahrungen damit gemacht. Die abgebenden Mütter genießen es, schonmal in den Haushalt der TM hineinschnüffeln zu können und ihre Vorstellungen zu prüfen. Die Tagesfamilien können ebenso schon frühzeitig ihre Erfahrungswerte weiterreichen und ihren echten Alltag zeigen. Es entsteht auch offensichtlich eine größere Nähe zwichen den Familien, als in der normalen Tagepflege.

Z.Zt. betreuen wir eine Mutter, die sich schon bald über einen Besuch ihrer zukünftigen Tagesmutter am Wochenbett freuen darf.

Eine schöne Vorstellung - finden Sie nicht?

So, dass solls gewesen sein für heute von dieser Stelle; wir freuen uns wie immer auf Post von Ihnen. Und, liebe Mütter, denken Sie an unsere Erfahrungsberichte, die wir so gerne sammeln. Vergessen sie auch nicht meinen Urlaub (siehe unten); sollten Sie also noch Sorgen oder Wünsche haben - frühzeitig melden !

Die Hauptstelle macht Urlaub vom 25.07.03 bis einschließlich 15.08.03.

Es grüßt herzlich 

Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

Vertragspartner in Kooperation
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz