Thursday, 16. June 2016

Autor: Susanne Rowley

Gesucht: Vereinbarkeitsbeauftragte Teil 1: Begrifflichkeiten auf den Zahn gefühlt

Anknüpfend an meinen vorhergehenden Blog-Beitrag "Kindertagespflege als Eigenmarke",

indem ich beleuchtete, welch großes Potential in der Kindertagespflege steckt,möchte ich in einem zweigeteilten Folge-Beitrag näher darauf eingehen, warum aus meiner Sicht heute und auch zukünftig kein Land in Sicht sein wird in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und zwar solange nicht, wie Verantwortliche das Prinzip von Angebot und Nachfrage der Parteien ignorieren. So wie bislang mit Suchenden und Anbietenden gleichermaßen umgegangen wird, haben wir dem Fachkräftemangel in dieser Hinsicht rein gar nichts entgegen zu setzen.

Meine angedachte Forderung nach einer Vereinbarkeitsbeauftragten,

die in die Lage versetzt werden müsste, den Betreuungs- und Förderdschungel zum Wohle aller Beteiligten zu durchblicken, dürfen Sie also durchaus ernst nehmen, und ich werde diesen Vorschlag auch an politisch Verantwortliche herantragen. Bislang ist in der Praxis festzustellen, dass ein umfassendes Verständnis oder der Wille sich um ein solches zu bemühen, von Ausführenden fehlt, wie verschiedene Steuerungselemente in der Kinderbetreuungslandschaft zielführend verknüpft werden könnten, damit Vereinbarkeit überhaupt entstehen kann. Bislang haben wir das Gieskannen-Angebot, dass über individuelle Bedürnislagen hernieder regnet. 

Damit Sie meinen Gedankengängen folgen können,

gliedere ich die Gründe für eine solche Abschlussforderung in 2 Teilbeiträge auf.

Zunächst möchte ich mich verschiedenen Begrifflichkeiten und ihrem Wahrheitsgehalt

widmen, die zwar in aller Munde sind, denen aber keiner Rechnung trägt. Im Gegenteil, sie dienen ausnahmslos dazu, eine hyperaktive Betriebsamkeit in Zeiten des Rechtsanspruches an den Tag zu legen. 

1. Das Kindeswohl

- immer in aller Munde

schwebt es als mahnender Geist über deutschen Elternköpfen. Kindeswohl ist wohl einer der häufigst verwendeten und missbrauchten Begriffe überhaupt. Er muss herhalten für alles Mögliche und Unmögliche was in Sachen Rechtsanspruch veranstaltet wird. 

Ich verstehe unter Kindeswohl, wenn Bedingungen verantwortlich geschaffen werden, unter denen ein Kind sich wohl-fühlen kann. Damit es das kann, muss auf sein Alter und die damit einhergehenden Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Ein Kleinkind kann sich also in einer Betreuung wohlfühlen, wenn diese qualitativ hochwertig ist, eine sehr enge Bindung zu einer Bezugsperson gegeben ist, es eine Förderung erfährt, die es nicht überfordert und die seinen Möglichkeiten entspricht, wenn es nicht in einer lärmenden Großgruppe untergehen muss, in der der Fachkraft Kind Schlüssel so schlecht ist, dass nur noch eine Grundversorgung gegeben werden kann. Einen solchen Platz müssen die Eltern persönlich ausgesucht und für gut befunden haben. Nur dann bleibt dem Kind erspart, dass es zum Spiegel der Anspannung seiner Eltern wird.

2. bedarfsgerechte Betreuung

- auch gerne genommen

Ich verstehe unter bedarfsgerechter Betreuung, einen Platz, den Eltern in einem Zeitfenster und einem Zeitrahmen besetzen, in dem sie ihn benötigen, ohne in Wartelisten zu dümpeln oder mithilfe des Advocats fighten zu müssen. Wartelisten vermeidet man, in dem man Bedarfe ermittelt, unterschiedliche Lösungsansätze für Bedarfe kreiert, um ihnen dann mit straffen Vorausplanungen zu begegnen. Weiterhin nenne ich bedarfsgerecht, wenn der Betreuungsplatz zu Eltern, ihrem Kind ihren inhaltlichen und zeitlichen Bedürfnissen passt. Überhaupt nicht bedarfsgerecht ist, wenn mehrere Betreuungsplätze zur Abdeckung von Arbeitszeiten angesteuert werden müssen; das fällt klar in die Rubrik: Unvereinbarkeit von Beruf und Familie. Randzeiten und Wartelisten sind die vordringlichsten Stressfaktoren für Eltern. Und da sich Unwohlsein von Eltern auch auf das Kindeswohl auswirkt, schlage ich vor, dass eine neue Begrifflichkeit in unser Denken Einzug hält: kind- und familiengerecht.

Damit also echtes Leben in die Betreuungslandschaft einziehen kann, bedarf es zu allererst Elternberatungen. Denn nicht selten sind es die Eltern selbst, die aus Unwissenheit sich ihre spätere Unvereinbarkeit selbst erschaffen. Parallel muss eine Betreuungsform wie die Kindertagespflege, die das leisten kann und soll, in die Lage versetzt werden, solche Angebote unterbreiten zu können. Hierzu bedarf es ausführlicher Unternehmensberatung und -begleitung und natürlich einer guten Vergütung dieser Leistungsträger.

3. Die Elternpartnerschaft

- der Renner schlechthin 

Unter einer Elternpartnerschaft verstehe ich Eltern und Betreuende, die sich gesucht, kennengelernt, gemocht und gefunden haben, um dann zum Wohle ihres Kindes eine Betreuungspartnerschaft aufzubauen. Damit das gelingen kann, müssen Bedürfnisse beider Seiten unter einen ziemlich großen Hut. Und dazu muss man wissen, wie der Hut beschaffen sein muss. Unter Elternpartnerschaft verstehe ich in gar keinem Fall das Zuweisen von Kindern auf irgendeinen freien Belegplatz. Und schon gar nicht verstehe ich darunter irgendeine Betreuungsperson, die in irgeneiner Einrichtung mit irgendwelchen Eltern und Kindern zurecht kommen soll.

4. Vereinbarkeit von Beruf & Familie

- der Überflieger schlechthin, der Familien deutschlandweit mitteilt:

Geht doch!

Wenn's gehen würde, fänden Familien eine bunte Betreuungslandschaft vor, die gefördert und nicht geknebelt wird. Wenn's lebbar sein soll, kreierten wir für Familien ergänzende Strukturen, die wir ihnen an die Seite stellen. Würden wir den Begriff ernst nehmen, wären Arbeitszeiten familienfreundlich, würden Mütter ohne wenn und aber eingestellt, würden Frauen nicht weniger verdienen, trügen Väter zur Hälfte die Verantwortung, hätten wir längst eine neue Arbeitskultur in Unternehmen, säßen die wahren Nutznießer von Vereinbarkeit - der Bund, die Sozialkassen und die Unternehmer - finanziell  mit im Boot, würden Alleinerziehende nicht täglich am Existenzminimum vorbei schrammen, gäbe es keine Betreuungsangebote, die durch Randzeiten stressen, würden Elternbeiträge nicht per se die Haushaltskasse plündern, würden 1-jährige Kinder nicht in Großgrupen untergehen, würden Erzieher und Erzieherinnen landauf landab nicht nahe am Burn Out spazieren gehen, wären Tagesmütter und -väter nicht die letzte, sondern die erste Wahl in diesem Land! 

Und jetzt kommt's noch dicker:

Nun soll das System der Unvereinbarkeit auch noch ein neues Problem stemmen und dem aktuellen und zukünftigen Fachkräftemangel entgegenwirken. Was heute schon nicht geht, wird nicht besser gehen, wenn wir nur länger und intensiver das Gleiche machen. Dem stimmen sie sicher zu.

Richten soll's bislang vorrangig eine Form:

Die Institution Kita

Eine Betreuungsform, die insbesondere für unsere Allerkleinsten weder Kindeswohl sicherstellt, noch bedarfsgerechte Angebote bietet, weil die Arbeitszeiten nicht den Öffnungszeiten entsprechen. Und schon gar nicht kann hier die Rede von irgendwelchen Partnerschaften sein, denn niemand wählt hier irgendjemanden.

Die einzige Vereinbarkeit, die ich hier sehe ist: Freier Platz zum Kind. Fertig.

Ich schlage also den Verantwortlichen für das aktuelle und kommende Unvereinbarkeitsdesaster vor, dass sie zukünftig wenigstens auf o.g. hochtrabende Begriffe verzichten, und statt dessen "das Kind" beim Namen nennen. Oder aber eine Betreuungsform ins öffentlich wahrnehmbare Boot hinein holen, die alles kann: 

Die Kindertagespflege kann auch Spitzenniveau!

Auf dem Papier sind beide Betreuungsformen Kita und Kindertagespflege gleichgestellt. In Wahrheit ist der Alleskönner KTP bislang nur der Helfer. Es kann auch von einer Zusammenarbeit mit der Institution keine Rede sein. Der KTP Kasper darf nur dann aus der Kiste, wenn Kita Ressourcen erschöpft sind oder Rahmenbedingungen (Öffungszeiten) nicht ausreichen. Im Klartext bedeutet das, das eine Betreuungsform "Kita" tatsächlich Vorrang genießt, die offensichtlich so unzureichende Merkmale aufweist, dass sie den Helfer KTP benötigt. Der Helfer KTP wiederum weist eigentlich Merkmale auf, die zur Volllösung geeignet wären, kann sie aber nicht ausleben.

Warum unter den derzeit herrschenden Bedingungen der Helfer KTP nicht zum Macher werden kann, beleuchte ich für Sie im 2. Teil. Dann nehme ich die Vermittlungsarbeit der Jugendhilfeträger unter die Lupe.

Und dann heißt es:

2 Verlierer - Eltern und Tagesmütter/-väter treffen sich.

Bis dahin freue ich mich auf Ihre Kommentare, Meinungen und Kritik zu meinem ersten Vorstoß.

herzliche Grüße

Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636
info_at_wigwam.de

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BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz