Friday, 1. March 2002

Autor: Susanne Rowley

gesetzl. Anspruch der Eltern bei Krankheit des Kindes / Krankenversicherung

Hallo liebe Wigwam-Freunde,

Wigwam hat Frühlingsgefühle, und wir sind voller Tatendrang; ich hoffe Sie auch. Heftig arbeiten wir an unseren Internet-Seiten und machen gute Fortschritte. Beste Nachricht des Jahres Wigwam 1994 kann endlich dahin zurückkehren, wo das Herz schlägt :-). Sie finden die Hauptstelle ab 10.05.2002 am Kapitän-Lorenz-Ufer 20, 55583 Bad Münster a. Stein. Wir übernehmen die Räumlichkeiten eines schließenden Kosmetikstudios; also genug Platz zum Arbeiten. Viele Mütter und Tagesmütter haben nachgefragt, wie man das verkraftet - 3 Umzüge in 1 1/2 Jahren; gar nicht, kann ich da nur sagen. Wigwam hatte viel Pech in 2001 - jetzt kanns nur besser werden. Ich tue es einfach, weil man nur da Wirken und Arbeiten kann, wo man sich wohlfühlt. Die Telefonnummer wird voraussichtlich unsere alte sein, die Sie schon seit Jahren kennen: 06708-660636. Kurz vor Umzug werde ich nochmal daran erinnern, weil ich mit Sicherheit aufgrund der Anstrengungen ca. 1-2 Wochen nicht voll arbeitsfähig sein werde. Ich hoffe dann auf Ihr Verständnis. Tagesmutter-Seite / Machen Sie mit Sie ist da, die Tagesmutter-Seite. Sie finden Sie, wenn Sie auf der Home-Seite auf "Tagesfamilien" klicken. Dort ist zunächst Raum für unsere Tagesfamilien, Bilder, kleine Berichte etc. Nutzen Sie diesen Raum - er ist extra für Sie gemacht worden. Von da aus werden Sie zur Tagesmutter-Info-Seite geleitet. Hier können Sie lesen, welche Voraussetzungen eine gute Wigwam-Familie mitbringen sollte und welche Startgedanken sich eine Tagesmutter machen sollte, bevor Sie loslegt. Gesetzlicher Anspruch der Eltern bei Krankheit des Kindes In einem der letzten Info-Briefe sprach ich bereits die Beschwerden von Tagesfamilien an, die sich darüber beklagen, dass die Mütter selten zu Hause bleiben bei Ihrem kranken Kind. Die Mütter erzählen von Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber und muten allzuoft Ihrer Tagesmami zuviel zu, und verärgern zudem auch die Mütter, deren gesunde Kinder zur gleichen Tagesmutter gehen. Das veranlaßt mich, den betreffenden Müttern einmal darzulegen, wie Ihre Rechte zu diesem Punkt überhaupt aussehen. Vielen Eltern ist gar nicht bewußt, dass Sie auch Anspruch darauf haben zu Hause zu bleiben, wenn Ihr Kind krank ist. Und wenn Sie es doch wissen, so ist Ihnen nicht klar, wie lange dürfen Sie das eigentlich. Für verheiratete Paare sind das jährlich 10 Tage. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die zehn Tage von einem Ehepartner auf den anderen übertragen werden; auch wenn jeder bei einer anderen Krankenkasse versichert ist. Alleinerziehende Eltern dürfen jährlich 25 Tage zu Hause bleiben, um ihr krankes Kind zu pflegen. Nachteil: während dieser Zeit beziehen die Eltern statt der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das Krankengeld - das sind 73 % des Arbeitnehmernettogehaltes - von der Krankenkasse. Heute spreche ich u.a. ein Thema an, welches vor allen Dingen unsere alleinerziehenden Tagesmütter sehr beunruhig - die Krankenversicherung. Krankenversicherungsschutz Tagesmutter Die verheiratete Tagesmutter

Die verheiratete Tagesmutter ist zunächst bei ihrem Ehemann mitversichert; sie braucht sich also nicht freiwillig als Selbständige zu versichern, wenn verschiedene Faktoren erfüllt sind. Es heißt: Familienangehörige sind nur dann über den Ehegatten mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen nicht ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Für das Jahr 2001 lag diese Größe bei 640,00 DM . Was bedeutet das im einzelnen? Die Tagesmutter erhält ja ein Betreuungsgeld (im Gesetz heißt das Aufwandsentschädigung) welches sich im Grunde aufgliedern läßt in a) Grundsatzbedarf und  b) die Kosten für die Erziehung. Im sogenannten Grundsatzbedarf sind alle Kosten enthalten, die die Tagesmutter tatsächlich hat, z.B. für die Verpflegung, Spielbedarf, anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung etc. // Die Kosten der Erziehung stellen die Erziehungsarbeit dar, die Förderung, die Pflege und die Beaufsichtigung - zuzügl. des freiwilligen Rentenbeitrages. Angeregt durch Bemühungen des Bundesverbandes wurde also erkannt, dass nur ein Teil des Betreuungsgeldes eine tatsächliche Entlohnung der Arbeit darstellt. Deswegen können Tagesmütter zusätzlich zur Bezugsgröße von 640,00 DM eine Betriebsausgabenpauschale von 480,00 DM/pro Kind geltend machen (wenn das Betreuungsgeld von privater Seite kommt/ und Vollzeit ist - bei weniger Zeitaufwand verringert sich diese Pauschale entsprechend). Betreuungsgelder aus öffentlicher Hand spielen keine Rolle. Um nicht den Faden zu verlieren: Die Tagesmutter bleibt also solange familienversichert, wie das Betreuungsgeld das errechnete versicherungsfreie Einkommen nicht übersteigt. Trotzdem muss die Tagesmutter die Aufnahme ihrer Betreuungstätigkeit bei der Krankenkasse angeben. Es reicht nicht aus, die Berechnung selbst anzustellen. Die ledige Tagesmutter

Ledige oder alleinerziehende Tagesmütter müssen sich freiwillig krankenversichern. Die Beitragsbemessungsgrenze von 6.525 DM : 2 = 3.262 DM. Davon ist der Beitragssatz der jeweils gewählten Krankenkasse zu berechnen; z.B. 13,5 % monatliche Beitragszahlung. Die Mitversicherung der Kinder ändert an der Höhe nichts. Hier sind unsere meist weniger gut betuchten Tagesmütter eindeutig im Nachteil. Es wird wohl keine einzige Tagesmutter geben, die so viel verdient, trotzdem wird von dieser Berechnungsgrundlage einfach ausgegangen. Ich enthalte mich an dieser Stelle entsprechender Kommentare. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld eine ergänzende Einnahme darstellt, die Tagesmutter also z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, ist sie von dieser Zahlung befreit. In der Regel sind diese dann über die entsprechenden Ämter versichert; aber auch hier ist man gut beraten, wenn man sich vorher erkundigt. FAZIT: Bald müssen Tagesmütter noch dafür bezahlen, Kinder betreuen zu dürfen. Die Botschaft ist eindeutig: Frauen an den Herd - nicht zurück in den Beruf ;-).   Und die Kinderfrau? Diese betreut als Angestellte das Tageskind bei den Eltern zu Hause. Die Eltern führen also die Beiträge zur Sozialversicherung monatlich als Gesamtbetrag an die Krankenkasse der Kinderfrau ab. Die Krankenkasse leitet dann die entsprechenden Beträge an die zuständigen Stellen weiter. Wie teilt sich das auf? Vom Bruttogehalt: 19,1 % für die Rentenversicherung, zwischen 11.8 % und 14 % für die Krankenversicherung (beachte: ab 01.01.2002 darf der niedrigste Beitrag nicht unter 12,5 % rutschen), 6,5 % Prozent für die Arbeitslosenversicherung und 1,7 % für die Pflegeversicherung. Die Kinderfrau kann hierbei ihre Krankenversicherung frei wählen. Die Eltern (der Arbeitgeber) sind dazu verpflichtet, das Gehalt im Krankheitsfall weiter zu bezahlen. Ab dem 43. Krankheitstag bezieht die Kinderfrau dann statt des Gehaltes von den Eltern Krankengeld von der Kasse. 73 % des Netto-Gehaltes bleiben ihr dann noch. Gestaltung der Info-Briefe / Machen Sie mit

Möchten Sie mitmachen bei der Gestaltung der Info-Briefe? Ich würde mich sehr über Beiträge, Anregungen und Berichte von erfahrenen Tagesmüttern und Müttern freuen. Oder haben Sie Fragen, zu denen ich Stellung nehmen soll? Schreiben Sie mir - ich freue mich auf Ihre Post. Sie können diese Fragen und Anregungen auch gerne an Frau Vanderwege von WW2 oder Frau König von WW 3 richten.

Es grüßt ganz herzlich die bald wieder in Bad Münster schaffende

Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
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