Friday, 1. August 2008
Geplante Änderungen 2009
Steuer/Rente/Krankenversicherung
Liebe Wigwam-Freunde,
über einen längeren Zeitraum haben Sie nun keine Themen- oder Info-Briefe von mir erhalten. Viele Eltern und Tagesmütter schreiben mir, dass Sie den monatlichen Service sehr vermissen. Das freut mich natürlich. Ich war eine längere Zeit angehalten, eine Schaffenspause einzulegen, aber nun werde ich für Sie wieder frisch ans Werk gehen. Ich wünsche mir, dass Sie liebe Tagesfamilien und Eltern
Themen, die Sie interessieren, bewegen, aufregen, weiterhin an mich herantragen. Gerne bin ich bereit, ein bestimmtes Wunschthema mit Ihnen näher zu beleuchten. Und selbstverständlich werde ich mich nach wie vor regelmäßig zur politischen Lage in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf äußern; immer dann, wenns wieder raschelt in Berlin :-). Ich empfinde die politische Lage in Sachen Tagespflege zunehmend kompliziert.
Habe ich früher für eine ausgiebige Erstberatung ca. 30 Minuten benötigt, so dauert es heute oft doppelt so lang, bis ich den Eltern Nutzen und Grenzen der neuen Gesetze und die damit verbundenen Auswirkungen auf Tagesmütter und auch auf Wigwam dargelegt habe. Es gestaltet sich alles sehr anstrengend und viele Eltern und auch Tagesmütter geben in der Hälfte der Wegstrecke auf. Eltern finden es zunächst gut,
dass die Tagespflege vordergründig den Einrichtungen gleichgestellt ist. In der Praxis stellen sie aber fest, dass die eine Hand nun nicht mehr die andere wäscht, sondern beide Betreuungsformen im Grunde in Konkurrenz treten. Es gibt sie nicht mehr, die Tagesmutter, die auch mal Zeitlücken stopft, die Kinder vom Hort abholt, oder stundenweise Kinder von kranken Eltern betreut. Und all das neben immer flexibler werdenden Arbeitszeiten. Früher konnte Wigwam den Eltern in allen Lagen zur Seite stehen - heute stoßen wir an vielerlei gesetzl. Grenzen, die ein freies Handel erschweren - gar unmöglich machen. Wie Sie sich sicher noch erinnern können,
war bereits in 2008 die Steuerfrage für Tagesmütter ein großes Thema. Erleichtert haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Thema zunächst auf Eis gelegt wurde. Doch das Jahr 2009 naht - und die Sache ist wieder auf dem Tisch. Noch möchte Fr. von der Leyen die Steuer kippen -
bleibt zu hoffen, dass ihr dies gelingt. Eine Sprecherin Fr. von der Leyens: "Die geplante volle Steuerpflichtigkeit der Einkommen von Tagesmüttern, die von den Jugendämtern betreut werden, stehe im massiven Gegensatz zum gesamtgesellschaftlichen Interesse am Ausbau der Betreuung" - so steht es im Handelsblatt zu lesen. Noch versucht das Familienministerium das Finanzministerium umzustimmen. Peer Steinbrück führt vordergründig "steuersystematische" Gründe ins Feld. Es seien keine großen Einnahmen zu erwarten, es gehe um die Gleichbehandlung der Tagesmütter, die vom Jugendamt vermittelt würden und den privat engagierten Tagesmüttern. Also ich kenne keine Tagesmutter mehr, die nur vom Jugendamtszuschuss existieren kann. Ist es nicht bei allen ein Mix aus Zuschuss und privaten Geldern ? Alle Eltern von Wigwam beantragen diesen Zuschuss. Frau von der Leyen fürchtet nun, dass die Zahl der Tagesfamilien insgesamt sinken könnte; hingegen Herr Steinbrück der Ansicht ist, dass die Anhebung der Betriebskostenpauschale (monatlich 300 € pro Kind) - ergo also bei 5 Kindern eine Steuerfreiheit von 18000 € möglich, einen guten Ausgleich darstelle. Unser Thema heute:
- Steuerpflicht für die Kindertagespflege ab 2009
kommt Sie - kommt Sie nicht? geplant in der Diskussion stehen folgende Themen: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
die sich mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen der Tagespflege befasste, hat sich Ende Mai auf Lösungsansätze zur Frage der Besteuerung und zur Sozialversicherungspflicht der Tagesmütter/-väter geeinigt. Damit scheint sicher, dass sämtliche Einnahmen aus der Kindertagespflege ab 2009 einkommensteuerpflichtig werden. Sowohl die von privater Seite (Eltern) wie auch von öffentlichen Jugendhilfeträgern (Jugendämtern) gezahlten Betreuungsgelder (Erziehungs-und Pflegegelder) müssen beim Finanzamt in voller Höhe angegeben werden. Dabei kann eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 300,00 € pro Kind bei Ganztagsbetreuung (8 Stunden) geltend gemacht werden. Werden Kinder weniger als 8 Stunden betreut, verringert sich die Pauschale entsprechend (z.B. bei 5 Stunden . von 300,00 €). Man kann seine Ausgaben auch jährlich einzeln nachweisen und entsprechende Quittungen beim Finanzamt einreichen. Es ist geplant, neben der hälftigen Erstattung der Beiträge zur Altersvorsorge auch die Hälfte der dann ggf. fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erstatten. Diese zusätzlichen Zahlungen werden ebenso wie die Erstattung der Beiträge für die Berufsgenossenschaft (BGW) zur Unfallversicherung nicht dem einkommensteuerpflichtigen Einkommen gerechnet. Wer nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale weniger als durchschnittlich 355,00 € steuerpflichtiges monatliches Einkommen hat, kann weiterhin in der Familienkrankenversicherung versichert bleiben. Bei einem höheren Einkommen und der Betreuung von bis zu fünf Kindern liegt keine „hauptberuflich selbstständige Erwerbsarbeit" vor und es fällt grundsätzlich der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von insgesamt ca. 120,00 € an, wovon die Hälfte erstattet wird. Weil durch diese neue Regelung für die Tagespflegepersonen, die über die Jugendämter finanziert Kinder betreuen, zusätzliche Belastungen entstehen, ist die Berliner Senatsverwaltung dabei, neue Finanzierungsgrundlagen für die Kindertagespflege zu erarbeiten. Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit sind einkommensteuerpflichtig - Was ist zu tun? Zur Steuer Erziehungsgeld und Pflegegeld das vom Jugendamt gezahlt wird, ist als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zu betrachten. Eine Einkommensteuererklärung muss immer bis zum 31. Mai des folgenden Jahres für das vergangene Jahr abgegeben werden (also am 31.05.2010 für das Jahr 2009). Von diesem Einkommen können für Betriebskosten entweder pauschale Beträge abgezogen werden oder alle Ausgaben, die man per Quittung nachweisen kann. Als Betriebskostenpauschale kann pro Kind angesetzt werden:
- bei der Betreuung eines Kindes für durchschnittlich 8 Stunden oder mehr pro Tag: 300,- € (= 100%)
- bei der Betreuung eines Kindes für weniger als durchschnittlich 8 Stunden pro Tag entsprechend der Stundenzahl Stundenzahl Betriebskostenpauschale 8 Stunden 300,00 € 7 Stunden 262,50 € 6 Stunden 225,00 € 5 Stunden 187,50 € 4 Stunden 150,00 €
Die Summe, die nach Abzug der Betriebskostenpauschale bzw. der Betriebsausgaben übrig bleibt, ist der sog. Gewinn. Das zu versteuernde Einkommen ist die Summe aller Einkünfte (Gewinn, etc. ...) abzgl. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner werden diese Einkünfte zum Familieneinkommen hinzugerechnet. Der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit muss in der Einkommensteuererklärung in dem Formular „Anlage GSE" eingetragen werden. Beiträge, die für die gesetzliche Rentenversicherung von den Tagespflegepersonen gezahlt werden und freiwillige Beiträge in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Haftpflicht- und Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege BGW) können im Hauptvordruck als Sonderausgaben angegeben werden. Lohnsteuerkarte: Selbstständige benötigen keine Lohnsteuerkarte. Gewerbesteuer fällt nicht an, weil Kindertagespflege nach wie vor kein Gewerbe im Sinne des § 6 Gewerbeordnung (GO) darstellt. Zur Rentenversicherung Tagesmütter und –väter unterliegen der Rentenversicherungspflicht, wenn sie
- nach Abzug der Betriebskostenpauschale durchschnittlich mehr als 400,- € zu versteuerndes Einkommen haben oder
- keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. (§ 2 Abs. 9 und § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) Es sind dann insgesamt 19,9 % des steuerpflichtigen Einkommens monatlich als Beitrag zu zahlen. Die Hälfte dessen kann beim Jugendamt zur Erstattung beantragt werden (§ 23 SGB VIII, Abs. 2 Satz 3). Eine private Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) ersetzt nicht die Zahlung der Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund Telefonnummer 0800-10004800 Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Zur Kranken- / Pflegeversicherung
Bis zu einem durchschnittlichen steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 355,- € pro Monat (Stand: 2008) ist es weiterhin möglich, über die Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse beim Ehepartner versichert zu bleiben (§ 10 SGB V). Bei einem durchschnittlichen steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 355,- € pro Monat ist ein Verbleib in der Familienkrankenversicherung nicht mehr möglich. Es müssen dann freiwillige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu 828,00 € (Stand: 2008) bzw. bei der Betreuung von bis zu fünf Kindern kann ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Der Beitragssatz kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Tagesmütter als selbstständig Tätige können auch eine private Krankenversicherung abschließen (§ 5 Abs. 5 SGB V). Weitere Auskünfte erteilen die Krankenkassen. Hinweis: Die Berechnung der Steuer und der Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich immer nach dem im Einkommensteuerbescheid ermittelten steuerpflichtigen Einkommen. Je nach Belegung der Tagespflegeplätze und nach Betreuungsumfang kann das durchschnittliche Monatseinkommen schwanken. Daher ist es ratsam, für den Fall eines geringeren Einkommens im folgenden Jahr entsprechende finanzielle Vorsorge zu betreiben. Liebe Tagesmütter, liebe Eltern, was sagen Sie zu den Planungen - schreiben Sie mir - Ihre Meinung interessiert mich. liebe Grüße Ihre Susanne Rowley