Friday, 1. June 2007

Autor: Susanne Rowley

Frauenpolitische Runde 30. Mai 2007

"Das Glanzstück des Himmels ist die Sonne, das des Hauses ist das Kind" 

* Buddhistische Weisheit

Und das Glanzstück von Wigwam sind engagierte Betreuerinnen und Betreuer, die sich auf der stundenweisen Betreuungsschiene ebenso gerne engagieren, wie unsere Profis, die den Mut haben, sich eine kleine freiberufliche Existenz in Sachen Kinderbetreuung aufbauen. Durch den mühseligen Gesetzes-Wust haben wir leider in den letzten Wochen und Monaten einige Betreuungsplätze verloren. Ich denke das war nicht im Sinne der Erfinderin -  Frau von der Leyen - Unsere Themen heute:

  • Frauenpolitische Runde am 30. Mai 2007 zum Thema "Vereinbarkeit von Familie + Beruf" - Wigwam 1994, Susanne Rowley trifft Ursula Heinen, Vorsitzende der Gruppe der Frauen im Deutschen Bundestag
  • Brief einer Tagesmutter / Brief einer Mutter

Frau Heinen, sowie ihre Kollegin Julia Klöckner,

ebenfalls Mitglied des Deutschen Bundestages, luden am 30. Mai eine kleine Runde von Expertinnen und Experten aus unserer Region dazu ein, zu aktuellen politischen Frauenthemen und Gesetzen, die auf den Weg gebracht wurden, aus der Praxis direkt Stellung zu nehmen. Neben aktuellen Themen

rund um die Förderung des Kinderschutzes, der Integration ausländischer Frauen oder der Bewertung des neuen Stalkinggesetzes oder der Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsheirat bzw. der Vergewaltigung in der Ehe / der Gewalt gegen Frau allgemein, hatte jeder geladene Experte Gelegenheit, darüber zu berichten, wie sich die Gesetze und Maßnahmen in der Praxis handhaben lassen und ob sie denen zugute kommen, für die sie gemacht wurden. Ziel dieser Runde

war es, mögliche Schwachstellen von Gesetzen in der praktischen Umsetzung festzustellen und Änderungswünsche direkt an die Politikvertreterinnen zu formulieren. Ich hatte also die Gelegenheit,

zu den mir vertrauten Themen "Bedarf an + Schaffung von Betreuungsplätzen" und "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" aus meiner 14-jährigen Praxisarbeit Stellung zu nehmen. Davon möchte ich Ihnen heute berichten: In ihrer Eingangrede zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf legte Frau Heinen besonderen Wert auf die mögliche Wahlfreiheit von Eltern in Sachen Kinderbetreuung. Ich erzähle Ihnen jetzt "frei von der Leber weg" was ich alles so los werden konnte :-) Wahlfreiheit entsteht nur dann,

wenn in vielen verschiedenen Formen der Kinderbetreuung ausreichend Angebote da sind, die zu den jeweiligen Berufsanforderungen auch passen. Es war der Runde schnell bewusst, dass es heute und in der Zukunft immer weniger Berufe geben wird, deren Arbeitszeiten mit klassischen Öffnungszeiten einer Krippe oder eines Kindergartens vereinbar wären. Sprach man früher noch von der "Problemgruppe" der Schichtdienstler, z.B. Ärzte und Krankenschwestern, so ist es heute auch die Einzelhandelskauffrau oder die Software-Entwicklerin, die sich auf Arbeitszeiten bis 22 Uhr einzustellen hat. Projektarbeiten - wechseln sich mit Home-Office ab - und nicht jedes Projekt ist heimatnah zu erledigen.   Nur eine Betreuungsform,

die der Ursprungsfamilie von früher ähnelt - also die Betreuungsfamilie - kann eine solch hohe Flexibilität zukünftig erfüllen. Was nützen uns die Schaffung von massenhaften Krippenplätzen, wenn kaum eine Berufsgruppe um 16 Uhr Feierabend hat ? Ich schilderte, dass die höheren Anforderungen an die Kindertagespflege an Förderung und Bildung notwendig sind, gleichzeitig aber auch mit einer gerechten Vergütung und sozialen Absicherung, die diesem Berufsstand auch nach der Neuregelung der Kindertagespflege vorenthalten wird, einhergehen muss. Auch die zügige Schaffung

von flexiblen Plätzen für Eltern und Kinder soll im Vordergrund stehen. So bleibt zu hoffen, dass bis zum Ende der Übergangsfrist 2010 ein flächendeckendes Netz von qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern innerhalb der Tagespflege gehalten und geschaffen werden kann - und Eltern nicht auch hier auf endlose Wartelisten treffen, weil z.B. Schulungsplätze zur Qualifizierung fehlen, oder darauf gewartet werden muss, oder potentiellen Tagesfamilien in der Antragsflut die Lust am Betreuen vergangen ist, oder der Kleinunternehmergeist von Tagesgroßpflegestellen im Genehmigungswald einzelner Kommunen sinnlos untergegangen ist. Behörden sind in aller Regel unterbesetzt und mit der Umsetzung der neuen Gesetze überfordert und somit den Tagesmüttern- und vätern keine effektive Hilfe. Sie werden nicht als Unterstützung empfunden, sondern als bürokratischer Stolperstein. Warum,

fragen wir uns ohnehin, sollen Eltern nicht selbst entscheiden, wie ihre Kinder betreut werden sollen ? Und warum muss Deutschland sich bis in die Privatsphäre hinein stets "zu tode regeln" ? Und wohin mit den Kindern von chronisch kranken Eltern,

die keinen Arbeitshintergrund haben, aber dennoch Entlastung benötigen; stundenweise, tageweise - je nach Befinden - aber auf Dauer Betreuungsbedarf haben ? Eine hochqualifizierte Tagesmutter/-vater achtet (zu Recht) auf effektive Auslastung - zumal ihr derzeit nur der Abschluss von maximal 5 Betreuungsverträgen gestattet wird. Warum kann es neben der hochqualifizierten Tagesmutter-Schiene nicht auch weiterhin die Tagesomi geben, die bislang im Hunsrück und anderswo 2 oder 3 Schulkinder an ihrem Mittagstisch sitzen hatte und sowohl die Omi als auch die alleinstehende Mutter ohne greifbare Familie damit glücklich waren ?  Heute muss ich der Tagesomi erklären, dass Sie nur noch 1 Kind am Tisch verköstigen darf, aber nur, wenn es nicht mehr als "15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen Entelt" an ihrem Tisch sitzt. Und sollte Sie dem 2. oder 3. Schulkind eine Bratwurst servieren wollen, so muss Sie noch mal die Schulbank drücken. Die relative Gleichschaltung

der Arbeit von Tageseltern hat natürlich auch die Bildung eines respektvollen Berufsstandes zur Folge, wofür wir stehen und uns seit Jahren einsetzen. Dennoch hätte der Gesetzgeber ausreichend Raum und Luft für eine andere, private, freigewählte Schiene der Kinderbetreuung lassen können, indem er all diese Anforderungen nur dann stellt, wenn jemand den "Titel" Tagesmutter auch offiziell tragen möchte. Aber ist es denn jetzt ein Berufsstand?

Einerseits arbeiten Tageseltern selbständig und haben auch alle diesbezüglichen Nachteile wie z.B. unregelmäßige Einkünfte oder das Risiko von Einnahmeausfällen bei Krankheit. Auf der anderen Seite unterliegen sie nach dem Sozialgesetzbuch mit ihrer erzieherischen Tätigkeit Teilen der Sozialversicherungspflicht. So kombinieren sie die Nachteile der Selbständigkeit wirkungsvoll mit denen des Angestelltendaseins. Einerseits

wird die Tagespflege mit immer neuen Kosten belastet, die mit der Betreuung nichts zu tun haben (z.B. Unfall-, Renten- und Haftpflichtversicherung). Andererseits kann das Pflegegeld keine Höhe erreichen, die den abgebenden Eltern eine Erwerbstätigkeit unwirtschaftlich werden lässt.

Weitere Punkte

wurde von mir in der Runde angesprochen: Die Begrenzung der Zahl der Kinder, die Tagesfamilien betreuen dürfen, entspricht nicht in jeder Kommune einer sinnvollen Realität. Frau von der Leyen sagte vor wenigen Wochen öffentlich in einer Fernsehsendung: "Ich stelle mich" zur Zahl der zu betreuenden Kinder: Es sollen nicht mehr als 5 Kinder zeitgleich betreut werden. Warum fragen wir uns wird diese Zahl in manchen Kommunen auf "5 Betreuungsverträge" begrenzt ? Wenn nur 5 teilzeitarbeitende Eltern die Tagesmutter belegen, so ist diese bei weitem nicht ausgelastet, wenn sich die Kinder so gut wie gar nicht treffen. Auch die Experten-Runde begriff diese Regelung als absolut wirklichkeitsfremd.

Warum f

ragen wir uns, dürfen Kinder nicht in angemieteten Räumen sondern nur in den eigenen betreut werden ? Eine Abgrenzung zu einer Einrichtung einer privaten Kindertagesstätte, die selbstverständlich anderen Auflagen unterliegt, wäre dennoch leicht möglich.

Leider konnte ich aus zeitlichen Gründen andere brennende Themen, die dringend einer Änderung innerhalb der Tagespflege bedürfen, nicht mehr ansprechen.

An dieser Stelle möchte ich auf den sehr interessanten Link verweisen www.tom06.de. Tageselternoffensive Mainz. Dort werden weitere Problempunkte ausführlich angesprochen. U. a. auch die veraltete Betriebskostenpauschale - von denen jedes Finanzamt andere Zahlen parat hält. Desweiteren die unfreiwillige Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung - Tageseltern wünschen sich Wahlfreiheit in Sachen Altersvorsorge. Und nicht zu vergessen - die Krankenversicherer - diese stufen Tagesmütter- und väter noch immer als Kleinunternehmer ein, wenn sie in keiner Familienversicherung Platz finden. Im Zuge der angestrebten Gleichbehandlung und Annäherung der Kindertagespflege mit Erziehern und Kindertagesstätten sind auch hier neue Wege erforderlich. Frau Heinen, sowie auch Fr. Klöckner zeigten sich sehr interessiert an einem fortgesetzten Dialog mit uns, den wir intensiv führen werden. Zum Abschluss möchte ich Ihnen Auszüge aus 2 von vielen Briefen zur Verfügung stellen, die mich kürzlich erreichten. (Namen auf Wunsch entfernt). Schade eigentlich, dass die Menschen, die die Gesetze erreichen sollen, so selten wirklich was davon haben. Brief einer Tagesmutter

"Liebe Frau Rowley, Ich denke, dass ich, sobald xy 3 Jahre alt wird, wieder aus der Betreuung von Tageskindern aussteigen werde, bin mir aber noch nicht ganz sicher. Dieses ewige Hin und Her mit dem Jugendamt, die kaum zu durchschauende und sich ständig ändernde Gesetzeslage, der wenige Verdienst für doch recht anstrengende Arbeit und nun auch noch die Regelung, die wenigen Erstattungen vom Jugendamt steuerrechtlich geltend machen zu müssen, nehmen mir so ein ganz klein wenig die Motivation! Es ist mir ein Rätsel, wie das Jugendamt eine so geringe Bezahlung leistet und sich gleichzeitig so viel Zeit lässt, den Verdienst auszuzahlen. Ich verstehe, dass die Ämter überlastet sind, aber ich sitze auch nicht den ganzen Tag herum und drehe Däumchen und mache Kinderbetreuung zum Zeitvertreib - so viel Spaß es mir auch macht! Ich weiß nicht, wie Sie es seit so vielen Jahren schaffen, noch motiviert hinter Ihrer Sache zu stehen - Hut ab!!! Ich finde nicht, dass sich mit diesen ganzen Neuerungen viel für die Familien getan hat, ich empfinde eher, dass es allen Beteiligten noch ein bißchen schwerer, weil undurchsichtiger und reglementierter, gemacht wird! lieber Gruß von einer "frustrierten Tagesmutter" "Sehr geehrte Frau Rowley, vielen Dank zunächst für Ihre ausführliche Beratung zum Thema Zuschuss zur Tagespflege. Ein erneutes, nunmehr klärendes Gespräch mit der zuständigen Behörde, brachte nun die Lösung zutage. "Sie bekommen nix, sie verdienen zuviel." Nun stellt sich also heraus, dass zwar der Zuschuss wie wiederholt besprochen einkommensunabhängig ist, der Betrag den Eltern an das Jugendamt jedoch nicht. Da jedoch unsere zuständige Behörde nur 2,10 € pro Stunde an die Tagesmutter zahlt und wir etwa den Höchstsatz dafür wiederum an das Jugendamt zahlen müssen, kommen wir null auf null. Darüber wollte ich Sie in Kenntnis setzen. Es gibt also tatsächlich den Fall, dass Eltern nichts erhalten. Aus diesem Grund kommt für mich leider die Betreuung nicht infrage. 500 Euro pro Monat kann ich einfach nicht aufbringen. Derzeit stehe ich in Verhandlung über einen Krippenplatz für zwei Tage und werde möglicherweise, die Stelle in gar nicht oder nur in geringem Umfang antreten. Danke für Ihre Unterstützung und beste Grüße...." In diesem Sinne verbleibe ich liebe Leserinnen und Leser zu später Stunde, mit dem Wunsch: Helfen Sie mit, die Kinderbetreuung in unserem Lande endlich kinder- und Elternfreundlich zu gestalten. herzliche Grüße Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

Vertragspartner in Kooperation
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz