Saturday, 1. April 2006

Autor: Susanne Rowley

Familienfreundliche Arbeitszeiten - Kinderbetreuung in der Wohnung erlaubt

Der heutige Infobrief kommt von Anette Vanderwege, Wigwam 2 in Hochheim

Eine kritische Betrachtung

Familienfreundliche Arbeitszeiten

seien in Deutschland zunehmend Illusion. Viele Bundesbürger müssten immer länger arbeiten und hätten damit nur noch wenig Zeit für ihre Angehörigen, hieß es in einer Studio der Hans-Böckler-Stiftung. Gerade Frauen gerieten zunehmend in die "zeitpolitische Falle ". Auch die Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeit nähme zu und verstärke den familienfeindlichen Trend. Von diesen "atypischen" Arbeitszeiten sei in der Studie zufolge im vergangenen Jahr bereits jeder zweite Erwerbstätige betroffen (gelesen in der ZeT vom Dez. 2005). 

Ja, wer hätte das gedacht.

Gut, dass wir Institute haben, (die von uns Steuerzahlern finanziert werden), die sich mit solchen Themen befassen. Wir hätten es wahrscheinlich sonst niemals gemerkt, dass die Geschäfte mittlerweile bis 20.00 Uhr geöffnet haben, meistens Frauen um diese Zeit noch an den Kassen sitzen, während ihre Kinder um diese Zeit eigentlich ihre Mami bräuchten, die sie liebevolle ins Bett bringt. Wenn ich so etwas lese, werde ich nachdenklich. Bis zum jetzigen Zeitpunkt empfand ich es als ganz normal, dass sich berufstätige Menschen an geänderte Arbeitszeiten anpassen. Geschäfte, die schon seit Jahren bis um 20.00 Uhr geöffnet sind, Krankenhäuser, in denen schon immer rund um die Uhr gearbeitet wurde, empfinde ich persönlich nicht als atypisch. Ich denke vielmehr, dass bei der aktuellen Diskussion in der Familienpolitik jetzt erst einmal wahr genommen wird, wo die Betreuungslücken wirklich klaffen. Außerdem  überlege ich mir ständig, ob die Arbeitszeiten denn auch noch atypisch wären, wenn es die Arbeitszeiten eines Mannes wären?   Kürzlich verfolgte ich ein Interview mit einer bekannten Schauspielerin, Mutter 2er Kinder, die bei einer Preisverleihung gefragt wurde : "Wo sind denn Ihre Kinder heute Abend ?"  Darauf antworte sie nur: "Hätten Sie mir diese Frage auch gestellt, wenn ich ein Mann wäre?" An dieser Stelle brach das Interview ab und es wurde noch einmal auf die Schlagfertigkeit dieser Schauspielerin hingewiesen. Mir blieb dieses Interview nur allzu deutlich in Erinnerung, weil es letztendlich ganz klar darstellt, wo sich unsere Gesellschaft immer noch befindet. 

Aber es findet ein Umdenken statt. Langsam, behutsam und Schritt für Schritt. 

Seit Wochen und Monaten beobachte ich die Familien politische Entwicklung hier in unserem Land. Es ist absolut spannend, was zur Zeit passiert. Mal abgesehen davon, dass es eine Weiterentwicklung gerade in Sachen Familie, insbesondere in der Kinderbetreuung, mehr als notwendig war, so empfinde ich die Umsetzung doch mehr als fragwürdig.

Schaut man einmal auf uns Wigwam-Tanten

und auch auf alle anderen die mit "Kick" und "TaG" zu tun haben, kann man nur sagen, dass man immer wieder auf erstauntes Kopfschütteln trifft. Heißt es doch in dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heraus gebrachten Handbuch - Kindertagespflege :"Der Ausbau der Kindertagespflege wird in der Kommunalpolitik zu einem immer wichtigeren Thema. In den Kommunen entscheidet sich, ob und wie der bundesgesetzliche Rahmen tatsächlich umgesetzt wird."  Was genau soll das denn bedeuten? Haben wir jetzt ein Gesetz oder nicht? Warum ist es dem Gesetzgeber scheinbar nicht möglich, ein Gesetz zu machen, dass für alle gilt. Mir drängt sich hier der Gedanke auf, dass es letztendlich doch nur darum geht, die Bürger zu beruhigen, zu behaupten, man habe ja was gemacht und wenn es nicht umgesetzt wird, hat schließlich die Kommune Schuld.

Schaut man einmal auf die Tagesmütter,

so bemerkt man große Unsicherheit. Die Arbeit, die man seit Jahren gemacht hat, soll jetzt nichts mehr wert sein. Von einem auf den anderen Tag darf man nur noch arbeiten, wenn man einen Kurs gemacht hat? Sicher ist es absolut wichtig, informiert zu sein. Sicher unterstütze ich eine Schulung für Tagesfamilien, nicht zuletzt deshalb, damit die Betreuungsfamilien und auch die Eltern hierdurch mehr Sicherheit erhalten. Ich frage mich nur, warum es in manchen Kommunen ausreicht einen Kurs von 30 Stunden zu belegen und in einer anderen Kommune 220 Stunden notwendig sind. Was bedeuten solche Unterschiede denn für die abgebenden Mütter?

Und was ist mit den Müttern,

die endlich eine Frau gefunden haben, die all ihren Ansprüchen gerecht wird, aber keine Genehmigung vom Jugendamt hat. Darf sie dieser Frau nun ihr Kind anvertrauen oder macht sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig?   Zum Schluss möchte ich noch einmal einen Blick auf die in die Köpfe werfen, die es am meisten betrifft: Das Kind, das seine Tagesmami liebt. Die es aber nicht mehr betreuen kann, weil, die Abzüge für Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Steuer und Haftpflichtversicherung, höher sind, als der Stundenlohn, den die Eltern sich für eine Betreuung leisten können. Ob das ein 2 jähriges Kind schon versteht ?? 

s ist sicherlich von den Verantwortlichen nicht so gewollt,

aber leider so gemacht. Motivierte Frauen, die bereit sind, anderen zu helfen, werden mit so vielen Auflagen konfrontiert, dass sie die Lust am Arbeiten verlieren. Mütter, die Vertrauen aufgebaut haben, unterstützen evtl. auf einmal Menschen bei Straftaten Ordnungswidrigkeiten, und Kinder, die eine liebevolle Betreuung gefunden haben, werden aus besagten Gründen dort evtl. nicht mehr betreut werden können.

Abschließend kann ich hier nur sagen,

Politiker bleibt auf dem Teppich. Macht Politik für die Menschen und nicht gegen sie. Werft doch einfach mal einen Blick über den Zaun unserer Nachbarn. In anderen Ländern funktioniert die Kinderbetreuung auch. Da kann man doch sicherlich abgucken und nachmachen............. 

Grünes Licht für Tagesmütter:

Kinderbetreuung in der Wohnung erlaubt

(dmb) Die Tätigkeit einer Tagesmutter kann in einer Mietwohnung ausgeübt werden. Unter Beachtung der räumlichen Verhältnisse und der Gegebenheiten vor Ort entspricht es einem "vertragsgemäßen Gebrauch", wenn die Mieterin einer 90 Quadratmeter großen Wohnung hier tagsüber drei Kleinkinder aufnimmt.

Anders möglicherweise, so der Deutsche Mieterbund (DMB), wenn fünf oder mehr Kinder betreut werden und Nachbarn durch Lärm stark beeinträchtigt werden.

Wer als Mieter ohne Wissen des Vermieters die Wohnung in der Art und Weise "gewerblich" nutzt, riskiert sogar die Kündigung des Vermieters. Es sei denn – so das Amtsgericht Wiesbaden (92 C 546/02-34) – der Vermieter hätte sich mit der Tagesmutter-Tätigkeit seiner Mieterin ausdrücklich einverstanden erklärt.

Das Wiesbadener Gericht gab hier einer Mieterin Recht, die seit 14 Jahren bis zu acht Kinder tagsüber in ihrer Wohnung betreute und die für die Kinder laut Vereinbarung mit dem Vermieter sogar zusätzliche Kosten für Wasser und Abwasser zahlte. Angesichts der erlaubten Nutzung der Wohnung könne der Vermieter seine Kündigung auch nicht auf kurzfristige Störungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Holen und Bringen der Kinder stützen, das heißt auf Parkprobleme vor dem Haus, oder darauf, dass das Treppenhaus mit Kinderwagen schon einmal zugestellt werde, erklärte der Mieterbund. 

Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen? 

Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müsste. 

Ihre Anette Vanderwege

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

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für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz