Monday, 1. October 2012

Autor: Susanne Rowley

Es gibt so etwas wie Kindeswohl

dieser Satz fällt irgendwo im Austausch zwischen den Gesprächspartnern..

www.youtube.com/watch

>> Es gibt so etwas, wie Kindeswohl <<


Liebe Wigwam-Freunde,

dieser Satz fällt irgendwo im Austausch zwischen den Gesprächspartnern – allerdings an einer sehr merkwürdigen Stelle. Hier führt ein Moderator durch die Sendung, der es sich nicht vorstellen kann, dass ein Kind unter 3 Jahren überhaupt fremdbetreut wird und entschuldigt sich sinngemäß damit, dies sei vielleicht eine Generationenfrage.

Seinen Ausspruch, das Kindeswohl betreffend, hätte er aus meiner Sicht eher an anderer Stelle anbringen sollen. Es geht in diesem Beitrag um verschiedene Aspekte von Vereinbarung von Familie und Beruf; u.a. auch um die Ad hock Betreuungsstätte der Lufthansa . „Fluggi-Land“ nennt sich eines dieser Projekte, und es gibt bereits Ableger davon.

In der Praxis bedeutet das,

man kann sein Kind zu allen nur denkbaren Ausfallzeiten der sonstigen Betreuung ohne große Vorlaufzeit dort abgeben; und zwar von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr. Es genügt ein Anruf am Vorabend. Das Altersspektrum der Kinder bewegt sich von 1 bis 12 Jahren. „Auf spezielle Anfrage“ hin, gilt dieses Angebot auch für jüngere Kinder.

Ich habe mir eine ähnliche Einrichtung – nicht diese - in der Praxis vor Jahren angeschaut. Wie so oft im Leben deckt sich der bunte Werbefilm, die schöne Internet-Plattform in keiner Weise mit der Realität. Das kennt man zur Genüge aus Reiseprospekten, in denen dann von „landestypischem Ambiente“ oder von „Hotel hat sich seine Ursprünglichkeit bewahrt“ – die Rede ist, dann weiß ich, dass ich in einer Bruchbude lande – ebenso ist klar „Meerseite – heißt nicht Meerblick“.

Schauen wir auf die bunte Plattform einer solchen Ad hock-Einrichtung, lesen wir z.B. „wir betreuen in Räumlichkeiten, die alle Altersklassen ansprechen“ heißt: es gibt kein Ausstattungssystem bei uns. Oder: „ Ein ausgewähltes Team von Opas und Omas sowie freundliche Studenten warten auf ihre Kinder“ – heißt: Wir kriegen keine Leute – Aufbewahrung mit Personal aller nur denkbaren Art. Bei meinem Besuch einer ähnlichen Einrichtung fand ich mich „ad hock“ bestätigt: überfüllte Räume, schlechte Luft, ein hoher Lärmpegel, sich selbst überlassene Kinder – die einen spielen, oder sitzen nur herum, ein anderes weint. Schulkinder mit Schnupfnasen und Fieber steigen über kleine Babys in einer Wippe liegend. Stolz berichtete mir die Leiterin, dass die Nachfrage sogar steigend sei. Toll – dachte ich mir, faktisch Problem gelöst!

Da ich in Vorberatungen

zur Lösung in einigen Firmen mit eingebunden bin/war, kann ich sagen, dass viele darunter sind, die an einer wirklichen Lösung des Problems kein Interesse hegen. Es ist ihnen wichtiger, sich den Stempel von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Fahnen geschrieben zu haben – egal wie.

Es ist nicht das einzige Problem in unserer Gesellschaft, welches wir am Ende der Problemkette erst anpacken. Im Gegenteil, es gibt sogar Problemlösungen, die erst dazu beitragen, dass Probleme entstehen, die wir zuvor gar hatten. Ich möchte nicht über Eltern richten oder urteilen, die diese Einrichtungen nutzen – der Druck der Arbeitgeber ist groß, und viele Eltern würden sich eine andere Lösung wünschen, wenn es denn welche gäbe.

Dennoch möchte ich erwähnen,

dass diese Art von Einrichtung geradezu dazu verführt, sie als Dauerrückhalt zu missbrauchen; sich nicht mehr zu bemühen, um eine langfristige und damit kindgerechte Versorgung. Hier ist die Politik gefragt, die Weichen in Richtung Kindeswohl zu stellen – und zwar da, wo es wirklich nötig ist. Aber die Politik zieht nicht mit – unter dem Deckmantel, das Kindeswohl schützen zu wollen.

Was hat es aber mit Kindeswohl zu tun,

dass eine gut geschulte Tagesmutter mit pädagogischer Ausbildung in einem Bundesland einen Raum anmieten darf, und im anderen Bundesland nicht.

Was hat es mit Kindeswohl zu tun,

dass eine Tagesmutterschulung nur bei einer Betreuung von Kindern über 15 Stunden in der Woche absolviert werden muss; kann ein Kindeswohl nicht auch bei 10 Stunden in der Woche gefährdet werden?

Warum darf eine Tagesmutter völlig ungeschult ein Kind bis zu 3 Monaten in Vollzeit betreuen und unentgeltlich sogar auf Dauer? Was hat also Vergütung mit Kindeswohl zu tun? Tagesmütter, die sich nicht an diese Auflagen halten, müssen mit hohen Bußgeldbescheiden rechnen. Und damit sind wir schnell beim Betreuungsgeld.

Ist es noch zu verstehen,

dass wir Eltern dazu anhalten sich mit dem Betreuungsgeld einen nicht staatlich geförderten Betreuungsmarkt wieder zu erschließen, den wir an anderer Stelle so stark reglementiert haben? Also genau den grauen Markt, dem wir die Kindeswohlgefährdung am meisten unterstellen ?

Ich diskutiere seit Jahren mit Kommunen über diese Auflagen und deren sinnhafte Umsetzung. Die Antwort ist stets die gleiche – eine Kindeswohlgefährdung ist zu jedem Zeitpunkt der Betreuung auszuschließen.

Und wie ist es um das Kindeswohl in diesen Auffanglagern bestellt?

Ein Ort, an den ein Kind ohne Vorlaufzeit und ohne Eingewöhnung an die betreuende Person sprichwörtlich in völlig „fremde Hände“ gegeben wird. In Hände, die ihm sowohl körperlich als auch seelisch während der Betreuungszeit sehr nahe kommen? Das nenne ich ein Musterbeispiel für Pseudo-Moral! Es ist die Strategie einiger Firmen, die ich bislang kennen gelernt habe, sich den Lösungen am Ende des Problems zu stellen und nicht an deren Anfang.

Wenn das die Zukunft für unsere betreuten Kinder ist,

wenn das die Lösungen sind, die Firmen schlussendlich anstreben, um eine zusätzliche Rechtfertigung dafür zu haben, ihre Arbeitszeiten noch bunter und ausladender zu gestalten, wenn jene Form damit gemeint sein wird, Firmen mit „ins Boot“ zu holen, dann bin ich die erste , die nicht mehr mitfährt.

Es grüßt ganz herzlich

Susanne Rowley

Wigwam 1994
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