Monday, 1. July 2002

Autor: Susanne Rowley

Entscheidungshilfen für die richtige Betreuung / Mainzer Kombilohn-Modell

Hallo liebe Wigwam-Freunde,

"wie sehen Sie eigentlich aus, Frau Rowley".........

möchten viele Mütter, die mich seit vielen Jahren nur vom Telefon her kennen, weil sie nicht im Vermittlungsgebiet wohnen, gerne wissen. Es gehen Gerüchte, ich sei mindestens 55 Jahre alt und hätte einen ältlichen "Knoten" in den Haaren :-). Also das sind wir wirklich - ganz aktuell. Mama im grauen Hemd; Meine kleine Tochter Marsha (links im Bild), wird im Juli 7 Jahre; rechts mit der weißen Jacke ist meine "große" im März diesen Jahres 10 Jahre geworden; Laura-Amelie. Tja, und das "braune Etwas" in der Mitte ist ein ständiger Gast in unserem Hause; "Hund Dieter". Knüpft aber zu Menschen keine ehrlichen Bindungen - nur zu solchen, die was zu Essen in der Tasche haben!

Zunächst einmal möchte ich ankündigen, dass in Zukunft (wie bereits im Info-Brief 13 begonnen - "Büroalltag bei Wigwam 2") immer öfter unsere Filialleiterinnen Frau Vanderwege/Wigwam 2 und Frau König/Wigwam 3 Beiträge schreiben werden; zu erkennen an den unterschiedlichen Farben; ich werde also das Verfassen der Info-Briefe nicht mehr ständig alleine bewältigen. Auch Beiträge unserer Tagesmütter und Mütter/Väter sind weiterhin herzlich willkommen. Was gibts Neues?

Wigwam 3 in Koblenz ist wieder fit und geht erneut an den Start. Wir möchten an uns an dieser Stelle bei allen Tagesmüttern und Müttern bedanken, die auf unsere Frau König in dieser schweren Zeit gewartet haben. Wir haben aber auch Verständnis für die Eltern, die Wigwam in dieser Zeit verlassen haben. Es ist uns bewußt, dass wir in Koblenz-Rhens seit Bestehen dieser Filiale noch nicht die Gelegenheit hatten, uns den Platz zu verschaffen, der uns uneingeschränktes Vertrauen einbringt. Zunächst einmal werden wir aber das Gebiet von Wigwam3 begrenzen. Vermittelt wird nur noch in Koblenz und Umland bis Mayen! Entscheidungshilfe für die "richtige" Tagesmutter"

Beitrag von Frau Vanderwege / Leiterin Wigwam 2 in Hochheim-Massenheim Der Idealfall : Man besucht zum 1. mal die Tagesmutter, findet helle, freundliche Räume vor, eine fröhliche Kinderschar und eine nette Tagesmutter, der die Sympathien von Vater und Mutter spontan zufliegen. Im lockeren Gespräch stellt man fest, daß man in allen Punkten auf der gleichen Wellenlänge liegt. Schnell ist man sich einig und vertraut sein Kind nach einer angemessenen, unkomplizierten Probezeit dieser Frau gerne an. So kann es laufen - doch oft wird die Entscheidung von Kompromissen und Zufällen beeinflusst. "Objektive" Regeln für die Auswahl einer Tagesmutter aufstellen zu wollen, macht wenig Sinn. Die Ansprüche der Mütter sind so individuell wie die Mutter selbst. Was dem einen gefällt, findet der andere grauslich. Während eine Mutter am liebsten Ihre Doppelgängerin sucht, will die andere eher das Gegenteil. Wichtig ist, sich vorher ein genaues Bild der potentiellen Tagesmutter zu machen; besser gesagt, seine eigenen Prioritäten herauszuarbeiten. Ein "Wunschzettel" sollte verfasst werden oder die Gesprächshilfe kann hilfreich sein. Wer jedoch eine Märchenfrau sucht, wird Schiffbruch erleiden. Viele Mütter beobachten auch Ihre Kinder beim Besuch einer potentiellen Tagesmutter, warten auf ein Zeichen, das Ihnen die Entscheidung abnimmt oder erleichtern könnte. Sicher beruhigt es ungemein, wenn das Kind sich gleich auf den Schoß der Tagesmutter setzt. Die letzte Entscheidung sollte allerdings dem Gefühl der Mutter vorbehalten sein. Kinder, die weniger spontan sind und etwas schüchtern in der Ecke sitzen, würden sonst Ihrer Mutter völlig falsche Zeichen geben. Und Kinder sind mal guter, mal schlechter Laune, ihre Stimmung schwankt mit Müdigkeit oder Hunger - mit der Betreuungsqualität einer Tagesmutter hat dies oft nichts zu tun. Auch das schlechte Gewissen der Mutter färbt unversehends auf ihren Spross ab. Drum sollte die grundsätzliche Entscheidung, eine neue Bezugsperson in das Leben des Kindes einzuladen, vorher gefallen sein. Die Entscheidung für eine bestimmte Tagesmutter nimmt Ihnen niemand ab. Nicht einmal ein "staatlich geprüft" hilft letzendlich weiter. Hat jemand dieses Zertifikat oder eine andere Qualifikation erworben, hat man damit lediglich ein Indiz für ein gewisses Engagement. Anderseits gibt es jede Menge Tagesmütter, die auch ohne besondere Zusatzausbildung; sprich nur mit dem "Herz auf dem rechten Fleck" hervorragende Arbeit leisten. Worauf beruht also die Entscheidung für eine bestimmte Tagesmutter? Sie findet zunächst aus dem Bauch heraus statt, aus einem spontanen Gefühl von gegenseitiger Sympathie. Stimmt die erste Akzeptanz, ist der Grundstein für alle weiteren Vereinbarungen gelegt. Ein gesundes Verhältnis, geprägt aus Nähe und Distanz und der Mut zu klaren Absprachen, ebnen den weiteren Weg. Wir helfen Ihnen dabei. Anette Vanderwege (Wigwam 2)   Thema Kinderfrau / ganz aktuell / "Das Mainzer Kombilohn-Modell" Beitrag von Susanne Rowley / Wigwam-Hauptstelle wenn Sie unsere Info-Briefe eifrig studiert haben, dann wissen Sie, dass das Thema Kinderfrau uns immer unter den Nägeln brennt und wir stets bemüht sind, Lösungen zu finden, um die Kinderfrau "finanzierbar" zu machen. Wo liegt das Problem? Die Eltern können den hohen Stundenlohn, den eine Kinderfrau verdienen muss, um davon leben zu können, nicht bezahlen; die Sozialabgaben sprengen den Rahmen, auch für gut verdienende Eltern. Auf der anderen Seite möchten Kinderfrauen aber "abgesichert" sein; lehnen die gebotenen Jobs aber ab weil unterm Strich nichts bleibt. Das könnte sich jetzt ändern! Ab dem 1. März 2002 ist das "Mainzer Modell" in ganz Deutschland anwendbar und soll Brücken in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Niedriglohnbereich bauen. Der Bundeshaushalt stellt dafür im Jahr 2002 43,5 Mio. Euro zur Verfügung. Wigwam hat dieses Modell bereits angewandt und möchte es auch zukünftig nutzen, um Kinderfrauen und Eltern zusammenzubringen! Ein Mainzer Elternpaar wird in einem der nächsten Info-Briefe darstellen, wie sie zusammen mit Wigwam und der Unterstützung des Maat-Werkes in Mainz (Herrn Kuhlmann) einer rückkehrenden Erzieherin aus Amerika eine Anstellung als Kinderfrau bieten konnten. Um Missverständnissen gleich vorzubeugen; bei den u.g. Einkommensgrenzen sind nicht die Eltern (Arbeitgeber) gemeint, sondern die potentielle Kinderfrau (Arbeitnehmer)! Wer kann das "Mainzer Modell" nutzen?

es steht allen Personen offen, die im Einkommensbereich von über 325 Euro bis 897 Euro eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bei Verheirateten, Paaren und allein Erziehenden liegt die Obergrenze bei einem gemeinsamen Einkommen von 1.707 Euro. Zusätzlich gibt es für Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende einen Zuschlag zum Kindergeld. Was ist so besonders am "Mainzer Modell"?

Die Förderung ist nicht auf bestimmte "Zielgruppen" beschränkt. Abhängig ist die Förderung einzig vom Einkommen. Es steht für alle Personen offen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen aufnehmen. Kleinverdiener erhalten Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert werden Ledige, deren monatliches Entgelt mehr als 325 Euro beträgt und den Betrag von monatlich 897 Euro nicht überschreitet. Bei allein Erziehenden, Verheirateten oder Paaren (eheähnliche Gemeinschaft), liegt die Obergrenze bei 1707 Euro. Die Förderung an sich wird "entbürokratisiert". Die Förderbeiträge beim Sozialversicherungszuschuss als auch beim Kindergeldzuschlag werden pauschaliert. Je nach Verdienst erhalten Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende für Kinder bis 18 Jahre einen Zuschuss von 25.50 Euro bzw. 75 Euro pro Kind. Bei Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebeziehern wird auf die Einkommensprüfung verzichtet. Sozialhilfeempfänger werden bei Aufnahme einer Arbeit künftig finanziell besser da stehen, weil eine Anrechnung auf die Sozialhilfe vermieden wird. Darüber hinaus können die Eltern (Arbeitgeber), die eine geförderte Kinderfrau (Arbeitnehmer) beschäftigen, einen "Eingliederungszuschuss" für max. 6 Monate bekommen. Gefördert wird individuell bis zu 35 Monaten. Wichtig Keine Förderung gibt es bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen, um den "Mitnahmeeffekt" zu begrenzen; z.B., wenn der Arbeitnehmer im einstellenden Unternehmen während der letzten 6 Monate vor Förderungsbeginn bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Das wechseln von einer bislang geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im selben Unternehmen ist aber möglich. Das wars für heute - mehr von den Wigwams und die Fortsetzung zum "Mainzer Modell" im nächsten Info-Brief.

herzliche Grüße

Susanne Rowley

Wigwam 1994
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