Sunday, 1. July 2012

Autor: Susanne Rowley

Ein Märchen aus der Kindertagespflege

Welches leider keines ist...


Liebe Wigwam-Freunde,

Heute möchte ich einen kleinen Behördenschwank zum Besten geben – ob Sie nach dem Lesen der Geschichte lieber Weinen oder Lachen möchten, bleibt Ihnen überlassen.

Es war einmal eine Tagesmutter namens „Clementine Kinderlieb".

Sie wohnte in einer großen Stadt, zusammen mit ihrer Familie. Ihre Kinder waren schon groß und aus allen ist „so richtig was geworden“, denn sie studierten allesamt in einer anderen Stadt. Ihr ganzes Leben hat sie Kinder großgezogen, und war stets mit Leib und Seele Mutter. Ihr großes Haus kam ihr nun sehr leer vor, und sie beschloss, ihre umfangreichen Erfahrungen als Mutter von 6 Kindern nun Kindern anderer Eltern zugutekommen zu lassen. Sie gestaltete fortan ihr Heim kindersicher für die Allerkleinsten, stattete sich mit diversen Spielmaterialien aus, richtete ein großes Spielzimmer ein, bereitete sich mit vielen Spieleideen auf ihre neuen kleinen Gäste, die schon bald kommen sollten, vor.

Zunächst wandte sie sich

an das örtlich zuständige Jugendamt und erhielt nach intensivem Austausch mit 2 zuständigen Mitarbeitern und der Besichtigung ihres Wohnumfeldes eine vorläufige Erlaubnis, Kinder zu betreuen. Schon bald betreute sie 2 Kinder aus verschiedenen Familien namens „Mutterglück“ und „Vaterglück“, deren Eltern Ärzte und Wissenschaftler waren. Diese Eltern schätzten ihre neue Tagesmami sehr, hatte sie doch einiges an gelebter Erfahrung und der damit verbundenen Gelassenheit als Mutter voraus. Beide Tageskinder entwickelten sich prächtig mit ihrer junggebliebenen Omi, weil sie ihnen viel Liebe und ungeteilte Aufmerksamkeit und Zuneigung gab, und sie am Tage mit allerlei Spieleideen erfreute und förderte. Clementine war auch zeitlich sehr flexibel, und selten fiel ihr Blick auf die Uhr, wenn die Eltern aufgrund ihres anstrengenden Berufes im Schichtdienst mal später als vorgesehen, kamen. Es entwickelten sich Freundschaften und alle waren zufrieden, und so dürfte es bleiben.

Clementine machte ihre neue Aufgabe so viel Spaß,

dass sie sich nun beim Jugendamt ihrer Stadt zur vorgeschriebenen Qualifizierung anmelden wollte. Die beiden Mitarbeiter, die ihr zuvor die Pflegeerlaubnis erteilt hatten, waren nicht mehr im Dienst. Ein Mitarbeiter war in Rente gegangen, die andere Mitarbeiterin aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit vom Dienst befreit. Clementine stellte sich also bei einer vom Jugendamt beauftragten Fachstelle für Tagespflege vor, beantwortete 3 Fragen und fiel aufgrund ihrer Antworten durch diese sogenannte „Eignungsvorprüfung“, die von einer Psychologin (ohne eigene Kinder) durchgeführt wurde. Ohne eine Begründung zu erhalten, warum sie fortan als „nicht geeignet“ gelte, wurde ihr der Zugang zur Qualifikationsschulung verwehrt.

Daraufhin setzten sich nun die Eltern „Mutter- und Vaterglück“ der Tageskinder mit dem Amt in Verbindung, um zu erfahren, warum Clementine nun aufhören müsse und was genau sie disqualifiziert habe. Es folgte ein monatelanger Schriftverkehr mit immer dem gleichen Inhalt, dass aus Datenschutzgründen den Eltern diese Infos nicht zugänglich gemacht werden dürften. Auch als Clementine ihrerseits diesen Datenschutz aufhob, blieb die Antwort des Amtes gleich. Auch Clementine hatte sich bei der Auswertung ihrer eigenen Antworten dem Datenschutz zu beugen. Die Eltern weigerten sich fortgesetzt ihre Kinder aus einem gut funktionierenden Betreuungsverhältnis herauszunehmen, da sie u.a. im Vorfeld monatelang ergebnislos versucht hatten, einen Platz in einer Kita zu bekommen, und auch in einer städtischen Tagesmutter-Onlinebörse aufgrund veralteter Daten und aufgrund der fehlenden guten Chemie zu anderen Tagesmüttern nicht fündig geworden sind und kündigten an, für ihre Clementine Kinderlieb durch alle Instanzen gehen zu wollen, da sie auch ihre Arbeitsplätze als gefährdet ansahen.

Währenddessen wandte sich Clementine

hilfesuchend an das Familienministerium; dort wurde ihr geraten, sich außerhalb ihrer Heimatstadt zu einem Kurs ein zuschreiben. Clementine meldete sich in einer anderen Kommune zur Qualifizierung an, denn ihr Ziel war es ja nun, ihre bereits vorhandenen Kenntnisse, wie gesetzlich vorgeschrieben, „zu vertiefen“. Clementine wurde angenommen und besuchte für einige Unterrichtseinheiten ihren neuen Kurs. Als besagtes Amt dahinter kam, erfolgte ein Anruf bei dieser neuen Kommune mit der Anweisung, Clementine sofort des Kurses zu verweisen, da sie nicht geeignet sei. Zudem untersage das Amt sogenannte „Fremdschulungen“ und gestatte die Ausbildung von Tagesmüttern nur in der eigenen Stadt.

Die Eltern begannen, den Druck massiv zu erhöhen,

und wandten sich an den Oberbürgermeister besagter Stadt mit dem Hinweis, dass Herr Mutterglück in einer Schlüsselposition sitze und maßgeblich beteiligt sei am Aufbau mehrerer Unternehmen in besagter Stadt und in diesem Zusammenhang bereits an einer Vielzahl erfolgreicher nationaler und internationaler Rekrutierungsprozesse von neuen Mitarbeitern mitgewirkt habe, mit dem Ziel, Top-Mitarbeiter aus dem In- und Ausland zu rekrutieren und hier in der Region dauerhaft leistungsbringend einzusetzen. Man wies den OB zudem darauf hin, dass es neben der Qualität des Arbeitsplatzes auch eine Umgebung herrschen müsse, in der alle Familienmitglieder (Partner und Kinder) der neu rekrutierten Mitarbeiter leben und arbeiten können. Gerade das Jugendamt habe hierbei die große Verantwortung arbeitenden Eltern und Kindern hilfreich zur Seite zu stehen wenn es darum geht, flexible Lösungen für kompetente Familienbetreuung zu finden.

Und dem können wir nur zustimmen. Die Arbeit eines Jugendamtes hat nicht nur Einfluss auf familienpolitische, sondern auch auf wissenschafts- und wirtschaftspolitische Aspekte eines Bundeslandes, wenn es um die Weiterentwicklung desselben zu einem familienfreundlichen Bundesland, das zeitgleich Wissenschaft und Wirtschaft fördern will, geht!

Sicher möchten Sie nun wissen,

wie das Märchen, das so gar keines ist, schlussendlich geendet hat. Ich könnte jetzt anmerken: …und wenn Sie nicht gestorben sind, dann schreiben die Familien „Mutter- und Vaterglück“ noch heute….Der OB dieser Stadt bejahte die Inhalte des Anschreibens dahingehend, dass an der Art und Dauer der behördlichen Kommunikation sicher noch etwas getan werden müsse, lies aber keinerlei Taten folgen, und schon gar keine Zweifel daran, dass Clementine Kinderlieb keine langfristige Pflegeerlaubnis zugesprochen werde, da sie sich offensichtlich im Gespräch mit besagter Fachberatungsstelle nicht überzeugend präsentiert und artikuliert habe, was ihre Ziele innerhalb der Kindertagespflege angehe; ein Ziel zu haben, stelle aber die Grundvoraussetzung für eine Schulung in diesem Berufsstand dar. Der Versuch von Clementine, ihre Ziele in nachtragender Form noch darzulegen, fand kein Gehör. Den Eltern wurde gestattet, ihre Kinder mit einer Ausnahme-Erlaubnis dort zu belassen, allerdings mit erheblichen Abstrichen, was die Höhe der Zuschüsse anginge. Weiterhin wurde aus „Datenschutzgründen“ eine detaillierte Antwort, warum Clementine denn so ungeeignet sei, fortgesetzt und bis heute abgelehnt.

Bis heute weiß Clementine Kinderlieb also nicht,

was ihre 3 Antworten auf 3 Fragen so Negatives bewirkt haben. Ein ganzes Jahr ist ins Land gegangen, Hunderte von Emails und Briefen wurden ausgetauscht, oder blieben ohne Antwort – auf jeden Fall aber ohne ein Ergebnis. Die Kraft und Energie, die eine Behörde hier zum Abweisen einer einzigen Person aufgewendet hat, ist unbeschreiblich!

Clementine Kinderlieb hat mit ihrer Familie besagte Stadt verlassen, ihr Haus und Grund verkauft, und lebt und arbeitet heute in einer anderen Kommune, in der sie herzlich willkommen ist.

In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie diese Zeilen zum Nachdenken angeregt haben, aber Sie dürfen versichert sein, dass unser Engagement für die wertvolle Kindertagespflege erhalten bleibt!

Liebe Grüße

Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

Vertragspartner in Kooperation
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz