Thursday, 1. September 2005
Eignungskriterien - Die Qualifizierung der Kindertagespflege
Sicher ist es bisweilen schon durchgesickert, dass der Gesetzgeber hier seit 01.01.05 klare Vorstellungen und Richtlinien in dem Gesetz TAG verankert hat.
Ich habe mir das Gesetz für Sie etwas näher angeschaut und möchte Ihnen heute die Grundzüge zum o.g. Thema näher bringen. Von Tagesmüttern werden jetzt, so heißt es:
"vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verlangt, die sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben sollen".
Der Bundesverband für Tagesmütter setzt sich seit über 2 Jahrzehnten für den qualifizierten Ausbau der Tagespflege ein und will mit seiner Prüfung- und Qualifizierungsordnung auf der Grundlage des "Curriculums des Deutschen Jugendinstituts" einheitliche Qualitätsstandards setzen. (Wigwam arbeitet in seinen Schulungsunterlagen mit diesem Curriculum).
Wie war es bisher?
Bisher war die Ausbildung dem persönlichen Interesse und Engagement der Tagesmütter- und väter überlassen und galt nicht als Pflicht. Jetzt werden im Gesetz klare Eignungskriterien genannt, die in qualifizierten Schulungen zu erwerben sind und die nach Prüfung zu einer "Betriebserlaubnis" führen sollen. Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber keine Richtlinien für die Praxis in den Kommunen geschaffen hat - somit bleibt die Umsetzung offen. Grundsätzlich ist gegen den Gedanken, dass ein Mensch der Kinder erziehen und bilden soll, selbst gebildet sein sollte, nichts einzuwenden. Dennoch wird in den Kommunen und unter den Experten jetzt darüber diskutiert werden, ob Schulungen und Seminare mit 30 Stunden, oder ob gar 160 Unterrichtsstunden (im TAG empfohlen) abgeleistet werden sollen. Was wir ganz sicher brauchen, ist ein Berufsbild für die Tagesmütter, und somit ein klares Ziel in der Gesellschaft, worin der Erziehungs- und Bildungsauftrag, an dem sich die Tagesmütter beteiligen sollen, gehen soll. Das schafft neben einem Qualitätsstandard auch die langersehnte Anerkennung und den Respekt, der diesem Berufsstand entgegengebracht werden muß. Was wir keinesfalls brauchen, ist ein erstickendes "Prüfungsinstrument", dass dem gesunden Mutterinstinkt den Freiraum nimmt und vorschreibt, was wieder mal "gut und schlecht" ist, in der Erziehung von Kindern. Ich denke diese Erfahrungen haben wir ausreichend in den vergangenen Jahrzehnten gehabt, in denen alles von "autoritär" bis "laissez faire" gelobt und verdammt wurde.*
Aber schauen wir doch mal hinein in die
"Eignungskriterien"
unserer zukünftigen Tagesmutter. Wer ist lt. TAG-Gesetz geeignet und wer nicht? "Geeignet ist, wer sich durch seine Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Geeignet ist, wer "vertiefte Kenntnisse" hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege in Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen hat. " Diese Vorgaben müßten jetzt natürlich auch verbindlich gestaltet werden. Die umfangreichen Kriterienkataloge enthalten, wie im TAG vorgegeben, also persönliche, fachliche und räumliche Merkmale. Hierzu zählen: "Glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern, liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung. physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähikeit und Ausgeglichenheit. In der Kategorie Fachinteresse und fachliche Kompetenzen werden u.a. die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit andern Fachprofessionen und mit anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils herausgehoben."
Wie Sie sehen, liebe Leser, bleibt für die Aus- und Durchführung in der Praxis jede Menge Raum.
Von daher beschäftigen sich verständlicherweise viele Experten zur Zeit mit in der "praxis bewährten" Modellen. Bislang wurde z.B. in den Hausbesuchen zu Beginn der Tagesmutter-Tätigkeit ein wichtiges Prüfungsmerkmal gesehen, um mögliche Gefährdungspotentiale von vorneherein auszuschließen. Zentrale Kriterien dabei waren neben der Erfüllung der räumlichen Sicherheitsvorsaussetzungen und der hygienischen Bedingungen eines Haushaltes auch, ob ausreichend Platz für Spiel, - Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind und eine angenehme Atmosphäre vorherrschte, entwicklungsförderndes Spielmaterial und evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe waren. Es wurde auch empfohlen, neben den räumlichen Bedingungen möglichst auch die Interaktion der Bewerberin mit den eigenen Kindern, möglichst auch mit dem Partner in Augenschein zu nehmen. Kürzlich las ich auch, wie ein "Tagespflegeprojekt Maintal" bsp.weise das konkrete Vorgehen hier in einer Expertise verschriftlicht hat. Als Empfehlung bei einem Hausbesuch zur "Erstprüfung" findet man dort folgendes: "Es soll geprüft werden, mit welcher Haltung öffnet die Bewerberin ihren Lebensraum? Wie ist ihr Handeln in der häuslichen Umgebung? Wie gestaltet sie die Interaktion mit den Kindern, wie sind dabei ihr Umgangston und ihr Verhalten ? Handelt sie gelassen ? Ist sie im Kontakt mit den Kindern klar, liebevoll respektvoll? Ist sie aufgeschlossen gegenüber den Anregungen durch die Fachberatung ? Wie ist ihre Vorstellungskraft im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit ? Gibt es erkennbare Entwicklungspotentiale? Es gibt auch Empfehlungen, die Prüfung in der fortgesetzten Tätigkeit einer Tagesmutter - wiederum durch Hausbesuche - zu prüfen. Geprüft werden soll dann, ob die Ersteinschätzung der Fachberatung falsch war, denn im Laufe eines Lebens einer Tagesmutter könnten Umstände eintreten, die die Eignung wieder einschränken; hierzu zählen z.B. auch Partnerschaftskrisen, Trennungen ect. Dies alles könne natürlich, so die Empfehlungen, nur mit ausreichendem Fachpersonal durchgeführt werden. Es gibt sogar Stimmen, dass bei Zweifeln an der Eigung zunächst nur eine "vorbehaltliche Freigabe zur Betreuung" ausgesprochen werden solle. Diese Tagesmütter dürften dann evt. nur ältere Kinder oder nur eine begrenzte Kinderzahl betreuen.
Im Rahmen der empfohlenen Eignungsprüfung
soll es dann natürlich auch klare Ausschlußkriterien geben. Familien, in denen offensichtliche Bereitschaft zu körperlichen und psychischen Gewaltanwendung, virulente Suchtprobleme oder ein anderweitig instabiler Rahmen wie zum Beisiel drohende Scheidung oder eine massiv wirtschaftliche uunsichere Situation gegeben sind, würden für Betreuungsaufgaben in der Regel als nicht geeignet erachtet. Auch Atteste über den Gesundheitszustand und über unbescholtene polizeiliche Führung werden bisher verlangt. Als weitere Voraussetzung gab es bislang auch oft die Forderung nach einem Erste-Hilfe-Kursus für Kleinkinder und Säuglinge und und und......
Wigwam wäre nicht Wigwam,
hätten wir hierzu nicht auch eine eigene Meinung. Grundsätzlich möchte ich sagen, dass ich die Ziele, die jetzt verfolgt werden und den Sinn und Zweck, der erreicht werden soll, voll und ganz unterschreiben würde. Ich wünsche mir dabei aber, dass nicht wieder übers Ziel hinausgeschossen wird, will sagen, der Staat und seine ausführenden Organe nicht so weit in die Abläufe eingreifen, dass Motivation, Individualität und Flexibilität letztendlich erstickt werden. Wir brauchen innerhalb dieser guten Ansätze jetzt nicht noch mehr Regeln und Vorgaben als Nadeln am Tannenbaum. Wir brauchen keinen typisch deutschen Kontrollzwang, oder Schubladen, aus denen wir uns nach Jahren der Praxis doch wieder befreien müßten - siehe Steuergesetzgebung. Allzuviel Kontrolle, Regelung und Prüfung vom Staat erstickt, was eigentlich zum Leben erweckt werden sollte.
Damit keine Missverständnisse hier aufkommen.
Wigwam ist für eine gute Schulung und Ausbildung einer Tagesmutter, praktiziert dies seit Jahren. Auch die Feststellung der Motivation und Eignung zu Beginn einer Tätigkeit einer Tagesmutter ist notwendig, und wir führen dies seit Jahren in Tagesmutter-Treffen durch. Ebenso finden wir die Begleitung eines einer Tagesmutter bzw. eines Betreuungsverhältnisses nicht nur unabdingbar, sondern sehen es gar als wichtigstes Instrument der Qualitätssicherung an. Unsere Tagesmütter und abgebenden Familien werden von uns während der laufenden Betreuungsverhältnisse nie mit Problemen alleine gelassen, (z.B. Eingewöhnungsprozess, Ablöseprobleme ect.) sondern wir stehen im permanenten individuellen Beratungskontakt. Die Qualitätssicherung der Betreuungsplätze langfristig kann unserer Meinung nach aber NICHT von aussen stehendem Fachpersonal innerhalb eines 1-stündigen Hausbesuches erledigt werden, sondern nur über einen engen regelmäßigen Kontakt einer vertrauten Person (Vermittlers) zu beiden Seiten. Im übrigen ist zu überlegen, worin die Qualität oder nicht-Qualität zu sehen ist:
1. Wir können uns beileibe nicht vorstellen,
einer Tagesmutter im Zuge dieser Qualitätssicherung die "Betriebserlaubnis" zu entziehen, weil gestern ihr Partner ausgezogen ist oder sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zum negativen gewandelt haben. Sondern wir erarbeiten gemeinsam im Gespräch eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung. Das kann eine Erholungspause für die Tagesmutter ebenso sein, wie wir feststellen, dass die laufende Betreuung unter diesen privaten Veränderungen nicht leiden wird.
2. Im übrigen führen bei Wigwam die abgebenen Eltern
und vor allen Dingen die Kinder die eigentliche "Qualitätssicherung" durch, indem Sie uns in regelmäßigen Abständen den Wunsch nach schriftlichen Erfahrungsberichten über den Fortgang der bisherigen Betreuung erfüllen. Diese geben Auskunft darüber, wie wohl sich ein Kind mit der gewählten Betreuung gefühlt hat und welche Kritikpunkte und Probleme auftraten, aus denen andere nachfolgende Eltern nur lernen können. Nur so kann eine echte Einschätzung über einen langen Zeitraum und auch Vertrauen in einen Betreuungsplatz und in die Tagesfamilie wachsen. Neue betreuungssuchende Eltern profitieren enorm von dieser Begleitung.
Was wir Ihnen hier sagen wollen, ist,
dass die Rahmenbedingungen für den Berufsstand selbstverständlich geschaffen werden müssen und zwar in Form einer einführenden Schulung und wichtiger noch - einer intensiven Begleitung in der Praxis. Dieser Rahmen muss aber anspornend wirken und Raum für Individualität und neuen Ideenreichtum lassen, um auch zukünftig den wachsenden Erfordernissen an die so dringlich gebrauchte "flexible Kinderbetreuung" gewachsen zu sein. Wir warnen davor, am Start die Hürden zu hoch zu legen, in der Ausführung zu weit zu gehen, private Lebensräume und -bedingungen "nur" zu durchleuten und "von amts wegen" zu prüfen. Es darf auch nicht dahinkommen, dass Eltern in ihrer Entscheidung, was gut und schlecht für sie und ihr Kind ist, quasi schon fast entmündigt würden. Um mal die Theorie zu verlassen und in die Praxis zu schauen, wüßten wir hier jede Menge guter Tagesmütter, die sich gerade in großen Lebensumbrüchen befinden, z,B. Trennung ect. und dadurch in keinster Weise in ihrer Betreuungsqualität nachgelassen haben - im Gegenteil. Wir kennen ebensoviele abgebende Eltern, die jede herzliche Bäuerin (die noch nie etwas von einem DJI-Curricilum gehört hat) einer geschulten Sozialpädagogin vorziehen würden. Wie gehen wir nun mit solchen Bedürfnissen um ?
Wir möchten auch, dass darüber nachgedacht wird,
dass eine "emotionale und soziale Intelligenz und Kompetenz" nur teilweise erlernbar und auch nicht wirklich abprüfbar ist. Das was aussenstehende "Fachberater" in den fortgesetzten Hausbesuchen bei Tagesfamilien erleben würden, wäre allerhöchstens eine kurze Momentaufnahme und würde niemals die wahre und individuelle Qualität und die Realität eines Betreuungsverhältnisses wiederspiegeln. Der Schwerpunkt sollte also auf einer echten "Begleitung" liegen; und auch dies kann und darf immer nur ein Angebot zur Beratung bleiben, das beiden Seiten Eltern und Tagesmüttern zur Verfügung gestellt wird. Wir sollten nicht wieder - wie schon so oft geschehen - "vorne stark anfangen - um hinten wieder heftig nachzulassen".
Ich werde zudem nicht müde,
daran zu erinnern, dass wir grundsätzlich mal daran gehen müßten, die Art und Weise zu prüfen, wie wir in der Gesellschaft insgesamt miteinander umgehen oder versuchen gesellschaftliche Probleme zu lösen. Wir versuchen alles, was nur durch Freiwilligkeit, Geduld, Vertrauen und positive Erfahrungen wachsen kann, durch Regeln "herzustellen" und durch "Aufsicht" zu überprüfen. Es gibt in unserer Gesellschaft oft nur noch "Fälle" die bearbeitet, abgeheftet werden und in Schubladen verschwinden. Möchten und brauchen wir in der Tat einen gesunden ausgebildeten Berufsstand, der engagiert und motiviert und bunt sein darf wie ein Frühlingsstrauß ? Oder wünschen wir uns eine staatlich beaufsichtigte neue "gläserne Betreuungsform", die nur nach bestimmten Wertmaßstäben agieren darf ? Warum verfallen wir in Deutschland immer von einem extrem ins andere ? Eine langjährige Tagesmutter, mit der ich kürzlich telefonierte, bemerkte hierzu, dass schließlich auch bald der "Führerschein für werdende Eltern" kommen müsse. Denn Massen von Eltern, drückten ja heute schon die "Erzieherschulbank", bestellten sich Besuche von "Nanny`s" und sonstigen Helfern, hätten alle Erzieherratgeber, die greifbar sind gelesen, da sie ihr Ur-Bauchgefühl was "richtig oder falsch" ist für ihren Nachwuchs nun völlig verlassen habe.
Was ich nirgends finden konnte, war eine Antwort
auf meine Frage, wer das alles bezahlen soll? Wer wird die Vergütung für diese Tagesmutter nach diesem hohen Qualitätsstandard bezahlen ? Wie wollen wir einer Tagesmutter klar machen, dass Sie für 3 € bis 3,80 € pro Stunde für eine Vollzeitbetreuung all diese Voraussetzungen erfüllen soll ? Hierzu lasse ich zum Schluss noch eine Wigwam-Mutter zu Wort kommen, die mir kürzlich schrieb:
"Für die viele Arbeit, die Kinder außer viel Freude auch machen, ist der Stundenlohn von unserer neuen Tagesmutti in einem von uns noch finanzierbaren Rahmen- und wahrscheinlich mit Geld sowieso nicht genug zu wertschätzen. Ich denke, Sie verstehen mich, wenn ich jetzt schreibe, dass ich mich immer wieder über die relativ geringen Gehälter bei der Kinderbetreuung wundere, wenn Regale einräumen im Supermarkt doch mit mindestens dem Doppelten entlohnt wird. Andererseits muss ich auch ehrlich sagen, dass ich bei einer höheren Stundengebühr für Tagesmütter sonst passen müsste, nicht studieren könnte und in einigen Jahren dann frustriert sagen würde: "ach, wenn ich doch nur gekonnt hätte...". Eine Zwickmühle- deshalb wollen wir auch unsere Tagesmama nicht unter ihren wohlverdienten Mindestlohn drücken und nicht auf biegen und brechen auf 4 Euro beharren."
Auf zahlreiche Kommentare freut sich wie immer Ihre
Susanne Rowley