Sunday, 8. September 2019

Autor: Susanne Rowley

Denkschrift zur Kindertagespflege 2019

Reden wir über Wunsch, Wirklichkeit, Politik und Geld.

Liebe Wigwam Freunde, liebe Tagesmütter und -väter, liebe Eltern, 

bekannt als Frontfrau in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit nunmehr 26 Jahren, ist mein Steckenpferd von jeher die Kindertagespflege. Das war sie in den Anfängen von Wigwam für mich, weil sie die vereinsamte Kleinfamilie in Zeiten der Globalisierung zu ergänzen vermochte. Und das ist sie für mich heute mehr denn je,  weil nur sie die unverzichtbare frühkindliche Bindung und Bildung vereinen kann. 

Welche Rolle Kindertagespflege in Zukunft spielen kann und darf, steht nicht in den Sternen, sondern in den gesetzlich verankerten Nöten der politisch verantwortlichen Länder, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, sowie der Wehrhaftigkeit aller Tagesmütter und -väter, für die Zukunft zu bewahren, was sie einst ausmachte.

Sie hat Tradition. 

Die Anfänge der Kindertagespflege und ihre historischen Wurzeln sollen uns daran erinnern, was es zu bewahren gilt. 

Das Grußwort von Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum 35. Jubiläum des Bundesverbandes für Kindertagespflege im Jahr 2013, machte diese Zusammenhänge  deutlich. Die historische Zuordnung war einmal das Ammenwesen, und die Wurzel als Selbstverständnis fußte auf der Nachbarschaftshilfe und damit im bürgerschaftlichen Engagement füreinander. 

Überführt in die Moderne hat Kindertagespflege zwar einen Aktionsradius zugewiesen bekommen, aber leider keinen Stellenwert. Für den Aktionsradius hat sie zudem den Preis der völligen Entkernung ihrer Historie, ihres Wesens und ihres daraus resultierenden Alleinstellungsmerkmals bezahlt. 

Wir streiten um den Begriff „familiennah“. 

Auch hier kann ein Blick zurück hilfreich sein. 

Ende der 90er sprach man von Wohlfahrt. Von Hilfen für Mutter, Vater und Kind vor und nach der Geburt. Man sorgte sich um Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und Schulpflichtigen. Die Grundsätze für eine Förderung in familialen Formen, bezog sich stets auf eine Familie. Entweder kam die Hilfe von außen in das Haus einer Familie hinein, oder das Kind wurde außer Haus, wiederum in einer Familie betreut. Der Begriff Be-treuung ging von einem Miteinander in Form von kümmern und sorgen aus, durch Menschen für Menschen, durch Familien für Familien, die treu dem Sinn des Wortes "Betreuung" verbunden waren. Heutzutage ist es denkbar, dass die Begriffe Betreuung und Pflege Richtung Vormundschaft oder Entmündigung missverstanden zu werden. Dieses Verständnis ist einer Reihe von Fehlentwicklungen geschuldet. 

Die ersten Grundlagen der Kindertagespflege

In diesen und anderen Begrifflichkeiten formten sich die ersten Rechtsgrundlagen für Tagesmütter und -väter; vom Jugendwohlfahrtsgesetz hin zum SGB VIII. 

Es folgten TAG, KiföG, die vorrangig darauf ausgelegt waren, die Kindertagespflege rechtlich einzuordnen. Ihre rechtlich garantierte und fachlich dokumentierte Gleichrangigkeit ist bis heute politisch nicht gewollt. Daran konnte auch das Wunsch- und Wahlrecht von Eltern nicht wirklich etwas ändern. 

Der Rechtsanspruch, der 2013 unser Land ereilte, Vereinbarkeit im Hochdruckverfahren voran bringen sollte, sorgte dafür, dass der Ausbau Druck von Platzkapazitäten die qualitative Weiterentwicklung des einzigartigen Berufsstandes Kindertagespflege lähmte, und ihn hin zu einem formbaren Lückenbüßer für unvollkommene, weil starre Einrichtungen, verkommen ließ. 

Das vorläufige Ende der Geschichte gipfelt nun im Jahr 2019 in einem undurchschaubaren länderspezifischen Flickenteppich, in dem die Kindertagespflege mal gefördert, mal massiv gedeckelt wird; je nachdem, wie das jeweilige Land seinen Ausbaudruck bislang bewerkstelligen konnte.

Jedes Bundesland schaut, wo es sich Klage frei verorten kann. 

Die einen haben in Form der Großtagespflege erkannt, wie billig sich damit Kitas kopieren und Betriebserlaubnisse umgehen lassen. Die anderen fürchten die Kindertagespflege aufgrund ihrer ureigenen Qualitätsmerkmale und wachsenden Bedürfnislagen von Eltern nach Nähe und Bindung und drängen sie aus Konkurrenz Angst aus der politischen Fürsorge zurück. Andere Länder erlauben der Kindertagespflege ein bisschen was, aber nur gerade so viel, dass der äußere Anschein der Weiterentwicklung gewahrt bleibt; im Praxistest erweist sich dann der verbliebene Aktionsrahmen als praktische Totgeburt in der Umsetzung.  

Wir leben in Zeiten

der Globalisierung, des Fachkraftmangels, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der erwünschten Vollendung der Gleichberechtigung, der Ausweitung des Bildungsanliegens auf den frühkindlichen Bereich und der Ökonomisierung der gesamten Kindheit.

Hält man einen Moment inne bei dieser Aufzählung, wird deutlich, welch vielfältige Bedürfnislagen von Menschen und Institutionen in unserer Gesellschaft sich darin spiegeln und gegenseitig beeinflussen. Betrachtet man den politischen Rahmen zur Erfüllung dieser Bedürfnislagen, und kennt man sich aus, in der tagtäglichen praktischen Umsetzung an der Betreuungsfront, weiß man, dass einander widerstrebend anmutende Bereiche bewusst zurückgelassen wurden. 

Um Widerstrebendes zusammen zu führen, bedarf es einer Vision, die zumindest den Versuch unternimmt, Interessenlagen zusammen zu führen. 

Diese Vision vermisse ich vom ersten Wigwam Tag an bis heute.

Klientel Politik bestimmt Kindheit und Vereinbarkeit. 

Was wir stattdessen aus der gesetzlichen Gemenge Lage ernten, ist reine Klientel Politik.

Klientel Politik, die Kindeswohl, Elternwohl und das Wohl der Basis von Betreuungspersonen ausklammert und Einzelinteressen von Unternehmen zu verfolgen glaubt. Wie sehr jedoch das Wohl der allseits Vernachlässigten am Ende der Kette mit dem Wohl von Unternehmen verzahnt sind, kann ich aus meiner praktischen Tätigkeit bestätigen, denn es kommt bei Mitarbeiter Eltern nicht an, was ein Unternehmen auf Grundlage gesetzlicher Ermöglichung teuer eingekauft hat.  

Um die Bevölkerung über diese massive Schieflage hinweg zu trösten

bedarf es aktuell markiger Namen von Gesetzen und Programmen:

„Bundesprogramm Kindertagespflege: 

Weil die Kleinsten große Nähe brauchen. 

Das „Gute Kita Gesetz“, das „Kita Zukunftsgesetz“ u.v.m. 

All diese Bezeichnungen sollen das Gefühl vermitteln: 

„Alles wird gut - wir kümmern uns um Eure Zukunft - wir haben die Allerkleinsten im Blick“.

Klientel Politik 

ruft immer findige Dienstleister auf den Plan, die neue Marktlücken für sich zu nutzen wissen, deren Anliegen jedoch kein Familienpolitisches ist. 

Die Rede ist hier von solchen Dienstleistern, die auf den Plan treten, um die ohnehin schon massiv begünstigte Klientel noch besser zu bedienen. Deren Geschäftsmodell hat fortschrittliche und entlastende Züge. Auf den ersten Blick ist nichts dagegen einzuwenden, die Betreuungslandschaft in Sachen Vereinbarkeit zu erweitern. Bei genauerem Hinsehen, treiben sie aber das Aushöhlen des Kindertagespflege Berufsstandes voran, stellen andere an Vereinbarkeit Beteiligte mehr oder weniger aufs Abstellgleis und entheben Betreuungspersonen ihrer Möglichkeiten, die ihnen wahrscheinlich nicht bekannt waren. 

Am Beispiel der Großtagespflege (GTP) in oder für Unternehmen

vorrangig im Angestelltenverhältnis, möchte ich den Verlust für die klassische Kindertagespflege verdeutlichen.

Sind in einem Bundesland der Großtagespflege Tür und Tor geöffnet, ist folgendes Konstrukt zur Vermeidung von teuren Betriebskitas für Unternehmen auf Fachkraftsuche scheinbar lukrativ:

Dienstleister „X“  und das Unternehmen "Max KG"

Der Dienstleister bietet dem Unternehmen Max KG, das sich keine Betriebskita leisten kann, Großtagespflege an. 

Das Unternehmen übernimmt die Kosten für eine Nutzungsänderung von externen Räumlichkeiten. Zwischen 60.000 und 100.000 € sind gemessen an einer Betriebs Kita geradezu ein Schnäppchen. Der Unternehmer kommt zusätzlich für die Erstausstattung der Räumlichkeiten vollständig auf. Dienstleister „X“ führt die Nutzungsänderung durch, wofür Projektkosten für das Unternehmen anfallen. Es folgt die Fachkraftsuche von pädagogischem Personal, das mutmaßlich vorher in Kitas mit einem tariflichen Gehalt bei gleichzeitig schlechtem Betreuungsschlüssel leben musste. Als Gehalt bietet der Dienstleister diesen Erziehern, die zukünftig als Kindertagespflegeperson agieren, ein leicht übertarifliches Gehalt, sowie ein selbständiges Arbeiten im Angestellten Verhältnis und Kleinstgruppen von 5 Kinder pro TPP, die einen Stress freien Betreuungsalltag versprechen. Die Fördergelder des jeweiligen Landes fließen nicht zur GTP, sondern zum Dienstleister, der als Träger fungiert, der wiederum jene mit der Max KG abrechnet.

Auf die Schnelle betrachtet, ist allen gedient.

Bei genauerer Betrachtung ist es ein Verlustgeschäft für alle, außer für Dienstleister X.

  • Die Kindertagespflege Personen: 

Wären die 3 TPP über eine Betreuung auf selbständiger Basis tätig, würden die Fördergelder pro betreutem Kind/pro betreuter Stunde auf deren Konto einlaufen. Am Beispiel einer Großstadt in Bayern lägen wir hier bei 7,30 € pro Kind/Stunde und 18.965 € im Monat, gesetzt der Annahme, dass es sich um Vollzeitbetreuung handelt, keine private Zuzahlung von Eltern und/oder Unternehmen zusätzlich erfolgt.

Es möge jeder seinen Taschenrechner nun selbst zücken und zusätzlich seine Phantasie spielen lassen, was an privater Zuzahlung durch die Max KG möglich wäre.

  • Die Elternseite:

Einen Betreuungsplatz zu haben, ist etwas Schönes. 

Noch schöner ist, wenn er Wartelisten frei geboten würde. Die erste Frage, die uns im Wigwam alle Eltern stellen, ist die nach der Passgenauigkeit von Wiedereinstieg und und Zugriffszeitpunkt des Platzes. Gleich darauf folgt die Sorge um eine Platzversorgung in Ausfallzeiten der TPP. 

Im Falle der o.g. 3 Erzieher gibt es auf Dauer keine Wiedereinstiegsgarantie, weil Kapazitäten in jeder "Betriebskita" endlich sind, noch kümmert sich Dienstleiter X um Ersatzplätze. Diese Sorge überlässt er den Eltern, was niemals im Sinne der Max KG sein kann.

Jeder der 3 TPP’s darf 5 Kinder betreuen; dies gilt sowohl im Angestellten-, als auch im selbständigen Berufsmodus. Fällt ein Erzieher aus, müssen 5 Kinder fernbleiben. Ein Verteilen der Kinder auf die anderen beiden Erzieher bleibt ausgeschlossen. Gelöst wird dies durch sogenannte "Notfallpläne", die Eltern der gesamten GTP untereinander aushandeln werden. In diesem Fall bedeutet das, es sind auch Eltern der anderen beiden TPP vom Ausfall der einen TPP betroffen.    

Lassen sich alle 15 Eltern aus unserem Fall Beispiel 

in einen solchen privaten Notfall Plan einbinden, erfordert dies eine explizite Absprache dergestalt, dass sich bei 15 real zu versorgenden Kindern stets nur 10 treffen dürfen. 

Sofern die Betreuungsräume, die die Max KG geordert hat, sich außerhalb der Max KG befinden, lässt sich das elementare Anliegen eines jeden Unternehmens, das Ausfallzeiten gesichert sehen möchte, irgendwie verbergen. Man stelle sich einen solchen Ad hock Ausfall real in einer Klinik vor mit betriebseigenen GTP Räumen im Unternehmen. Hier erfährt bsp.weise eine Anästhesistin mit geplantem OP Termin und Kind im Schlepptau morgens um 7.00 Uhr, dass sie ihr Kind wieder mitnehmen kann, ein Notfallplan unter Eltern erst ausgearbeitet werden muss. Eine OP wartet also, bis der Notfallplan unter allen Eltern steht *kopfkratz.   

Das Unternehmen Max KG

Wer Wigwam kennt weiß, wir plädieren dafür, dass Nutznießer von Vereinbarkeit auf jeden Fall im Finanzierungsboot sitzen! 

Die Frage ist nur, an wen und warum zahlt eine Max KG für welche Dienstleistung. Die Wigwam angeschlossenen Unternehmen erhalten eine Beratung auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dazu gehört, dass eine Max KG keine Aufwendungen erbringt, die nicht zielführend oder aus gesetzlichen Gründen nur teilweise oder gar nicht erbracht werden können. Weiterhin wünschen wir uns, dass das Einkommen von Kindertagespflegepersonen, auch ihnen alleine zukommt, da sie die Leistungsträger sind.  

Eine Max KG kann also ohne Weiteres Mietzahlungen von GTP Räumen sowie Erstausstattungen übernehmen, jedoch ist das Anmieten von großen externen Räumen für die eine Nutzungsänderung mit Umbauten etc. erbracht werden muss, in der familiär gehaltenen Kindertagespflege überflüssig. Auch in eigenen Räumen einer TPP ist der Zusammenschluss mit einer weiteren TPP denkbar. Die so eingesparten Mittel könnten z.B. den TPP dahingehend zugute kommen, dass Differenz Zahlungen zwischen Förderung und privaten Stundensätzen von der Max KG übernommen würden. Ein weiterer Weg, um Wertschätzung an Leistungsträger der Kinderbetreuung auszudrücken.

Was leider auch gerne beim Anmieten von Räumen in der Kindertagespflege vergessen wird, ist, dass TPP's oft auch selbst Kinder haben. Bei einer Betreuung im familiären Bereich, kann sich eine TPP auch um ihre eigenen Kinder kümmern. Aus Sicht der Max KG erhöht sich also das Ausfallrisiko in einer GTP in externen Räumen erheblich. 

Das Credo bei der Grund Analyse von Bedarfen 

sollte aus unserer Sicht sein: das Notwendige ermitteln, das Machbare aufzeigen, das Sinnvolle durchführen.

Zuguter Letzt

sei noch ein Wort zur Vereinbarkeit gesagt.

Seit mehr als 2 1/2 Jahrzehnten besteht unsere Hauptanstrengung darin, Unternehmen davon zu überzeugen, nur solche Vereinbarkeitslösungen zu wählen, die in der Lebensrealität von Mitarbeitern ankommen und für alle an Vereinbarkeit beteiligten vereinbar sind. 

Viele Personalverantwortliche begnügen sich damit, "familienfreundliche" Angebote bei Vermittlern, privaten Trägern und Online Agenturen einzukaufen, ohne deren Tauglichkeit auf Herz und Nieren zu prüfen.

Freier Platz zum Kind ist noch lange keine Vereinbarkeit. 

Echte Vereinbarkeit umfasst weit mehr Komponenten als das Angebot eines Firmen internen oder Wohnort nahen Betreuungsplatzes. 

Vereinbarkeit entsteht, wenn das individuelle Verständnis junger Eltern von "gutem Aufgehoben sein" ihres Kindes ehrliche Berücksichtigung findet. So individuell wie das Verständnis müssen die Angebote sein.

Was jungen Eltern in Zeiten der Globalisierung fehlt, ist mehr als ein Betreuungsplatz und mehr als ein Homeoffice Tag. 

Es fehlt ihnen das Eingebunden sein in entlastende Familien Strukturen, wie die Großfamilie sie einst bot. 

Unser Netzwerk bettet junge Eltern ein. Damit das gelingt, tragen wir den Bedürfnissen von Akteuren und Nutznießern von Kinderbetreuung beidseits Rechnung. Nur so entsteht ein Gleichgewicht, das Betreuungsverhältnisse zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern langlebig macht (Elternpartnerschaft). Klassische Vermittler hingegen re-agieren von Fall zu Fall. Sie handeln nach der Vorstellung eine Seite zu rekrutieren, um die andere zu be-dienen. Dieses Vorgehen führt zu Fachkraft Verlust in der Betreuungslandschaft, provoziert auf Eltern Seite "Vermittlungsfälle", die bei vorausschauender Herangehensweise nie entstanden wären. Dafür flattern Arbeitgebern hohe Gebühren ins Haus, und Mitarbeiter fühlen sich allein gelassen.  

Was könnte nun mein heutiges Schlusswort sein

Ich nehme das, was Dr. Ulrich Schneider seinem Vortrag zur Kindertagespflege im Jahr des Rechtsanspruches voran gestellt hat: 

Die größte Kunst ist, den Kleinen, 
alles was sie tun oder lernen sollen,
zum Spiel und Zeitvertreib zu machen. 

*John Locke, Gedanken zur Erziehung. 

Es verbleibt mit einem sonntäglichen Kindertagespflege Gruß

Susanne Rowley

wigwam.de 


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