Sunday, 13. September 2015

Autor: Susanne Rowley

Denk ich an Elternbeiträge, denk ich an Intransparenz

Es gibt sehr gute Gründe in Sachen Elternbeiträge deutschlandweit Augen und Ohren offen zu halten, 

wie ich das auf dieser Seite schon des Öfteren kritisch angemerkt habe.

Denn mit manchen Elternbeiträgen geht es eben nicht mit "rechten Dingen" zu, wie dieser Artikel als Fortsetzung einer Geschichte, aufzeigt.

http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/wirtschaft/kindertagespflege-bekommen-eltern-ihr-geld-zurueck-d66506.html

Die Hartnäckigkeit

dieser Anwältin ist wirklich bewunderns- und unterstützenswert, denn der Artikel berichtet im Grunde ja nichts Neues – eher etwas Ungewöhnliches, denn in der Regel stürzen sich politisch Verantwortliche und Eltern gerne gemeinsam in Sachen Gleichstellung Kita/Kindertagespflege auf die private Zuzahlung, die TPPs nehmen, um die mancherorts beschämend niedrigen Förderbeiträge, die sonst keinen hinterm Ofen vorlocken, in einen auskömmlichen Verdienst zu wandeln, statt die Elternbeiträge mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Denn neben niedrigen Förderbeiträgen, die in manchen Kommunen Deutschlands immer noch üblich sind, sind es stellenweise undurchsichtige Elternbeiträge, die die KTP nicht nur unattraktiv halten, sondern unterm Strich das Wort „Förderung“ zu einer Farce werden lassen.

Hier geht es also um die Fortsetzung eines Urteils, das das Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht, bereits im Juni 2013 fällte, und damit den Missstand beim Gleichheitsgrundsatz von einer ganz anderen Seite her betrachtete, um dann infolge die Satzung des Landkreises Stade aus dem Jahr 2009 rückwirkend für nichtig zu erklären. Seinerzeit stellte das OVG Lüneburg klar, dass auf die bundesrechtlich im SGB VIII geregelten Kostenbeiträge für die Kindertagespflege die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entwickelten Grundsätze für Kindertagesstätten-Gebühren anwendbar sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Höchstgebühr die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung nicht überdecken darf. Außerdem muss nach dem Gleichheitsgrundsatz allen Erziehungsberechtigten im Ergebnis ein vergleichbarer vermögenswerter Vorteil zugewendet werden. Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, dürfen nicht zusätzlich und voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozialschwächerer Kostenbeteiligter herangezogen werden. Ziel der Klage war die Gleichstellung der Gebühren von Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Eltern sollen nicht mit Mehrkosten belastet werden, wenn sie sich für die Betreuung ihrer Kinder in der Kindertagespflege entscheiden. Der Landkreis weigerte sich zu zahlen – bzw. wollte das Urteil nur auf jene Eltern anwenden, die die Klage geführt hatten. Wie dem aktuellen Artikel zu entnehmen ist, geht es Rechtsanwältin Angela Heinssen

http://www.kinderbetreuung-landkreis-stade.de/2013/06/20/tagesmutter-ist-teurer-als-krippe/

geht es auch um den relativ undefinierten Begriff des Einkommens und die Ungleichbehandlung bei der Ermittlung desselben. Hierzu gehört ganz sicher auch die stellenweise nebulöse Nichtanerkennung von realen Kostenbelastungen, die Eltern zu tragen haben bzw. die genauere Betrachtung der aus meiner Sicht oft völlig willkürlich vorgenommenen Beschränkungen bei der Anerkennung.

Allerhöchste Zeit,

dass sich alle betroffenen Eltern gemeinsam mit ihrer Tagesmutter/ihrem Tagesvater ihre betreffende Satzung, nach denen sie zu Kosten heranGEZOGEN werden, näher anschauen, statt auf den Euro mehr zu schauen, den ihre Tagesmutter/vater nicht nur „ver-dient“ hat, sondern der schlussendlich auch die qualitativ hochwertige Betreuung des eigenen Kindes, um das es geht, sicherstellen soll!

Liebe Grüße

Eure Susanne Rowley

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