Sunday, 3. February 2019

Autor: Susanne Rowley

Das Wigwam Betreuungskarussell auf dem Rummelplatz

Diese Geschichte macht müde Personal Verantwortliche munter.


Liebe Wigwam Freunde, liebe Eltern, liebe Tagesmütter und -väter, 

im Zuge meiner 2 1/2 Jahrzehnte währenden Überzeugungsarbeit pro Kindertagespflege, treffe ich regelmäßig auf Personal Verantwortliche von Unternehmen, die zwar erkannt haben, dass UNvereinbarkeit sie in Form fehlender Fachkräfte teuer zu stehen kommt, die aber nicht überblicken, wie und warum das System Übel unserer Betreuungslandschaft in Gestalt von Vermittlungsagenturen und Jugendhilfeträgern auch in ihr Unternehmen hinein gekrochen ist.

Da hilft es, den Wildwuchs der "Fahrgeschäfte des Rummelplatzes" zu vergleichen und bildlich fassbar zu machen.

Wir beginnen mit dem obigen Bild unseres "Wigwam Karussells"

Wigwam baut, betreibt und unterhält ein eigenes Karussell (Kindertagespflege Netzwerk). 

Jede Gondel stellt ein Wigwam Kinderstübchen dar. Darin sitzen 1 Gondoliere (Tagesfamilie) oder ein Gondoliere Paar mit jeweils 5 oder 7 Tageskindern. Sie haben die Fahrkunst studiert und zusätzlich einen Führerschein (Pflegeerlaubnis) beim Rummelplatz Betreiber (Jugendamt) erworben. Jede Gondel bietet einen anderen Fahr Genuss (Themen Schwerpunkt). Das Karussell ist durchgehend besetzt und dreht sich unaufhörlich (finanzielle Auslastung). Eine Reservierung / Blockierung bestimmter Gondeln oder Gondel Plätze für Fahrgäste (Eltern, Kinder, Unternehmen) ist ausgeschlossen.

Fahrgäste (Eltern und Unternehmen) erscheinen früh am Wigwam Schalter. Nach einer Fahr Beratung (Vereinbarkeitsberatung) mit dem Ergebnis, dass das Fahren auf diesem Karussell für alle Beteiligten sinnvoll und erwünscht ist, erwerben Fahrgäste eine Fahrkarte oder eine festgelegte Anzahl von Fahrkarten innerhalb des Karussells (Platzplanungsphase) für die gesamte Fahrtzeit (Betreuungszeitraum) und stellen eine Wartelisten freie Fahrt für alle kleinen Fahrgäste (Tageskinder) sicher. Alle Fahrgäste lernen vor der Fahrt verschiedene Gondeln und deren Fahr Angebote kennen. Gondolieri und Fahrgäste entscheiden gemeinsam, welcher Sitzplatz die schönste und reibungsloseste Fahrt garantiert und zum Alter des kleinen Fahrgastes passt. Jeder kleine Fahrgast darf so lange fahren, bis er im städtischen Kindergarten des städtischen Rummelplatz Betreibers ankommt. Pausiert eine Gondel, oder fällt aus, steigen die kleinen Fahrgäste auf Wunsch in eine Vertretungsgondel. Der Erhalt und die Pflege aller Gondeln ist sichergestellt durch die nahtlose Verplanung aller Sitzplätze. Gondolieri kalkulieren mit fixen Pauschalen, erhalten höchste Wertschätzung durch die Fahrgäste, sorgen gut für sich und ihre Gondel. Das Fahrgeld, das der Rummelplatz Betreiber den Gondolieri zahlt, geben wir unseren Fahrgästen zurück.

Vergleich „Klassische Vermittlung des Jugendamtes“

Der Rummelplatz Betreiber (Jugendamt) besitzt kein Karussell. 

Es gibt nur einzelne selbständige Gondolieri (Tagesmütter/-väter), denen er eine Fahrerlaubnis erteilt hat. Gondolieri suchen ständig und überall nach Fahrgästen (Tageskinder), um ihre Gondel auszulasten. Sie erhalten vom Betreiber nur dann ein Fahrgeld (Vergütung), wenn sie einen Fahrgast samt gefahrener Runden schriftlich nachweisen können. Bietet der Betreiber keine Fahrgäste an, oder gelingt es den Gondolieri nicht, genügend eigene Fahrgäste zu finden, ist die Lebenszeit der Gondel gezählt. Für Fahrgäste (Eltern) stellt der Betreiber nirgends Sitzplätze sicher. Er wird dann aktiv, wenn sich lange Schlangen von Fahrgästen an den Schaltern bilden. Er bietet vorrangig seine Betreiber eigenen Fahrgeschäfte (Kitas) an, fragt nur dann nach freien Gondel Plätzen, wenn seine eigenen Fahrgeschäfte besetzt sind. Stehen Fahrgäste zu früh oder zu spät am Schalter, werden sie wieder weggeschickt. Große und kleine Fahrgäste irren auf dem gesamten Rummelplatz umher auf der Suche nach Fahrgelegenheiten.

Haben Fahrgast und Gondoliere sich auf dem Rummelplatz doch gefunden, kann nur so lange weitergefahren werden, bis ein Sitzplatz in einem Betreiber eigenen Fahrgeschäft (Kita) frei wird. Ist das der Fall, werden kleine Fahrgäste gebeten, aus den Gondeln wieder aus zu steigen. Der Rummelplatz Betreiber ist nur am Erhalt der eigenen Fahrgeschäfte interessiert. Die Gondeln nutzt er zu Lückenzeiten und behandelt sie auch so. 

Wehrt sich der Fahrgast aus zu steigen, setzt der Rummelplatz Betreiber diverse Mittel ein: 

Dem Gondoliere wird kurzerhand das Fahrgeld entzogen oder dem Fahrgast werden hohe Fahrkostenbeteiligungen (Elternbeitrag) auferlegt, die er beim Umstieg auf das Betreiber eigene Gefährt (Kita) erlassen bekommt. Der Kosten bewusste Fahrgast steigt freiwillig aus.

„Zuzahlungsverbot“ der Jugendämter

Es gibt auch Rummelplätze (Jugendamt), in denen selbständigen Gondolieri die Fahrpreise vom Rummelplatz Betreiber vorgeschrieben werden (Zuzahlungsverbot).

Lehnen sie das ab, müssen Gondolieri den Rummelplatz räumen oder auf eigene Faust Fahrgäste finden, die den gesamten Fahrpreis aus eigener Tasche bezahlen. Hierdurch befreit sich der Rummelplatz Betreiber gänzlich von allen Fahrkosten. Auf diese Weise sind Qualität und Anzahl der Gondeln gesunken, was den Betreiber nicht wirklich stört. 

Fahrgästen (Eltern) steht es frei, den Rummelplatz Betreiber auf ihren Sitzplatz Anspruch hin (Rechtsanspruch) zu verklagen. Das kann den Betreiber teuer zu stehen kommen, wird aber kaum praktiziert, denn dem Fahrgast entstehen Kosten und Mühen; ein Sitzplatz springt dabei noch lange nicht heraus.

Viele engagierte Gondoliere geben ihre Gondel auf und gehen dem Rummelplatz UND den Fahrgästen verloren.

Vergleich „Beleg System des Jugendamtes“

Um das unkontrollierte Gedrängel der Fahrgäste (Eltern) am Schalter zu minimieren, sind manche Rummelplatz Betreiber (Jugendamt) auf die Idee gekommen, ganz bestimmte Gondeln für potentielle Fahrgäste zu „blockieren“ (Belegsystem). 

Diese Blockierung der Sitzplätze gilt auch dann, wenn gar keine Fahrgäste am Schalter stehen. Die blockierten Gondeln fahren zeitweise leer, kurz oder nur teil besetzt. Bleiben die Gondeln leer, zahlt der Betreiber den Gondolieri eine „Leerfahrten Pauschale“, die zum „Überleben“ von Gondel und Gondolieri kaum reicht. Gondolieri sind gehalten, jeden Fahrgast einsteigen zu lassen, und auch die Fahrgäste dürfen nur blockierte Gondeln besteigen. Passen Fahrgast, Fahrzeiten und Fahr Dauer nicht zur Gondel, steigen große und kleine Fahrgäste wahllos ad hock wieder aus. 

Es fahren auch solche Fahrgäste mit, die Gondeln gar nicht mögen, sondern während der gesamten Gondelfahrt auf das Freiwerden eines Sitzplatzes bei einem Betreiber eigenen Fahrgeschäft (Kita) warten.

Engagierte Gondolieri findet man daher in Beleg Systemen eines Betreibers kaum.

Vergleich: Die Vermittlungsagentur

Die Agentur besitzt weder Karussell noch Gondeln und ist nicht mal ein Betreiber. 

Die Agentur bedient sich aller Fahrgeschäfte des Rummelplatz Betreibers und der selbständigen Gondeln, ohne dafür eigenen Aufbau Einsatz geleistet zu haben oder Verantwortung für deren Erhalt zu übernehmen. Das Gros der Agenturen ist nicht an Einzelfahrgästen interessiert, sondern an Unternehmen, in denen viele Fahrgäste auf einmal zu erwarten sind. Das Unternehmen bezahlt die Agentur für den Such- und Findevorgang eines freien Gondel Platzes. Ob richtiger Fahrgast und passende Gondel hierbei aufeinander treffen, bleibt dem Zufall überlassen. Dass sich der Suchvorgang häufig wiederholt und die Agentur neue Gebühren generieren kann, ist dadurch sichergestellt, dass der Fahrgast nicht nach seinen Bedürfnissen gefragt wird und wechseln möchte. Durch ständiges Anfragen nach freien Gondel Plätzen, wird die Trefferquote, einen freien Sitzplatz zu ergattern, erhöht, was den Anschein manifestiert, die Agentur habe mehr Einfluss auf freie Gondel Plätze als der Betreiber des Rummelplatzes. Unternehmen bezahlen die Agentur nicht nur für Suche und Fund, sondern auch für jede gefahrene Runde des Fahrgastes. Fallen Gondeln aus, flattern dem Unternehmen neue Gebühren für wiederholte Vorgänge ins Haus. 

Für das Fahrgeld (Vergütung) der Gondolieri ist die Agentur nicht zuständig. Dies übernimmt weiterhin der Rummelplatz Betreiber (Jugendamt). Natürlich wie gehabt nur für jeden nachgewiesenen Fahrgast und jede real gefahrene Runde.

Was kann uns diese Geschichte lehren?

Alle wollen den Rummelplatz.

Der Rummelplatz besteht aus Akteuren und Bedürfnislagen, denen an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt nachhaltig gedient werden kann.

Es geht auch anders. Man muss es nur wollen.

Ein schönes Wochenende

wünscht 

Susanne Rowley 

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

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BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz