Wednesday, 24. July 2013

Autor: Susanne Rowley

Das Leben lehrt uns, wer alles haben möchte, geht schon mal leer aus

Gleiches kann für Menschen gelten, die weniger der Sache, als sich selbst dienen.


Liebe Wigwam-Freunde,

Das Leben lehrt uns ab und an:

Wer alles haben möchte, geht schon mal leer aus

Gleiches kann für Menschen gelten, die weniger der Sache, als sich selbst dienen, denn dann kann es geschehen, dass es demnächst keine Sache mehr gibt, an der sie noch einen Anteil haben könnten. Es bleibt uns allen also nicht erspart, uns für Dinge einzusetzen, sofern sie uns am Herzen liegen und wir sie erhalten möchten. Es bleibt uns auch nicht erspart, ab und an Entscheidungen zu treffen, wo die Reise denn nun hingehen soll.

Und wer kennt sie nicht,

die Entscheidungen bsp.weise zwischen Freiheit oder Sicherheit – Abhängigkeit oder Gestaltungsspielraum - beides in gleichem Maße ist selten zu haben! Wenn ich selbständiger Unternehmer oder Freiberufler bin, habe ich eine Entscheidung getroffen. Ich bin daran interessiert, mein berufliches Leben frei und selbständig zu gestalten, weil nur das mich motiviert.

Dann unternehme ich etwas,

um das, was ich beruflich gerne tue, zu erhalten. Zeitgleich bin ich ebenso bemüht und aufgefordert, mich mit Vorgaben, Regelwerken und ggf. Auflagen, die von außen an mich herangetragen werden, auseinander zu setzen und/oder ich setze mich für deren Veränderung/Verbesserung ein. In jedem Falle aber bin ich bemüht, Lösungen zu erarbeiten, die einerseits den Berufsstand schützen, meine Kunden zufrieden stellen, damit sie mir erhalten bleiben, und andererseits achte ich darauf, dass jene Lösungen auch mich und die gewünschte Ausgestaltung meines beruflichen Werkes zu halten im Stande sind.

Beides in Einklang zu bringen, ist nicht immer einfach, aber genau jene Waage zu halten, ist notwendig, um der Sache, für die ich stehe, zu dienen. Komme ich in diesem Ansinnen langfristig aus dem Gleichgewicht, so kann dies vielfältige Folgen haben: Schade ich der Sache, dann schade ich jenen, die sie nutzen möchten, und am Ende auch mir!

Und dieser Tage hatte ich Gründe, mich sehr zu ärgern,

denn bläst sonst der Wind aus amtlicher Richtung, habe ich heute feststellen müssen, dass der Berufsstand selbst offensichtlich mancherorts mit dazu beiträgt, dass Schaden entsteht.

Worum geht es hier:

Wie immer um den Berufsstand der Kindertagespflege, der unter den Freiberuflern einzuordnen ist.Und das ist auch gut so!

Der Anlass:

Im Zuge des jetzt kommenden Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz werden verstärkt in den Medien Vorwürfe laut, die Kindertagespflege sei für die Eltern finanziell schlechter zu stemmen, als der Besuch einer Kita. Da der Bund die Kita der Kindertagespflege gleichgestellt hat, verweisen die Kommunen gerne dann auf eine Tagesmutter, wenn sie keinen Kitaplatz anbieten können.

Hierüber beschweren sich nun Eltern in NRW,

die für eine Tagesmutter mehr bezahlen müssen, als für eine Kita; klingt erst mal verständlich aus unserer Sicht. In Köln hat dies u.a. nun dazu geführt, dass ein Gericht die Entscheidung fällte, dass der Rechtsanspruch nicht so ohne weiteres auf eine Tagesmutter ausgeweitet werden kann. Dagegen wird nun die Sozialdezernentin der Stadt Köln vorgehen, und sie bemüht ein höheres Gericht, diese Entscheidung zu überprüfen.

Am Rande möchte ich für alle diejenigen,

die nicht so stark in der Thematik drin stecken, anmerken: Dass jene Dezernentin das Urteil in Bezug auf die Gleichrangigkeit/Rechtsanspruchsbefriedigung anficht ist angesichts der Vorgaben des Bundes sachlich richtig. Entstanden ist dieses „Fehlurteil“ jedoch nur, weil jene Gleichrangigkeit, die der Bund vorschreibt, und die erst zu einer Wahlfreiheit der Eltern führen kann, real noch nie gegeben war. Im Hinblick auf die von der Stadt Köln nun geforderte Rechtsanspruchsbefriedigung muss also im Falle einer positiven Entscheidung für die Stadt die Umsetzung zu einem Zwang für die Eltern verkommen, weil eine Gleichrangigkeit nur möglich ist unter gleichen Bedingungen. Solange die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt sind, kann kein Gericht eine gute Folgeentscheidung treffen.

Egal wie das Urteil ausfällt, es wird zum Nachteil für die Kindertagespflege sein. Wird das Urteil bestätigt, wird die Stadt Köln gezwungen sein, nur noch auf Kitaplätze zu verweisen. Wird dem Widerspruch statt gegeben, wird eine Rechtsanspruchsbefriedigung herbeigezwungen werden mit der Folge, dass Eltern bei ihrem Vorwurf der höheren Kosten bleiben, was dem Berufsstand ebenso nachhaltig schaden wird.

Grund genug für uns, zu prüfen, ob die Vorwürfe der Eltern berechtigt sind.

Aus gegebenem Anlass und der heftigen Bewegungen in NRW (Stadt Köln), habe ich also mal den Rechner gezückt, und tue so, als ob Wigwam 1994 in Köln ansässig wäre und wir uns mit den Auflagen und Bedingungen der Stadt Köln arrangieren müssten, und zwar so wie sie derzeit sind.

Denn: Es steht nun mal der Vorwurf von Eltern im Raum, die Kindertagespflege sei erheblich teurer, als Kindertageseinrichtungen. Wäre ich Tagesmutter in Köln, ich würde mich mit dem Vorwurf stellen, wenn ich am Erhalt meines Berufsstandes interessiert bin. Interessiere ich mich nicht dafür, kann es geschehen, dass ich langfristig meine Selbständigkeit verliere; entweder dadurch, dass mich keiner mehr nachfragt oder aber ich werde von staatlicher Seite meiner Selbständigkeit weitestgehend enthoben. Beides ist nicht wünschenswert!

Es war mir also ein Anliegen, zu prüfen,

wer die zu hohen Kosten verursacht – ist es die Kommune, die nicht genug beisteuert, ist es die Kita, die günstigiger zu haben ist, oder aber kann es sein, dass die Preise der Kölner Tagesmütter den Eltern zu Kopf gestiegen sind. Ich hab mich also reingekniet und den Grund gefunden. Es sind die Tagesmütter, die sich offensichtlich den Platzmangel teuer bezahlen lassen, denn obwohl die Zuschussbedingungen der Stadt Köln miserabel sind, können wir vorrechnen, dass es auch anders geht, ja sogar günstiger als eine Kita.

Es geht in meiner u.g. Berechnung um Kinder „unter 3 Jahren“, und dazu habe ich die Auflagen der Stadt Köln ganz konkret herangezogen. Aufgabenstellung meiner folgenden Rechnung ist es also jetzt: wie schaffe ich es, eine Tagesfamilie durchgängig anständig zu vergüten, ihr ein kalkulierbares Einkommen zu verschaffen, und für die Eltern günstiger zu sein als die Kita, obwohl die Zuschüsse in dieser Stadt nur bei 3,50 € pro Kind/Stunde liegen, und nicht wie in anderen Städten bereits bei bis zu 5,30 € (Kreis Mainz-Bingen).

Nehmen wir also mal als Bsp.

Eine Durchschnittsfamilie mit einem Einkommen von 36.813 € im Jahr – das ist ein mittleres Einkommen, welches realistisch ist, und in den Vorgaben der Stadt Köln genauso beziffert wird. Parallel dazu nehme ich eine ebenso realistische 30 Stundenwoche an erwünschter Betreuung, die auch dem guten Durchschnitt entspricht.

Mein erster Blick

gilt nun den „Elternbeiträgen“, die die Stadt von den Eltern einfordern wird. Kindertagespflege Köln/Elternbeiträge: 1,11 € bis zur 25. Betreuungsstunde, und 0,30 € ab der 26. bis 35. Betreuungsstunde; (dieser Betrag gilt also für die restlichen 5 Stunden) Berechnung: 1,11 € x 25 Stunden / 0,30 € x 5 Stunden = insgesamt 29.25 € in der Woche. Da das Jahr 52 Wochen hat rechnen wir um auf den Monats-Elternbeitrag zu kommen: 29,25 x 4,333 (Wochen/Monat) = 126,74 € Elternbeitrag im Monat

Im Vergleich dazu nun

(bei gleichem Einkommen) die Elternbeiträge für eine Kita: Hier steht der Wochenbeitrag in Köln bei 25 Stunden fest: 120,02 € / nächste Staffel erst wieder bei 35 Stunden: 133,36 €. Auf den Monat umgerechnet wären das also entweder: 520,04 €, oder bei der höheren Staffel gar: 577,85 € - je nachdem wie die Stadt eine 30 Stundenwoche eingruppiert. Wenn nun eine Tagesmutter in Köln für eine 30-Stundenwoche 7 € pro Kind/Stunde nähme, und wir eine Pauschale daraus machten, damit Sie auch bei Fehlzeiten von Eltern/Kind nicht ohne Einkommen bleibt, sähe die Rechnung durch Wigwam so aus: Berechnungsgrundlage: 30 Stunden/Woche x 7 € x 52 Jahreswochen : 12 Monate = 910 € Pauschale damit kalkulierbares Einkommen in Fehlzeiten Eltern/Kind entsteht: 30 Stunden x 7,30 € x 44 Jahreswochen : 12 Monate = 803 € Das Jugendamt bezuschusst die Stunden der Eltern derzeit mit nur 3,50 € pro Stunde: 30 Stunden x 4,333 (Wochen/Monat) = 129,99 Monatsstunden x 3,50 € = 454,97 € Ergebnis: Betreuungskosten 803 € minus 454,97 Zuschuss = 348,03 € Eigenanteil Eltern + Elternbeitrag an die Stadt: 126,74 € = 474,77 € Monat Der Großteil unserer Tagesfamilien in RLP arbeitet für 6 € bzw. 6.50 € Basisstundenlohn, der sich aufgrund der Pauschale geringfügig erhöht.

Aber selbst wenn ich

von 7 € Basislohn pro Stunde ausgehe,liege ich in jedem Fall mit dem für die Eltern verbleibenden Eigenanteil an den Betreuungskosten + festgesetztem Elternbeitrag unter den Kosten für eine Kita.Denn Kita kostet weit über 500 € - wir liegen drunter.

Der Grund für die massiven Vorwürfe der Eltern kann also nur sein,

dass die Tagesmütter in Köln an die 8 / 9 / oder gar 10 € pro Kind/Stunde herangehen, und dieses halten wir angesichts der Tatsache, dass bis zu 5 Kindern zeitgleich betreut werden dürfen, für überzogen. Und natürlich habe ich auch im Netz nach Kölner Plätzen Ausschau gehalten, und Preise in dieser Größenordnung auf Websites gefunden.

Wenn wir jetzt noch der Sozialdezernentin glauben, dass sie ebenfalls der Ansicht ist, dass die Zuschüsse in Köln angehoben werden sollen, weil 3,50 € eine Zumutung sind, ließe sich eine weitere erhebliche Vergünstigung für die Eltern in Köln erreichen. Andere Städte haben bereits vorgelegt und bezuschussen die Kindertagespflege mit bis zu 5,30 €. Bei einer guten Pauschale für beide Seiten, ließe es sich unter solchen Bedingungen sogar erreichen, dass wir nur noch den Elternbeitrag an die Stadt zu entrichten hätten und kein Eigenanteil der Betreuungskosten für die Eltern verbliebe.

Aber das Leben lehrt uns ja auch in anderen Bereichen gerne: wer zu viel oder alles möchte, geht schon mal mit leeren Händen nach Hause.

Diese bereits eingangs erwähnte Weisheit lässt sich – je nachdem wie die Gerichte entscheiden, und wie die Kommunen darauf reagieren werden - auf eine der Parteien wohl bald anwenden. Entweder erwartet die Tagesmütter ein Verbot von privaten Zuzahlungen, was dem Berufsstand massiv schaden wird, oder aber Eltern dürfen ihren Rechtsanspruch einzig auf den ersehnten Kitaplatz beziehen – auch das wird dem Berufsstand der Tagesmutter schwer zusetzen, denn sie bleibt dann bei Vermittlungen außen vor!

Ich kann nur hoffen, dass der Berufsstand in Regionen, die es betrifft, bald aufwacht, denn jedes von Gerichten gefällte Urteil wird Signalwirkung für den gesamten Berufsstand haben und uns eines weiteren Stückes Freiheit in der Ausgestaltung berauben.

Ich hoffe, liebe Wigwam-Freunde, ich habe Euch mit dem Zahlenmantra nicht allzusehr gelangweilt; aber die, die derzeit im Berufsstand aktiv sind, werden mir sicher zustimmen.

liebe Grüße

Eure Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

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Universitätsmedizin Mainz