Saturday, 31. January 2015
Ausverkauf Kindertagespflege - kuriose Satzung in RLP
Wigwam'sche Preisverleihung für die kurioseste Satzung in Rheinland-Pfalz
Liebe Wigwam-Freunde,
Gäbe es eine Wigwam’sche Preisverleihung für die kuriosesten Satzung in der Kindertagespflege, hätte ich ihn mit dem heutigen Tage wohl verleihen müssen.
Man sollte meinen, ein Selbständiger verkauft seine Leistung, nicht die Seele. Schlimm genug, dass es längst landauf landab anders ist. Dass man neben Leistung & Seele noch mehr verkaufen kann, erlebe ich gerade: sein Betriebskapital!
Es macht zuweilen richtig miese Laune,
sich in den Satzungsurwäldern umzuschauen. Just geriet mir die Kindertagespflegesatzung der Stadt Ludwigshafen vor die Linse. Ich dachte ich hätte schon alles gesehen. Mitnichten habe ich das.
Zur laufenden Geldleistung, die sich je nach Qualifikation bei mickrigen 4,10 € einpendelt, müsste man nicht viel sagen, ginge man davon aus, dass eine TPP ihre Pflegeerlaubnis auch frei und voll ausschöpfen kann. Nicht so in dieser Kommune. Die Stadt hat sich die TPPs in weiten Teilen komplett ans kommunale Gängelband gelegt. Sie verfügt, dass mit dem Genuss einer Qualifizierung automatisch eine Reservierung der Hälfte aller Pflegeplätze auf 3 Jahre hinaus verpflichtend einhergeht.
Ein Vermittlungsmonopol!
Ich traue meinen Augen nicht:
eine TPP muss ihre Betreuungsressourcen verkaufen, um sich qualifizieren lassen zu können. Wenn damit eine ebenso verpflichtende Gegenleistung des Trägers einherginge, zumindest aber eine irgendwie geartete sichtbare Bemühung, diese blockierten Ressourcen vorrangig zu besetzen, oder auch nur die Zahlung einer Entschädigung sollten die Ressourcen leerlaufen, (was ich insgesamt selbstverständlich ebenfalls nicht gut heißen würde), könnte man die Gedankengänge noch nachvollziehen. Aber all‘ das findet im Gegenzug nicht statt.
Im Gegenteil:
Abgerundet wird diese perfide Regelung vielmehr durch den Straf-Zusatz, dass bei Zuwiderhandlung die Kursgebühren zurück zu erstatten sind?!
Das wäre ungefähr so,
als ob das Arbeitsamt eine Umschulungsmaßnahme finanziert bei gleichzeitiger Verpflichtung sich selbst keinen Job suchen zu dürfen.
Das riecht mächtig nach Monopolstellung in der Vermittlungsarbeit und Knebelvertrag.
Nimmt man dann noch zur Kenntnis, dass Eltern nur dann einen Platz in der ausverkauften Kindertagespflege besetzen dürfen, wenn sie ihrerseits wiederum mit einem Stempelkissen bewaffnet durch Ludwigshafener Straßen ziehen, um sich von abzuklappernden Kitas stempelnderweise bestätigen zu lassen, dass kein Betreuungsplätzchen zu haben ist, bricht mir echt ein Zacken aus der Wigwam-Krone.
Ich fasse mal zusammen:
Mit Zuckerbrot & Peitsche sichert sich diese Kommune nach allen nur denkbaren Seiten ab - und zwar zu Lasten von Tagespflegepersonen & Eltern! Die gewünschte vorrangige Belegung der Kitaplätze hat sie den Eltern übergebrüht durch elterliche Bettelgänge vor Kita-Toren, während sie sich zeitgleich die unliebsame Zweit-Ressource der KTP mit Knebelverträgen für Umme in der Hinterhand hält. Geht’s noch??
Bleibt anzumerken:
Für diese zwangsfreizuhaltenden Plätze, gibt’s keinen finanziellen Ausgleich - mit der SAGENHAFTEN Begründung, KTP sei ja „selbständig“. Das nenne ich mal den Spitzenkalauer von Rheinland-Pfalz.
Wie schaffen die das,
fragte ich mich. Die Antwort findet man in ausreichend besänftigend wirkenden Zuckerbrot-Paragraphen, die sicherheitshalber eingebaut wurden. TPPs dürfen sich über das Durchbezahlen von 2 Wochen Krankheit im Jahr, über 6 Wochen vergüteten Urlaub ebenso freuen, wie über die Vergütung bei vorübergehender Abwesenheit des Tageskindes.
So viel Großzügigkeit muss einen Haken haben.
Und da ist er:
Dies wiederum geht mit monetären Peitschenhieben für Eltern einher, denn es steht zu lesen, dass diese einen doppelten Elternbeitrag zu zahlen haben bei der Platzbuchung einer Vertretungstagesmutter. PENG.
Potzblitz dachte ich so bei mir –
dann schaue ich doch mal in die elterliche Kostenbeteiligung bei Besetzung einer Einrichtung. Hier müsste ich Ähnliches entdecken, denn die Satzung spart an anderer Stelle ja nicht mit der Demonstration von scheinbarer Gesetzestreue. Unter einem §, der mit der Überschrift „Aufgaben“ zusammengefasst ist, legt die Stadt parallel im luftleeren Raum fest:
>> Bei der Vermittlung von Kindertagespflegepersonen legt die Stadt als Träger (…) die festgeschriebene rechtliche Gleichstellung von institutionellen Kindertageseinrichtungen mit der Kindertagespflege die Kostenbeteiligung der Eltern für diese Form der Kindertagesbetreuung fest. <<
Hm – da tut sich stattdessen aber ein ganz anderer Graben auf. Es steht zu lesen, dass in Ausfallzeiten der Einrichtung (Streik/Schließung in Ferienzeiten/Gastbesuche) nur anteilige Beiträge gemäß der Nutzung fällig werden.
Auf der verzweifelten Suche nach irgendeiner Gleichstellung,
wurde ich dann hier fündig: Die Eingewöhnungszeit von 4 Wochen Betreuung durch die KTP ist ebenso für UMME wie in der Kita.
Na da kommt doch wieder Freude auf,
wenn keiner was für seine Hände Arbeit kriegt.
Ich frage mich so langsam ernsthaft, ob so manche Tagespflegeperson sich bei der Entscheidung für ihre Berufswahl auch für das Nichtdenken entschieden hat. Jeder halbwegs aufgeklärte Arbeitnehmer prüft seinen Arbeitsvertrag, bevor er ihn unterzeichnet; man sollte meinen, dass dies für einen freiberuflich selbständigen Berufsstand umso mehr gilt. Aber die Satzungen werden als gottgegeben hingenommen.
Hier geht neben dem Wahlrecht der Eltern mal eben das gesamte Betriebskapital - nichts anderes sind die Betreuungsplätze - einer TPP für eine lächerliche Kursgebühr über den Tisch.
Ein schönes Restwochenende wünscht
Susanne Rowley