Friday, 1. February 2002
Ausfall von Betreuungszeiten / Tagesmutter Erziehungsurlaub / Pionierarbeit einer Kinderfrau
Liebe Wigwam-Freunde, da bin ich wieder! Ich hoffe, Sie lesen die Info-Briefe immer noch gerne. Wir in den Wigwam`s haben auf jeden Fall festgestellt, dass der Beratungsaufwand etwas geringer geworden ist. Offensichtlich werden doch brennende Fragen durch diesen regelmäßigen Info-Service gut beantwortet. Ausfall von Betreuungszeiten / Fortzahlung Betreuungsgeld
Viele Eltern und Tagesmütter sind unsicher, wie die Bezahlung von statten gehen soll beim Ausfall von Betreuungszeiten. Hier ist wichtig zu betrachten, aus welchem Grund Betreuungszeiten ausfallen; pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Man muß auch unterscheiden, wo gesetzliche Ansprüche bestehen und wo nicht, und wie die tatsächlichen Regelungen in der Praxis sich bewährt haben. Erkrankt z.B. die Tagesmutter, so gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Betreuungsgeldes. Es ist von daher sinnvoll, im Vorfeld solche Regelungen mündlich oder vertraglich zu regeln. Der Bundesverband empfiehlt bei einzelnen Tagen, das Betreuungsgeld nicht zu kürzen. Die Anzahl der Ausfalltage, bei denen noch durchbezahlt werden soll, könnte aber im voraus zwischen den Parteien festgelegt werden. Eine Unterschreitung der Betreuungszeiten, die durch die abgebenden Eltern entsteht (z.B. die Oma kommt zu Besuch und betreut das Kind 3 Tage lang), sollte auf keinen Fall zu einem Abzug des Betreuungsgeldes führen; ebenso gesetzliche Feiertage! Ausgefallene Betreuungszeiten, die aber durch ein Verschulden der Tagesmutter zustande kommen, kann man teilweise in Abzug bringen. Man sollte vorher vereinbaren, wie das geschehen soll; d.h., z.B. um einen zu vereinbarenden Betrag pro Tag bzw. pro Woche kürzen. In der Praxis haben wir festgestellt, dass fast alle Eltern, die sich auf eine Stundenlohnregelung festgelegt haben, schneller kürzen und die Eltern, die der Tagesmutter ohnehin einen Pauschalbetrag im Monat zukommen lassen, kürzen selten. Bewährt hat sich auch die Urlaubsregelung. Viele Eltern belassen einen sogenannten "Haltebetrag" bei der Tagesmutter während sie in Urlaub fahren; ein gesetzlicher Anspruch besteht hier aber auch nicht, da die Tagesmutter eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Der Haltebetrag ist trotzdem eine schöne Sache; er vermittelt der Tagesmutter Anerkennung und soll sicherstellen, dass der Platz erhalten bleibt. Nachlese Steuern mindern mit Kinderbetreuungskosten- Missverständnis
Einige Tagesmütter haben diesen Brief falsch aufgefaßt und glauben, dass sich an den Einkommenssteuergrenzen etwas für Sie im Jahr 2002 geändert hat. In diesem Brief ging es ausschließlich um die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten für die abgebenden Eltern - also nochmal nachlesen. Anzumerken für die Tagesmütter bleibt aber trotzdem, dass Sie bedenken, dass hiermit den Finanzämtern die Möglichkeit eröffnet wird zu überprüfen, inwieweit Tagesmütter ihr Einkommen (Betreuungsgelder von privater Seite - nicht aus öffentlicher Hand) versteuern! Tagesmutter im Erziehungsurlaub
Viele kommen während ihres Erziehungsurlaubes dazu, sich als Tagesmutter zu engagieren. Die Tagesmütter sind in Sorge, dass sie gegen gesetzliche Grundlagen verstoßen, wenn sie Geld verdienen während des Erziehungsurlaubes. Folgende Regelungen sind hier zu beachten: Sie haben weiterhin Anspruch auf ungekürztes Erziehungsgeld,
- wenn sie das Kind vorwiegend selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 5 Kinder betreuen (d.h. in der Tagespflege nicht erwerbstätig zu sein!)
- oder nicht mehr als 30 Stunden (gilt für Kinder, die ab dem 01.01.2001 geboren sind) wöchentlich tätig sind.
Sie sollten allerdings ihren Arbeitgeber über ihre Tätigkeit informieren. Die Tagesmutter ist in der Regel auch weiterhin kranken- und rentenversichert, wenn sie die Tätigkeit nicht erwerbsmäßig betreibt! Pionierarbeit einer Kinderfrau von Wigwam
Die erste Kinderfrau seit der Gründung von Wigwam vor 9 Jahren hat den Sprung in die Selbständigkeit gewagt! Sie hat Ihre Arbeit als Altenpflegerin aufgegeben und engagiert sich jetzt auf "Gewerbeschein" ausschließlich für Wigwam. Um dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit zu entgehen, sind allerdings einige Kriterien zu erfüllen. Darunter u.a., dass mindesten 3 Familien nachweislich betreut werden müssen. Wir finden diesen Mut lobenswert und hoffen auf neue mutige Betreuer, wenn dieses Experiment funktionieren sollte. Es ist noch nicht ganz geklärt, ob die BfA bei ihrer Statusprüfung den Schwerpunkt auf die Mindestanzahl der Familien legt, oder ob das Hauptkriterium die Weisungsabhängigkeit von den abgebenden Eltern darstellt. Wir informieren weiter, wenn diese 1. Prüfung stattgefunden hat. Wigwam intern Känguru-Name Die Wahl des Namens von "Mathildas" Baby im Beutel ist auf "Ben" gefallen. Wir finden den Namen schön und hoffen, Ihnen gefällt er auch. Der entscheidende Vorschlag kam von einer Tagesfamilie von WW1. Vielen Dank dafür. Beschwerden Öffnungszeiten Die telefonischen Beratungszeiten der Wigwams lassen sich auf keinen Fall mehr erweitern, da wir die übrige Zeit für die zufriedenstellende Abwicklung der Tagesmutter-Gesuche und Notlagen benötigen. Während den Öffnungszeiten nehmen wir ja täglich nur Gesuche entgegen und leisten mündliche Beratung. Danach wird gearbeitet!Dazu gehört Verwaltungsaufwand jeglicher Art und natürlich unsere Gespräche mit potentiellen Betreuungsfamilien im Büro und außer Haus. Unsere Schreibarbeiten erledigen wir meistens am späten Abend bis in die Nacht hinein. Es ist also mitnichten so, dass wir nach Telefonschluß "den Löffel" fallen lassen. Gebiete mit Tagesmutter-Mangel Ab sofort werde ich, wenn nötig, in jedem Info-Brief Gebiete benennen, in denen dringend wieder gute Tagesfamilien gesucht werden. Vielleicht können wir durch Empfehlungen unserer langjährigen betreuenden Familien auch andere Familien für die Tagespflege begeistern. Wigwam 1: Sucht wieder im Großraum Bingen, Gau-Algesheim und Ingelheim / und wie immer: Rheinhessisches Hügelland - von Mainz bis Wörrstadt.
Wigwam 1 : Sucht auch noch Tagesfamilien, die sich den Umgang mit geistig und körperlich behinderten Kindern zutrauen und den entsprechenden beruflichen Hintergrund mitbringen.
Wigwam 2: Sucht dringend im Main-Taunus-Kreis
Wigwam 3: vermeldet absoluten Notstand im Raum Koblenz und Koblenz Stadt! Planung Internet-Seite/Änderungen/neue Buttons
- Der Button "Kontakt" wird durch durch "Wigwams" ersetzt. Es wird eine übersichtliche Gebietskarte erscheinen, damit die Mütter sich selbst den einzelnen Filialen besser zuordnen können; von da aus gelangt man dann zur Selbstdarstellung der Filalen.
- Es wird eine "Familien-Seite" geben. Unsere betreuenden Tagesfamilien bekommen die Gelegenheit Bilder und Collagen darzustellen; witzige Begebenheiten und Kurzgeschichten zu veröffentlichen. Einige Fotos sind bereits bei uns eingegangen - wir warten auf Nachschub! Von da aus gelangt man dann auch zur neuen "Tagesmutter-Seite". Hier können Familien, die Kinder betreuen möchten für sich prüfen, welche Voraus- setzungen man als Wigwam-Familie mitbringen sollte.
- "Wir über uns". Viele Mütter können sich die Arbeit in den Wigwams so gar nicht vorstellen; das wollen wir ändern. Es wird kleine Fotos geben von allen Büros und natürlich von den Damen, die darin "wüten".
Gebietsverkleinerung / Alzey (vorübergehend) Das Gebiet von Wigwam 1 wird vorläufig in Wörrstadt offiziell enden. Erst Ende Sommer werden wir einen Neustart in Alzey versuchen. Es melden sich zu viele Tagesfamilien - und zu wenig Mütter. Nach Aussage der Ämter und Institutionen soll der Bedarf aber da sein. Ferneh-Reportage über Wigwam Eine Wiesbadener Filmproduktionsfirma plant eine Reportage von der Gründerzeit bis heute. Über den Sendetermin werden wir rechtzeitig berichten.
Liebe Grüße
Susanne Rowley