Monday, 1. April 2002

Autor: Susanne Rowley

Alleinerziehende-Zahlen rund ums Kind / Düsseldorfer Tabelle / Unterhaltsstudie

Hallo liebe Wigwam-Freunde,

Wigwam ist happy; der Umzug nach Bad Münster a. Stein in die Heimat steht bevor; also nicht vergessen: ab 10.05.02 Kapitän-Lorenz-Ufer 20, 55583 Bad Münster a. Stein, Tel. 06708-660636 (wenn die Telekom keinen Murks macht :-) ). Und...gönnen Sie mir 1 Woche "Telefonpause" bis ich meine Kisten und Sächelchen alle wieder an Ort und Stelle hab.

Internet-Seiten

Die Tagesmutter-Seite wächst. Die Hauptstelle wartet auf schöne Fotos von unseren "Helden des Betreuungsalltages". Also machen Sie mit, und senden Ihr Foto an die Hauptstelle, Burgblick 7, 55595 Gutenberg. Wir haben auch einen Routenplaner eingebaut, damit die Tagesmütter und Mütter leichter den Weg in die Wigwam-Büros finden. Bald werden Gebietskarten der einzelnen Filialen hochgeladen, dann können Sie anhand Ihres eigenen Wohnortes sehen, in welches Filialgebiet Sie gehören. Wigwam 3-Filiale / Koblenz-Rhens

Unsere Leiterin in Koblenz, Frau König, ist schwer erkrankt. Die Filiale muß vorrübergehend geschlossen bleiben; zunächst einmal bis 30.06.02. Wir hoffen, dass Sie danach die Arbeit fortführen kann. Die Beratungsarbeit wird solange von Wigwam2 in Hochheim, Frau Vanderwege und mir in der Hauptstelle übernommen. Neuvermittlungen können wir leider keine vornehmen, da wir die Tagesfamilien nicht persönlich kennen. Wir könnten nicht die "richtigen" Familien zusammenführen. Frau König hat eine super-Aufbauarbeit in Ihrem Gebiet geleistet und sie ist so ohne weiteres nicht zu ersetzen. Wir wünschen ihr von dieser Stelle aus alles Gute und rasche Genesung ! Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit auch bei den Tagesmüttern und Müttern im Filialgebiet bedanken, die mit uns gemeinsam diese Zeit bis zur Genesung abwarten möchten. Danke für Ihre Geduld. Brief einer Wigwam-Tagesmutter / Beitrag von Barbara Salz-Ruland, Mainz-Finthen

Wigwam bedankt sich herzlich für diesen Beitrag    "Hallo, ich heiße Barbara Salz-Ruland, bin 32 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Töchter, 8 J. und 6 Monate. Zu Wigwam bin ich im Februar 2002 gestoßen, angespornt durch eine Annonce in der Zeitung, in der nach Tagesmüttern und -familien gesucht wurde. Ich muss sagen, die Organisation und Vermittlung ist wirklich super !!! Großes Lob !!! Mir gefällt, wie mit der Vermittlung umgegangen wird: Tagesmutter und suchende Familie werden nicht einfach aufeinander losgelassen, sondern Wigwam prüft, ob man denn auch zusammenpaßt ! Aber ich denke, das sind keine Neuigkeiten ......   Als Tagesmutter zu arbeiten ist eine echt tolle Sache. Seit Mitte Februar betreue ich vormittags die kleine Tessa. Sie ist genau so alt wie meine kleine Tochter Katja. Beide sind 6 Monate. Nach einer "recht langen Eingewöhnungsphase" haben wir uns super zusammengerauft und es klappt echt ganz klasse. Die beiden Mäuse amüsieren sich königlich in ihrem Laufstall und gucken sich jetzt schon viel voneinander ab !!! Klar, manchmal wird es schon ein bißchen stressig, wenn beide gleichzeitig hungrig oder auch müde sind, oder wenn sie einfach nur mal "nicht so gut drauf sind". Aber es ist einfach toll, zu sehen, wie viel Spaß sie dabei haben, wenn sie gleichzeitig gefüttert werden oder man mit ihnen spielt. Auch meine große Tochter Lisa ist ganz angetan davon, dass jetzt quasi ein "zweites Geschwisterchen" da ist. Und sie ist auch ganz stolz, wenn sie es schafft, die Zwerge zu beruhigen, wenn sie mal weinen.....Ausserdem finde ich es gut, meine Zeit sinnvoll nutzen zu können. ich freue mich, dass ich damit anderen Familien helfen kann. Ein weiteres Lob muss ich aussprechen: Ich finde es sehr hilfreich, monatlich einen Info-Brief zu bekommen. Viele meiner persönlichen Fragen wurden durch diese Briefe bereits beantwortet. Als Tagesmutter bei Wigwam zu sein, ist eine echte Erfahrung im positiven Sinne. Man ist nicht ganz alleine, falls mal Fragen oder Probleme auftauchen sollten, die man vielleicht nicht alleine mit der zu betreuenden Familie lösen kann. Also ich kann nur sagen, es macht wirklich Spaß !!!" Es grüßt Barbara Salz-Ruland Infos für Alleinerziehende/gesetzliche Regelungen  Zahlen rund ums Kind

Den letzten Monat habe ich mal genutzt, mich zu verschiedenen Themen "rund ums Kind" einzulesen. Einige interessante Regelungen, die ab den Jahren 1998 oder ab 2002 gelten habe ich gefunden. Diese möchte ich Ihnen in regelmäßigen Abständen vorstellen. Ebenso sind mir verschiedene Studien aufgefallen, deren Inhalt mich teilweise erstaunt hat. Neue Düsseldorfer Tabelle / Stand 01.01.2002 (Stand 1.1.02)

 

<kbd>Netto- einkommen</kbd>      <kbd>Alter des Kindes</kbd>    Bedarfs -  Kontrollbetrag
 0 - 5   6 - 11   12 - 17  ab 18 
bis 1300 188 228 269 311 730/840
1300-1500 202 244 288 333 900
1500-1700 215 260 307 355 950
1700-1900 228 276 326 377 1000
1900-2100 241 292 345 399 1050
2100-2300 254 308 364 420 1100
2300-2500 267 324 382 442 1150
2500-2800 282 342 404 467 1200
2800-3200 301 365 431 498 1300
3200-3600 320 388 458 529 1400
3600-4000 339 411 485 560 1500
4000-4400 358 434 512 591 1600
4400-4800 376 456 538 622 1700
über 4800 nach den Umständen des Falles

Haben Sie gewußt, wie man mit dieser Tabelle umgeht? Die Tabelle geht davon aus, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber einem (Ex-) Ehegatten und 2 Kindern besteht; also gegenüber drei Unterhaltsempfängern. Wird statt dessen nur an 2 Personen gezahlt (Ehegatte und 1 Kind - oder nur an 2 Kinder), so rückt man in eine höhere Einkommensgruppe. Wird nur an 1 Kind Unterhalt gezahlt, so rückt man 2 Gruppen höher. Entsprechendes gilt natürlich auch umgekehrt: besteht Unterhaltspflicht gegenüber mehr als 3 Personen, so ist der Betrag aus einer niedrigeren Einkommensgruppe zu entnehmen. Der Unterhaltspflichtige kann von seinem Nettoeinkommen vorab sogenannte "berufsbedingte Aufwendungen" abziehen. Diese kann er konkret berechnen, oder sie in Höhe von pauschal 5 % des Nettoeinkommens abziehen; mindestens 50 € oder höchstens 150 €. Bei Nettoeinkommen von über 4.800 € richtet sich der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles. Das bedeutet, dass die Tabelle nicht einfach fortgeschrieben werden kann; es muss dargelegt werden, warum das Kind mehr Unterhalt als nach der obersten Stufe der Tabelle benötigt. Besonderheiten: befinden sich volljährige Kinder noch in der Schul- o. Berufsausbildung und leben sie im Haushalt eines Elternteils, geht man nach der 4. Altersstufe der Tabelle. Kinder, die nicht bei den Eltern wohnen, haben einen Unterhaltsbedarf von 600 €. Der Bedarfskontrollbetrag,

den Sie hier sehen, dient einer gerechteren Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem -berechtigten. Bleiben dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Kindesunterhalts und nach Abzug des Ehegattenunterhalts weniger übrig als dieser Bedarfskontrollbetrag, so ist der Kindsunterhalt einer niedrigeren Stufe zu entnehmen. Dieser Betrag darf also nicht überschritten werden! Unterhaltsstudie

Immer weniger Vätern zahlen Unterhalt an ihre Kinder. Der Staat mußte z.B. 1997 an die Kinder ersatzweise Unterhaltsvorschuß in Höhe von 1,615 Milliarden DM bezahlen. Die Zahl der Fälle, in denen der Staat einspringen muss, ist rasant gestiegen: 1992 erhielten 136.428 Kinder Unterhaltsvorschuß. 1997 waren es bereits 519.000 Kinder. Nur 14 % des vorgeschossenen Geldes wurde von den Vätern zurückgezahlt. Das Bundesfamilienministerium strebt eine Rückzahlquote von 27 % an. Mehr sei wegen Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen der Väter nicht zu realisieren. (Quelle: Rheinische Post) Link-Tip zum Schmunzeln

Diesen Link-Tip erhielt ich von einer Wigwam-Familie. Interessant für alle, die Kinder haben - nicht nur für die, die über Schlafprobleme Ihrer Kleinen klagen. www.das-kind-muss-ins-bett.de/hints.html Es grüßt ganz herzlich

Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeiterfamilien in Kooperation Unternehmensbegleitung für PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

Vertragspartner in Kooperation
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz