Monday, 16. February 2026

Autor: Susanne Rowley

Offener Brief / Journalistische Berichterstattung Kindertagespflege

Liebe Journalistinnen und Journalisten, liebe Wahlkämpfer in Sachen Familienpolitik,

Ihre Berichterstattung zur „Qualifizierten Kindertagespflege“, Mainz & Umland.

In letzter Zeit verfolgen wir bei „Wigwam 1994“ (wigwam.de) aufmerksam Ihre Berichterstattung zum Berufsstand „Kindertagespflege“; vorrangig in Mainz. Zunächst einmal freuen wir uns, dass das Thema vermehrt Ihre Aufmerksamkeit findet. In früheren Zeiten war das Thema vorrangig im Sommerloch von Belang.

Als Spezialistin für gelingende Vereinbarkeit von Familie & Beruf seit nunmehr 33 Jahren, seit vielen Jahren auch zuständig in Sachen Vereinbarkeit für Forschung, Wissenschaft und Medizin in Mainz & Umland, möchte ich Sie einladen, bei näherem Interesse, Ihre Recherchen zu intensivieren. In Ihren aktuellen Berichten fokussieren Sie auf einen angeblichen Niedergang des Berufsstandes Kindertagespflege aufgrund der gesunkenen Geburtenrate, weswegen die Kinderzahl bei Tagesmüttern und -vätern zurück ginge und viele um ihre Existenz fürchten müssten. 

Eigentlich müsste Ihnen selbst auffallen, dass ihre Berichterstattung vor wenigen Jahren noch von einer akuten Betreuungsplatznot in Kindertagespflege handelte.  

Siehe hier: Hohe Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen

Und nun konstatieren sie nach nur 3 Jahren einen scheinbar vom Himmel gefallenen Geburtenrückgang?

Siehe hier: Tagesmütter schlagen Alarm 

Der Geburtenrückgang sei verantwortlich. 

Der Berufsstand Kindertagespflege ist nicht, wie von Ihnen dargestellt, im schicksalhaften Niedergang. Der Berufsstand leidet vielmehr politisch gesteuert mit „Ansage“, seit dem 1. Tag an dem familienpolitisch Verantwortliche sich ihm regulatorisch widmeten (2004).

Da Sie verständlicherweise nur das berichten können, was von öffentlichen Stellen auf Nachfrage verlautbart wird, 

folgender Hinweis zum Nachdenken vorab:

Sicher stimmen Sie mir zu, dass „Vereinbarkeit von Familie & Beruf“ ein essenzieller Faktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist; und insbesondere für die Stadt Mainz als Wissenschaftsstadt, um Fachkräfte für Forschung, Wissenschaft & Medizin zu gewinnen / zu halten; siehe Universitätsmedizin, BioNTech u.v.m. Der Wiedereinstieg von Eltern in den Beruf generiert Steuereinnahmen für den Bund, füllt Sozialkassen, hält Unternehmen am Standort, macht Mainz erst zum Wissenschaftsstandort u.v.m.  

Vielleicht möchten Sie auch bei diesem Gedankengang folgen: 

Alle (qualifizierten) Formen der Kindertagesbetreuung, wie klassische institutionelle Kitas und qualifizierte Kindertagespflege sollten ihre Kräfte bündeln, an einem Strang ziehen, um einen gemeinsamen Mehrwert in Sachen Vereinbarkeit zu erzielen.

Und genau das ist nicht der Fall.

Betreuungsformen werden in "Konkurrenz" zueinander gehalten, statt einander zu stärken, ein jeder zu seiner Zeit - auf seinem Platz.

Die qualifizierte Kindertagespflege, infolge abgekürzt „KTP“ genannt, wird gezielt in Konkurrenz zur Kita gehalten; genauer gesagt im Lückenbüßer-Stadium. Ein Lückenbüßer soll dem Wesen nach nur dann auf der Bühne erscheinen, wenn er gebraucht wird; ansonsten möchte man ihn im Hintergrund / in der scheinbar sicheren Rückhand behalten. Nur leider kann es geschehen, dass er bis dahin schlicht verhungert ist. Shit happens..?

Und das, obwohl Kindertagespflege in Zeiten der Globalisierung, der immer flexibler werdenden Arbeitswelt, der realen Überlastung junger Eltern mangels Einbettung in familiäre Zusammenhänge, und der Bindungsbedürfnisse der immer kleiner werdenden Kinder, die einzige Betreuungsform sein kann, die sich all‘ diesen flexiblen Herausforderungen anpassen kann; hingegen die klassische Kita eine überfüllte, von starren Öffnungszeiten geprägte Einrichtung geworden ist, die aus nachvollziehbaren Gründen unter ständiger Fachkraftflucht von Erziehenden leidet, die aus guten Gründen am Burn Out spazieren gehen. 

Um meinen Gedankengängen weiter folgen zu können, treffe ich aus Erfahrung folgende Kern-Aussage:

Eine Betreuungsform ist nie gut oder schlecht. Gut oder schlecht kann sie nur sein oder werden durch 2 Faktoren:

1. Durch gute oder schlechte Rahmenbedingungen, unter denen sie agieren muss.

2. Durch gute oder weniger gute Fachkräfte, die sich in diesem Rahmen bewegen.

Schauen wir in die Kinderbetreuungslandschaft allgemein

Als da haben wir: Die klassische Kita-Institution

mit Betriebserlaubnis, diversen Trägern und angestellten ErzieherInnen. Sie wurde über die Jahrzehnte unter dem Deckmantel einer heutzutage kaum mehr zu leistenden Bildung & Förderung“ aufgebläht, um der hohen Nachfrage nach Vereinbarkeit; insbesondere aber seit dem Rechtsanspruch für 1-Jährige gerecht zu werden. Mit der erlebbaren Folge, dass betreuende Fachkräfte in Einrichtungen das Handtuch werfen, weil sie nicht mehr „ans Kind“ bringen können, was ihnen zu Ausbildungszeiten am Herzen lag. Um diesem Fachkraftschwund zu begegnen, werden Qualitätsstandards abgesenkt, Ausbildungszeiten verkürzt und sogenannte „Multi-Professionelle Teams“ an den Start gebracht, was nichts anderes heißt als: Jederman(n) / -frau darf jetzt Kinder betreuen. Was wiederum zu noch stärkerer Abwanderung der hochqualifizierten Fachkräfte führen muss, denn wer würde sich nicht fragen, wozu er selbst 5 Jahre lang die Schulbank drückte, wenn jetzt der Crash-Kurs reicht. Um diesem stetig fortschreitenden Niedergang durch sinnfreien Druck von oben nach unten zu begegnen, werden aktuell Öffnungszeiten von Einrichtungen zusammengestaucht, was Randzeiten erzeugt, Vereinbarkeit verhindert, und die Verwaltungsgerichte auf den Plan ruft, denn nicht nur Kinder haben ihrerseits einen Rechtsanspruch auf Bildung, sondern der „individuelle Bedarf“ von Eltern ist seitens der Kommunen zwingend zu erfüllen.

Als da haben wir: Die Kindertagespflege

Was mit diesem bewusst familiär gehaltenen Berufsstand seit 2004 (Frau von der Leyen) veranstaltet wurde, spottet jeder Beschreibung. Diesen Berufsstand zeichnet ein einzigartiges, nicht ersetzbares „Alleinstellungsmerkmal“ aus: Er ist eine „Familie“ – in geschwisterähnlichen bindungsgerechten Kleinstgruppen mit nicht wechselnden Bezugspersonen und flexiblen Betreuungszeiten; eine gelebte Elternpartnerschaft. 

Die Verhunzung der KTP kennt keine Grenzen mehr:

Tagesmütter und -väter mieten Räume an, zahlen doppelt Miete, schließen sich in sogenannter Großtagespflege zusammen, was nichts anderes bedeutet, als die „Kita“ von kommunaler Seite möglichst schnell, billig hochgezogen zu imitieren. Die Öffnungszeiten sind gleichermaßen starr, die Ausfallzeiten steigen, denn wer morgens bei kleinem Unwohlsein in eine „Einrichtung“ an einen anderen Standort fahren muss, meldet sich krank und öffnet nicht.

Tagesmütter und -väter gehen in Unternehmen hinein mit gleichen Effekten, was dem Niveau eines leergeräumten Büros / Spielzimmers im Fitness-Studio entspricht.

Tagesmütter- und väter werden zu Eltern in den Haushalt geschickt; nennt sich „Kita to go“, um der Angelegenheit noch einen Rest an "Bildungsanstrich" zu verleihen; was nichts anderes darstellt, als die angestellte Kinderfrau / der Babysitter, die/den es immer schon gab, den kein normal verdienendes Elternpaar sich langfristig leisten kann. Gerne auch auf "Abruf", gepaart mit der irren kommunalen Vorstellung, dass Engagierte in diesem Bereich in der Zwischenzeit von Luft und Liebe leben. 

Eltern werden zur Gründung einer GbR ermuntert, um sich eine angestellte Tagesmutter /-vater (Kinderfrau) im eigenen Haushalt zu „teilen“; andere Kinder anderer Eltern sollen wahlweise hinzustoßen.

Komplizierter, unwirksamer, teurer und Berufsstandzerstörender geht es nicht mehr!

Nun zum politisch gesteuerten kommunalen Niedergang:

Hier müssen wir beim ursprünglichen Willen des Bundesgesetzgebers ansetzen, der bis zur Unkenntlichkeit an der Basis verwässert wurde. 

Der Rechtsanspruch, ersonnen im Jahr 2013, festgehalten in  

§ 24 SGB VIII besagt folgendes (auszugsweise):

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. (..). 

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. (..)

Dahinter steht sinnigerweise die Gleichrangigkeit der beiden Betreuungsformen Kita & Kindertagespflege und damit einhergehend die „Wahlfreiheit“ der Eltern zwischen dem 1. Und 3. Geburtstag eines Kindes das Beste für ihr Kleinkind und ihren Beruf wählen zu können. 

Dieser Wille „verkommt“ an der Basis zur Farce, denn die Gleichrangigkeit wird nicht nur nicht gelebt, sondern gezielt unterlaufen.

Erst ab dem 3. Vollendeten Lebensjahr hat ein Kind einen institutionellen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Das macht Sinn, denn Kindertagespflege ist eher frühkindlich, weil bindungsorientiert, hingegen ein Kindergarten natürlich auch der schulischen Vorbereitung gewidmet sein sollte.

Würde die Gleichrangigkeit auf diese Weise gelebt, wären vorhandene Kräfte gebündelt, potenziert und kein Berufsstand müsste zu keiner Zeit "niedergehen". 

Was geschieht stattdessen?

Durch kommunale, teils fragwürdigste Satzungen werden dem Berufsstand Kindertagespflege permanent Kinder und Eltern – auch gegen deren Willen - entzogen.

Das geschieht offen und unterschwellig auf 3 Wegen, um blanke Kommunen vor dem Kollaps zu bewahren.

Das 1. Steuerungselement sind die „Elternbeiträge“.

In RLP sind lt. Landesgesetz alle Kitas ab dem 2. Vollendeten Lebensjahr „elternbeitragsfrei“. Jede Kommune kann für sich entscheiden, ob sie sich beim Berufsstand Kindertagespflege der „Beitragsfreiheit“ anschließt oder nicht. Einige Kommunen kassieren weiter, was die Wahlfreiheit der Eltern ad absurdum führt. 

Das 2. Steuerungselement

Manche kommunalen Satzungen gehen gar so weit, dass sie Eltern in einem gezielten Passus auferlegen, nachweisen zu sollen, sich um einen institutionellen Kitaplatz erfolglos bemüht zu haben, auch dann, wenn sie gar keinen suchen / benötigen, um in KTP elternbeitragsfrei zu werden.

Das 3. perfideste Steuerungselement kommt verschleiert, dafür um so wirksamer daher:

Die sogenannte „Differenzkostenübernahme“ zwischen Förderung Kind / privater Zuzahlung.

Ersonnen wurde diese, um Eltern, denen kein Kita-Platz offeriert werden konnte, und die sich stattdessen in einer ungewollten, viel zu teuren, z.B. privaten Krippe wieder befanden, oder aber zur Not eine Tagesmutter wählen mussten, aber nicht haben wollten, daran zu hindern, eine teure Klage anzustrengen; was eine Kommune bekanntlich Millionen kosten kann.

Aus der Not eine Tugend gemacht

Jetzt aber wird dieses Angebot ohne Not „verklausuliert“ – ohne die realen Folgen kenntlich zu machen - allen Eltern ab dem 2. Geburtstag gezielt offeriert; und damit auch jenen Eltern, die ihre Wahlfreiheit bewusst „pro Kindertagespflege“ bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes ausüben wollen. 

Mit folgenden Konsequenzen:

Um eine sogenannte Differenzkostenübernahme zu erhalten, ist die Voraussetzung für alle Eltern sich bereits ab dem 2. Geburtstag erneut auf eine Kita-Warteliste setzen zu lassen, obwohl sie bereits einen Betreuungsplatz zufrieden besetzen, ein Wechsel von KTP hin zur Kita gar nicht angestrebt / erwünscht ist. Was Eltern hierbei nicht ahnen, ist, dass sie damit ihre verbriefte Wahlfreiheit im gleichen Augenblick "contra Kindertagepflege" korrigieren. 

Von diesem Tag an, schwebt über der aktuell betreuenden Tagesmutter/-vater, den zufriedenen Eltern und dem Kleinkind das Damokles-Schwert des sofortigen Betreuungswechsels / Bezugspersonenverlustes / Leerlauf des KTP-Platzes für die Tagesmutter/-vater. Von heute auf morgen.

Der monetäre Vorteil für eine Kommune ist unschlagbar. 

Für eine Kommune besteht zu keinem Zeitpunkt (mehr) Handlungsbedarf. 

Klagen von unzufriedenen Eltern werden im Keim erstickt. Auf Kosten von zufriedenen Eltern in KTP. Auf Kosten bindungsbedürftiger Kleinkinder. Auf Kosten von qualifizierten Tagesmüttern und -vätern. 

Und das geht so: 

Wird kein Kitaplatz geboten, können Eltern keine Klage mehr führen, da sie sich monetär mit wenigen Euro haben unwissentlich "abfinden lassen". Der Rechtsanspruch bleibt auch in KTP erfüllt, denn beide Betreuungsformen bleiben vor dem Gesetzgeber fortgesetzt gleichrangig. 

Wird ein Kita-Platz überraschend frei, kann eine Kommune zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass ein teurerer Leerlauf eines institutionellen Betreuungsplatzes nie mehr vorkommt, denn jedes Kind, das in KTP hervorragend betreut ist, kann von heute auf morgen - auch wider Willen - aus der KTP abgezogen werden. Selbstverständlich laufen sodann Plätze bei Tagesmüttern/-vätern ungeplant leer. So what..

Tagesmütter und -väter werden ebenfalls in der "Formulierung" / Außenwirkung dieses vergifteten Angebotes getäuscht; sie werben gar selbst mit ihrem eigenen Untergang auf ihren Homepages, weil sie von kommunaler Seite im Glauben gehalten werden, wenn ihre Betreuung 0,00 € koste, blieben Eltern und Kinder länger. Das Gegenteil ist der Fall.

Und last but not least: 

Lehnen in KTP zufriedene Eltern den plötzlich gebotenen Kita-Platz ab 2 J. ab, weil sie "nur" den geringen Kostenvorteil mitnehmen wollten, nicht aber den Bezugspersonenwechsel ihres Kindes im Blick hatten, wird ihnen seitens der Kommune mitgeteilt, dass der Rechtsanspruch ab dem 3. Vollendeten Lebensjahr ihres Kindes dann leider auch erloschen sei. Sie müssen die Kindertagespflege nach wenigen Wochen / wenigen Monaten verlassen, ob sie das wollen oder nicht, sonst gibt es keinen vorschulisch orientieren Kindergartenplatz. 

Geniales Sparmodell klammer Kommunen, das auf auf allen Ebenen nur Verlierer kennt! 

Fassen wir zusammen:

Aus nunmehr 33 Jahren gelebter Erfahrung wissen wir: Zu einer gelingenden Vereinbarkeit gehören zwingend alle Beteiligten. 

Die Fachkraft, die Eltern, das Kind und der Arbeitgeber. 

Vereinbarkeit ist weit mehr als gedachter „freier Platz" zum real existierenden Kleinkind, und das Klemmen in endlosen Wartelisten, in denen alle zeitgleich überall vergeblich suchen und planbar nichts oder etwas finden, was sie nie wollten, oder niemals bekommen würden, aber nehmen müssen, sofern vorhanden.  

Gelebte Vereinbarkeit entsteht nur, wenn Eltern auf eine gepflegte Betreuungslandschaft treffen. 

Schon dieser einfache Grundgedanke blieb seitens des Bundes 2013 außen vor, als er eine Ernte anordnete, ohne das Feld zuvor bestellen zu wollen. 

Eine gepflegte Betreuungslandschaft entsteht nur, wenn die Fachkraft leben kann. Kleinstkinder können nur dann Bildung aufsatteln, wenn Bindung für ein gesundes Nervensystem zuvor erfahren wurde. Und Arbeitgeber können nur dann Spitzenfachkräfte aus aller Welt finden und halten, wenn jungen werdenden Eltern am Standort etwas qualitativ gutes, planbares, bleibendes geboten wird.   

Wir erleben stattdessen seit mehr als 30 Jahren, dass familienpolitische Strukturen den umgekehrten Weg – wider besseren Wissens - noch immer für gangbar halten. Um Eltern am Klagen zu hindern, werden Fachkräfte gebeutelt, Berufsstände in Konkurrenz gehalten, wertige Betreuungsressourcen gezielt zerstört.

Man kann tiefer einsteigen 

und die Hauptursache in der grundlegenden Fehlfinanzierung der gesamten Kindertagesbetreuung suchen und finden. Gesetze, die der Bund auflegt, sind auf ihrem Weg durch das föderale System bis zum Ankommen in den klammen Kommunen schlicht krepiert. 

Die Langzeitfolgen sehen wir seit Jahrzehnten. 

Kleinstkinder, die keine frühen Bindungserfahrung machen durften, kämpfen später nicht nur mit psychischen Folgen und verursachen hohe Kosten im Gesundheitssystem, sondern Kinder, die eingeschult werden, können nicht mal mehr eine Schere halten, weil in übervollen Kitas keine Bildung mehr stattfindet. Junge Eltern, die sich beruflich verwirklichen möchten, überlegen sich 3-mal, ob sie unter diesen Voraussetzungen Kinder bekommen. Fachkräfte gehen am Burnout spazieren, werfen den Löffel, oder ergreifen den Beruf erst gar nicht mehr.

Was wir im Wigwam anders machen, dürfen Sie gerne erfragen.

Wir pflegen das Alleinstellungsmerkmal Familie in Kindertagespflege 

in weiser Voraussicht aus genau diesen o.g. nachhaltigen Gründen. Wir verzeichnen weder Wartelisten noch Fachkraft-Flucht noch Randzeiten noch massenhafte Betreuungsausfälle. In der Corona-Pandemie verzeichneten wir bei unseren Tagesfamilien nicht einen einzigen Ausfalltag.      

Nur wenn es Fachkräften gut geht, geht es infolge Eltern gut, geht es Kindern gut, geht es schlussendlich Arbeitgebern am Standort gut.

Nur in dieser Reihenfolge ist Vereinbarkeit langfristig lebbar. 

Kindertagespflege stirbt nicht wegen Geburtenrückgang, sondern weil der Berufsstand seit seiner sogenannten Professionalisierung ein ungeliebtes Stiefkind ist. Dabei wäre genau dieser Berufsstand das, was junge Eltern / die vereinsamte Kleinfamilie von heute in modernen globalisierten Zeiten und auch die Gesellschaft in allen nur denkbaren Belangen dringend brauchen würde.  

Vielleicht fragen sich meine lieben Leserinnen und Leser, 

warum qualifizierte Tagesmütter und -väter sich gegen dieses Vorgehen nicht tatkräftig wehren? Auch das ist schnell beantwortet. In Schulungen der Jugendhilfeträger werden ihnen die rechtlichen / juristischen Grundlagen, Unterscheidungen innerhalb des Berufsstandes "staatlicher Bildungsauftrag" versus "Berufsfreiheit lt. BGB" vorenthalten. Der Bundesverband Kindertagespflege, wie auch alle motivierten Landesverbände, die sich tatkräftig engagieren, sind leider seit Jahrzehnten zahnlose Tiger im förderalen Verwaltungsgestrüpp, denen nichts weiter bleibt, außer zu werben und unermüdlich, aber vergeblich zu appellieren. 

Beste Grüße sendet

Susanne Rowley  

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636
info_at_wigwam.de

Termine nach Vereinbarung
Für (werdende) Eltern & Mitarbeitende in Kooperation. Aufbau, Schulung, Supervision mit Wigwam-PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege.

Kooperationspartner aus
Forschung, Wissenschaft und Medizin
für Vereinbarkeit von Familie & Beruf
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz