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Matilda

Weitere Neuerungen des KiföG !

Von: Susanne Rowley

05/09

Info-Brief 83

Hallo liebe Tagesmütter,liebe Mütter und Väter,liebe interessierte Leser

 

Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Es gibt wieder Neuerungen zum Thema Kindertagespflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Wigwam zugänglich sind.

Nach Rückfrage der Redaktion "Laufstall" beim Bundesministerium, ob diese „Fakten und Empfehlungen“ bereits im eigenen Namen veröffentlicht werden dürften, wurde dies abgelehnt – es gebe noch „Abstimmungsbedarf“ bei einigen Punkten.

Daher verweisen auch wir auf die Seiten der Stadt Lübeck, die das Schreiben ihrerseits veröffentlicht.

Das Schreiben ist auf den Seiten der Stadt Lübeck unter folgendem Link erreichbar:

http://www.luebeck.de/bewohner/familie_soziales/kindertagesbetreuung/aktuelles/

Mit dem Schreiben „Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege“ vom 28. April 2009, gibt das Ministerium Auskunft darüber, zu welchen Verfahrensweisen die Jugendämter angewiesen wurden und macht auch Angaben über Ansprüche, die die Tagespflegepersonen bei ihren Jugendämtern geltend machen können.

Sie können dort viele interessante Aussagen nachlesen, so z.B. dass Jugendämter, die einzelnen Bestandteile der „laufenden Geldleistung“ gem. § 23 Abs. 2a SGB VIII (Sachaufwendungen, Anerkennungsbetrag und Zuschüsse zu den Sozialabgaben) auf den Abrechnungen einzeln aufführen müssen.

Zudem steht zu lesen, dass Tagesmütter und -väter Anspruch auf eine existenzsichernde, leistungsgerechte Vergütung haben. Bleibt zu hoffen, dass die Ämter diese Vorgaben auch rasch in die Praxis umsetzen, ohne dass Tageseltern die Gerichte bemühen müssen.

Interessant ist auch, dass von seiten der Jugendämter Versicherungsbeiträge, die aus Einkünften im Zusammenhang mit der Kindertagespflege entstehen, als angemessen und somit auch hälftig zu erstatten sind.

Einen weiteren interessanten Punkt stellt der Passus dar, dass die Erstattungsform der Pauschalen - z.b. bei der Alterssicherung - künftig nicht mehr zulässig ist. Das bedeutet, dass ganz eigene Regelungen verschiedener Jugendämter, z.b. die Zahlung von Zuschüssen nur in Höhe der halben Mindestbeiträge, nicht mehr vorkommen sollen.

Ich würde mich freuen, liebe Tagesfamilien, liebe Eltern, wenn Sie mir aus der Praxis Ihrer Erfahrungen berichten.

Besonders interessant wären für Wigwam auch Ihre Erfahrungswerte bezügl. der praktischen Umsetzung der "Wahlfreiheit" für Eltern. Denn verschiedentlich ist Wigwam zu Ohren gekommen, dass Eltern diese Wahlfreiheit nur indirekt gewährt werde, soll heißen, dass Eltern ein freier Platz in einer städtischen Kita angetragen werde, hier dann auch die Zuschüsse flössen, obwohl die Eltern sich für einen Platz bei einer Tagesfamilie / Kinderstübchen entschieden haben.

Wenn Sie persönliche Erfahrung mit diesem Umstand haben, dann schreiben Sie uns.

Ich freue mich auf regen Kontakt mit Ihnen.

herzliche Grüße


Susanne Rowley
Kinderbetreuungsbörse Wigwam 1994
(Gründerin)

Telefonberatung: 06708-660636
www.wigwam.de
www.kinderbetreuungsboerse.de



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