Sunday, 1. February 2004

Autor: Susanne Rowley

Triple P - Positive Parenting Program

Positives Erziehungsprogramm

 

Hallo liebe Wigwam-Freunde, Es freut mich sehr, dass mein letzter Info-Brief zum Thema

"Triple P" eine so große positive Resonanz

erzeugt hat.

Viele Eltern fragten direkt nach, wo man mehr über diese positive Erziehungsmethode erfahren bzw. auch direkt erlernen könne. Schon wenige Tage nach Veröffentlichung meines Berichtes meldete sich tatsächlich eine Leserin unserer Info-Briefe; eine Frau, die selbst Unterricht in dieser Erziehungsmethode erteilt und Eltern in Kursen begleitet. Sie war so freundlich und überließ uns die entsprechenden Infos zu ihren künftigen Kursen, die wir Ihnen hier nun bekannt geben möchten. Dies ist besonders für alle Eltern aus dem Raum "Mainz" interessant. Aber ich bin sicher, dass ich auch im Raum Bad Kreuznach/Bingen oder auch im Rheinhessischen Hügelland noch eine Adresse bekommen werde. 

Triple P - Elterngruppentraining 

Triple P (Positive Parenting Program = Positives Erziehungsprogramm) unterstützt Familien und Eltern bei der Kindererziehung. Ziel des Erziehungsprogramms ist es, Elternschaft leichter und dadurch schöner zu machen. In dem Kurs erlernen Sie systematisch Strategien, wie Sie auf das Verhalten Ihres Kindes reagieren und eine gute Beziehung zu ihm aufbauen können. Triple P arbeitet mit Lob und positiver Verstärkung, aber auch mit Grenzen und sinnvollen Konsequenzen bei unerwünschtem Verhalten. 

Inhalte der 4 Gruppensitzungen: 

1 „Positive Erziehung“ 2 „Förderung kindlicher Entwicklung“ 3 „Umgang mit Problemverhalten“ 4 „Vorausplanen“ Sitzung 5-8 „Individuelle Telefonkontakte“   Kursleitung: Marion Stöcking / Sozialpädagogin / Familienterapeutin / Verhaltenstherapeutin: Tel.: 0176-249 429 48 E-Mail: Marion.Stoecking@t-online .de Kosten: € 220 pro Paar. Im Preis ist das Gruppenarbeitsbuch in Höhe von € 20.00 und die Mehrwertsteuer bereits enthalten, sowie 4 Telefonkontakte nach Absprache. Teilnehmerzahl: 6 Eltern Termine: jeweils Donnerstags 04.03.2004 - 25.03.2004, jeweils von 29.00 - 22.00 Uhr Ort: Kindertagesstätte "Die Sandflöhe e.V.", Canisiusstr. 98. 55122 Mainz-Gonsenheim Literatur:

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Gesetzesänderungen 2004 

Ihnen ist sicher nicht entgangen, dass das Jahr 2004 mit vielen Gesetzesänderungen begonnen hat. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen zum Thema:

Erziehungsgeld - Neues Gesetz 2004 / Neuerungen 

Der monatliche volle Auszahlungsbetrag beim Erziehungsgeld beträgt: 300 Euro monatlich beim Regelbetrag (Erziehungsgeld für 24 Monate), 450 Euro monatlich beim Budget (Erziehungsgeld für 12 Monate).

Einkommensgrenzen - Neues Gesetz 2004

Erziehungsgeld (Regelbetrag) wird in den ersten sechs Lebensmonaten gewährt, wenn das Familieneinkommen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) bei Paaren nicht über 30.000 Euro liegt. Für allein Erziehende liegt die Einkommensgrenze bei 23.000 Euro.

Ein Anspruch auf Budget besteht, wenn das Familieneinkommen bei Paaren 22.086 Euro nicht übersteigt; bei allein Erziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 19.086 Euro.

Ab dem siebten Lebensmonat mindert sich das Erziehungsgeld beim Regelbetrag um 5,2 Prozent (Budget 7,2 Prozent) des Einkommens, das die Grenze von 16.500 Euro (für Paare) bzw. 13.500 Euro (für allein Erziehende) übersteigt.

Für wen und ab wann gelten die Neuregelungen zum Erziehungsgeld?

Beim Erstantrag (Erziehungsgeld für das erste Lebensjahr) gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.1.2004 bzw. für Kinder, die ab dem 1.1.2004 in die Familie aufgenommen wurden (Adoption, Adoptionspflege).

Beim Zweitantrag (Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr) gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.5.2003 bzw. für Kinder, die ab dem 1.5.2003 in die Familie aufgenommen wurden.

So wird das Einkommen festgestellt

Bei der Feststellung des Einkommens werden auch so genannte Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) berücksichtigt. Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrunde gelegt. Das pauschalierte Nettoeinkommen wird folgendermaßen berechnet: Von den zu versteuernden Einkünften werden die Werbungskosten und eine Pauschale von 24 Prozent (bei Beamten, Richtern, Rentnern etc. 19 Prozent) abgezogen.

Elternzeit / Elternzeiten - Neues Gesetz 2004

Auch Vollzeit-Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Elternzeit.

Im Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit soll die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden (bessere seine Elternzeit in bis zu zwei Abschnitte aufteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann eine Aufteilung in weitere Abschnitte erfolgen.

Den Eltern stehen im Hinblick auf die Übertragung von Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes Kind drei Jahre Elternzeit zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Lebensjahr auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder möglich ist.

Ab welchem Zeitpunkt gelten die Neuregelungen zur Elternzeit?

Die Regelungen treten für alle Eltern und Vollzeit-Pflegeeltern gleichermaßen am 1.1.2004 in Kraft. D.h. die Regelungen gelten

Es grüßt herzlich
Susanne Rowley

Wigwam 1994
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