Wednesday, 1. May 2013

Autor: Susanne Rowley

Studie Leistungsorientierte Vergütung IBUS Remagen/Hochschule Koblenz

heute möchte ich mich zu einer Studie äußern.


„Leistungsorientierte Vergütung“ in der Kindertagespflege

ein Thema, das Zukunft haben wird, angesichts der vordringlichen Aufgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die uns heutzutage schon tagtäglich begegnen und noch auf uns zukommen werden.

Kleiner Hinweis zu Beginn: Wer es schafft, diesen Text wirklich zu lesen, ohne Einschlafsymptome zu entwickeln, den erwartet am Ende dieses Textes ein kleines Highlight (Frau hat gelernt, alles entscheidende Anreize zu setzen, und runterscrollen gilt nicht.

Die Kurzfassung dieser Studie von Prof. Dr. Stefan Sell, und Nicole Kukula, Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz, in Auftrag des Bundesverbandes für Kindertagespflege ist hier abzurufen:

www.bvktp.de/files/brosch__re.pdf

Hinweis für Interessierte: Die Langfassung der Studie, die als Aufgabestellung hatte, eine Vollerhebung zu den gegebenen Vergütungsstrukturen in den Bundesländern, nebst einer ausführlichen Darstellung der Modellansätze für eine leistungsorientierte Vergütung zu unterbreiten, wird im Herbst als Buch im ibus-Verlag erscheinen. 

Einer Kommentierung des Landesverbandes Saar stimme ich aus vollem Herzen zu. Dort steht u.a. zu lesen, dass es gilt, schnellstmöglich bundesweit verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen wichtigen Berufsstand sichern.

Das hieße, dieser verantwortungsbewussten Aufgabe, ein Einkommen zu verschaffen, von dem eine Familie auch leben könne. Ich würde an dieser Stelle noch hinzufügen wollen, dass wir diesen Berufsstand UNBEDINGT sichern müssen, nicht „nur“, weil dies sonst Nachteile für unser frühkindliches Bildungswesen hätte, sondern ich behaupte sogar, dass wir ohne diesen Berufsstand den modernen und immer moderner werdenden Berufsbildern rein gar nichts entgegen zu setzen haben, es sei denn, wir stimmten einem flächendeckenden Ausbau der 24-Stunden-Kitas zu mit all seinen u.a. auch negativen Folgen und Risiken in der praktischen Handhabung.

Worum geht’s: Der Gesetzgeber bringt 2009 vage Vorgaben auf den Weg, die von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt und von den Kommunen und Jugendämtern nochmals unterschiedlich interpretiert werden können. Ein Berufsstand in Deutschland hängt komplett in der Luft! Bevor ich zu meinen Anmerkungen komme, möchte ich vorausschicken, dass ich kein Studium der Betriebswirtschaft absolviert habe, und mein Kommentar hier nicht dazu dienen soll, einem kommentierenden Zahlenwerk ein anderes gegenüber zu stellen. Vielmehr möchte ich mich vorrangig den sogenannten „weichen Faktoren“ widmen, die, wie wir heutzutage endlich bemerkt haben, in der Lage sind, harte Fakten bis ins Mark auszuhebeln. Wenn ich ehrlich bin, stand schon bei meiner Geburt „Soft-Skill“ auf meiner Stirn , und wie man renommierten Experten z.B. des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ab und an von den Lippen ablesen kann, ist dies auch in der freien Wirtschaft angekommen. Aber eigentlich wissen wir das schon lange, und es dürfte gar nichts Neues sein; so kennen wir alle aus unserem persönlichen Leben gute und weniger gute Lehrer, die es einfach nicht schaffen, ihr Wissen an den Schüler zu bringen, oder Psychologen, bei denen man sich fragt, warum sie nicht als Busfahrer promoviert haben (Ich entschuldige mich an dieser Stelle bei allen Busfahrern, die mich als Kind chauffierten ;-)).

Sozialkompetenz ist entscheidend für einen sozialen Beruf - dies steht außer Frage. Deutschland tut sich aber bekanntlich immer schwer, wenn es um nicht messbare Größen geht; aber die hierzulande weit verbreiteten Assessment-Center tummeln sich sicher in der Übung fester Maßstäbe für schwammige Sachen.

Allgemeine Anmerkungen zur Studie: Grundsätzlich möchte ich vorausschicken, dass ich mich beim Kommentieren dieser wunderbaren Studie nicht so leicht getan habe, denn meine erste Überlegung zielte darauf ab, wie begegne ich als praxiserfahrene Frontfrau, die allen Beteiligten sehr nahe kommt, und Vereinbarkeit von Familie und Beruf leb bar macht. Unterwegs stellte ich also fest: ein punktuelles Kommentieren der einzelnen Vor- und Nachteile der Vergütungsmodelle, nimmt mir die Möglichkeit, Zusammenhänge mit anderen wechselwirkenden aber fehlenden Komponenten aufzuzeigen, die aber notwendig sind, um zu transportieren, warum ich die Ausführbarkeit einzelner Modelle – orientiert am eigentlichen Ziel, nämlich Beruf und Familie leb bar zu vereinen – teilweise anzweifele. Also habe ich mich dafür entschieden, diese Studie eher dazu zu nutzen, anhand der Vergütungsmodelle meine Vorstellungen ggf. auch leicht visionären Ansätze, zusammen mit konkreter praktischer Kritik zu verknüpfen. Im Anschluss nutze ich die vielleicht einmalige Gelegenheit, Schwachstellen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die ich tagtäglich sehe und erfahre, explizit am Beispiel der mangelhaften Strukturen in Kommunen aufzuzeigen.

Und hier kommt er bereits, der erste Ansatz einer Vision, die ich bereits seit vielen Jahren umsetze. Ich möchte dem der Studie zugrunde liegenden Hauptgedanken, „die Tagesmutter“ staatlicherseits am Gängelband zu führen, im „engen Korsett“ zu vergüten gerne insgesamt „kühn“ widersprechen, und mit einem anderen gelebten Modell der Freiberuflichkeit dagegen halten. Dies löst beim ersten Hinsehen ggf. Empörung aus, denn wie kann man es wagen, einen Berufsstand, der für frühkindliche Bildung zuständig ist, teilweise aus dem kontrollierenden Blick des Staates entlassen. Entlassen möchte ich die Tagesmütter nicht aus der Qualitätssicherung, sehr wohl aber aus dem Vergütungskorsett. Aus meiner Sicht könnten/sollten die Fördergelder in Kindertagespflege klar und einzig als zu beantragender Zuschuss für Eltern ausgewiesen und ausgeschüttet werden. Das bedeutet, ich wünsche mir den Berufsstand „Tagesmutter“ in der freiberuflichen Schiene, aber mit klar definierten Qualitätsmaßstäben, wie sie anderen Berufen ebenso zugrunde liegen.

Bei näherem Interesse, bin ich in der Lage eine komplette Ausgestaltung, auch von speziellen Leistungen wie Nacht-, Wochenend-, Ferien- und sonderpädagogischer Pflege und allen Zusatzkosten, vorzulegen / staatliche Zuschüsse – für Eltern – gegen zu rechnen. (möchte aber hier nicht den Rahmen sprengen). Innerhalb von Wigwam praktiziere ich ein freiberufliches Vergütungsmodell für alle aufgebauten Plätze, ob im großen oder kleinen Rahmen und habe sehr gute Erfahrungen auf beiden Seiten – Tagesmütter/Eltern - damit gemacht, denn es bietet die Möglichkeit von flexibler Ausgestaltung und Anpassung an individuelle finanzielle Bedürfnisse der einzelnen Tagesmütter, an elterliche flexible Arbeitszeiten, stellt sicher, dass staatliche Gelder nur gemessen am realen Bedarf ausgeschüttet werden und Tagesmütter trotzdem existenzsichernd leben, ermöglicht den sinnvollen, bedarfsorientierten Einsatz von großen und kleinen Kinderbetreuungskapazitäten, und ist in der Lage, sehr große Schwachstellen, auf die die öffentlichen Träger keinesfalls eine Antwort finden, wie nicht planbare Fehlzeiten auf allen Seiten, Vergütungsausfälle, die in dieser Studie deutlich aufgezeigt werden, abzufangen und sogar, sie gar nicht erst entstehen zu lassen.

Negative Erfahrungen, dass dann die Kindertagepflege zu einer Art Luxusgut würde, habe ich nicht gemacht, denn jeder Freiberufler, der meint sich ausnahmslos in der „Wucher-Ecke“ bewegen zu müssen, wird durch mangelnde Nachfrage und regulierende Nachbar-Angebote schnell auf den Boden der Tatsachen zurück geschubst. Und gerade innerhalb der Kinderbetreuung ist der Leumund zu recht ein hohes Gut, der jeden, der dort nichts zu suchen hat, schnell ins Aus katapultiert. Nichts schlimmeres als negativ schnatternde Mütter auf dem kommunalen Spielplatz kann es für Tagesmütter geben. In der Studie ist allgemein von Schwachstellen, wie z.B. leerlaufenden aber vergüteten Betreuungskapazitäten, der Gefahr von überlasteten Tagesmüttern, entstehenden Fehlzeiten von Tagesmüttern / Kindern / Eltern u.v.m. die Rede. Diesen Problemstellungen, die aus meiner Sicht teilweise auch durch die Vergütungsmodelle entstehen, sollte man nicht mit noch komplizierteren Regelinstrumenten wie „Frei- und Haltepauschalen“, Festgehältern, aufwendigen Gebührenordnungen usw. begegnen. Alle Versuche, flexiblen und individuellen Problemstellungen, wie sie nun mal durch den immer globaler werdenden Arbeitsmarkt und dem daraus entstehenden individuellen Bedarf von berufstätigen Eltern gegeben sind, mit steifen Strukturen begegnen zu wollen, erreichen aus meiner Sicht eher das Gegenteil.

Zudem ist mir in der Studie aufgefallen, dass entscheidende Stellschrauben, die eine unsichere aber entscheidende Variable in der späteren praktischen Ausgestaltung darstellen, offen bleiben müssen; so zweifle ich auf jeden Fall den Punkt der Planbarkeit der Ersatzoptionen bei Fehlzeiten von Tagesmüttern an – so steht zu lesen: „sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den Tagesmüttern für Ersatz sorgen“. Näheres dazu an anderer Stelle! Ich bin mir darüber im Klaren, dass mein freiberuflicher Ansatz ein komplettes Umdenken erfordern würde – ein Umdenken dahingehend, dass „soziale Arbeit“ grundsätzlich vom Staat organisiert und kontrolliert werden muss, um benachteiligte oder hilflosere Menschen in unserer Gesellschaft nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Betrachtet man aber die Gründe für diesen hohen Anspruch, so ist es fast immer die Angst vor „Wucherungen“ oder mangelnden Qualitätsstandards. Dem könnte man aber durchaus durch staatliche, aber nur flankierende Rahmenmaßnahmen und durch übliche Empfehlungen, aber auch durch regulierende Prinzipien von Angebot und Nachfrage auf vielen Ebenen ausreichend begegnen. Es ist aus meiner Sicht ein natürliches Gesetz, dass eine Überregulierung und das Schaffen von steifen, unbeweglichen Strukturen immer auch ein Ersticken von Freiraum, Anreiz, Kreativität und Vielfalt bedeutet und so zu Lasten individueller Reaktionsmöglichkeiten auf neue Problemstellungen geht.

Schlimmer noch: Fehlen diese wichtigen Steuerelemente in Sachen Freiraum, werden ständig neue Problemfelder produziert, auf die dann wiederrum mit neuen, noch engeren Strukturen reagiert wird – der Teufelskreis ist eröffnet. Ich zweifle also massiv an, dass ein Vergütungsmodell einen ausreichenden Anreiz bietet, den Beruf Tagesmutter zu ergreifen und langfristig auszuüben, weil Kommunen andere wichtige Komponenten in der realen Ausgestaltung nicht bieten können. Vergütungsmodelle in starren und vorgefertigten Strukturen schließen zudem die Möglichkeit völlig aus, die Komponente, Eltern „als Verhandlungspartner“ und somit als zusätzlich regulierendes Instrument mit einzubinden, und verweisen Eltern wieder auf den Platz von ohnmächtigen Abnehmern von Angeboten, die ggf. ihrem Bedarf nicht entsprechen und ihnen auch kein Mitspracherecht einräumen. Idee: wir pressen Eltern und ihre Bedürfnisse in vorgefertigte Schubladen – statt andersherum – wir passen die Angebote den Bedürfnissen von Eltern an, was wesentlich sinnvoller und nachhaltiger ist! Echte Wahlfreiheit – also der Lieblingsbegriff, der gerne von allen Politikern in diesem Zusammenhang bemüht wird - muss auch Freiheit in der Wahl bedeuten, und die habe ich nur, wenn ich wählen kann unter Angeboten, die sich vor meinen Mutter-Augen geradezu auffächern lassen, und nicht schon im Kernansatz dadurch erstickt werden, dass eine Sachbearbeiterin ein zu volles Eingangskörbchen hat. Und damit wären wir bei der Aufgabe der Politik

Ich plädiere für die explizite und klar definierte und vor allem einheitliche Ausgestaltung und Definition des Berufsbildes „Tagesmutter“ als eigenständigen Berufsstand; angefangen von der Ausbildung bis hin zu Aufsichtsmöglichkeiten – also der Qualitätssicherung. Die Politik hat hier aus meiner Sicht die vorrangige Hauptaufgabe, flankierende, verbindliche und qualitätssichernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein Aufblühen der Kinderbetreuungslandschaft ermöglichen. Parallel müssen sinnlose - weil nicht qualitätsmindernd - Reglementierungen verschwinden, wie z.B. das in manchen Bundesländern noch vorherrschende Verbot, Räume anzumieten, das Verbot von Tagesmutter-Zusammenschlüssen u.v.m. Die praktische Ausführung jedoch sollte nicht von den Kommunen durchgeführt werden, sondern von anderen freien Trägern/Schulen etc. Den Kommunen obliegt schlussendlich die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach Prüfung der erfüllten Kriterien, sowie eine Prüf- und Aufsichtsmöglichkeit, der freiberuflich entstehenden Plätze, um das Kindeswohl sicher zu stellen. Für alle anderen Aufgaben, die zur Schulung und Schaffung von hochqualifizierten Plätzen – ohne Wartelisten - führen innerhalb der Kindertagespflege oder auch für das Zusammenführen von Eltern und Tagesmüttern, sowie für das Bereitstellen von Ersatzkapazitäten, halte ich Kommunen aufgrund ihrer nicht innovativ funktionierenden, sondern nur reagierenden Struktur und Personalausstattung nicht fähig.

Bei Interesse bin ich bereit und in der Lage,

eine nähere Ausgestaltung dieser kühnen Behauptungen vor zu stellen und aufzuzeigen. Ich erwähne das deswegen, da es schlussendlich um die wirkliche Realisierung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Hinblick auf die Kindertagespflege in der Praxis gehen muss, und hier ist die leistungsgerechte Vergütung nur ein Instrument von sehr vielen. Andere in der praktischen Ausführung nicht berücksichtigte Aspekte (weil nicht Thema der Studie) sind aus meiner Sicht in der Lage, Vorteile, die wir aus guten Vergütungsmodellen zu ziehen glauben, wieder ad absurdum zu führen.

Was ebenso bedacht werden muss, sind Wechselwirkungen auf abgebende Eltern, die sich aus Veränderungen in der praktischen Handhabung der Kindertagespflege ergeben werden. Der Einsatz der Kindertagespflege außerhalb der Öffnungszeiten von Einrichtungen – also das Zuarbeiten von Tagesmüttern in entstehenden Randzeiten - ist aus meiner praktischen Erfahrung seit Einführung der Qualifizierungsanforderungen nicht mehr zukunftsfähig und auch nicht wünschenswert, weil für Betreuer unattraktiv auf allen Ebenen und für Eltern und Kinder ein hoher Stress- und Unsicherheitsfaktor (was sich auch auf Arbeitgeber negativ auswirkt). Im Sinne der Gleichstellung aber auch der Entlastung von abgebenden Familien im Alltag, wäre darauf hinzuwirken – Eltern in die für ihr Leben „richtige Betreuungsform“ „hin zu moderieren“.

Zum Bsp.: Eltern mit nicht mehr kleinen Babys und/oder „normalen“ Arbeitszeiten vorrangiger in Einrichtungen; Eltern mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten und/oder sehr kleinen Kindern und Babys eher in die flexible Kindertagespflege. Beide Betreuungsformen sollten die für sie passenden Bereiche sinnvoll abdecken, nicht mehr in Konkurrenz stehen oder zwanghaft einander zuarbeiten müssen, sondern im Bewusstsein von Eltern mit unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechend beworben und verankert werden. Die Beratung von Eltern, die aufgrund mangelnder Erfahrung nicht wissen, WAS sie suchen sollen, oder nur solche Formen wählen, die sie kennen, sollten beraten werden, welche Möglichkeiten sich ihnen eröffnen und welche Formen langfristig ihren Wunsch von Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllen könnten. Diese innovative Vorarbeit verhindert sinnloses Nacharbeiten, mit dem Kommunen noch 2 Mal mehr überfordert sind.

Umfrageergebnisse bei Tagesmüttern zu diesem Thema finde ich interessant, sehe sie aber teilweise sehr kritisch, da jede Tagesmutter auf erfragte Begriffe nur mit den damit verbundenen individuellen Erlebniswelten, bereits bekannter Modellen oder aktuell empfundener Defizite, und persönlichen Einschätzungen von Vor- und Nachteilen reagieren kann und wird.

Bsp.: Mit Festanstellung wird vermutlich das Gefühl von „Sicherheit“ in finanzieller Hinsicht verknüpft - hingegen mit dem Begriff Selbständigkeit das Gegenteil assoziiert wird. Nicht bedacht wurde mit Sicherheit, dass hochmotivierte und sehr kreative Frauen, die festangestellt bspw. In einer kleinen Firma zeitweise mangels zu betreuender Kinder untätig herumsitzen würde, ebenfalls dem Berufsstand verloren gehen könnte, denn eine Tagesmutter, die ihren Job „aus-füllen“ möchte, wird mit „nur“ gutem Verdienst kaum zufrieden sein, denn Erfolg im Beruf ist bekanntlich fest verknüpft mit Anerkennung desselben, was sich gelangweilt im „leeren“ Raum mit Babyrasseln so ganz alleine kaum machen ließe. Sehr ernst zu nehmen und näher zu untersuchen ist statt dessen, die Aussage der Tagesmütter in der Studie, dass viele sich einen Verbleib in dem Berufsstand längerfristig nicht vorstellen können – das hat mit Sicherheit sehr vielfältige Gründe, die nicht alleine auf Vergütungsstrukturen zurück zu führen sind (Obwohl Vergütung ein großer Spiegel in unserer Gesellschaft ist, was die Anerkennung einer Leistung angeht) Das Abwandern aus „erzieherischen“ oder überhaupt aus „sozialen“ Einrichtungen, beobachte ich seit fast 2 Jahrzehnten; so nehme ich z.B. viele hochfrustrierte Erzieher und Sozialpädagogen innerhalb von Wigwam auf und führe sie in die Freiberuflichkeit. Der Grund für ihre berufliche Demotivation ist selten vorrangig die Vergütung, sondern ist immer gepaart mit der Tatsache, dass das enge gestalterische und durchreglementierte und das fast immer überfordernde Korsett, in dem sie sich tagein tagaus bewegten, ihnen jegliche Lust am Beruf genommen hat! Umfrage-Ergebnisse bei Eltern kritisiere ich auch;

z.B. Mitarbeiter-Umfragen in Firmen, die auch selten zu einem guten Gesamtbild führen. Extrembeispiel zum besseren Verständnis: Ein Elternpaar mit unregelmäßigen Arbeitszeiten/gesuchten Betreuungszeiten mit einem sehr kleinen erstgeborenen Kind, antworten gerne auf die „einfache Frage“ nach der gewünschten Betreuungsform: Kinderfrau, die ins Haus kommt. Fast alle Kinderfrauen sind aber angewiesen auf Verdienst und finanzielle Auslastung (in diesem Berufsstand sind kaum Mütter mit kleinen Kindern zu finden, sondern eher Frauen, deren Kinder bereits erwachsen sind – die seltener eine familiäre Anbindung leben, darum können sie ja auch „außer Haus“ gehen, ihre Miete zahlen müssen usw.) Kämen diese Parteien zusammen; z.B. weil die Kinderfrau gerade keine andere Anstellung findet, wäre das Ergebnis für die Eltern auf Dauer unweigerlich eine hohe Fluktuation, die so niemals gewünscht wird, weil das Kind wechselnde Bezugspersonen hätte und Eltern ständig mit der Neu-Suche befasst wären.

Wäre die Frage an die Eltern anders gestellt worden, wäre die Antwortpriorität der Eltern auf der Langfristigkeit des Betreuungsverhältnisses gelegen – und somit automatisch in der Wahl einer längerfristig haltbaren – also einer anderen Betreuungsform. Was insgesamt seit den gesetzlichen Neuerungen an der bestehenden Praxis der Vergütung zu kritisieren ist, und massiv den Anreiz einer Tagesmutter schmälert und auch auf Eltern abschreckend wirkt, ist die Verkomplizierung auf allen Ebenen: Auf Tagesmutterseite: geringe Förderleistungen / Sachaufwand, die ein Abwertungsgefühl erzeugen / hoher Verwaltungsaufwand bei sich ständig wiederholender Darstellung der tatsächlich abgeleisteten Betreuungsstunden, die massiven Verdienstausfall (Ausfallzeiten, die Eltern produzieren) bedeuten / Versteuerung auch öffentlicher Gelder / Sozialversicherungsleistungen, die nicht angepasst sind usw. Auf dem freien Markt wird deswegen von Tagesmutterseite der Versuch unternommen, zusätzliches Geld privates von den Eltern zu bekommen. Auf Elternseite: stößt die private Zuzahlung der Tagesmutter auf Unverständnis, weil ja staatlich gefördert impliziert, es sei der ´“Preis der Leistung“, und somit die Tagesmutter zur „Bettlerin“ degradiert wird. Diesen privaten Zusatz- Obulus abzuschaffen, um einer Mischkalkulation Fisch + Fleisch vorzubeugen, halte ich übrigens für den absoluten Supergau auf Tagesmutter-Seite; ist neben dem Zahlenmantra auf jeden Fall auch dem Umstand geschuldet, dass man mit sozialer Arbeit keinesfalls reich werden darf in diesem Land (anrüchig). Mindestens 10 Jahre von den bisherigen 20 Jahren meines Einsatzes, starteten viele Beratungsgespräche mit der Frage: Sind Sie vom Amt? Was ich Gott sei’s gedankt heutzutage verneinen darf.

Weiter geht’s: Der Elternbeitrag wird als hoch kompliziertes Verfahren empfunden und vermittelt zudem das Gefühl von: Zuschuss wird nur scheinbar gewährt und ganz oder teilweise wieder einkassiert, wenn Einkommen zu hoch ist, reale Kostenbelastungen aber nicht nettobereinigend geltend gemacht werden können. Abschließend möchte ich noch einen schönen Grundgedanken hinterlassen: zufriedene Tagesmütter – machen Eltern zufrieden – zufriedene Eltern haben automatisch zufriedene Kinder. Dies schreibe ich, weil ich der festen Überzeugung bin, dass der Schwerpunkt in sozialen Berufsfeldern auf die Ausübenden gelegt werden muss, da dann die Nutzniesenden ganz sicher etwas von der Leistung haben. Zu den Modellen Ich beziehe mich in meiner Kommentierung nur auf die wesentlichen Merkmale von Festanstellung + Selbständigkeit. Den Gesichtspunkten der unterschiedlichen Eingruppierung nach Qualifizierungsfortschritt einer Tagesmutter oder dem Ausgangsberuf Kinderpflegerin, Erzieherin etc., kann ich nichts abgewinnen, und ich halte das für eine unnötige Verkomplizierung innerhalb des erwünschten eigenständigen Berufsstandes „Tagesmutter“, der eine in sich definierte Leistung beinhaltet. Diese Handhabung innerhalb anderer Berufsgruppen, die auch „Quereinsteiger“ oder überqualifizierte Menschen in niedrigeren Positionen beschäftigen, legen meines Wissens auch keine solch starren, grundsätzlichen Aspekte zugrunde. Täte man das, müsste man konsequenter weise noch weiter gehen und darüber diskutieren, in wie fern langjährige Berufserfahrung in der Vergütung eine Rolle spielen soll (hier fehlt mir ggf. auch der fachliche Einblick).

Tatsache ist, Forderungen dieser Art, hörte ich von Tagesmüttern bislang nicht. Mischlösung bringen zum Teil die gleichen Vor- und Nachteile mit sich wie in den anderen Modellen; „verwässern“ aber auch den Berufsstand Tagesmutter in seiner Definition. Worüber auf jeden Fall ausführlich diskutiert werden muss, in welchem Umfang Tagesmütter anteilige Zuschüsse zu ihren Sozialversicherungsleistungen / Versicherungen etc. beantragen können; denn schließlich leisten sie einen großen gesamtgesellschaftlichen Anteil im Sozial- und Bildungswesen. Meine Vor- und Nachteile zielen also auf einen Gesamtüberblick ab, ob schlussendlich eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht würde – wozu die abgebenden Eltern als Wirkungskomponente stark beitragen. Im reinen Fokus auf die Tagesmutter fehlt aus meiner Sicht die „Reaktion auf Veränderungen“ auf Elternseite, die eine große Rolle spielt – was sich im Umkehrschluss wiederum auf die Tagesmutter auswirkt. Festanstellung Vorteile: - Anerkannter Berufsstand nach außen - Kalkulierbarer Verdienst der Tagesmütter - Versorgung durch den Arbeitgeber / Sozialversicherungsleistungen / Urlaub / Krankheit Nachteile: - Planzahlen sind eine starre Größe - Flexibilität in Planzahlen setzt eine wirklich innovative „Planung“ der zu erwartenden Kinder voraus / d.h. Schulungen von Tagesmüttern in angemessener Häufigkeit; bedarfsorientiert - Gefahr von Überlastung der Tagesmütter bei nicht ausreichenden Tagesmutterzahlen / Ungleichbehandlung von Tagesmüttern die 1 Kind oder mehrere Kinder betreuen - Ungerechte Vergütung hochqualifizierter Sozial- und Sonderpädagogen (nach vorliegendem Modell) - Sinkender Anreiz eine Gruppe von Kindern zu betreuen - Geringerer Anreiz von Tagesmüttern ihre Arbeit qualitativ hochwertig/kreativ/eigenmotiviert zu gestalten, da keine Steigerung des Verdienstes damit verbunden - Zerstören des Erziehungspartnerschaftsprinzips (das auch immer den Unterschied zu Einrichtungen: Verhältnis Erzieher/Eltern ausmachte; bzw. veränderte/gesteigerte Anspruchshaltung von Eltern (wichtig!) Unwille Absprachen zu treffen stattdessen eher Beschwerdeverhalten“ beim Arbeitgeber“ weil Tagesmutter weisungsgebunden und ggf. „Anweisungen“ nicht ausführt (ähnlich Richtung Kinderfrau – erfahrungsgemäß sehr sensible Betreuungsform) - Vertretungsregelungen in der Hand des Jugendamtes setzt Konzept voraus innovativ Kapazitäten zu planen und Vertretungsplätze auch vorrätig zu halten, die jederzeit aber auch „Leerläufe“ vertragen - Urlaubsmeldungen + Urlaubsankündigungen von Eltern - völlig sinnfrei in Festanstellung, weil ggf. konträr zum Tagesmutter-Anstellungsvertrag – kein Anreiz TM sich damit auseinander zu setzen – jeder macht was er will – schwarzer Peter beim Amt - Abstimmung der Urlaube Tagesmutter/und viele Eltern zeitgleich ?? unrealistisch - Geregelte Arbeitszeiten/Pausen Tagesmutter schaffen wieder ungefüllte Randzeiten für Eltern - ähnlich der Kitas + Krippen. Grundgedanke der Schaffung von Plätzen für flexible Arbeitszeiten von Eltern durch die Kindertagespflege wieder umgeworfen - Minderung der Vergütung der Tagesmutter bei Teilzeit ?! Existenzsicherungsgedanke wieder umgeworfen - Verschwendung von Leistungskapazitäten z.B. Vollzeit-TM auf Platz von Teilzeit-TM - Fehlzeiten von Kindern (außer Krankheit) werden von Eltern zusätzlich dann „produziert“, wenn sie dadurch Kinderbetreuungskosten einsparen (Oma aus Westfalen kommt). Das ist der Fall, wenn der „Elternbeitrag“ an die tatsächlichen Betreuungszeiten gebunden bleibt – schafft wieder Leerlauf wichtiger Betreuungskapazitäten, die brach liegen - Kritik an Haltepauschalen bei Leerlauf der Plätze / Existenzsicherung gefährdet / Betrag zu klein und vermeidbar durch Pauschalmodelle - Frage nach Vermittlung der Kinder: nur durch Arbeitgeber = Jugendamt ? - Bindung an den Berufsstand erfolgt nicht allein durch „Gehalt“ (siehe Kritik Umfrage), sondern durch Zufriedenheit / freie Gestaltungsmöglichkeiten / Eigenmotivation / Kreativität / Selbstbestimmtheit / Elternverhalten / in Festanstellung nicht mehr gegeben - Bereitschaftsdienst Tagesmütter, Bindung der Tagesmütter? Gefahr von Abwanderung der TMs, sinnloser Leerlauf von wertvollen Kapazitäten, kritische Planbarkeit für ein Amt, bedeutet in der Praxis ein ad hock Hin – und Herschieben von Kindern = Belastung von Kleinstkindern, Unzufriedenheit Eltern, gesteigerte Fehlzeiten am Arbeitsplatz Selbständigkeit Die hier vorgestellte Form der Honorar- und Gebührenordnung innerhalb einer Selbständigkeit halte ich für unrealistisch und mit nicht wünschenswerten Folgen verbunden. Einen Leistungskatalog halte ich noch für erstellbar; die wahre Schwierigkeit bestünde: in den Abrechnungszeiträumen, weil Tagespflege eben keine regelmäßige Nutzung voraussetzt. Neben dem imensen Verwaltungsaufwand und auch der latenten Gefahr von Abrechnung erfundener Leistungen, sehe ich die Hauptschwierigkeit in den Nachteilen für geringfügig und teilzeitarbeitende oder kranken Eltern (letztere Klientel kommt im Gedankengut von Politikern überhaupt nicht vor!), die kaum zum Zuge kämen, weil nicht lukrativ für Tagesmütter. (Vergleichbar mit Ärzten, die sich auf bestimmte Behandlungen konzentrieren, die am lukrativsten sind). Ähnliche Konsequenzen waren deutlich als sofortige Folge zu beobachten, als manche Kommunen die Pflegeerlaubnis für „5 Betreuungsverträge“ bzw. für „5 Kinder“ aussprachen, statt wie vorgesehen für maximal „5 zeitgleich anwesende“ Kinder. Im Einzugsbereich dieser Kommunen ergaben sich von heute auf morgen nur noch für vollzeitarbeitende Eltern eine Platzchance. Die andere „sinnvolle“ Umsetzung von „x zeitgleich anwesenden Kindern“ lässt einer Tagesmutter „Luft“, geringfügig arbeitenden Eltern ebenso einen Platz anzubieten, weil sie bis zu 10 Betreuungsverträge abschließen kann.

Hauptkritikpunkte an der praktischen Umsetzung durch die Kommunen Familien müssen sich heutzutage vielschichtigen beruflichen Anforderungen stellen und befinden sich zeitgleich in unterschiedlichsten Lebenslagen, beruflicher, gesundheitlicher und familiärer Natur. Die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich verändert und werden auch zukünftig einem Wandel unterworfen sein; das erfordert eine hohe Anpassungsfähigkeit und Flexibilität von Familien in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diesen Anforderungen konnte die Politik bislang nicht gerecht werden. Familien fühlen sich mit der Vereinbarung von Familie und Beruf allein gelassen und zerrissen zwischen den Anforderungen in ihrem Beruf und den gebotenen Möglichkeiten innerhalb der Kinderbetreuung.

1. Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen passen nicht zu den Arbeitszeiten Durch die starren Öffnungszeiten von öffentlichen Einrichtungen, Krippen und Horten entstehen für die Eltern „Randzeiten“, die von einer zusätzlichen Betreuungsperson abgedeckt werden müssen. Vor dem Jahr 2005 (Gesetzesänderung innerhalb der Kindertagespflege) gab es auf dem freien Markt Betreuungspersonen (z.B. Frauen im Erziehungsurlaub, Rentnerinnen), die diese Betreuungslücke schlossen, Kinder aus Einrichtungen abholten. Dennoch war die Randzeitenbetreuung immer mit einer hohen Fluktuation von Betreuern belastet, da keine finanzielle Auslastung erfolgen konnte, und die Tätigkeit nicht als befriedigend empfunden wurde, was zur Folge hatte, dass Kinder sich mit wechselndem Bezugspersonen auseinandersetzen mussten. Seit Einführung der Qualifikation von Tagesmüttern (160 Stunden Schulung + 1. Hilfe-Kurs am Kind + Praktikum im Kindergarten + Prüfung + begrenzter Anzahl von erlaubten Pflegeplätzen) ist der „Nebenjob“ Randzeitenbetreuung für potentielle Betreuungspersonen aus verschiedenen Gründen nicht mehr attraktiv. Grund: Die hohe Qualifikation ist gesetzlich erforderlich, sobald 1 Kind über 15 Stunden in der Woche, länger als 3 Monate am Stück / gegen Entgelt betreut wird. Für Frauen, die sich nur der Randzeitenbetreuung widmen wollten, ist die lange Qualifikation nicht attraktiv, da sie den Beruf der Tagesmutter nicht in vollem Umfang anstreben. In der Kindertagespflege engagieren sich vorwiegend nur noch Profi-Tagesmütter, die den Aufbau eines beruflichen Standbeines anstreben und mehrere Kinder in einer Kleingruppe betreuen. Für qualifizierte Tagesmütter bietet die Randzeitenbetreuung aber keinerlei Anreiz, weil die Zahl der erlaubten Pflegeplätze von Jugendämtern begrenzt, und für Randzeitenkinder kein wertvoller Pflegeplatz vergeben wird. Zudem ist die Abholung 1 Kindes aus einer Einrichtung zusammen mit einer betreuten Kindergruppe schwierig, unterbricht den Betreuungsalltag und wird von den Eltern der anderen Kinder nicht akzeptiert. Folge: Die beiden Betreuungsformen: Einrichtung und Kindertagespflege sind qualitativ gleichgestellt und arbeiten einander nicht mehr zu.

2. Lange Wartelisten in Kinderbetreuungseinrichtungen Der Ausbau an Krippen-, Kita-, Hort- und Kindergartenplätzen reicht bei weitem nicht aus. Eltern reihen sich in lange Wartelisten ein. Ein langfristig bedarfsgerechter Ausbau ist nicht zu erwarten. Folge: Eltern können ihren beruflichen Wiedereinstieg nicht planen. Angebot und Nachfrage stimmen nicht überein. Der wahre Bedarf wird zudem verschleiert, da Eltern ihre Kinder verzweifelt in mehreren Betreuungseinrichtungen zeitgleich anmelden, um ihre Chance auf einen Platz zu steigern. Der klassische Zustand: „Henne oder Ei“ entsteht. Die Zusage des Arbeitgebers erfolgt ggf. erst, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Kinderbetreuungsplätze werden (falls vorhanden) von kommunaler Seite vorrangig zugesagt, wenn ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann.

3. Kindertagespflegeplätze fehlen oder sind für potentielle Anwärterinnen nicht attraktiv Kommunen betreiben innerhalb der Kindertagespflege (Tagesmütter) keine innovative bedarfsgerechte Aufbau- + Vermittlungsarbeit und keine Öffentlichkeitsarbeit, um den Beruf der Tagesmutter attraktiv zu machen. Jede Kommune setzt den vom Gesetz gebotenen freien Handlungsspielraum anders um. Einer der Handlungsspielräume lautet.: „Tagesmütter müssen vertiefte Kenntnisse in der Kinderbetreuung nachweisen“. Worin eine Kommune diese vertieften Kenntnisse erbracht sieht, bleibt dem Sachbearbeiter überlassen. In manchen Kommunen in RLP werden hochqualifizierte berufliche Vorkenntnisse nicht anerkannt; so werden Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen, Sozialpädagogen zur Absolvierung der gesamten Schulung herangezogen und/oder Eignungstests unterzogen, was viele Frauen Abstand nehmen lässt. Kommunen bieten zeitweise keine oder nur 1 bis 2 Schulungen im Jahr an, was dann problematisch wird, wenn zeitgleich eine vorläufige Pflegeerlaubnis trotz Bedarfe von Eltern nicht ausgesprochen wird. Die Karteien der Jugendämter sind meist veraltet und werden nicht gepflegt. Eltern erhalten Kontaktdaten von Tagesmüttern, die belegt sind, deren Angebot nicht zur Nachfrage passen oder gar schon verzogen sind bzw. den Beruf aufgegeben haben.

4. Kommunen koordinieren Angebot und Nachfrage innerhalb der Kindertagespflege (Tagesmütter) nicht. Bereits qualifizierte Tagesmütter erhalten keine Aufklärung/Hilfestellung bezüglich des real zu erwartenden Bedarfs von Eltern vor Ort, an den sie ihr Betreuungsangebot ggf. anpassen könnten. Sie füllen vorgefertigte Formulare aus, in denen ein starres Angebot angekreuzt werden muss. Angebot und Nachfrage gehen aneinander vorbei; so wird z.B. aus Unwissenheit 5 Tage Vormittagsbetreuung von 8 bis 12 Uhr geboten, von Eltern aber 5 Tage Nachmittags- oder 3 Tage Ganztagsbetreuung gesucht. Melden sich beim Jugendamt suchende Eltern, werden diese mit dem negativen Ist-Zustand (keine Plätze, oder keine passende Tagesmutter) konfrontiert und erhalten eine Absage. Bei richtiger Aufklärung beider Seiten, hätten die Familien ggf. zusammen finden und Kompromisse schließen können. Meldet sich Wochen später die zeitlich passende Tagesfamilie, werden diese beiden Familien nicht zueinander geführt, die suchenden Eltern nicht zurückgerufen. Folge: Eltern und Tagesmütter finden einander nicht. Eltern begeben sich zum Teil auf „den Schwarzmarkt“, beauftragen eine unqualifizierte Tagesmutter ohne Pflegeerlaubnis, können somit keine staatlichen Zuschüsse beantragen und die Betreuungskosten nicht steuerlich geltend machen. Zudem begleitet niemand diese unqualifizierten Betreuer, so dass Eltern mit Vertrauensproblemen wegen mangelnder Qualifikation und fehlenden Referenzen zu kämpfen haben.

5. Ausfall von Betreuungsplätzen – Dauerunsicherheitsfaktor in den Familien Kindergärten und Krippen machen Ferien, haben Schließungszeiten und produzieren Ausfallzeiten durch Fortbildungen von Erziehern, Streiks etc., Tagesfamilien fahren in Urlaub. Für diese Fehlzeiten wird von keiner Seite Vorsorge getragen. Folge: Dieser ständig schwelende Unsicherheitsfaktor belastet Familien dauerhaft. Eltern sind in diesen Ausfallzeiten wieder auf sich alleine gestellt und suchen verzweifelt Ersatzlösungen. Kinder werden ohne jegliche Eingewöhnung überfallartig in immer wieder neue, zuvor unbekannte Ersatzplätze verbracht.

6. Berufsgruppen mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten Für viele Berufsgruppen gibt es überhaupt keine Kinderbetreuungsangebote z.B.: - Stewardessen, die Kurz- und Langstrecke fliegen und ihre Kinder tageweise rund um die Uhr abgeben müssen - Schichtdienst, wie z.B. Ärzte, Pflegeberufe allgemein, Nachtdienst, Einzelhandel wissen nicht, wie ihre Kinder morgens in die Betreuungseinrichtung kommen sollen und treffen zusätzlich auf die bekannten Randzeiten - Projektarbeiter mit beruflichen Pausen dazwischen, Medienangestellte, Journalisten und Wissenschaftler, Facharbeiter auf Montage, die zeitweise im Ausland arbeiten - Familien mit gesundheitlichen Problemen u.v.m. Folge: Diese Eltern quälen sich über Jahre mit einem komplizierten Betreuungsnetz aus unterschiedlichen, wechselnden Helfern: Tagesmüttern, Kinderfrauen, Au-pair-Mädchen, Nachbarschaft, Freunde usw. Eltern, die größere Pausen in der Betreuungszeit einlegen (Auslandsaufenthalte, Lehrer/Schulferien) verlieren ihren Betreuungsplatz, da dieser mangels finanzieller Auslastung der Tagesmutter anderweitig vergeben wird.

7. Mangelnde Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen Viele Studien zeigen auf, dass die Betreuungsqualität in Einrichtungen zu wünschen übrig lässt. Das bezieht sich zum einen auf schlechte Betreuungsschlüssel – eine Erzieherin betreut zu viele Kinder, als auch auf die unzureichenden Bildungs- und Förderangebote, die umgesetzt werden. Erzieher beklagen zudem den immer höher werdenden Verwaltungsaufwand, der zu Lasten der Betreuungsqualität geht. Folge: auf die Bedürfnisse nach individueller Zuwendung von sehr kleinen Kindern wird nicht ausreichend eingegangen, was sich auf deren Entwicklung negativ auswirken kann. Erzieher sind überfordert, zeigen zunehmend weniger Motivation.

8. Individuelle Anforderungen / Bedürfnisse und Wünsche von Familien werden ignoriert Die o.g. Punkte beleuchten vorrangig die faktische Situation innerhalb der Kinderbetreuungsangebote. Individuelle familiäre und kindliche Bedürfnisse und Wünsche von Eltern, für die es gute Gründe geben kann, finden in den kommunalen Angeboten überhaupt keine Berücksichtigung, weil Eltern froh sein sollten/müssen, wenn sie überhaupt irgendeine Lösung finden. Sensible Kinder sind ggf. für eine große Kita-Gruppe nicht geeignet oder benötigen intensivere Zuwendung + Förderung. Entwicklungsverzögerungen bei zu früh Geborenen, Kinder mit Besonderheiten: z.B. ADHS-Kinder, hochbegabte Kinder, Kinder von allein stehenden Eltern, Scheidungskinder, Kinder von ausländischen Eltern, Kinder mit häufigen Trennungserfahrungen, Kinder mit körperlichen + seelischen Besonderheiten u.v.m. finden keine Berücksichtigung. Sonderwünsche nach Mehrsprachigkeit, musikalischer Früherziehung, besondere Ernährung u.v.m. sind völlig utopisch ! Folge: Eltern suchen oder wählen Betreuungsangebote, die ihnen persönlich, ihrer Familienkonstellation und ihrem Kind nicht gerecht werden Eltern fühlen sich allein gelassen mit Schuldgefühlen / Ablöseproblemen von ihrem Kind – sanfte Eingewöhnung findet nicht kindgerecht statt.

9. Unsensible Vermittlung Grundsätzlich wird von Eltern erwartet, dass sie genau zu wissen haben, was sie konkret suchen, auch dann wenn sie frisch gebackene Eltern sind. So kommt es, dass sie nur dann Gehör finden, wenn sie in der Lage sind, konkrete Lösungsvorschläge selbst zu erbringen und ihre Anfrage an die Kommune deutlich zu formulieren, statt eine echte Vorberatung zu erhalten. Erschwerend hinzu kommt, dass es durchaus Arbeits- und Lebenssituationen von Eltern gibt, die nicht in eine vorgefertigte Schublade passen, oder einfach Kinder und Familien, die von der Norm abweichen oder keine eigenen Ideen einbringen können oder Angst haben, ihr Kind in zunächst „fremde Hände“ zu geben. . Folge: Eltern fühlen sich allein gelassen mit Ablöseproblemen, Vertrauensproblemen, Schuldgefühlen beim Abgeben ihres Kindes oder wissen nicht, wie sie ihr Kind in der Fremdelphase an den Betreuungsplatz heranführen sollen. Sie können nicht einschätzen, warum eine Eingewöhnung scheitert, was sie besser/anders machen könnten. Eltern wählen Betreuungsformen, in die sie kein Vertrauen haben (große Kita-Gruppen), für die sie keinen Platz haben, bzw. die nicht zu ihnen passen (Au-pair-Mädchen – große räumliche Nähe im eigenen Hause), die sie auf Dauer nicht bezahlen können (Kinderfrau im Angestelltenverhältnis), oder die sie innerlich vielleicht ablehnen (Schwiegermutter). Folge: Die immer wieder neue Suche nach Kinderbetreuung hört nie auf; belastet Eltern und Kinder, und Arbeitgeber, weil Kommunen immer nur reagieren, aber nicht im Vorfeld sensibel agieren.

10. Arbeitsvermittler In diesem Zusammenhang haben wir uns auch die Tätigkeit von Arbeitsvermittlern angesehen, die für hohe Vermittlungsgebühren, betreuungssuchende und anbietende Familien zusammenbringen. Ein Problem stellt auch hier die Einzelfall-Behandlung dar; D.h. Eltern tragen aktuelle Betreuungswünsche vor; eine Gesamtanalyse der Lebenssituation der Eltern findet nicht statt. Eltern benötigen aber oft neben der regulären Grundbetreuung weitere / zukünftige Hilfen, die sie nicht vortragen, wenn sie nicht akut sind, oder sie nicht nach bevorstehenden zukünftigen Veränderungen gefragt werden, z.B. zu Messezeiten am Wochenende, oder Sitzungen, die am Abend stattfinden. Bei einer ausführlichen Vorberatung hätte ggf. all dies in 1 Betreuungsplatz vereinigt werden können, da solche Dinge sehr gut planbar sind. Stattdessen melden sich Eltern wiederholt für jedes neu auftretende Bedürfnis, was 1 neuen kostenpflichtigen Vermittlungsvorgang produziert, zum Platz-Hopping führt oder zur Besetzung mehrerer Betreuungsstellen zeitgleich. Es wird hier also völlig unsinnigerweise unterschieden zwischen einer Dauerbetreuung, einer Notfallbetreuung, einer Kurzzeitbetreuung, einer Ferienbetreuung usw. Im Ersatzfall bzw. neuen Fall fallen also wiederkehrende gleichhohe Vermittlungsgebühren an; auch dann, wenn die Erstvermittlung nur von kurzer Dauer war. Auf Wünsche von Eltern und evtl. flexiblen Möglichkeiten von betreuungsanbietenden Menschen wird auch hier nicht eingegangen. Eine vergleichende Auswahl, die Eltern helfen würde, überhaupt erst einmal heraus zu finden, was Ihnen gefällt oder was sie wirklich bräuchten, wird nicht geboten; Plätze für Kinder werden „zugewiesen“. Betreuer berichten zudem auffällig häufig, dass sie zur Erfüllung einer Betreuung überredet wurden, die sie eigentlich langfristig über- oder unterfordert, damit Eltern scheinbar schnell „zufrieden gestellt“ werden. Hier ist „der Wurm“ auf jeden Fall schon beim Start des Verhältnisses drin, da die Zufriedenheit einer Tagesmutter/Kinderfrau oberstes Gebot sein muss, da sonst Abbruch des Betreuungsverhältnisses droht, oder sogar das Aufgeben des Berufes. Zudem wirkt sich diese Ausgeglichenheit automatisch auf Eltern und Kinder positiv aus. Zufriedene Tagesmütter machen Eltern zufrieden – zufriedene Eltern machen ihre Kinder zufrieden ! Auch hier hören wir, dass keine Fürsorge für den Erhalt des Betreuungsverhältnisses im Nachgang betrieben wird. Einmal vermittelt sind Betreuer und Eltern auf sich alleine gestellt, das Verhältnis zu pflegen und zu erhalten; im Gegenteil – treten Schwierigkeiten auf, berichten Betreuer, würden sie oft wiederholt gebeten, doch bei der Stange zu bleiben. Folge: Hier gilt das gleiche wie bereits bei kommunalen Einrichtungen beschrieben; Eltern geben einen klaren Auftrag auf, der erfüllt werden kann oder auch nicht. Ein Analysieren der Lebenshintergründe findet nicht statt, und so ist die baldige Ersatzvermittlung und hohe wiederkehrende Gebühren sehr wahrscheinlich. Kinder erleben ständig neue Bezugspersonen.

11. Beratung Grundsätzlich beschränkt sich die Vermittlung von Betreuern und Eltern nur auf den Vermittlungsakt; maximal noch auf die Probezeit. Danach erhalten Eltern und Tagesmütter keine Begleitung mehr. Tagesmütter erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit 1 Hausbesuch; danach stehen sie alleine da, was wir auch bezüglich der langfristigen Qualitätssicherung für sehr problematisch halten. Probleme und Veränderungen treten aber oft erst im Verlauf der Erziehungspartnerschaft auf. Hier gibt es jede Menge Gesprächs- und Beratungsbedarf, der notwendig ist, um ein Verhältnis zum Wohle des Kindes langfristig zu erhalten. Angefangen vom richtigen Umgang mit „Nähe und Distanz“, über Verhaltensänderungen beim Kind, bis hin zu pünktlichem Bringen und Abholen, Zahlungsmodalitäten, verzögerte Zuschussauszahlungen, Missverständnisse im Gespräch, gibt es jede Menge Zündstoff, der ein Betreuungsverhältnis ad hock wieder zum Scheitern bringen kann. Auch fühlen sich Eltern alleine gelassen, was faktische Informationen anbelangt; z.B. staatliche Zuschüsse, Einkommensgrenzen, steuerliche Absetzbarkeit, Neuerungen bei gesetzlichen Ansprüchen, Betreuungsverträgen u.v.m. Folge: Eltern wandern mangels einfacher Pflege eines bestehenden Betreuungsverhältnisses von einem Platz zum anderen. Die langfristige Qualität von Betreuungsplätzen wird nicht beobachtet, oder mit Referenzen untermauert.

12. Umfrage an Eltern und Firmenangehörige Selbst Umfragen unter betroffenen Eltern, die von ständigen Kinderbetreuungssorgen gebeutelt sind, was sie sich denn wünschen würden, ergeben kein greifbares Bild, da Eltern sich nur Lösungen vorstellen können, die sie kennen, und die verfügbar erscheinen, auch wenn sich diese für ihre Familie nicht bewährt haben und den Stressfaktor innerhalb der Familie nachweislich erhöhen. Eltern haben auch in der Regel nicht den Blick dafür, welche Betreuungsform ohnehin nur von kurzer Dauer wäre, oder von vorneherein die Gefahr birgt, zu Ende zu gehen, weil der Anreiz für die Betreuungsperson fehlt oder weil eine Betreuerin es nicht lange leisten kann. Bsp. Eltern benötigen für 1 Tag in der Woche Betreuung und stellen eine Kinderfrau an, die davon leben muss. Diese Kinderfrau hat den Job ggf. aus der Not heraus angenommen, wird sich naturgegeben während der Betreuung anderweitig umsehen und das Verhältnis aufgeben, sobald sie fündig geworden ist. Oder: Familien teilen sich eine Kinderfrau, um sie finanziell auszulasten. Bricht eine Familie von beiden weg, verliert auch die andere Familie ihre Kinderfrau. Folge: Eltern wählen unter Umständen Betreuungsformen, die - Ihnen Randzeiten bescheren und die ihre Sorgen auf Dauer vergrößern - Ihrem Kind die Bezugsperson nicht erhalten können - Nicht auf Dauer bezahlbar sind - Nicht kindgerecht sind - Nicht zu ihrem Leben passen

13. Ersatzoptionen / Ausfallzeiten Eltern / Tagesmütter / Einrichtungen / Kinder Auf diesem extrem sensiblen Feld habe ich noch keine zufriedenstellende Lösung sowohl auf Seiten von Kommunen noch auf Seiten von professionellen Arbeitsvermittlern gesehen. Das Problem der scheinbar unlösbaren Situation liegt in der Betrachtungsweise an sich und dem Umgang damit; nämlich – es wird erst reagiert, wenn der Ersatz- oder Notfall bereits eingetreten ist, statt ihn durch Vorarbeit zu vermeiden! Folge: Eltern leben mit einem ständigen Unsicherheitsfaktor, pünktlich auf dem Arbeitsplatz erscheinen zu können. Tagesmütter fürchten um Verdienstausfall und ihre Existenzsicherung. Betreuungspersonal, das sozial engagiert und nicht auf Verdienst angewiesen wäre, kommt nicht zum Einsatz. Erfahrungsgemäß gibt es aber kaum „echte Notlagen“, in die Eltern oder Tagesmütter geraten können, außer schwere Erkrankungen / Unfälle etc. Alle anderen Situationen, die einen Ersatzbedarf auf Seiten der Eltern hervorbringen oder zu Ausfallzeiten auf Seiten der Betreuer führen, sind in der Regel planbar, weil vorhersehbar, weil regelmäßig wiederkehrend. Dazu zählen Ausfälle von Einrichtungen (Putz- und Fortbildungstage), Schließungszeiten von Einrichtungen, Urlaube von Tagesmüttern, zu erwartende Erkrankungen bei Kleinkindern, besondere Arbeitszeiten von Eltern mit großen Einsatzpausen (Lehrer-Ferien), besondere Berufsgruppen mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten, private Lebenssituationen von getrennten Eltern, die ihre Kinder im Wechsel zu sich nehmen, u.v.m. a) Ausfallzeiten von Eltern / Krankheit des Kindes führen zu Verdienstausfällen auf Seiten der Betreuer Die zu erwartenden Ausfallzeiten von Eltern können finanziell auf Seiten der Tagesmutter abgefangen werden, in dem man ein pauschales Vergütungsmodell für beide wählt, das Vor- und Nachteile beidseits in die Waage bringt. Eltern vergüten „rein rechnerisch“ z.B. nur 44 Wochen im Jahr statt 52, können aber bei Ausbleiben der Ausfallzeiten den Betreuungsplatz dennoch durchgängig nutzen. Tagesmütter verzichten im Gegenzug auf einen geringen Teil ihres Einkommens (das durch Ausfallzeiten ohnehin geschmälert würde), genießen dafür aber ein fixes Monatseinkommen, was auch dann erhalten bleibt, wenn die Eltern ihr verhandeltes Fehlzeiten-Kontingent ausschöpfen. Mit diesem Vergütungssystem werden für Tagesmütter auch Berufsgruppen von Eltern attraktiv, die lange Fehlzeiten (Auslandsaufenthalte / Ferien Lehrer / projektbezogen arbeitende Familien u.v.m.) produzieren, und in längeren Ausfallzeiten normalerweise ihren Betreuungsplatz verlieren (oder erst gar keinen bekommen), weil dieser aus finanziellen Gründen von der Tagesmutter anderweitig vergeben wird. Dieses Modell verhindert also bereits im Voraus die Ersatzplatzsuche von Eltern. Das schmälert auch den Anreiz für Eltern neben der professionellen Betreuung private Zusatzhilfe anzufordern (Oma aus Westfalen kommt zu Besuch), um Geld zu sparen, was der Tagesmutter mutwilligen Verdienstausfall beschert. b) Ersatzplätze für Eltern in Ausfallzeiten, die auf Tagesmutter-Seite verursacht werden In nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten, echten Notlagen, kann ein gut ausgebautes Netz von Tagesmüttern, die anderweitig durch Eltern ausgelastet sind (also nicht unbeschäftigt auf Halde warten), jeweils ein zusätzliches Kind auf einem Not-Platz aufnehmen. Bei vorhersehbaren oder planbaren Ausfällen wie Urlauben, kann frühzeitig eine Ersatztagesmutter dieses Netzes kennen gelernt und das Kind sanft eingewöhnt werden. Eltern, die in sehr großen aber wiederkehrenden Zeitabständen Betreuung suchen, und diese Zeitabstände so groß sind, dass es für keine regelmäßig verdienen wollende Tagesmutter mehr attraktiv ist, können auf so genannte Stamm-Familien zurückgreifen. Ein großes Potential liegt in Tagesfamilien, die keinen professionellen Verdienstanspruch an die Tagespflege haben, sondern denen eher an der sozialen Arbeit und dem zwischenmenschlichen Einsatz gelegen ist und keine Dauerbetreuung eines Kindes wünschen. Bsp.: Ein getrenntes Elternteil betreut sein Kind nur für einige wiederkehrende Wochen im Jahr; muss aber dennoch arbeiten. Um die Eingewöhnung dieses Kindes sicher zu stellen, können regelmäßige Kurzbesuche vereinbart werden, damit das Kind im Falle des eintretenden Betreuungsbedarfs eingewöhnt ist. Das hat den Vorteil, dass aus 10 Betreuungseinheiten im Jahr nicht 10 verschiedene Vermittlungen an 10 verschiedene Betreuungspersonen werden, sondern nur 1 Vermittlung, die Bestand hat. (Hinweis: diese zeitlich gering betreuenden Tagesfamilien sind nicht minder qualifiziert – von daher wäre die Politik gefordert, Zuschüsse für Eltern nicht an rein zeitlichen Betreuungsbedingungen zu knüpfen, sondern ggf. an Qualifikation gepaart mit dem Bedarf der Eltern) Fazit: Bringt man Menschen zusammen, deren Bedürfnisse sowohl zeitlich als auch finanziell aufeinander abgestimmt sind, hilft man Familien und Kindern und sichert den Berufsstand.

So Ihr lieben Leserinnen und Leser – wer es tatsächlich geschafft hat, tapfer bis hier hin fertig zu lesen, bekommt den oben versprochenen „mit Kinderbetreuungsweisheit getränkten Schaumlöffel“ persönlich überreicht, und meinen Schaumlöffel gebe ich wahrlich nicht jedem.:-)

ganz liebe Grüße und noch mehr mea culpa für die Überlänge

Susanne Rowley

Wigwam 1994
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