Saturday, 14. January 2017

Autor: Susanne Rowley

Modell zur Vergütung in der Kindertagespflege / Unser Kommentar

Ein Papier und seine Verfasser laden zur Diskussion ein. Bitteschön.

Viele von Ihnen, liebe Tagesmütter und Tagesväter haben schon einen Blick in dieses Papier geworfen; auf den ein oder anderen Seiten las ich bereits kleine Kommentare, die davon sprechen: Es sei interessant. Ja, soweit kann ich gerade noch mitgehen. Sehr interessant.

 https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf

Das Modell ist

ein netter Versuch, den Tagesmüttern vorzugaukeln, sie könnten warm Duschen ohne nass zu werden. Hier wird der freiberufliche Kern der KTP lohn(end) vor-ausgehebelt; am Ende steht eine gleichgeschaltete Betreuungsarmee, die man getrost als qualifizierte Kinderfrauen im „eigenen Hause“ bezeichnen könnte, mit hohen Bildungsauflagen, scheinbar frei verfügbar, steuerbar, aber bar jeglicher Gestaltungsanreize. Ich könnte jetzt den Bogen ganz schnell schlagen, hin zu verordneter Einfalt statt Vielfalt.

Woher ich das weiß?

Aus 24 Jahren gelebter Erfahrung, und weil wir es in Mainz schon haben. Ein parallel laufendes Belegsystem, samt Regelkorsett und Zuzahlungsverbot. Es hat sicher eine Daseinsberechtigung, auch Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen, aber es nehmen genau jene hoch kreativen und gestaltungswilligen Selbständigen aus gutem Grund nicht daran teil. Und das ist der Begrenztheit des Systems geschuldet, das schon deswegen keinen Vorbildcharakter auf Bundesebene hat.

Zum Modell:

Das Zuzahlungsverbot wäre hier auf andere Weise "per Leistungsstunde" ocker durchgesetzt, die Angleichung an institutionelle Betreuung in die Wege geleitet, die letzte Bastion der flexiblen Familienergänzung, die sich anpassen kann, passé.

Ich kann es nicht anders sagen:

Es fällt den Experten selten bis nie etwas Neues ein, und es fehlt ihnen an Mut zum großen Wurf. Dass dieser aber nötig wäre, sieht man an all den gefakten Nebenstraßen, die ab und an die Schneisen der Kitas queren; als da wären Babysittervermittlungen, die als mobile Kitas getarnt aufmarschieren, oder die gute alte Oma, die in der Schule an jenen Stellen ran soll, an der die Fachkraft das Ende ihrer Möglichkeiten oder ihrer Zuständigkeit sieht.

Gesellschaftlich relevante Aufgaben lösen sie mit kurzer Leine,

so dass dem Wesen des Berufsstandes auf lange Sicht die Luft ausgeht. Und das tun sie, weil ihnen nie an der betreuenden Zunft selbst gelegen ist, sondern an ihrer Steuerbarkeit zugunsten jener, die sie nutzen sollen.

Mir stellen sich 2 Kernfragen, auf denen mein Kommentar aufbaut:

1. Wo ist die Vision? Wo soll’s denn hingehen mit der Kindertagespflege?

2. Und um wen oder was geht’s im Kern?

Um das Berufsbild der Tagesmutter? Um Existenzsicherung? Um Vereinbarkeit von Beruf & Familie? Um familienergänzende Leistung? Um Wahlfreiheit? Um Gerechtigkeit? Um Flexibilität? Um das Kindeswohl? Um Gleichschaltung? Keine Ahnung?

Sollen alle Punkte im Blick bleiben,

so ist dieses Modell der eisige Vorbote für den endgültigen Gesichtsverlust der Kindertagespflege. In einigen Jahren erinnern sich dann vielleicht noch einige moderne Omas, wie das mal so war, bevor der Staat sich aller betreuenden Kräfte bemächtigte.

Was ich am meisten bei solchen Abhandlungen vermisse:

Die Vision

Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Frisör und sagen: Ich hätte gerne die Haare schön. Wenig hilfreich für den, der die Schere zücken soll. Hilfreicher wäre die Vorstellung einer Frisur, sonst besteht durchaus die Gefahr, dass Sie mit Glatze aus der Sache rauskommen. Kurz: Ich habe verstanden, in dieser Abhandlung geht es um die „leistungsgerechte Vergütung“ der Kindertagespflege. Sie ist auch nur ein Teil dessen, was einen Berufsstand ausmacht. Aber genau dieser Teil kann das Wesen eines Berufsstandes auslöschen. Und da geht's langfristig hin. 

Was ich an den Argumentationsketten des Modells vorrangig kritisiere,

sind die Annahmen, auf denen sie fußen!

Bsp.: Auf die Frage, warum die Leistungsstunde unabhängig von der betreuten Anzahl der Kinder berechnet werden soll, kommt die Antwort: Auch Erzieherinnen in Einrichtungen würden unabhängig von der Kinderzahl bezahlt.

Na und! Kann ich da nur sagen.

Wer muss und will mit Erziehern in Einrichtungen verglichen werden? Niemand. Erzieher sind weisungsgebunden, bestimmen weder Einrichtung noch Konzeption in einer Kita, und sie zeichnen auch nicht verantwortlich für Anschaffungen, die das Betreuungsinnenleben bereichern. Hat der Träger kein Klavier angeschafft, gibts auch keine Musik. Fertig. Selbst eine Kinderfrau im Angestelltenverhältnis, die zu Eltern ins Haus geht, bestimmt noch selbst, welchen Stundenlohn sie ansetzen möchte – gemessen an den Erwartungen, die an sie gestellt werden, welche Erfahrung sie mitbringt, welche Aufgaben, die von Familie zu Familie variieren, an sie gestellt werden, und welche Kinderzahl sie in einer Familie vorfindet.

Ach – und erzählen Sie doch mal dem Landarzt, dass er zukünftig für 1 oder 5 behandelte Patienten einen festen Stundensatz erhält, weil das beim Assistenzarzt in der Klinik genauso ist. Sie finden das Beispiel hinkt? Ich finde das Beispiel passt!

Bsp.: Die Behauptung, der genormte Leistungslohn unterstütze den Trend in der Qualitätsdebatte, der auf eine Gruppenreduzierung abziele. Hierzu erwidere ich: In Institutionen, wo Masse statt Klasse zum Standard geworden sind, sehen wir das Gegenteil. Vorhandenes Fachpersonal und der Betreuungsschlüssel sind entscheidend dafür, wie intensiv sich um das einzelne Kind gekümmert werden kann. In der KTP brauchen wir diesen Reduktionsanreiz nicht, weil die Kinderzahl ausreichend durch die Definition der Pflegeerlaubnis geregelt werden kann.

Vielmehr ist hier ein höchst negativer Anreiz aufgesattelt worden, fürs gleiche Geld nur 1 Kind betreuen zu müssen. Warum sollte man mehr tun, wenn nicht mehr dabei herausspringt. Sollte eine Kindervereinzelung dann eintreten, wünsche ich viel Spaß beim massenhaften Ausbilden von Tagesmüttern - für je 1 Kind ;-). Dann muss wohl die Mindestanzahl der Kinder, die betreut werden müssen, demnächst ge-regelt werden *lach! 

Merken Sie was?

Vielfalt in Schubladen gibt’s eben nicht.

Vielfalt ist immer das erste Opfer der Monokultur. Einmal angefangen, regelt man sich zu Tode, weil echte Qualität Spiel-Raum braucht.

Leistungsstunde = Zuzahlungsverbot?

Klar doch. Das Argument, Zuzahlungen seien nicht mehr erforderlich, musste ich im Papier nicht lange suchen. Über eine ehrlichere Formulierung hätte ich mich allerdings gefreut: soll eher heißen: Eine Zuzahlung soll unterbunden werden.

Richtig ist, die KTP hat sich erheblich verändert

vorrangig unter dem Vorwand der Qualitätssicherung. Schon hier stellt sich mir die Frage: Welche Qualität? Qualität für wen? Fürs Kind? Für die Vereinbarkeit? Für die Betreuungsleistung? Was Verantwortliche unter Qualität verstehen, sehen wir deutlich im Anhang des Papiers auf Seite 26

„Kriterien als Grundlage einer Qualitätsvereinbarung“:

Vereinbart wird schon mal gar nichts, sondern von Verwaltungsseite per Satzung angeordnet. Die Hälfte der aufgeführten Qualitätsmerkmale sind gemessen an der Realität vor Ort hohle Phrasen, auch wenn sie im „Bildungsplan“ stehen. So ist die Rede von Beziehungsqualität, als Grundlage von Qualitätsentwicklung. Da keine Beziehungen entstehen, weil es keine gleichwertigen Partner mehr gibt, sondern nur „freie Plätze und zu vermittelnde Kinder“ sehe ich nicht, wo Entwicklung dergestalt herkommen soll. Nach dem Zuzahlungsverbot lehnen sich Eltern noch weiter in ihrer Auftragsmentalität zurück; sie haben einen Anspruch und alles ist bezahlt. Was ich sehe, sind fortgesetzt künstlich aufgeblähte Bildungsaufträge, die für elterliche Abnehmer schnell verfügbar gemacht werden sollen.

Kindeswohl hat sich schon lange Zeit aus der Definition von Qualität verabschiedet,

oder finden Sie irgendwo das Wort Bindung im Papier. Wenn ja, rufen Sie mich an! 06708-660636!

Richtig ist auch, KTP hat sich aus der nachbarschaftlich-ehrenamtlichen Herkunft entfernt hin zu einer Verberuflichung. Das ist so lange wünschenswert, wie die freie, familienergänzende Kernkomponente nicht angetastet wird. Es hätte also durchaus genügt, den Begriff „Anerkennung“ der Förderleistung, die nach einem freiwillig überlassenen Dankeschön klingt, verschwinden zu lassen. Und um dem deutschlandweiten Förderflickenteppich zu begegnen, der schon in den Studien von Prof. Dr. Stefan Sell und Nicole Kukula zu Recht kritisch dargelegt wurde, ist es ausreichend, dem Berufsbild einen so auskömmlichen Förderrahmen zu geben, dass er eben nicht permanent bei Gerichten am Pranger stehen muss.

Das ist nicht gelungen, weil sie neben der Anhebung der Vergütung auch an die Struktur derselben heran wollen.

Was ich am Modell begrüße: Es berücksichtigt Leistungsbestandteile, die bislang keine Rolle spielten, z.B. Dokumentationen, Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung etc.

Was ich kritisch sehe, weil es nicht ohne Folgen für die Berufsform und damit für seine Flexibilität und seine Unabhängigkeit bleiben kann: Es hat im Blick unternehmerisches Risiko vollständig auszuschalten. Wer das möchte, sollte ins Angestelltenverhältnis wechseln! Ein freiberuflicher Unternehmer, der sein Handwerk versteht, nutzt die Vertragsgestaltung, um seine Risiken zu minimieren.

Der Beitrag zur Rechtssicherheit für Träger der Öffentlichen Jugendhilfe

muss nicht durch Anlehnung an ein Tarifsystem erreicht werden. Das Tarifrecht ist dazu da, Arbeitsverhältnisse im Angestelltenverhältnis und damit in einem weisungsgebundenen Bereich zu regeln. Das Modell bewegt sich gefühlt an der Grenze dazu, und es dürfte dann nicht mehr weit sein, bis die Grenze überschritten ist.

Statt Eigenständigkeit kommt jetzt die Version "light" der klassischen Erzieherin

Die Falle kennen nicht nur wir, sondern auch andere.

Alle, die sich ungerecht behandelt fühlen, streben irgendwann zum Vergleich - gerne nach scheinbar "oben". Die Tagesmutter vergleicht sich mit der Erzieherin, die Erzieherin mit dem Lehrer. Beides wird dadurch zur Version light mit keinem Deut mehr Anerkennung.

Besser wäre der Mut "zum Anders sein". Das sichert Eigenständigkeit. Unser gelebtes Bild von Kindertagespflege ist die moderne Großfamilie mit Bildungshintergrund. 

Herrschende Unsicherheiten schließen Mut zu Neuland nicht aus.

Aber darauf warte ich wahrscheinlich ein ganzes Wigwam-Leben vergeblich. Ich sehe keinen einzigen Grund, warum eine Varianz innerhalb einer Vergütungsstrkutur zu einer Vereinheitlichung führen sollte, die eine starre Systematik mit vielfältigen Folgen nach sich zieht. Auch wenn Kindertagespflege einem ähnlichen oder gar gleichen Bildungs- und Erziehungsauftrag unterliegt, so ist sie im Gewinn fürs Kind, für die Familie und damit für die Gesellschaft auf anderen Ebenen berufen.

Ich warne eindringlich davor. der KTP fortgesetzt an die familienergänzende Wäsche zu gehen.

Ergänzung braucht Flexibilität und Anreize für Anpassungsfähigkeit. Es würde genügen in der KTP an 2 Stellschrauben zu drehen.

Die Höhe der laufenden Geldleistung, sowie das Kappen der völlig unsinnigen Abrechnung per Stunde. Gerade letzteres ist nicht nur ein Verwaltungsmonster, sondern hat ursächlich dazu geführt, dass TPPs am Rande der Existenzvernichtung spazieren gehen. Und das wiederum ist der wahre Grund für die zu beklagende hohe Fluktuation.

Ich stelle also das Anreizsystem, das davon ausgeht, dem angestellten Erzieher gleichgestellt werden zu müssen, nicht nur infrage, sondern warne davor, dass durch ein solches System der kreativen Trägheit und Starre Vorschub geleistet wird, und die besonders Motivierten, die frei gestalten möchten sich stattdessen verabschieden. So geht Qualität nicht und Entwicklung schon gar nicht. 

Zurück zu den Annahmen, auf denen das Modell aufbaut:

Bei der Beschreibung der Tätigkeitsmerkmale analog von Angestellten in einer Krippe ist von einer Weisung an jene auszugehen. Die Vergütung knüpft sich also an einen erteilten Auftrag, der mit dem Leistungsangebot der Einrichtung einhergeht. Platt gesagt: Alles hat ein Ende nur die KTP hatte mal keins. Eine Tagesmutter nimmt keine Aufträge entgegen und ihr Leistungsportfolio sollte nicht begrenzt werden. Abgesehen davon, dass ich jetzt mal voraussetze, dass jeder Tagesmutter daran gelegen ist, ihr Betreuungsumfeld zu reinigen, muss sie frei bleiben, ihr Angebot auszugestalten. Sie tätigt Anschaffungen wie es ihr gefällt, wie sie glaubt, sich für Eltern attraktiv zu halten, analog ihrer Ausbildung, ihrer Motivation, ihrer Freude, ihrer Hobbys u.v.m. Dieser Ansatz kann mit einer fixen Leistungsstunde verloren gehen.

Was ich aus der Praxis schon immer sehr kritisch sehe, sind Umfragen.

Es kommt immer darauf an, wie Fragen gestellt werden, worauf sie abzielen, und ob den Befragten bewusst ist, welche breiten Auswirkungen ihre Antworten haben.

Ähnliches erlebe ich immer in Unternehmen, in denen eine Bedarfsanalyse vorgenommen wird. Die Antworten sind in der Regel nicht verwertbar, denn die Eltern wünschen sich in der Regel:

Erdbeeren im Winter.

Wer möchte nicht gerne eine Kinderfrau im Angestelltenverhältnis beschäftigen, auch wenn er nur 1 Mal die Woche beruflich außer Haus ist, die Kinderfrau dabei aber verhungert? Fragestellungen wie: Möchten Sie lieber eine Kita oder eine Tagesmutter sind ein No Go. Die Langstrecke fliegende Stewardess möchte auch gerne eine Kita, aber eine Übernachtung würde sie für ihr Kind dann ausschließen. Wenig ergiebig das Ganze, aber verständlich, denn Eltern sind in der Regel im Thema nicht drin und haben die betreuungsanbietende Seite bei solchen Umfragen nicht im Blick.

Ähnlich verhält es sich mit Fragestellungen an TPPs ob sie angestellt sein möchten oder nicht

Denn die Antwort hängt schlicht und ergreifend davon ab, ob sie bislang vom Jugendhilfeträger in Sachen Vermittlung im Regen stehen gelassen wurden, ob sie annähernd für Umme betreut haben; ihre Erfahrungen also schlecht sind, und/oder ob sie unternehmerisch beraten wurden oder alleine nichts auf die Kette kriegen, weil sie von Angebot und Nachfrage noch nie etwas hörten.

Die weiteren Aufgabenstellungen des Modells, wie

Transparenz zu schaffen, die öffentliche Verwaltung zu vereinfachen, den Kommunen Rechtssicherheit zu geben, den TPPs die Möglichkeit zu geben existenzsichernd zu betreuen, Mehrarbeit zu berücksichtigen, langfristige Berufsperspektiven zu eröffnen; all das kann völlig anders gelöst werden.

Laufende Geldleistung pro Kind rauf / Stundenabrechnung zugunsten einer pauschalierten Vorlage. Mehr Vertrauen. Weniger Staat!

Die Leistungsstunde ist in jedem Falle die schleichende Vorstufe zum Angestelltenverhältnis.

Denn es wird irgendwann heißen: Wer eine solche Vergütung erwartet, muss eben nicht nur bestimmten Ausbildungskriterien entsprechen, Plänen folgen, sondern wird sich irgendwann auch dem gesamten begrenzten "Beschäftigungsfeld" als solches unterwerfen müssen. Bislang nennt es das DJI noch familienunterstützende Dienstleistung, was den Aspekt der Freiberuflichkeit noch hochhält, denn es bedeutet, dass 2 Parteien Eltern/Tagesmutter-vater in einem Dienstleistungsverhältnis zueinanderstehen. Dieses Aufeinander bezogen sein der Vertragspartner ist mit diesem Modell zu Ende. Da hilft es auch nichts, dass in Sachen Förderauftrag „noch“ an der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit festgehalten wird.

Als weiteres Argument für die Leistungsstunde

wird die Berechungsgrundlage anderer Selbständiger ins Feld geführt. Dieser Vergleich hinkt, weil in die Kalkulation wesentlich mehr Merkmale einfließen, als hier genannt wurden. Eine Berechnungsgrundlage eines Selbständigen bedeutet noch lange nicht, dass er diese 1 zu 1 an den Kunden trägt. Ein Unternehmer achtet lediglich darauf, dass im Gesamtbild seiner Vergütung diese nicht unterschritten wird.

Zu Recht gibt es im Angestelltenverhältnis nicht nur eine Vergütung nach Leistung, sondern auch eine nach Qualifikation.

Genau dies ist aber im Öffentlichen Dienst nicht vorgesehen. Hier wird grob unterschieden nach Entgeltgruppen; ggf. gepaart mit dem Alter bzw. mit den Dienstjahren.

Das möchte man doch nicht wirklich auf die KTP übertragen sehen? Diskussionen, ob eine frisch von der Uni gehüpfte Sozialpädagogin mit 1 Kind an der Hand mehr leistet, als eine seit 30 Jahren sich in der KTP mit 5 Köpfen in einer Gruppe Engagierende möchte ich nicht führen müssen. 

Zuguterletzt: Die Anreizlüge

Als Anreiz, lange in der KTP zu bleiben, werden ihre „Aufstiegsmöglichkeiten“ dargelegt. Dazu müsste man zunächst umfassend verstanden haben, worin der Abstieg begründet war/ist. In diesem Berufsstand einen Aufstieg "in Stufen" mit "endlicher" Decke zu sehen, kann ich nur als einen Behördenwitz bezeichnen. Eine  Beständigkeit der KTP erhalten zu bleiben, entsteht, wenn der Berufsrahmen persönlich gestaltete Erfüllung möglich macht. Diese entsteht durch wenig Bürokratie, durch ein gutes Einkommen, durch freie Wahl der Eltern und Tageskinder, durch freie Gestaltung des Betreuungsangebotes, durch die daraus resultierende Anerkennung von Eltern, der als guter Leumund seinen Widerhall findet.

Er entsteht nicht durch Verwaltungstreppen, die nach Eingruppierung nach oben führen sollen. 

Ich habe es schon in vielen anderen Blogbeiträgen zu ähnlichen Themen geschrieben:

Amt bleib' bei Deinen Qualitätsmaßstäben und Förderleisten!

Wir brauchen weniger Staat - nicht mehr Staat!

Will man von Amtswegen noch mehr mitmischen, müsste das gesamte Verwaltungssystem auf den Prüfstand, müssten Jugendhilfeträger  Unternehmensberatung leisten, damit gute Ergebnisse für alle, die auf echte Vereinbarkeit angewiesen sind, heraus springt. Solange KTP die einzig verbliebene Betreuungsform ist, die auf Wartelisten und Randzeiten in einer modernen Arbeitswelt noch eine kindgerechte Antwort hat, rate ich den Verantwortlichen: Finger weg - solange Ihr keine Vision habt, wie ihr das ohne diese Freiberufler umsetzen wollt!

In diesem Sinne

Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

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Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeitende in Kooperation Unternehmensaufbau mit PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

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Bereich Forschung, Wissenschaft und Medizin
BioNTech SE Mainz
Universitätsmedizin Mainz