Monday, 11. February 2013

Autor: Susanne Rowley

Ministerrat stimmt Gesetz zu

"Tagesmütter betreuen auch in anderen Räumen"


Hallo liebe Wigwam-Freunde, 

wir befinden uns nicht nur im Wahljahr 2013,

sondern auch sozialpolitisch wird es dieses Jahr vor und nach der Wahl um Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen! Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unsere Kleinen steht vor der Tür. Und so viele Mittel, wie der Bund auch ausschüttet, so sehr hängt es doch an den Mitteln, die von den Kommunen auch abgerufen werden, denn Folgekosten von noch zahlreich zu bauenden Kitas übernimmt der Bund eben nicht langfristig. Die Hoffnung und die Zukunft, zeitlich flexibel und familiennah an der schlechten Betreuungssituation etwas zu ändern, ruht auf unseren Tagesfamilien. Hierzu und zu anderen Themen gibt es einiges zu berichten.

Unsere Themen für den Frühlingsbrief 2013

  • Gesetzentwurf geht durch den Ministerrat: Tagesmütter dürfen auch „in anderen Räumen“ betreuen
  • Steuererklärung: Vorsorgeaufwendungen und Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge

Ministerrat stimmt Gesetzesänderung zu - Tagesmütter dürfen auch „in anderen Räumen“ betreuen

www.allgemeine-zeitung.de/nachrichten/politik/rheinland-pfalz/12810215.htm

Am 06.02.2013 stand in der Allgemeinen Zeitung Mainz folgender Artikel zu lesen:

>>Durchbruch für Tagesmütter und -väter in Rheinland-Pfalz:

Künftig dürfen sie Kinder auch in anderen Räumen betreuen, als in ihren eigenen oder denen der Kindeseltern. Damit wird der Weg freigemacht für Betriebe, die Tageseltern anstellen wollen, um Mitarbeiterkinder vor Ort betreuen zu lassen. Einer entsprechenden Änderung des Kindertagesstättengesetzes hat der Ministerrat gestern zugestimmt. Die Initiative dafür war von Familienministerin Irene Alt (Grüne) ausgegangen. Alt rechnet damit, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. „Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kitas das zweite wichtige Standbein in der Kinderbetreuung. Diese familiennahe Betreuungsform ist gerade für Eltern sehr kleiner Kinder oder für diejenigen, die durch ihre Arbeitszeiten auf eine hohe Flexibilität angewiesen sind, oft eine gute Alternative zur Kita“, sagte die Ministerin. Vom Tisch ist allerdings die Überlegung, aufgrund der Gesetzesänderung Tageseltern auch in Kitas einsetzen zu können, um flexiblere Angebote zu machen - beispielsweise in den Randzeiten am frühen Abend. Die Betreuung in Kitas wird in der Gesetzesänderung ausdrücklich ausgeschlossen. Unternehmen können durch die Gesetzesänderung eine qualifizierte Tagespflegeperson für bis zu fünf Mitarbeiterkinder anstellen. Gefördert wird diese Festanstellung auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und dem Bundesfamilienministerium. Wer Tagesmütter oder -väter für mindestens 24 Monate fest einstellt, erhält für die ersten zwölf Monate eine Förderung von 50 Prozent der Personalkosten. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2014, Anträge können frühestens vier Wochen vor Beginn der Festanstellung gestellt werden. <<

So, liebe Tagesmütter, dieser Durchbruch kann für unsere Freiberufler

evtl. noch weitere Vorteile bedeuten. Aus unserer Sicht ist die Schwerpunktaussage, dass Tagesmütter nun auch in Firmen angestellt werden, nicht so erstrebenswert; denn eine gute Tagesmutter möchte ihre Qualitäten und eigenen kreativen Ideen schließlich auch einsetzen; und sollte z.B. in einer mittelständischen Firma gerademal kein Bedarf an Kinderbetreuung bestehen, so hat sie zwar ein auskömmliches Gehalt, aber andererseits auch nichts zu tun!

Wir stehen zur Zeit in Kontakt mit dem Land,

um recht bald die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes zu erfahren. Möglicherweise sind dann in RLP endlich Tagesmütter-Zusammenschlüsse und das Anmieten von Räumen gestattet. Sobald uns klare Informationen vorliegen, werden wir alle Betreuungsfamilien in einem Rundbrief informieren.

Steuererklärung: Vorsorgeaufwendungen und Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge

Mit dem schönen Namen

"Bürgerentlastungsgesetz" bzw. "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2008 in die geforderten gesetzlichen Regelungen umgesetzt. Es geht um die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von bestimmten Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung in Höhe einer "Basiskrankenversicherung"). Durch die Regelung im Bürgerentlastungsgesetz können seit dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.

In unseren Gesprächen mit Tagesmüttern stellen wir fest,

dass einige Betreuungsfamilien hierüber nicht informiert sind. Bitte öffnen Sie hierzu den u.g. Link

www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm

liebe Grüße

Susanne Rowley

Wigwam 1994
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