Thursday, 1. August 2002

Autor: Susanne Rowley

Mainzer Kombilohn-Modell/ Erfahrungsbericht einer Mutter

Liebe Wigwam-Freunde, Dieser Info-Brief heute und sein gesamter Inhalt liegen mir besonders am Herzen

weil er anhand eines lebendigen Fallbeispiels und all seiner Beteiligten zeigt, welche ungeheuren Anstrengungen wir in diesem Lande teilweise unternehmen müssen, um Frauen auf "beiden Seiten" den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen; welchen Schweiß es kostet, die beliebte Betreuungsform der "Kinderfrau, die ins Haus kommt", nicht sterben zu lassen. Es wird Ihnen heute ein intensiver Einblick gewährt, in die wochenlangen Bemühungen, eine Kinderfrau mit einer suchenden Mutter zufriedenstellend zusammenzubringen. Was kann daran so schwierig sein, werden Sie vielleicht denken? Die Eltern erwarten, dass eine Kinderfrau einfach da ist, vermittelt wird, gute Erziehungsarbeit leistet, und ihnen möglichst über Jahre erhalten bleibt. Die Kinderfrau möchte das gerne tun, wenn Sie denn davon leben könnte. Wir sprechen heute über eine Frau L. aus Mainz, die eine Kinderfrau suchte. Und wir erzählen von Frau M. aus Mainz, die diesen Job liebend gerne haben wollte. Und wir berichten von einem unerschrockenen Herrn Dr. Kuhlmann, ohne dessen Durchhaltevermögen wir heute hier nichts zu berichten hätten. Mit ihm startet unser Bericht. Zum Besseren Verständnis: Herr Dr. Kuhlmann arbeitet für einen holländischen Arbeitsvermittler, dessen Philosophie sich in den Worten des Geschäftsführers Jos Berends wiederspiegelt:

"Jeder Mensch hat seine guten Seiten und kann nützlich sein".

Auch für gering Qualifizierte gibt es genug Arbeit, man muss nur länger danach suchen". Offensichtlich finden Arbeitssuchende dort eine andere Form von Beratung vor, als sie es bislang von dunklen Fluren des Arbeitsamtes, gewöhnt sind. Statt endlosem Warten und Nummern ziehen, erwartet sie hier individuelle Hilfe, ein offenes Ohr für ihre Gesamtsitutation; eben Arbeit nach Mass - nach den Möglichkeiten des Betroffenen. Herr Dr. Kuhlmann betreute nun Frau M. und war auf der Suche nach Arbeit für diese Frau. Wigwam kümmerte sich seinerseits um Frau L., die bestrebt war, eine sehr gute Kinderfrau zu finden. Das brachte Maatwerk und Wigwam zum ersten (und hoffentlich nicht zum letzten) Mal zusammen. Der u. g. Fall löst auch bei Wigwam eine Grundsatzdiskussion aus. Wie können wir es schaffen, dass Kinderfrauen von ihrer Arbeit leben können und damit den Eltern und den Kindern auch langfristig erhalten bleiben? Oder sollen wir den Eltern weiterhin nur solche Kinderfrauen präsentieren, die ohnehin finanziell abgesichert in die Familien gehen; z.b. neben der Rente eine sinnvolle Aufgabe suchen? Sollen wir weiter unseren Eltern erzählen, dass diese Betreuungsform nicht überleben kann, weil sie unbezahlbar ist und der Staat uns keinen Spielraum lässt? Wieviel Solidarität und Eigenantrieb können wir von unseren suchenden Eltern erwarten, mit uns die behördlichen und rechtlichen Widrigkeiten durchzustehen......lesen Sie selbst - auf jeden Fall ein Fall, der für uns Folgen hat, mir nach Jahren das Gefühl gab, nicht mehr so ganz allein an allen Fronten zu kämpfen; ein deutsches Märchen eben...........

»Wie es war...« (Von Herrn Dr. Kuhlmann)

Frau M. kam Ende November des Jahres 2001 auf „Vorschlag“ des Sozialamtes Mainz zu dem privaten niederländischen Arbeitsvermittlungsunternehmen. Die Bestrebung ist im Auftrag der Stadt Mainz Hilfesuchende, die Leistungen vom Sozialamt beziehen, soweit irgend möglich in den ersten Arbeitsmarkt, d.h. in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Seit 1998 konnten auf diese Weise mehrere hundert Menschen in Mainz wieder unabhängig von der Sozialhilfe eigenständig ihren Lebensunterhalt verdienen. Im Holländischen bedeutet „Arbeit nach Maß“ Maatwerk, und damit ist zugleich das wichtigste Ziel umschrieben, und zwar sowohl hinsichtlich der Belange des Hilfesuchenden, wie auch hinsichtlich der Erfordernisse des Arbeitgebers. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Methoden entwickelt werden, die sich wesentlich von der Arbeitsweise anderer privater Vermittler, aber auch der Arbeitsämter unterscheidet, eben die „Maatwerk-Methode“. Im Blickpunkt steht hierbei immer zuerst der Mensch. Im Erstgespräch berichtete Frau M., daß sie nach ihrer Ausbildung nur für etwa ein halbes Jahr in ihrem Beruf tätig sein konnte, weil sie mit ihrer Familie in die USA übersiedelte, hier lebte sie zwölf Jahre. Nachdem ihre beiden Töchter schulpflichtig waren, hat sie in einer Preschool Kleinkinder betreut. Ein prägendes Erlebnis für die heutige Entwicklung. Seit vier Jahren ist sie nun mit ihrer jüngeren Tochter nach der Scheidung wieder in Mainz. In Deutschland wird man damit automatisch ein „Fall“ für die Sozialhilfe, ohne große Hoffnung dies aus eigener Kraft je ändern zu können. Dem steht neben den fast unüberwindlichen strukturellen und bürokratischen Hemmnissen in Deutschland die erdrückende psychische Belastung infolge dieser Situation entgegen. Der erste – eher rationale – Ansatz, eine mit der Lebenswirklichkeit verträgliche Arbeit für Frau M. zu finden, war die damalige Berufsausbildung. In Verbindung mit den PC-Kenntnissen aus diversen Kursen bei Mainzer Trägern in jüngerer Zeit erschien dies zunächst durchaus erfolgversprechend. Die Lebensplanung von Frau M. wies jedoch in eine ganz andere Richtung. Im Jahr 2001 war sie bereits erfolgreich als Tagesmutter tätig. (Der Verdienst wurde übrigens von der Sozialhilfe sogleich abgezogen.) Und seit einiger Zeit betreut Frau M. auch im kirchlichen Bereich gelegentlich Kleinkinder. Gerne möchte sie eine Ausbildung zur Erzieherin machen, aber für den Jetztzeitpunkt ist dies nicht zu realisieren. Es war also naheliegend, die Neigungen und das Gespür für Kinder in anderer Weise mit einer Berufstätigkeit zu verbinden. Aber: Die Randbedingungen müßten stimmen! Eine alleinerziehende Mutter muß sich um ihre heranwachsende Tochter kümmern können, also kommt „bloß“ Teilzeit (möglichst vormittags) in Frage. Und leben sollen auch zwei Menschen davon können. Das ist in Deutschland eigentlich unmöglich. An Gründonnerstag 2002 entdeckte ich im „Wocheblättche“ einen zarten Hinweis auf die Kinderbetreuungsbörse WIGWAM. „Das ist es!“ Nun, ganz so einfach war es dann nicht gleich. Ein paar Anrufe dort („Wissen Sie, ich bin von Maatwerk...“), das Studium der Homepage etc., ein Gespräch mit Frau M. (...ob sie sich so etwas vorstellen könne...), eine Email an Frau Rowley (die Gründerin von WIGWAM) wegen eines Kennenlern-Termines,... Die Sache ließ sich gut an. Natürlich fanden sich auch Eltern, die eine Kinderfrau suchten, Familie L. in Mainz. (Günstig mit dem Bus zu erreichen, auch auf solche Dinge mußte ich achten!) Auch in den schönsten Märchen kommt es aber immer erst zur „Krisis“. Eigentlich waren alle davon überzeugt, daß sie sich nun gefunden hätten. Es bedurfte aber noch mehr als eines Monates behutsamer Verhandlungen, um die wechselseitigen Belange mit einem Vertrag für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (die Länge dieses urdeutschen Wortungetüms symbolisiert dies treffend) zu besiegeln. Mein ganz besonderer Dank geht hier an Frau L., die sich mit sehr viel Initiative und Energie um eine gute Lösung bemüht hat. Dies ist nicht selbstverständlich, zumal die Bundesregierung noch rechtzeitig einen elementaren Steuervorteil (das „Dienstmädchenprivileg“) in diesem Jahr gestrichen hat. Frau L. mußte einige Kröten schlucken. Es ist noch verhältnismäßig einfach, für vier Stunden am Tag einen guten Stundenlohn zu vereinbaren. Bei einem sozialver-sicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis muß der Arbeitgeber ca. 20 Prozent (je nach Krankenkassenbeitrag) des Bruttolohnes als Abgabe für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse abführen, die dies dann weiterleitet. (Gleichzeitig wird der Anteil des Arbeitnehmers, ebenfalls ca. 20 Prozent des Bruttolohnes, mit abgeführt. Zusammen mit der Lohnsteuer nennt man das dann „Staatsquote“. Bei Frau M. liegt das Jahresverdienst weit unterhalb der Steuer-freigrenze, deshalb entfallen die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag.) Nun kann ein solches Arbeitsverhältnis nicht durch stundenweise Berechnung der tatsächlichen Arbeitszeit begründet werden. Ein bezahlter Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz muß gewährt werden und für den Krankheitsfall muß zumindest für eine bestimmte Zeit der Lohn fortgezahlt werden, bis die Krankenkasse Krankengeld zahlt. (Für den Eventualfall einer Mutterschaft gibt es weitere Regelungen...) Das ist plausibel, sonst würde der Arbeitnehmer keinerlei Sicherheit haben. Aber, für den Arbeitgeber (hier die Eltern) wird so etwas schnell unbezahlbar. Nun gibt es seit diesem Jahr (April) bundesweit das Mainzer Model („MZM“). Damit kann der Arbeitnehmer einen Ausgleich für seinen Anteil an den Sozialabgaben vom Arbeitsamt zurückerhalten. Das wäre ein Grund, den „fiktiven“ Stundenlohn ein wenig den Möglichkeiten des Arbeitgebers anzupassen. Leider eben nicht, denn das Arbeitsamt gewährt diese Leistung nur, wenn der Stundenlohn dem ortsüblichen Schnitt entspricht. (Das liegt letztendlich im Ermessen des Sachbearbeiters im Arbeitsamt!) Bislang gab es nun für den Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Anteil an den Sozialabgaben steuerlich mindernd anzusetzen. In unserem Fall hätte Frau L. den gesamten Betrag erstattet bekommen. Ausgerechnet eine sozialdemokratisch bestimmte Bundesregierung hat diese Regelung in diesem Jahr gestrichen. (Nach Schätzungen spart man damit in gerade ca. 5000 Fällen pro Jahr in ganz Deutschland dem Fiskus ungeheure Summen ein, oder so? Deshalb ist geplant, das „Dienstmädchenprivileg“ im nächsten Jahr wieder einzuführen.) Das Arbeitsamt kann jedoch auch nach dem MZM dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuß zahlen, hier haben wir noch keine eindeutige Festlegung. Etwa vier Wochen hat es gedauert, bis wir eine für Frau L. und Frau M. zugleich tragbare Lösung gefunden hatten. Beide Seiten brauchen Rechtssicherheit, dazu gehören dann auch solche Angelegenheiten wie eine Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. All´ dies wird in eine bunte Vielfalt von amtlichen Formularen gegossen. (Den Antrag für das MZM hatte ich schon perfekt ausgefüllt, als mir das Arbeitsamt mitteilte, Frau M. müsse erst anrufen und ein solches Formular beantragen, damit es „richtig“ ausgefüllt werden könne. Da capo al fine...) Im Einzelnen mußte ich für Frau M. bedenken: Sie muß von dem verdienten Geld mit ihrer Tochter leben können. D.h., es muß Wohngeld beantragt werden (der Antrag hat eine Fläche von einem halben Quadratmeter), es muß ein Antrag für das Mainzer Modell gestellt werden. Dazu muß das Arbeitsamt der Sache zustimmen. Das Sozialamt muß ein Übergangsgeld für einen Monat zahlen.(Das muß dann ratenweise zurückgezahlt werden!) Zunächst braucht Frau M. eine Lohnsteuerkarte (Klasse zwei), auch wenn sie keine Steuern zahlen muß. Sie muß sich bei einer Krankenkasse anmelden, die leitet die Sozialabgaben weiter. Das Jugendamt muß informiert werden. Der Vermieter muß eine Bescheinigung ausstellen, Frau L. muß noch eine Verdienstbescheinigung ausstellen, sonst spielt das Wohnungsamt nicht mit. (Bis es eine erste Gehaltsabrechnung gibt, muß das Sozialamt auf Basis der Verdienstbescheinigung eine Bedarfsneuberechnung für Frau M. durchführen, um zu ermitteln, ob und welche Leistungen insbesondere für die Wohnungsmiete gewährt werden. Ein Antrag auf Wohngeld braucht nämlich mindestens zwei Monate Bearbeitungszeit...) Es muß daran gedacht werden, wie die Monatskarte für den Bus bezahlt wird, denn die kostet nun wieder den vollen Preis. Die Schulbücher für die Tochter kosten nun auch wieder eine Menge Geld. Die GEZ-Gebühren, da läßt sich vielleicht noch etwas machen. Wie ist das mit Kleidergeld, gibt es evtl. noch eine Weihnachtsbeihilfe...? Und das nimmt so schnell kein Ende mit den Fragen. Die Krankenkasse hat übrigens den Antrag für Frau M. „ruhen“ lassen, da die Betriebsnummer von  Frau L. erst gar nicht zu der Sachbearbeiterin weitergegeben wurde, und ohne diese Nummer hätte die Kasse niemals die Krankenversicherung wirksam werden lassen. D.h. Frau M. wäre nicht krankenversichert gewesen. Mit ein paar Anrufen ließ sich auch das klären. Die Chip-Karte ist nun unterwegs, und damit kann wieder ein Antrag gestellt werden, nämlich auf Befreiung von Zuzahlungen, und was braucht man dazu, wieder eine Verdienstbescheinigung... Der Ausstieg aus der Sozialhilfe ist ein Alptraum.

Unsere öffentliche Verwaltung tut alles, um dies so schwer wie möglich zu machen. („Wir können Ihnen keine Geburtsurkunde für Ihre Tochter auf den Ehenamen ausstellen, da Ihre Ehe in Dänemark geschlossen wurde. Wir erkennen das nicht als ehelich an, auch wenn diese Ehe vor einem ordentlichen deutschen Gericht geschieden wurde, weil zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Abkommen mit Dänemark nicht bestand und die Tochter sowie-so in den USA geboren wurde. Da müssen Sie froh sein, wenn wir das nicht alles anfechten...“. Wieviel Tränen allein deshalb geflossen sind. „Die Lohnsteuerklasse Zwo bekommen Sie nur, wenn Sie die Scheidungs- und Sorgerechtsurkunde dem Finanzamt vorlegen, wir machen das nicht so einfach...“ Der Finanzbeamte hat dann lediglich die Eins durchgestrichen und eine Zwei hingemalt.) Dieses staatsbürgerliche Lehrstück hat uns allen viel Geduld abgenötigt. Weil wir ein wichtiges Ziel vor Augen hatten, haben wir nicht aufgegeben. Insoweit gehe ich nur meiner Arbeit nach, es wäre aber schön, wenn es nicht so viele unnötige Hindernisse in Deutschland gäbe. Kaum jemand bewältigt diese aus eigener Kraft. Ohne die Bereitschaft von Frau L. zu zahlreichen Kompromissen und das Vermittlungsgeschick von Frau Rowley wären wir gescheitert, obwohl es um ein ganz offensichtlich sinnerfülltes und schlüssiges Anliegen geht. Deshalb danke ich hier nochmals im Namen von Frau M. und Maatwerk allen Beteiligten für deren Zielstrebigkeit und ungewöhnliche Ausdauer. Ich möchte ausdrücklich dazu ermutigen, diese Erfahrungen zu nutzen. Dabei helfe ich gerne. Alle wichtigen Formulare und Schriftstücke liegen vor. Es gibt auch eine Modellrechnung, um die jeweiligen Sozialabgaben zu ermitteln. Und nicht in jedem weiteren Fall wird man dem Amtsschimmel so viel „Hafer“ geben müssen. Mainz, im Juli 2002 Dr. Thomas Kuhlmann Mein großer Dank geht an Frau L., die all' das mitgetragen hat, um zu ihrer Kinderfrau zu kommen, und natürlich an Herrn Dr. Kuhlmann, dessen Beharrlichkeit gut zu uns passt. 

herzliche Grüße

Susanne Rowley

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