Sunday, 12. February 2017

Autor: Susanne Rowley

Kein Platz an der Sonne für die Kindertagespflege im Gesetzes Dilemma

Vielleicht liegt's ja an dem Schutzschirm, den Sie selbst aufgespannt haben.


Fisch oder Fleisch liebe Tagesmütter und -väter, was soll in Zukunft auf Ihrem Kindertagespflegeteller serviert werden? Wird höchste Zeit, dass Sie sich entscheiden. Denn das, was die Kommune Aachen ihren Tagesmüttern just in Form der neuen Satzung serviert, ist genau das, was die Tagesmütter per Gericht bestellt haben. Fisch und Fleisch.

https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/7d63bac420 

Also alles in Butter in Aachen.

Dem Dauergeschrei der Tagesmütter nach leistungsgerechter Vergütung wurde in Form der Anhebung der laufenden Geldleistung Rechnung getragen. Und dem „halbherzigen“ Ruf‘chen nach Selbständigkeit kommt die Kommune in Form der „Spitzabrechnung“ per tatsächlich betreuter Stunde juristisch vollkommen korrekt nach. Was wollen Sie denn? Alle halbherzigen Forderungen wurden genauso halbherzig erfüllt. Und daraus lernen wir hier wie im richtigen Leben: Wer kein Ziel vor Augen hat, erntet nunmal Wischiwaschi.

Und machen Sie sich bitte heute schon klar.

So oder ähnlich werden in Zukunft alle Kindertagespflegeteller aussehen, denn allein die Höhe Ihrer Vergütung ändert nichts an der Tatsache, dass ein Platz in der Sonne der Betreuungslandschaft von Morgen für Sie einfach nicht vorgesehen ist. Und genau diesen Umstand haben die Tagesmütter im Vergütungsgetöse leider selbst aus dem Blick verloren.

Der Blick ist eng geworden

Die eigentliche Ursache, warum dieses und auch kein anderes Ergebnis die Tagesmütter und -väter zufrieden stellen kann, ist die "Verengung"des Kampfes um Anerkennung auf die Höhe Vergütung. Die sei Ihnen doch gegönnt, aber alle anderen Bestandteile, die den Berufsstand ausmachen und ihm ein zukünftiges Dasein sichern, spielen keine Rolle mehr.

Der hier vorgestellte Artikel aus Aachen ist nichts weiter als das traurige Ergebnis des Dilemmas der Kindertagespflege zwischen Selbständigkeit und Abhängigkeit, aus dem Tagesmütter und -väter sich selbst nicht befreien wollen. Und genau diese Angst wird für ihren Untergang verantwortlich zeichnen. Der Artikel zeigt nämlich auch, die Kommunen deutschlandweit sind längst einen Schritt weiter und haben erkannt, wie man sich die Angst und das Dilemma zunutze macht.

Bevor jetzt wieder der übliche Aufschrei der Empörung über meine Zeilen durch die engagierten Ränge geht, würde ich darum bitten, über folgendes „Bild“ - übertragen auf die Kindertagespflege - mal in Ruhe nachzudenken und weiter zu lesen:

Stellen Sie sich einen Menschen vor, der aus welchen Gründen auch immer, seiner Freiheit beraubt wird und im Gefängnis einsitzen muss. Und jetzt stellen Sie sich weiter vor, die Gefängnisverwaltung würde ihn gleichzeitig auffordern, weiterhin für sein Leibeswohl vollständig Sorge zu tragen. Sie stimmen mir sicher zu, dass das nicht klappen kann. Folgerichtig wird also ein Mensch, der seiner Handlungsfreiheit weitestgehend beraubt ist, für diesen Zeitraum entsprechende Fürsorge erhalten.

Übertragen auf die Kindertagespflege

und ihrem liebgewonnen Dilemma heißt das nichts anderes, dass Tagesmütter und -väter, die das Zuzahlungsverbot befürworten, zustimmen, in ihrer Freiberuflichkeit weitestgehend bewegungsunfähig gehalten zu werden, bei gleichzeitiger Aufforderung sich um den Rest ihrer beruflichen Daseinsfürsorge wie Belegung, Ausfallzeiten und Abrechnung selbst zu kümmern. Das ist und bleibt ein Widerspruch in sich, und ist nicht aufzulösen. Die Wahrheit ist:

Wer A sagt, müsste auch B sagen. Aber das tun weder die Tagesmütter noch die Kommunen.

Ein Zuzahlungsverbot ergibt nur dann einen Sinn, wenn die Kommune den Rest der Verantwortung in Form eines formvollendeten Belegsystems auch übernimmt.

Haben Sie liebe Tagesmütter und -väter sich noch nie gefragt, warum so viele Kommunen zwar das ZZ Verbot haben aber kein Belegsystem? Das kann ich Ihnen beantworten.

1. Das ZZ Verbot ist eben nicht dafür eingeführt worden, sozial schwachen Familien Zugang zu Ihren Betreuungsplätzen zu ermöglichen, sondern es ist ein Steuerungsinstrument, um Klagen von Eltern einzudämmen.

2. Ein ZZ Verbot plus folgerichtigem Belegsystem würde einer Kommune die lästige Gesamtverantwortung für den Erhalt der Kindertagespflegeplätze aufhalsen und kostet auch noch dann durchgängig Geld, wenn es keine Belegung gibt. Die Kommunen behalten ohne Belegsystem das Steuerungselement, Sie jederzeit wieder in die Wüste schicken zu können, in der Hand!

Spätestens JETZT

müsste auch der letzten Tagesmutter dämmern, welch prächtiges Steuerelement ein NICHT vorhandenes Belegsystem für eine Kommune darstellt. Es dient eben NICHT dazu, Ihnen die "Freiheit", sich Familien und Kinder selbst auszusuchen zu lassen, sondern es dient einzig dazu, Ihnen Ihre Tageskinder genau dann wieder entziehen zu können, wenn die geplanten Kitas ihre Tore öffnen.

Denn die Gesetzessystematik sieht weiterhin vor:

Leerlaufende Kitaplätze kosten richtig Geld. Leerlaufende Tagesmutterplätze kosten außerhalb eines Belegsystems: Nichts.

Würden die Tagesmütter ihren Kampf um "echte Anerkennung"

also ernst meinen, hätten sie logischerweise nicht nur die eine Stellschraube laufende Geldleistung und deren Höhe im Blick, sondern würden ihre Kommune auch zum Rest der Betreuungslandschaft und ihrer zukünftigen Rolle darin vehement befragen. Na, wie schaut’s denn aus in Aachen. Sind neue Kitas in Planung? Oder wurde den Aachener Tagesmüttern ein echtes Zukunftsfeld eingeräumt?

Insofern:

Das Ergebnis für die Kommune Aachen kann sich sehen lassen.

Der Stundenlohn bleibt gedeckelt, die Elternklagen werden im Zaum gehalten, und die Tageskinder können sofort entzogen werden, wenn die eigentlich gewünschte Betreuungsform „Institution“ ihre Tore öffnet. Die Gelder vom Land fließen. Die Kindertagespflege kostet nur dann was, wenn man sie braucht. Besser kann es doch gar nicht laufen.

Selbst wenn die laufende Geldleistung in ungeahnte Höhen klettern würde, ändert das am Stellenwert der Kindertagespflege in der zukünftigen Betreuungslandschaft nichts.

Ich frage mich ja immer,

wieso Tagesmütter und -väter einem Verhandlungspartner vertrauen, der ganz andere Ziele verfolgen MUSS, als Sie. Ich sehe seit dem Tag, an dem Frau von der Leyen die Flut von Gesetzen los getreten hat, bis heute keine einzige Bemühung des Staates, den Berufsstand anzuerkennen. Denn echte Anerkennung hätte zum Ziel ihn zu erhalten und ihm einen eigenen Gestaltungsraum zuzugestehen.

Was ich gestern, heute und morgen stattdessen sehe, sind Bemühungen des Staates in alle Richtungen den Berufsstand fortgesetzt verfügbar zu halten bis die Institution endlich alleine gehen kann. Und der Tag wird kommen!

Machen Sie sich endlich klar: Kindertagespflege wurde benutzt und wird weiterhin benutzt.

Wenn Sie liebe Tagesmütter und -väter

daran glaubhaft noch etwas ändern wollen, müssen Sie jetzt umdenken und eine Entscheidung treffen, wofür Sie eigentlich kämpfen wollen. Wollen Sie selbständig bleiben und Verantwortung übernehmen, müssten sie politisch Verantwortliche auffordern, glaubhafte Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine echte Eigenständigkeit und ein bleibendes Feld neben der Kita garantiert.

Wenn Sie das nicht wollen, können Sie Ihren Kampf um „Anerkennung“ schon heute sinken lassen, denn der Berufsstand wird dann sterben, wenn die Aufbauphase der Institution beendet ist.

Bis dahin wird der Berufsstand noch ein bisschen herum zappeln, hier und da verbogen und zurecht gestutzt, je nachdem, wie es eine Region gerade braucht.

Daran kann die Höhe der laufenden Geldleistung nichts ändern, weil die Systematik der Gesetzgebung nur eine Betreuungsform fördert: Die Institution.

An den Förderanreizen können Sie Beweggründe immer erkennen!

Treffen Sie keine Entscheidung wird das Dilemma, in dem man Sie hält, niemals ein anderes Ergebnis haben, als das, was Sie in dem Artikel gerade so schmerzhaft beklagen.

Ein weiter so ist nicht nur unglaubwürdig, sondern reine Zeit- und Energieverschwendung.

Einen schönen Restsonntag wünscht

Susanne Rowley

Wigwam 1994
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