Saturday, 1. September 2007

Autor: Susanne Rowley

Handlungsempfehlungen der Landesregierung RLP zur Kindertagespflege

Endlich ist es soweit liebe Tagesfamilien und Kinderstübchen! 

Die Handlungsempfehlungen der Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Sachen Kindertagespflege sind da.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 2. Juli 2007 diese Empfehlungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Wichtig für uns sind diese Empfehlungen deshalb. weil sie klarere Umsetzungsaussagen enthalten bezüglich der Gesetze TAG und KICK, die ja im ein oder anderen Punkt noch zuviel Spielraum in der Auslegung gelassen haben. Nun ist in vielen Punkten eine eindeutige Aussage getroffen, die uns im einen Fall erfreuen wird - im anderen auch leider enttäuschen muss. Insgesamt umfasst der Empfehlungskatalog 8 Punkte, die wiederum in Unterpunkte unterteilt sind. Bitte beachten Sie,

dass dieser Info-Brief keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann - jedoch habe ich die wichtigsten Punkte, die uns auf der Seele brannten, weil für die Praxisarbeit unserer Tagesmütter so wichtig, aufgeführt. Die kompletten Richtlinien erhalten alle Tagesfamilien in einer separaten Rundmail als "pdf-Datei". Wenn Ihr Computer dieses Format nicht lesen kann, dann laden Sie sich dafür das Programm "Acrobat-Reader" herunter. Unsere Themen heute:

Handlungsempfehlungen der Landesregierung zur Kindertagespflege / TAG und KICK Punkt 6 Finanzierung der Kindertagespflege Mit der Entscheidung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, entsprechend dem individuellen Bedarf Kindertagespflege als Jugendhilfeleistung zu gewähren, entsteht die Verpflichtung gegenüber der TPP (Tagespflegeperson), die Leistungserbringung angemessen zu bezahlen. Hierzu gehört

  • die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand der TPP
  • die Festlegung eines angemessenen Geldbetrages als Anerkennung für die Förderleistung und
  • die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

Wichtig dabei: Die Pflicht zur Zahlung besteht gegenüber der vom örtlichen Träger vermittelten Tagespflegeperson ebenso wie für die Tagespflegeperson, die von den Eltern im Wege "der Selbstbeschaffung" ausgesucht wurde. Punkt 6.1 Sachaufwand und die Betreuungsleistung Die Kosten für den Sachaufwand umfassen die aufgrund der Pflegeleistung anfallenden Mehrkosten für den häuslichen Verbrauch (Wasser, Strom, Heizung etc), Ausgaben für Pflegematerial, Spielmaterialien und Ausstattungsgegenstände. Da Spitzabrechungen mit Belegen einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern, empfiehlt es sich, die Kosten pro Kind und Tag pauschal festzulegen. Bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung gelten bei einer Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr pro Tag und Kind von den Geldleistungen für den Sach- und Pflegeaufwand (inklusive Erstattung für Unfallversicherung und Alterssicherung) 300 € je Kind und Monat ohne Einzelnachweis als Kosten für den Sachaufwand. Diese Pauschale wird bei einer kürzeren Betreuungszeit anteilig gekürzt. Des weiteren steht zu lesen: Das sogenannte Tagespflegegeld sollte - bezogen auf 40 Std./Woche - etwa 450 bis 490 € pro Monat betragen. Besondere Erfordernisse des Einzelfalls können bei der Bemessung zusätzlich berücksichtigt werden. Punkt 6.2. Unfallversicherung Die TPP unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie muss sich bei Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Versicherungsträger melden und ist verpflichtet, die zu zahlenden Jahresbeiträge selbst zu entrichten. Der Jahresbeitrag ist unabhängig vom Betreuungsumfang und von der Anzahl der betreuen Kinder zu zahlen. Der örtliche Träger erstattet diesen Jahresbeitrag auf Nachweis. Punkt 6.3. Kosten für die Alterssicherung Zu der laufenden Geldleistung zählen die nachgewiesenen Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung. Diese sind hälftig zu erstatten. die Angemessenheit der Altersvorsorge richtet sich nach dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 78 € / Monat. Bei Nachweis wird der TPP die Hälfte (derzeit 39 €) im Monat erstattet, wenn die Förderleistung 40 Std. pro Woche erbringt. Der Erstattungsbeitrag kann also bei weniger Betreuungsstunden geringer oder bei mehr geleisteten Stunden höher ausfallen. Als Beiträge kann auch eine private Alterssicherung anerkannt werden (z.B. Riester-Rente). Ausgeschlossen sind kapitalbildende und drittbegünstigte Versicherungen. Punkt 6.4. Einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 13. April 2007 wichtige Änderungen für die Einkünfte aus der Kindertagespflege angekündigt, die ab dem Jahr 2008 gelten. Während bisher Einnahmen aus öffentlich geförderter Kindertagespflege - soweit bis zu 5 Kinder betreut werden - als steuerfrei behandelt wurden, sind ab 2008 alle Einnahmen steuerpflichtig. Zu den Einnahmen zählt auch die Erstattung der Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zur Altersicherung. Aus Gründen der Vereinfachung wird anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen ein Freibetrag von 300 € je Kind und Monat abgezogen. Dies gilt für eine Betreuungszeit von 8 Stunden pro Tag und mehr. Bei geringerer Betreuungszeit wird anteilig gekürzt. Der TPP bleibt es unbenommen ihre tatsächlichen Aufwendungen einzeln nachzuweisen. Punkt 7.3. Fachliche Qualifikation als TPP Um dem Anspruch gerecht zu werden, dass Kindertagespflege als qualifiziertes Förderungsangebot die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt und die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert, muss von TPPs eine hohe Qualifikation gefordert werden. Diese Kenntnisse sollen in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Die TPP muss insbesondere Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege, die Grundzüge der Eingewöhnung, Bildung und Erziehung von Kindern, ihrer Gesundheitsförderung sowie der Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten nachweisen. Als Nachweis gilt der erfolgreiche Abschluss einer Qualifikation nach dem Curriculum (160 Unterrichtsstunden). Bei Abschluss der Grundqualifikation - 80 Stunden - kann, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, die Aufbauqualifikation parallel zur Tätigkeit als TPP ausgeübt werden ! Bei TPPs mit einer pädagogischen Ausbildung kann eine verkürzte Qualifizierungsmaßnahme, die auf die Besonderheiten der Kindertagespflege abstellt, ausreichen. Ebenso kann bei einer TPP, die bereits über eine längere Praxis in diesem Handlungsfeld verfügt, die Teilnahme an Vertiefungs- und Weiterbildungsveranstaltungen ausreichen. Zur notwendigen Qualifikation gehört, soweit dies nicht Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist, auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Für die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern sollte ein speziell für diese Zielgruppe ausgerichteter Kurs nachgewiesen werden. Punkt 7.4 Räumlichkeiten Die für die Förderung vorgesehenen Räume und die Ausstattung müssen gewährleisten, dass die Förderung in Kindertagespflege den in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII und § 1 Abs. 1 KitaG geforderten Grundsätzen entspricht und die Sicherheit der Kinder gewährleistet. Dabei sind die Anforderungen der Unfallkasse einzuhalten. Die Räumlichkeiten sollen anregungsreich und kindgemäß sein. Es soll auf Rauchfreiheit in diesen Räumen geachtet werden. Räume und Ausstattung müssen dem Alter und Entwicklungsstand der betreuten Kinder angepasst sein. Für Kinder unter 3 Jahren sind Schlaf- und Rückzugsmöglichkeiten vorzuhalten; für Schulkinder die Möglichkeit Hausaufgaben in Ruhe zu erledigen. Punkt 8.1 Pflegeerlaubnis Nicht für jede Form der Kindertagespflege bedarf es einer Erlaubnis

  • Kindertagespflege im Haushalt der Sorgeberechtigten ist nicht erlaubnispflichtig
  • Ebenso keine Erlaubnis wird benötigt, wenn die Pflege nur kurzfristig erfolgt, d.h. nicht länger als 3 Monate, oder unentgeltlich, oder nur bis zu 15 Stunden pro Woche geleistet wird.

Mit der Neufassung wird also die Erlaubnis nicht mehr - wie früher - an die Zahl der Kinder geknüpft, sondern an die von der TPP geleistete Betreuungszeit. Viele bereits langfristig bestehende Betreuungsverhältnisse sind damit nun erlaubnispflichtig geworden. Der örtliche Träger hat die Pflicht darauf hinzuwirken, dass auch "Altfälle" eine Pflegeerlaubnis einholen.  Punkt 8.3. Anzahl der Kinder Wenn die Kindertagespflege als Ganztagsbetreuung geleistet wird, kann die TPP gleichzeitig bis zu fünf Betreuungsverträge abschließen. Wird die Betreuung im Einzelvertrag nur für einen Teil des Tages oder für bestimmte Wochentage vereinbart, kann sie auch mehr als 5 Betreuungsverträge abschließen. Es muss sichergestellt werden, dass insgesamt nur bis zu 10 Kinder in Tagespflege genommen werden, wobei die Höchstzahl der anwesenden Kinder auf 5 begrenzt ist ! Punkt 8.4. Kindertagespflege in "anderen geeigneten Räumlichkeiten" Das Land hat leider von dem Gesetzesvorbehalt, dass Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden könnte, keinen Gebrauch gemacht. Es ist und bleibt unzulässig, Räume zu diesem Zweck anzumieten ! Weiterhin bedarf es in diesen Fällen einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. So liebe Tagesfamilien - das waren die wichtigsten Empfehlungen aus einem umfangreichen Papier, dass Ihnen mit separater Email noch zugeht. Zu begrüßen ist auf jeden Fall, dass die unsinnige Regelung mit "nur 5 Betreuungsverträgen" nun hinfällig ist. Somit haben unsere teilzeitarbeitenden Eltern wieder eine gute Chance auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Sehr zu bedauern ist hingegen, dass die Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung und auch zur Rentenversicherung  mit in die Steuerpflicht fallen - so nach dem Motto - vorne in die Tasche reingetan - hinten wieder rausgenommen ! Schade ist zudem, dass nach wie vor keine Räume angemietet werden dürfen. Nicht zu verstehen ist, warum die Pflege im Haushalt der Eltern völlig erlaubnisfrei bleiben soll - benötigen diese Kinder weniger Förderung und Bildung ? Ihre Meinung hierzu interessiert mich wie immer brennend. Schreiben Sie mir, nachdem Sie die PDF-Datei ganz gelesen haben. In diesem Sinne verbleibe ich zu später Stunde Ihre Susanne Rowley

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