Wednesday, 1. August 2007

Autor: Susanne Rowley

Geplanter Wegfall der Steuerfreiheit & Krippenzwang für alle?

Langzeitstudie USA


Hallo liebe Wigwam-Freunde,

Sie erinnern sich sicher an unseren letzten Brief, in dem wir über die Neuregelung der steuerrechtlichen Veranlagung geschrieben haben. Wir möchten uns für die zahlreichen Reaktionen auf diesen Brief bedanken, und haben

3 offene, sehr aussagekräftige Briefe zu diesem Thema, hier veröffentlicht.

Meine Kommentare können Sie wie immer an dem Setzen eines * erkennen.   *Grundsätzlich möchte ich zu diesem Thema anmerken, dass zunehmend der Eindruck entsteht, dass in der aktuellen Diskussion um Familienpolitik und die Betreuung der unter Dreijährigen, die Politiker nicht mehr das Wohl des Kindes und der Familien im Blick haben, sondern in erster Linie nach bequemen Billig-Lösungen gesucht wird. Bis Zum Jahre 2013 sollen 35 % der Kinder unter 3 Jahren mit einem Betreuungsplatz versorgt sein; gut ein Drittel davon in der Kindertagespflege. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, verschiedene Formen der Kindertagespflege zu fördern und auszuprobieren. Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass durch diesen Umbruch die Tagespflege ihr so wichtiges familienähnliches Profil nicht zunehmend verliert. Gerade ganz kleinen Kindern kommt nachweislich die Betreuung in einer Familie mit klar strukturierten Alltag sehr entgegen - die Bildung einer kleinen Gruppe, und die dort individuell mögliche Nähe zur Bezugsperson Tagesmutter /-vater machen eine gute Entwicklung vor Kindergartenalter möglich. Tagespflege muss und soll in einer Viefalt entstehen und auch erhalten bleiben, dass jede Mutter und jeder Vater darin die richtige individuelle Form für sein/ihr Kind finden kann - gleichzeitig müssen wir aber auch dafür sorgen, dass es möglich bleibt nicht nur die Vielfalt zu schaffen, sondern auch die Eigenheit zu bewahren. Und dies kann nur gelingen, wenn wir öffentlich anerkennen, dass Qualität und Individualität nun mal ihren Preis haben.   In diesem Zusammenhang

ist auch der Wegfall der Steuerfreiheit kritisch zu betrachten, den wenn Tagesmüttern und -vätern nicht endlich ein gutes Entgelt gezahlt wird und der Staat nicht bald bereit ist, dies auch öffentlich - ohne versteckte Umwege - zu fördern, verliert der Berufsstand zunehmend an Profil.   Gute Kindertagespflege ist eine öffentliche Aufgabe.   Lesen Sie hierzu unsere Statements betreuender Tagesmütter und -väter, denn sie sind es, bei denen Politik von oben gemacht, unten in der Praxis ankommt.

UnsereThemen heute: 

  • Offene Briefe von Tagesmüttern / -vätern zum geplanten Wegfall der Steuerfreiheit
  • Posse vor der Sommerpause "Krippenzwang für alle ?" 
  • Langzeitstudie aus Amerika - contra Deutschland -  in Sachen Krippenbetreuung

  1. Brief eines Tagesvaters   "Ja, ich gebe es zu: Ich zahle gerne Steuern. Der ganze Laden, den ich kennen (und schätzen) gelernt habe, läuft nur durch Steuern (wenn auch nicht immer so rund, wie ich es gerne hätte). Und die Tatsache, dass ich Steuern zahlen soll, bedeutet ja immer auch, dass ich Einkommen habe. Und das ist prima.   Und natürlich betreue ich Kinder, um Einkommen zu erzielen. Ich bin zwar ein guter Mensch und mag Kinder. Trotzdem würde ich es ohne Geld nicht tun. Ich möchte also dadurch Einkommen haben und Steuern zahlen. So weit kein Problem.   "Steuer" kommt von "steuern".

Mit dem Instrument der Steuer können wünschenswerte Dinge bevorzugt und weniger wünschenwserte Dinge benachteiligt werden. Was soll mit der unterschiedlichen Besteuerung der Tagespflege eigentlich gesteuert werden? Ist die Tatsache, dass Menschen, die glücklicherweise über genügend Einkommen verfügen, ihre Probleme privat und ganz ohne Hilfe der Öffentlichen Hand zu lösen, nicht toll? Müssen denn diese Menschen auch vom Jugendamt subventioniert werden? Oder sollte das Soziale Netz nicht eher für die da sein, die nicht in der Lage sind sich selbst zu helfen? Trotzdem wurden bisher die privat organisierten Tagespflegeverhältnisse benachteiligt, weil die Tageseltern auf Einkünfte daraus Steuern zahlen mussten. Damit wurde der Druck natürlich auch größer, die Tagespflege nur noch über die Jugendämter zu regeln. Ein eigentlich sinnloser Bürokratie-Tsunamie überrollt uns gegenwärtig.   Auf der anderen Seite

ist unser Steuerrecht ja nicht zuletzt deshalb so undurchschaubar, weil fast jede Gruppe Gründe hat, warum gerade sie auf Einkünfte keine Steuern zahlen soll. Was dem einen seine Nachtzuschläge sind, sind den anderen die Einkünfte aus der Tagespflege. Auch klar ist, dass auf den Teil von Einkommen, der besteuert wird, sinnlos hohe Steuern bezahlt werden müssen, wenn große Anteile überhaupt nicht besteuert werden. Anstatt den Mut zu haben, ein Einkommen aus der Tagespflege zu fordern, das auch nach Abzug von Steuern und Sozialleistungen unserer Arbeit angemessen ist, schummeln wir uns mit der Krücke der Steuerfreiheit hinten rum. Das ist nicht wirklich der selbstbewusste Weg in ein Berufsbild "TagespflegerIn".  

Ach übrigens: Ich betreue keine 3 Vollzeitkinder und kenne auch nicht viele, die einen solchen Betreuungsumfang haben. Trotzdem zahlen meine Bekannten im Gegensatz zum Rechenbeispiel in der Regel Steuern für ihre Betreuungseinkünfte bzw. würden das tun, wenn die nicht aus öffentlichen Mitteln bezahlt würden. Wie kommt das? Sie sind mit ihren Partnern zusammen steuerlich veranlagt und zahlen also eigentlich gar keine Steuern auf ihre Einkünfte, sondern für die des Partners. Das kann also nicht das Argument sein, das wir für unsere Sache nutzen sollten.   Fazit: Ich will für meine Arbeit ein angemessenes Einkommen haben. Dazu brauche ich aber keine Steueralmosen, sondern den Mut, den Wert meiner Arbeit nach außen offensiv zu vertreten. Und dafür habe ich gute Argumente. Natürlich können Eltern nicht mehr für die Tagesmutter bezahlen als sie selbst durch ihre Berufstätigkeit verdienen. Aber wenn Tagespflege wirklich eine öffentliche Aufgabe ist, muss man, wie bei anderen Sozialleistungen auch, eine Finanzierung finden, bei der sich die Öffentliche Hand angemessen beteiligt. Warum sollte das nicht möglich sein? Andreas Gruschkus, Mainz " Brief einer Tagesmutter "Liebe Frau Rowley, mit immer größer werdenden Augen habe ich Ihre Informationen zur steuerlichen Neuregelung gelesen! Die Ausgabenpauschale bei einem 8-Stunden-Tag von 246€ ist ja nun schon verschwindend gering, die auf 300€ angehobene aber keinen Deut besser, denn nun muss der kleine Rest des Jugendamtes(der übrigens nach wie vor nur alle halbe Jubeljahr gezahlt wird, weil es ja nur das Gehalt einer herumsitzenden Hausfrau ist, die auf ein paar Bälger aufpasst, während sie sich die Nägel lackiert) ja auch noch versteuert werden und ebenso die bisher als Beihilfe deklarierte Zahlung, mit der ein Teil der rechtlich vorgeschriebenen Unfallversicherung und der Altersvorsorge abgedeckt wird. Werden demnächst auch die Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) versteuert - das sind ja auch Beihilfen? Was ist mit den 400€ Jobs? Wie wird denn da dann eine verbindliche Unfallversicherung auf den Arbeitnehmer umgelegt?

Allein der Papier- und Arbeitsaufwand, den eine TM hat, um beim Jugendamt zugelassen zu werden, ist als Arbeitszeit zu rechnen und würde wahrscheinlich den Staat schon mehr kosten als die niedrigen Beihilfen – zumindest ,wenn ich meinen Stundenlohn als Physiotherapeutin ansetzen würde (ein nicht sehr hoch bezahlter Job in Deutschland- aber das ist ein anderes Thema ;o)). Für mich passt das alles nicht zusammen. Zudem ist da von einer Doppelsubventionierung die Rede, weil die Elternbeträge von den Eltern steuerlich geltend gemacht werden können. Erstens bringt das mir als TM keine Butter aufs Brot und zweitens liegen die Beträge bei der Steuer so hoch, dass man als Eltern wenn überhaupt nur sehr wenig geltend machen kann. Mir als damals Alleinerziehende ist es jedenfalls so gegangen. Ich hätte noch ein eigenes Büro haben oder viele teure Fortbildungen machen oder teuren Zahnersatz, Brillen o.ä. haben müssen oder viel mehr Geld verdienen müssen - alles nicht wirklich möglich in solch einer Situation. Wo viel Geld ist, wird wenig geholt und bei Eltern und ähnlichen gesellschaftlichen Randgruppen stößt sich jedermann gesund.

Ich werde immer sauer,

wenn ich anfange, über diese Dinge nachzudenken und kann nicht verstehen - gesetzt den Fall, dass ich einen Großteil richtig verstanden habe - wie eine Familienministerin, die es als Mutter ja nun besser wissen müsste, solch halbgare Gesetze zur Diskussion stellt. Meine Hoffnung ist, dass ich das alles nicht richtig begriffen habe, alles gut wird und man unbeschwert Kinder betreuen kann - ein Job, der eigentlich viel Spaß macht und m.E. sehr verantwortungsvoll ist.

Warum wird er nicht als solcher anerkannt, denn diejenigen, die an solchen Gesetzen arbeiten, brauchen zuweilen auch Kinderbetreuung und wollen, dass ihren Kindern neben Wärme und Kuscheleinheiten noch anderes beigebracht wird, oder?! Bitte korrigieren sie mich, wenn ich vieles falsch verstanden haben sollte - Sie sind die Expertin! Liebe Grüße aus Mainz, Gisela Strache" Brief einer Tagesmutter aus Kiel   "Hallo Frau Rowley Zur Kenntnisnahme möchte ich Ihnen einen Brief zukommen lassen, den ich an das Bundesamt für Finanzen geschrieben habe.   Ich bin Mutter von zwei Kindern ( 2 und 4 Jahre alt ) und qualifizierte Tagesmutter. Ich betreue zur Zeit 4 Tageskinder im eigenen Haushalt, welche bis zu 7 Stunden am Stück und Durchschnittlich 24 Std. in der Woche betreut werden. Zu den sonstigen Betriebskosten beinhaltet das Betreuungsgeld von 3,50 € die Std. pro Kind ein gesundes Frühstück, Mittagessen, Getränke und als Zwischenmahlzeit Obst und Rohkostgemüse. Deshalb rechne ich die erhöhten Betriebskostenpauschalen ab. Zur Zeit liegt mein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze zum Kranken – und Rentenversicherungsbeitrag. Mit der geplanten Regelung ab 2008 die Betriebskostenpauschale auf  300 €  bei 8 Std. Betreuungszeit festzusetzen ( erhöhte Pauschalen fallen weg ) würde mein zu versteuerndes Einkommen über dem Renten- und Krankenversicherungssatz liegen. Es kommt hinzu, daß Gelder aus öffentlichen Kassen  und die anteiligen Zuschüsse für  die Unfallversicherung und privaten Rentenvorsorgeaufwendungen voll versteuert werden sollen. Die Verantwortung einer Tagesmutter liegt neben der Betreuung auch darin, liebevoll zu erziehen, das Kind zu fördern, zu bilden und  ein Stück weit für seinen  Lebensweg zu stärken. Ich frage mich: Was ist dem Staat meine verantwortungsvolle Tätigkeit überhaupt wert? Die steuerrechtlichen Bedingungen zu verschlechtern, widerspricht dem, Betreuungsplätze mit flexiblen und familiennah betreuenden Tagesmüttern auszubauen. Nach der Betreuungszeit fallen noch zusätzliche Arbeiten wie z. B. aufräumen, putzen, einkaufen, an Fortbildungen und Tagesmüttertreffen teilnehmen an, was einen zusätzlichen Zeitaufwand darstellt. Was bringt es dem Staat die kleinen Existenzgründer mit schlechteren Bedingungen dastehen zu lassen ? Wer weniger Geld hat trägt auch wieder weniger in die Wirtschaft. Mit dem alleinigen Einkommen meines Ehegatten würde unsere Familie sogar von Hartz IV profitieren. Wir Tagesmütter ermöglichen durch die Kinderbetreuung , daß durch arbeitende Familien Steuereinnahmen in die Staatskasse gelangen. Ich habe schon mit mehreren Tagesmüttern Kontakt zu diesem Thema aufgenommen. Viele Tagesmütter zahlen  Steuern auf ihr Einkommen, können es sich aber unter verschlechternden Bedingungen nicht leisten weiterzuarbeiten. Es gibt z. B. auch Tagesmütter, die nicht immer alle Bertreuungsplätze voll ausgelastet haben, oder auch lieber im kleinerem Umfang betreuen wollen bzw. dürfen ( Pflegeerlaubnis ). Einige sind Alleinerziehend und müssen den Lebensunterhalt für sich und eigene Kinder selbst bestreiten. Ich hoffe sehr, daß mein Brief Ihnen Anregungen gegeben hat, und würde mich über ein positives Ergebnis für die Zukunft der Kindertagespflege freuen."  Liebe Grüße anonym 2. Krippenzwang für alle? Presseartikel

*Mit großem Erstaunen verfolgten wir Pressemeldungen, wonach sich die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes sehr sinnig - und sehr sozialistisch zum Thema Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Kinderbetreuung geäußert hat. Bleibt nur zu hoffen, dass solch weltfremde Äußerungen keine Schule machen. Peinlich auch, dass sich die CDU-Spitze bis dato nicht nennenswert dazu geäußert hat. Obwohl nichts dazu sagen ja auch eine Aussage ist....Aber lesen Sie selbst: >> Auf heftige Kritik ist der Vorstoß der stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ingrid Sehrbrock (CDU), gestoßen, in Deutschland den Besuch von Kinderkrippen, Kindergärten und Ganztagsschulen für alle Kinder verbindlich zu machen. Frau Sehrbrock hatte der Westdeutschen Zeitung (Düsseldorf) gesagt, wenn man es mit der Chancengleichheit der Kinder ernst nehmen wolle, dürfe es keine Wahlfreiheit für die Eltern geben. Das Familiennetzwerk Deutschland sieht in diesem Vorschlag einen „massiven Eingriff in die Erziehungshoheit der Eltern“, wie sie im Grundgesetz festgelegt sei. Das schreibt die Koordinatorin der Initiative, die Kinderärztin und Familientherapeutin Maria Steuer (Hollern-Twielenfleth bei Stade), in einer Pressemitteilung. Besorgt äußert sie sich darüber, dass weder Bundeskanzlerin Angela Merkel noch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) zu dem Vorstoß der Christdemokratin Sehrbrock Stellung genommen haben. Das sei „ein schweigsamer und deutlicher Hinweis für alle Eltern“, dass Politiker glaubten, sich über das Grundgesetz hinwegsetzen zu können. << >> "Die Erklärung von Ingrid Sehrbeck am 12.07.07, daß es keine Wahlfreiheit für Eltern geben dürfe, wenn man es mit der Chancengleichheit ernst nehmen würde, bleibt unkommentiert sowohl vom Familienministerium als auch von der Parteispitze. Die von ihr selbst geäußerte Vermutung, daß sich die Familienpolitik der CDU bereits so stark gewandelt habe, daß eine solche Forderung auch mit der CDU umsetzbar sei, scheint sich somit zu bewahrheiten. Weder Frau Merkel noch Frau von der Leyen sind zu hören. Dies ist ein schweigsamer und deutlicher Hinweis für alle Eltern, daß die Inhalte des Grundgesetzes unseren Politikern entweder unbekannt sind oder daß sie glauben, sich darüber hinwegsetzen zu können. Dies wäre ein massiver Eingriff in die Erziehungshoheit der Eltern, die im Grundgesetz, Art. 6, eindeutig festgelegt ist. Das Fehlverhalten einer verschwindenden Minderheit darf nicht dazudienen, das Grundgesetz aus ideologischen Gründen für alle auszuhebeln. Das wäre als würde man das Autofahren verbieten, weil manche Autofahrer in betrunkenem Zustand Unfälle verursachen. Oder wird es bald zum Krippenzwang auch einen Zwang zum Busfahren geben, wegen der Chancengleichheit? << *Wahlfreiheit für Eltern bedeutet wählen.

Wählen zwischen der Fortführung von Berufstätigkeit nach kurzer Babypause und einer längeren Elternzeit. Wahlfreiheit bedeutet auch, dass Eltern jederzeit einen Betreuungsplatz gemäß ihren wahren Bedürfnissen finden können. Einen Platz, der Ihren Wünsche einerseits beim pädagogischen Konzept nahe kommt, von den benötigten Öffnungszeiten und Rahmenbedingungen her stimmig ist, und der so oder so für die Eltern finanzierbar bleibt. Wahlfreiheit habe ich dann nicht mehr, wenn ich nur deswegen eine bestimmte Betreuungsform wählen muß, weil ich mir das, was ich eigentlich will, gar nicht leisten kann. Das ist echte Chancengleichheit für Kinder - und nicht so,

wie es Frau Sehrbeck vorschlägt: wir Eltern bekommen die Kinder - und der Staat sagt uns, wie wir sie zu erziehen haben. Nein Danke ! Ihre Meinung liebe Eltern und Tagesfamilien zu diesem Thema würde uns brennend interessieren. 3. Langzeitstudie aus Amerika - contra Deutschland *In einem Artikel einer Fachzeitschrift für Kindertagespflege stand kürzlich zu lesen,

dass eine Langzeitstudie mit 1300 Kindern, die über 12 Jahre lang beobachtet und begleitet wurden, zu dem Ergebnis kam, dass Kinder, die schon vor dem Kindergartenalter Krippen besuchten, später häufiger zu Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsstörungen und Aggressivität neigten. Die Autoren der Studio führten dies nicht auf die Qualität der Einrichtungen zurück, sondern ausschließlich auf die Betreuung in Gruppen. Kinder, die im ersten Jahr zwar fremdbetreut, aber individuelle Zuwendung, z.B. durch eine Tagesmutter erfahren hätten, hätten diese Auffälligkeiten nicht gezeigt. In Deutschland durchgeführte Untersuchungen kommen im Gegensatz dazu zu anderen Ergebnissen: Hier wird stets gesagt: Die Betreuung stehe und falle immer nur mit der Qualität. Aber auch hier wird wenigstens eingeräumt: Werde die Gruppe klein gehalten, und sind die Gruppen stabil, und würden die Kinder dann noch sensibel eingewöhnt, dann sei eine Fremdbetreuung nie von Nachteil. Wo ist dies bitteschön besser möglich als in einer Tagesfamilie oder in einer Kleinstgruppe innerhalb einer Tagespflege? Es verabschiedet sich für 14 Tage in die Sommerpause ab Freitag, 27.07.07 Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
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