Sunday, 1. July 2007

Autor: Susanne Rowley

Es raschelt im Tagespflege-Steuerwald

Einkommenssteuerrechtliche Neuregelung


Hallo liebe Wigwam-Freunde,

Anfang Juni 07 erreichte uns über Pressekontakte eine Meldung der Deutschen Presseagentur zum u.g. Thema.

Wir sind sehr zufrieden

mit der Tatsache, dass sich nun die Landespolitiker - aber auch die Bundespolitiker mit dem Ausbau der Kinderbetreuung in Sachen Tagespflege ernsthaft zu beschäftigen scheinen, und endlich auch durchgedrungen ist, dass der Aus- und Aufbau hier massiv gefährdet werden könnte. Darum möchten wir Ihnen diese DPA-Meldung ungekürzt zur Verfügung stellen! Nebenbei möchten wir für unsere Wigwam-Tagesfamilien auch noch einmal darauf hinweisen, dass in dem Text hier unten von "5 Kindern zeitgleich" die Rede ist, und nicht wie in mancher Kommune "noch" vorgegeben von "5 Betreuungsverträgen" ! Da ich täglich viele Anfragen

von Tagesmüttern zum Wegfall der Steuerfreiheit erhalte, habe ich am Ende des Briefes deutlich die bisherige Regelung der Neuregelung gegenüber gestellt. Ebenso sind mir die Entscheidungsgrundlagen von einer Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt worden, die zu dieser Neuregelung führten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Darstellung der Begründung nicht um meine Meinung handelt - allerdings interessiert mich Ihre Meinung wie immer sehr. Dieser Brief soll Anlass sein, in eine Diskussion zum Thema einzusteigen. Unsere Themen heute:

  • Es raschelt im "Tagesmutter-Steuerwald"
  • Süddeutsche Zeitung - zum Thema:
  • Einkommenssteuerrechtlichen Neuregelung

1. DPA-Meldung "Berlin (dpa) - Im Streit über die geplante stärkere Besteuerung von Tagesmüttern zeichnet sich keine rasche Lösung ab. Die Finanzminister der Länder vertagten am Donnerstag eine Entscheidung und beschlossen, das Thema mit den Sozialministern näher zu erörtern. «Das Problem muss insgesamt noch einmal dargestellt werden», sagte der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) der dpa nach der Finanzministerkonferenz in Berlin. Nach Angaben des Vorsitzenden der Konferenz, des hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar (CDU), sollen nicht nur die steuerlichen Auswirkungen, sondern auch sozialversicherungsrechtliche Folgen beleuchtet werden. Dies betreffe die Auswirkungen der Pläne bei Renten und Sozialbeiträgen von Tagesmüttern. Entsprechende Fakten sollten Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg zusammentragen. Weimar verwies darauf, dass der Erlass erst von 2008 an gelten solle. Bisher waren Beihilfen für Tagesmütter, die von  Jugendämtern vermittelt werden, steuerfrei, wenn sie nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Diese Sonderregelung wurde Ende Mai durch das Finanzministerium auf Bitte der Länder gekippt. Dabei geht es um die Gleichbehandlung der vom Jugendamt vermittelten Betreuerinnen mit den privat engagierten Tagesmüttern. Private Elternbeiträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Kritiker befürchten, dass der angestrebte Ausbau der Kinderbetreuung gefährdet sei. Der Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege warnte vor einer stärkeren Besteuerung. Bei einer Umsetzung der Pläne sei ein Wegfall vieler Fachkräfte zu befürchten. «Wenn die Besteuerung kommt, müssen auch die Geldleistungen angehoben werden. Wenn das nicht passiert, werden viele Tagesmütter aufhören», sagte Verbands-Geschäftsführer Klaus-Dieter Zühlke der dpa. «Es werden immer mehr Anforderungen an die Tagesmütter gestellt. Plötzlich wären auch Sozialleistungen zu bezahlen», klagte Zühlke. Er  appellierte an die Ministerpräsidenten, das Thema weiter zu fassen. «Wir brauchen eine endgültige politische Entscheidung für den qualitativen Ausbau der Kindertagespflege.» Wenn für eine leistungsgerechtere Bezahlung gesorgt würde, könnten auch viele Tagesmütter mit einer Besteuerung ihrer Tätigkeit leben. Zühlke plädiert für eine Bezahlung von 5,50 Euro pro Stunde. dpa sl/cl yydd z2 bk 211642 Jun 07 " 2. Die Süddeutsche Zeitung schreibt zum o.g. Thema am 6.Juni 2007 "Das Bundesfamilienministerium sieht durch die geplante generelle Besteuerung von Tagesmüttern den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland bedroht. In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, warnt der Staatssekretär im Familienministerium, Gerd Hoofe, dass die entsprechende Entscheidung des Finanzministeriums den bis 2013 geplanten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren "gefährden" kann. Das Bundesfinanzministerium hatte Ende Mai verkündet, dass vom kommenden Jahr an auch jede vom Jugendamt vermittelte Tagesmutter ihre Einnahmen voll versteuern muss. Bisher gibt es eine Sonderregelung, wonach die Einkünfte dieser Tagesmütter steuerfrei bleiben, wenn sie maximal fünf Kleinkinder betreuen. Das Bundesfamilienministerium befürchtet nun, so heißt es in dem Schreiben, dass Tagesmütter "infolge finanzieller Einbußen und eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwandes" davon abgehalten werden könnten, sich weiterhin zu engagieren. Die Pläne von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sehen vor, dass die Tagespflege bis zum Jahr 2013 massiv ausgebaut wird. Ein flächendeckendes Angebot an Tagesmüttern, soll ein wesentlicher Baustein des auf dem Krippengipfel am 2. April vereinbarten Ausbaus des Betreuungsangebots sein. Er wird vom Familienministerium für diese Altersgruppe als "besonders geeignet" angesehen, schreibt der Staatssekretär. Auf dem Krippengipfel in Berlin hatten sich Bund und Länder verständigt, bis zum Jahr 2013 ein bedarfgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Derzeit erhält eine Tagesmutter pro Kind mehrere hundert Euro im Monat, dazu zahlen Kommunen und Bundesländer einen Zuschuss. Diese Einnahmen, also auch der Zuschuss, sollen ab 2008 steuerpflichtig sein. " Zum besseren Verständnis die geltende Rechtslage: An Tagespflegepersonen aus öffentlichen Mitteln gezahlte Gelder werden von der Finanzverwaltung als steuerfreie Beihilfen behandelt. Ab einer Betreuung von mehr als fünf Kindern wird eine für die Steuerfreiheit schädliche Erwerbstätigkeit angenommen. Privat vereinnahmte Mittel - also von den Eltern an die Tagespflegeperson direkt gezahlte Gelder - sind steuerpflichtig; für einen 8-Stundentag wird eine Ausgabenpauschale von 246 € je Kind und Monat zugelassen. 3. Neuregelung ab 2008 Sämtliche in der Kindertagespflege vereinnahmten Gelder unterliegen der Steuerpflicht. Eine Trennung zwischen öffentlichen und privaten Mitteln findet nicht mehr statt. Die Ausgabenpauschale für einen 8-Stundentag wird von 246 € auf 300 € je Kind und Monat erhöht; d.h. um ca. 22 %. Hintergrund und Anlass der Neuregelung Die bisherige Verwaltungsanweisung sei nicht mehr praktikabel. Ihre Anwendung habe vermehrt zu unschlüssigen Ergebnissen geführt, die im Widerspruch zu einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung stünden. So sei z.B. die Höhe der öffentlichen Zuschüsse in vielen Bundesländern von der Höhe des Elterneinkommens abhängig. In diesen Fällen gelte: Je höher der direkte Elternbeitrag an die TPP, desto niedriger die (steuerfreien) Zahlungen der Jugendämter und desto höher das steuerpflichtige Einkommen bei der TPP. Aus einer gleichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (gleich hohes Gesamteinkommen) könne damit - in Abhängigkeit von der Zusammensetzung der Einnahmen - eine unterschiedliche Steuerbelastung resultieren. Vor diesem Hintergrund

erklärten sich auch Fallgestaltungen, wonach die Elternbeiträge von den Jugendämtern vereinnahmt und anschließend zusammen mit dem Pflegegeld in einem Betrag steuerfrei an die TPP ausgezahlt würden. Nach dieser Fallgestaltung würden steuerpflichtige Zahlungen allein durch den Umweg über die Jugendämter in steuerfreies Einkommen "umgewandelt". Eine weitere Ungleichbehandlung

für die TPP bedeute die bisherige "5-Kinder"-Schwelle zur Steuerpflicht. So konnte die Betreuung von 5 Kindern ganztags steuerfrei belassen werden, während die Betreuung von 10 Kindern halbtags immer steuerpflichtig gewesen sei. Bisher war die Steuerfreiheit auf § 3 Nr. 11 EStG gestützt, der u.a. Beihilfen zur Erziehung steuerfrei stellt. Aus heutiger Sicht sei das nicht mehr gerechtfertigt, die öffentlichen Gelder des Jugendamtes als eine solche steuerfreie Beihilfe zu behandeln. Beihilfen zeichneten sich dadurch aus, dass sie selbstlos und ohne Erwartung einer Gegenleistung geleitstet würden. Im Rahmen eines Austauschgeschäftes gezahlte Gelder seien dagegen keine Beihilfen und könnten daher nicht steuerfrei belassen werden. Da die Gelder vom Jugendamt als Vergütung für die Tätigkeit als TPP gezahlt würden, handele es sich um ein für die Steuerfreiheit schädliches Austauschgeschäft. Die Länder hätten schon seit längerem auf eine steuersystematische Klärung dieser Fragen gedrängt. Ziel sei gewesen, die für die Kindertagespflege gezahlten öffentlichen Gelder systemgerecht zu behandeln und Ausführungsregelungen praxisgerecht zu vereinfachen. Eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe habe sich unter beratender Beteiligung des BMFSFJ der Thematik angenommen, die die im Einvernehmen mit allen Bundesländer beschlossene Neuregelung vorbereitete. Argumente für die Neuregelung Für die bisherige Ungleichbehandlung von privater Seite gezahlter Gelder (steuerpflichtig) und öffentlichen Geldern (steuerfrei9) gäbe es keine gesetzl. Grundlage. Die steuerliche Gleichbehandlung aller TPPs würde sichergestellt (auch Erzieher und Erzieherinnen in öffentlich geförderten Kindertagesstätten seien steuerpflichtig. ) Die Mehrzahl der TPPs würde ohnehin aus privaten Mitteln bezahlt und sei daher bereits jetzt steuerpflichtig. Diese TPPs würden durch die Neuregelung deutlich entlastet, da sie nun von der erhöhten Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 300 € pro Kind und Monat profitieren würden. Zudem sei es nicht mehr notwendig, dass das einzelne Pflegeverhältnis aufwändig nach steuerpflichtigen Mitteln (Elternbeiträge) und steuerfreien Mitteln (Gelder des Jugendamtes) aufgegliedert werden müsse. Die Neuregelung ziele nicht auf Mehreinnahmen. Als Folge der erhöhten Betriebsausgabenpauschale und unter Berücksichtigung der verhältnismäßig geringen Vergütung der TPPs würde in der Mehrzahl der Fälle der Grundfreibetrag (derzeit 7.664 €) nicht überschritten oder nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen erzielt werden, soweit keine anderen Einkünfte hinzutreten würden. Ein Rechenbsp. wurde uns zugänglich gemacht Eine ledige Tagesmutter betreue 3 Vollzeitkinder ganztags und erhalte vom Jugendamt dafür 500 € pro Kind Monatliche Einnahmen:                  3 x 500 € = 1.500 € Betriebsausgabenpauschale            3 x 300 € =   900 € Monatliche Einkünfte                                           600 € Einkünfte in gesamten Jahr                              7.200 € Steuern                                                                 0 € Der häufig erhobene Einwand,

TPPs würden ohnehin nur einen sehr geringen Stundenlohn beziehen und sollten daher nicht mit der Einkommenssteuer belastet werden, sei nicht stichhaltig. Die Einkunftshöhe habe keinen Einfluss darauf, ob Einkünfte ihrem Grunde nach zu besteuern seien. Eine gerechte Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit würde dadurch sichergestellt, dass zum einen der bereits angesprochene Grundfreibetrag von 7.664 € (im Splittingtarif 15.329 €) gewährt werde, und zum anderen der Steuersatz progressiv mit der Höhe der Einkünfte ansteige, d.h., niedrige Einkünfte würden im Ergebnis gar nicht oder nur sehr gering belastet. Kinderbetreuungskosten würden vermehrt zum steuerlichen Abzug zugelassen. Insofern führe die derzeitige Verwaltungspraxis zur einer Doppelsubventionierung. Auf der Ausgabenseite könnten die an das Jugendamt entrichteten Gelder auf Seiten der Eltern teilweise wie Betriebsausgaben, Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgezogen werden, auf der Einnahmeseite würden dann diese Elternbeiträge bei Auszahlung durch das Jugendamt an die TPP als Beihilfe steuerfrei belassen. Die durch die Finanzverwaltung geschaffene eindeutige Zuordnung der Tätigkeit einer TPP als berufliche Tätigkeit sei zu begrüßen. Das Ziel, Tagespflegepersonen zu einer tragenden Säule beim Ausbau der Betreuung der unter dreijährigen Kinder zu machen, spräche für eine Professionalisierung dieses Berufes. liebe Tagesfamilien und Kinderstübchen - was sagen Sie zu dieser Argumentation? Können Sie die Gründe für die Neuregelung teilweise nachvollziehen? Oder haben Sie stichhaltige Argumente dagegen ? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen, die wir gerne in unsere aktive Arbeit für den Berufsstand mit einbeziehen möchten. Ganz liebe Grüße Ihre Susanne Rowley

Wigwam 1994
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