Monday, 1. October 2007

Autor: Susanne Rowley

Betreuungsvertrag - was soll er warum enthalten?

"Nur Künstler sehen das Leben wie es ist"

* Hugo von Hofmannsthal 

Immer wieder erreichen mich vor Beginn eines Betreuungsverhältnisses Fragen von Eltern und Tagesfamilien nach der richtigen und sinnvollen Ausgestaltung eines Betreuungsvertrages. Gerne beantworte ich heute die vielfältigen Fragen, die am häufigsten an mich gestellt werden. Unsere Themen heute: Betreuungsvertrag - was soll er warum enthalten? Der Zeitpunkt des Abschlusses

Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen und Vorgehensweisen. Wenn es zeitlich möglich ist, wäre ein Vertragsabschluss schon 2 bis 4 Wochen vor dem Start der Eingewöhnung angebracht. Liegt bis zum eigentlichen Nutzungsbeginn aber noch eine größere Zeitspanne dazwischen, sollte sich die Tagesfamilie überlegen, ob Sie den Platz bereits verbindlich vergibt. Entscheidet Sie sich für die Vergabe, könnte man über eine Art Vorvertrag nachdenken, die den Verdienstausfall überbrückt, wenn letztendlich (wie in der Praxis schon des öfteren geschehen) doch kein Betreuungsverhältnis zustande kommt. Eingewöhnungsphase

Die Eingewöhnung wird im Vertragsabschluss oft vernachlässigt oder gar nicht aufgeführt. Eine Sondervereinbarung innerhalb des Betreuungsvertrages wäre aber anzuraten, da man hier explizit festhalten kann, ob es abweichende Regelungen, z.B. bezüglich der stunden weisen Betreuung und Bezahlung im Vergleich zum Hauptvertrag, geben soll. Diese Phase kann auch als sogenannte Probezeit angesehen werden und räumt damit beiden Seiten die Möglichkeit ein, ohne Angabe von Gründen das Betreuungsverhältnis zu kündigen. Man kann hier ebenfalls festlegen, dass ein einseitiges und eigenmächtiges Beenden der Betreuung, ohne Absprache oder durch unentschuldigte Abwesenheit, einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen ist. Vor Vertragsabschluss

muss beiden Parteien relativ klar sein, wo es hingehen soll und was jede Seite von der anderen verbindlich erwartet - wo Kompromisse denkbar wären, oder klare Grenzen liegen. Es ist keiner Seite damit gedient, sich im Vertragsgespräch von selbst gesteckten Grenzen wieder abbringen zu lassen. Langfristig stellt dies keinen guten Start dar, und die Gefahr wächst, dass sich unausgesprochener Unmut an "anderer Stelle" später Luft macht. Eltern sollten daran denken, dass es sich bei einem Betreuungsvertrag nicht um einen Arbeitsvertrag mit Weisungsbefugnis gleich einem Arbeitsverhältnis handelt, sondern um einen Formvertrag mit einer selbständigen Freiberufler(in), die ihre "Geschäftsbedingungen" auch frei wählen kann. Sinnvoll ist es selbstverständlich für eine Tagesmutter sich dabei an die Grenzen des allgemein üblichen in der Kindertagespflege weitestgehend zu halten. Im Fall der Fälle muss vertraglich "Luft" bleiben

Sicher ist es menschenunmöglich in einem Vertrag alle denkbaren und undenkbaren Vorkommnisse vorab zu regeln. Dies ist auch nicht Sinn und Zweck des Vertrages - denn wie wichtig auch immer vertragliche Regelungen sind, der Schwerpunkt liegt auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Tagesfamilie - ein Vertrag kleidet lediglich die Rahmenbedingungen hierzu aus, um dem Aufbau des Vertrauens "ein zu Hause" zu geben. Stellen Sie sich z.B. vor, die Tagesmutter wird plötzlich krank, oder ein Notfall bezügl. des Tageskindes tritt ein. Wie ein Notfall explizit abläuft, kann nicht geregelt werden, da es eben eine unvorhersehbare Situation ist. Geregelt werden aber kann, wer außer den Eltern verständigt werden soll/kann/darf, wer befugt ist, das Kind z.B. abzuholen, oder wer bei Ausfall der Tagesmutter z.B. die Betreuung ad hock übernehmen darf usw. Auf jeden Fall sollten Sie den Notfall angedacht und vorgeregelt haben, auch wenn die Praxis dann eine andere Lösung nötig macht. Ausfallzeiten

Die meisten Unsicherheiten breiten sich bei Vertragsabschluss bezüglich Urlaubs- und Krankheitsregelungen auf beiden Seiten aus. Natürlich hat auch eine selbständig tätige Tagesmutter Anspruch auf Urlaub. Das Durch bezahlen in der Urlaubszeit ist der Punkt, der nicht verlangt, sehr wohl aber verhandelt werden kann. Denn ein Betreuungsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis dar, sondern ist eine Partnerschaft, die von "Geben und Nehmen" geprägt sein sollte. So ist für die Eltern zu bedenken, dass ein pauschaliertes ganzjähriges Durch bezahlen einer Tagesmutter einerseits die eigentliche Höhe des Stundenlohnes herabsetzt und andererseits aber auch eine Garantie für den Platzerhalt darstellt, sollte der Ausfall auf Eltern- oder Kindseite liegen. Die durchgängige Kostenregelung verschafft also nicht nur der Tagesmutter ein kalkulierbares Einkommen, sondern sichert dem Kind auch den Erhalt seines Betreuungsplatzes. Günstig wäre, wenn beide Parteien geplante Urlaube weitestgehend absprechen. In der Wahl des Urlaubszeitpunktes bleibt die Tagesmutter grundsätzlich frei - jedoch sollte Sie bei Abweichungen schon dafür sorgen, dass Eltern frühzeitig informiert werden, damit diese für eine adäquate Ersatzbetreuung noch sorgen können. Zahlungsweise

Bei einer pauschalen monatlichen Abrechnung der Betreuungsleistung sollte man auf das Einrichten eines Dauerauftrages zurückgreifen. Denn erfahrungsgemäß entstehen wirklich die meisten Unstimmigkeiten bezügl. der Pünktlichkeit der Bezahlung. Auch bei einer stunden weisen Abrechnung könnte man vereinbaren, dass ein gewisser Grund- oder Sockelbetrag überwiesen wird - darüber hinaus entstehende Betreuungsstunden bar am Monatsende vergütet werden. Wenn die Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragt haben, so stellt dies keinen Anspruch dar, nur noch den Differenzbetrag an die Tagesmutter zu vergüten. Der Vertrag zwischen Eltern und Tagesmutter ist eine eigenständige Vereinbarung - folglich treten die Eltern mit dem Betreuungsgeld in Vorleistung, und die Tagesmutter tritt nachträglich den eingegangenen Zuschuss an die Eltern rückwirkend ab. Dies ist dringend notwendig, um den Erhalt des Platzes für das Kind zu sichern, und die Einkommenssituation der Tagesfamilien nicht zu erschüttern. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass die Betreuungskosten z.B. vom Arbeitgeber der Mutter/Vater übernommen werden sollen. Der Vertrag besteht zwischen Eltern und Tagesmutter - unabhängig davon ob öffentliche Gelder oder sonstige Zuschüsse fließen. Medikamentengabe

Hier herrscht besonders große Unsicherheit. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich keine Medikamente verabreichen ! Ganz wichtig ist auch, dass eine Tagesmutter beim morgendlichen Bringen z.B. explizit darüber unterrichtet wird, ob das Kind am Abend zuvor oder in der Nacht eine Medizin erhalten hat. Sie hat dann sogar das Recht die Betreuung am Folgetag abzulehnen, wenn Sie für sich empfindet, dass Sie z.B. aufgrund des Beipackzettels der Medizin (Gefahr von Nebenwirkungen etc) die Betreuung nicht übernehmen möchte. Wenn Sie das Tageskind trotzdem betreut, muss sie gut informiert sein, um im Falle der Verschlimmerung der Erkrankung dem aufgesuchten Arzt die richtigen Auskünfte geben zu können. Eine Sonderregelung ist auch notwendig, wenn Kinder chronisch krank sind und eine regelmäßige Gabe eines Medikamentes nachgewiesen erforderlich ist. Notfälle

Wissen sollten die Eltern auch, dass Tagesfamilien gehalten sind, im Notfall Rettungsdienst etc. zu verständigen. Keinesfalls darf eine Tagesmutter selbst behandeln oder den Krankentransport durchführen; sie darf nur die erste notwendige Hilfe leisten. Bring- und Abholdienste

Diese Dienste sind auf jeden Fall im Rahmen der Betreuungszeit zu sehen und zu vergüten. Kilometergeld anzusetzen ist weniger üblich als z.B. den Lohn einer Betreuungsstunde anzusetzen. Das bedeutet, auch Fußwege gehören zur Betreuungszeit - nicht nur Fahrten mit dem Auto. Dies hat seinen Grund nicht nur in der Tatsache, dass diese Zeiten in die Betreuungszeit fallen, sondern es ist auch versicherungsrechtlich relevant. Eine Tagesmutter kann auch regeln, dass Fahrten aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen mal ausfallen dürfen ! Versicherungen

Alle Versicherungen sollten im Vertrag aufgeführt sein. Die Haftpflichtversicherung der Tagesmutter (Verletzung der Aufsichtspflicht). Die Unfallversicherung für die Tagesmutter selbst (Berufgenossenschaft), die Haftpflicht der Eltern (für Sachschäden, die im Haushalt der Tagesmutter entstehen könnten). Bitte beachten Sie, dass ein Tageskind durch das Vorliegen einer Pflegeerlaubnis automatisch und kostenlos über die Landesunfallkasse versichert ist. Dies gilt nicht, wenn der Betreuungsumfang unter 15 Stunden in der Woche und kürzer als 3 Monate liegt). Dann sollte eine Tagesmutter darauf achten, dass die Eltern eine private Unfallversicherung für ihr Kind abgeschlossen haben. Nur so ist nämlich gewährleistet, dass bei Verletzungen des Kindes, obwohl die Tagesmutter ihrer Aufsichtspflicht gut nachgekommen ist, eine Kostendeckung vorhanden ist. Weitere Vereinbarungen

Inwieweit ein Betreuungsvertrag auch Details innerhalb der Ausgestaltung der Betreuungszeit regeln soll, bleibt beiden Seiten selbst überlassen. Ein "überregelter Vertrag" kann auch den Eindruck erwecken, kein Vertrauen in das Wachsen des Verhältnisses zu haben. Von daher sollte man hier ein gesundes Maß finden. Weitere Themen, die selten oder öfters im Vertrag geregelt werden, sind z.B. das Thema Tierhaltung, Aufnahme weiterer Tageskinder, die Ernährung, das Rauchen, das Stellen von Kleidung und Windeln und Pflegemittel etc. Unterlagen die der Tagesmutter vorliegen müssen

Impfausweis, Krankenversicherungskarte, bei chronischen Erkrankungen ggf. Beipackzettel von Medikamenten, den Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung (Sachschäden) und unter 15 Stunden den Nachweis der Unfallversicherung des Kindes. Namen, Telefonnummern und Anschriften der infrage kommenden Personen, die im Notfall informiert werden können. Unterlagen, die Eltern bekommen sollten

Hier wäre die Vorlage der Haftpflichtversicherung (Verletzung der Aufsichtspflicht) und die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erforderlich. So liebe Eltern, liebe Tagesmütter - ich hoffe, ich konnte damit so manche Frage zur Ausgestaltung Ihres ganz individuellen Betreuungsvertrages beantworten. Gerne helfe ich natürlich bei den Verhandlungen und beantworte zusätzlich entstehende Fragen jederzeit gerne. In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Herbstanfang   Ihre Susanne Rowley

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