Sunday, 1. June 2003

Autor: Susanne Rowley

Betreuungsschlüssel / Vergütung in der Kindertagespflege

Liebe Wigwam-Freunde,

Unser Thema heute:  

Wieviele Tageskinder sollte eine Tagesmutter betreuen?

Wigwam hat einen großen Kreis von Tagesfamilien, die alle in ihrer Art und in ihrem Betreuungsangebot sehr unterschiedlich sind, und das ist gut so. Vergleicht man die "Wunschzettel" der abgebenden Eltern vor dem Start einer Vermittlung, sind hier die Vorstellungen mindestens ebenso verschieden.

Aber alle haben einen Wunsch gemeinsam.

Alle wollen eine gute Tagesmutter, die liebevoll mit ihrem Kind umgeht, nicht überfordert ist und dem Kind gesunde Grenzen setzt. Im letzten Info-Brief schrieben wir ausführlich zum Thema "Überfüllung bei der Tagesmutter". Diese Überlastung/Überfüllung ist nicht allein an der Anzahl der zu betreuenden Kinder festzumachen; man muß genauer hinschauen. Jede Tagesmutter hat die Chance in ihren Beruf hineinzuwachsen und für sich nach und nach festzustellen, wo ihre persönlichen Grenzen erreicht sind.

Dabei muß sich jede Tagesmutter bewußt machen,

welche Veränderungen grundsätzlich bei der Aufnahme eines Tageskindes auf sie zu kommen. Dies gilt auch für Tagesfamilien, die bereits ein oder zwei Tageskinder betreuen. Viele routiniertere Tagesmütter sind schnell der Meinung "auf ein oder mehrere Kinder zusätzlich kommt es nicht an".

Diese Einstellung sollte genauer beleuchtet werden. Mit jedem neuen Kind kommt ein zusätzliches eigenständiges Wesen in der Familie hinzu. Jedes Kind will so angenommen werden, wie es ist und entsprechend gefördert werden; das Zusammenspiel in der Gruppe verändert sich; Tageskinder, die bereits länger da sind, reagieren darauf unterschiedlich. Die Tagesmutter muß viel Einfühlungsvermögen mitbringen, um Schwankungen abzufangen. Sie muß sich auch darüber im klaren sein, das mehr Hausarbeit auf sie zukommt. Der Vorteil, der dadurch entsteht, dass mehrere Kinder auch mal alleine im Kinderzimmer spielen, wird oft dadurch wieder abgeschwächt, dass es mehr Streit zu schlichten gibt, mehr Trost gespendet werden muss, mehr aufgeschürfte Knie zu verarzten sind und mehr Schniefnasen geputzt werden müssen. Die Spontanität läßt grundsätzlich nach; ein kurzer Spaziergang kann sich leicht zum organisatorischen Akt ausweiten.

Die Tagesmutters sollte sich also einige Fragen stellen,

bevor sie die Ausweitung der Tagespflege für sich beschließt.

  • Fühle ich mich im Umgang mit der "Gruppensituation" erzieherisch noch sicher?
  • Kann ich mehreren Kindern gleichzeitig noch einen geregelten Tagesablauf bieten?
  • Bin ich bereit, öfter mal 5 grade sein zu lassen (z.B. Hausarbeit)
  • Wie reagiert mein eigenes Kind, wenn aus dem Spielkamerad plötzlich eine Gruppe wird?
  • Ist meine eigene Familie der veränderten Situation auf Dauer gewachsen?
  • Und natürlich spielen auch rein praktische Überlegungen eine gewisse Rolle.
  • Habe ich überhaupt genug Platz zum Spielen?
  • Gibt es für die einzelnen Kinder noch ausreichend Möglichkeiten sich zurückzuziehen (Ruhephasen von Kleinkindern)?
  • Wie bin ich insgesamt ausgestattet

Betreuungsvergütung

abhängig von der Anzahl der Kinder? / Brief einer Mutter

>> Hallo liebe Frau Rowley, 

erst mal vielen Dank für die immer sehr interessanten Infobriefe. Jetzt habe ich allerdings eine Frage, von der ich hoffe, dass Sie mir vielleicht eine Antwort geben können oder vielleicht wäre es auch für einen der nächsten Rundbriefe interessant: Zur Zeit werden meine beiden Kinder (Tim, fast 4 Jahre und Paula 16 Monate) von einer Kinderfrau betreut, die ca. 20 Stunden pro Woche zu uns ins Haus kommt. Sie kümmert sich nur um die Kinder, es fallen keinerlei Verpflichtungen im Haushalt an. Teilweise bringt sie ihre 2 Enkelkinder mit zu uns, wenn diese früher aus der Schule kommen. Außerdem betreut sie an 2 Tagen pro Woche noch 2 andere Kinder in einem anderen Haushalt. Von uns bekommt sie einen Stundenlohn von € 5,50, in der anderen Familie etwa den gleichen Stundenlohn. Ab September haben wir jetzt endlich einen Kindergartenplatz für Tim, d.h. sie muss sich dann eigentlich nur noch um die Kleine kümmern, im Höchstfall soll sie Tim mal vom KiGa abholen oder ihn hinbringen. Jetzt meine Frage, durch die Betreuung von Paula und die Kindergartengebühren entstehen uns ja nun eigentlich doppelte Betreuungskosten – oder wird in einem solchen Fall der Stundenlohn der Tagesmutter/Kinderfrau gekürzt? Wie sieht das im Normalfall aus? Ich bin etwas ratlos und hoffe auf Ihren Rat. Vielen Dank im Voraus und ein ganz großes Lob noch mal für Ihre informativen Rundbriefe!" Mit freundlichen Grüßen Nicole W. <<

 

Meine Antwort:

>> Liebe Frau W.

vielen Dank für Ihr Lob bezüglich meiner Info-Briefe; das freut mich natürlich sehr, dass die Mühen auch bemerkt werden. Selbstverständlich gebe ich Ihnen gerne Antwort auf Ihre Frage. Ich befürchte nur, dass diese Ihnen nicht so gut gefallen wird. Zunächst einmal müssen wir unterscheiden zwischen Tagesmutter und Kinderfrau. Eine Tagesmutter ist selbständig tätig, verlässt das Haus nicht um einen Arbeitsplatz aufzusuchen; sie stellt also Ihren Wohnraum zur Verfügung. Dass sie nicht außer Haus geht, trägt dazu bei, dass sie grundsätzlich weniger verdient, als eine Kinderfrau. Der Umstand, dass Sie ihren Wohnraum, ihren Strom, ihr Wasser und und und zur Verfügung stellt, macht es notwendig, dass sich der Lohn bei steigender Kinderzahl auch erhöht (nicht unbedingt verdoppelt).

 

Bei einer Kinderfrau ist die Sachlage eine andere. Diese kommt zu Ihnen nach Hause, und sucht somit ihren Arbeitsplatz außer Haus auf; Hauptgrund für einen höheren Lohn. Ob Sie dabei 1 oder 2 Kinder betreut, macht in der Regel keinen Unterschied. Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, kann mal mehr mal weniger Arbeit anfallen, was sich hier in der zukünftig veränderten Kinderzahl ausdrückt; das räumt den Eltern (Arbeitgeber) nicht die Möglichkeit ein, den Lohn plötzlich zu kürzen. Erhöht wird der Lohn von den Eltern oft aber dann, wenn eine starke Ausweitung auf andere Arbeitsgebiete stattgefunden hat; wie z.B. plötzlich hinzukommende Haushaltstätigkeiten etc., und der vorhergehende Lohn für die reine Kinderbetreuung zu niedrig angesetzt war. In Ihrem Falle ist es leider auch so, dass Ihre Kinderfrau wirklich unterbezahlt ist im Vergleich zum heutigen Niveau. Zwischen 7,00 und 8,50 € sind lange schon üblich. Man kann Sie also nur beglückwünschen, dass Sie für 5,50 € noch jemanden gefunden haben.Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen; sicher hätten Sie gerne eine andere Antwort gehört. Liebe Grüße Susanne Rowley  <<

 

Allein erziehende Tagesmütter

rechtliche Absicherung / Teil 1 - Krankenversicherung

 

Die Zahl von

Allein erziehenden Tagesmüttern

 

nimmt in den letzten Jahren merklich zu. Grund genug für mich, nochmal deutlich auf die veränderte rechtliche Absicherungssituation gegenüber einer verheirateten Tagesmutter hinzuweisen. Solange eine Tagesmutter verheiratet ist, kann ein Teil der Absicherung, z.B. Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung, über die Familienversicherung abgedeckt werden; das ändert sich im allein Erziehenden Status. Der Beruf einer Tagesmutter ist der einer "selbständig Tätigen"! Es treten also Veränderungen vor allem im Krankenversicherungsschutz, in der Altersvorsorge und in der Berufshaftpflichtversicherung auf. Allein Erziehende Tagesmütter müssen sich fast immer freiwillig krankenversichern. Davon ausgenommen sind Tagesmütter in der Elternzeit, oder solche, die am Programm Mutter und Kind teilnehmen, oder solche, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld/-hilfe beziehen. In diesen Fällen sind sie über die jeweilige Behörde versichert. Die Krankversicherungen stufen nun diese Tagesmütter als "hauptberuflich selbständig Erwerbstätige" ein. Rechnen Sie also damit, dass Sie je nach Krankenkasse  zwischen 12,5 und 14,9 % von der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3.450 €/Monat) abführen müssen. Das bedeutet Beträge zwischen 431,25 und 514,05 €.

 

Verheiratete Tagesmütter

bleiben in der Familienversicherung, auch wenn deren Einnahmen 340 € (monatliche Bezugsgröße) übersteigen. Hinzuverdient werden dürfen dann noch, z.B. bei einer Ganztagsbetreuung, 245,42 € Betreuungsgeld. Es wird hier davon ausgegangen, dass sich das Betreuungsgeld aus den Kosten der Sachaufwendungen (Betriebsausgaben) und den Erziehungskosten zusammensetzt. Im Gegensatz dazu wird bei der freiwilligen Krankenversicherung nicht berücksichtigt, dass im Betreuungsgeld die Aufwendungen für Essen und Trinken usw. enthalten sind.

 

Eine Tagemutterzeitschrift, berichtet nun, dass in Einzelfällen gesetzl. Krankenkassen eingelenkt und die Sätze am tatsächlichen Einkommen der freiwillig Versicherten errechnet haben; es soll eine Einstufung unter der sogenannten "Mindeststufe" gegeben haben.

 

Allerdings steht zu befürchten,

dass eine allgemeingültige Regelung - wie immer - erst mal nicht in Sicht ist. Meinen Kommentar dazu möchte ich Ihnen ersparen. Ich kann nur hoffen, dass die Zahl der Tagesfamilien nicht rapide sinken wird.

 

Liebe Eltern - um den Info-Brief nicht wieder zu lang werden zu lassen, verschieben wir das Thema "Allein Erziehende Tagesmütter und Rente" auf den Info-Brief Juli 03. Wie immer verbleibe ich mit frohen Wünschen für Sie und freue mich wie immer über Anregungen, Kritik, Fragen von Ihrer Seite.....und auch über schöne Kanguru-Bilder von unseren "kleinen Lesern".

Es grüßt herzlich 

Susanne Rowley

Wigwam 1994
Anerkannte Bildungseinrichtung
55583 Bad Kreuznach
06708 . 660636 . Mo – Do
info_at_wigwam.de

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Vereinbarkeitsberatung für (werdende) Eltern & Mitarbeitende in Kooperation Unternehmensaufbau mit PädagogInnen in professioneller Kindertagespflege

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BioNTech SE Mainz
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